In der Pflicht
Bundesregierung muss polizeiliche Personenkontrollen nach Hautfarbe unterbinden
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz polizeiliche Personenkontrollen nach der Hautfarbe verboten hat, sehen Opposition wie Menschenrechtsinstitute die Bundesregierung in der Pflicht, diese Praxis einzustellen.
Mittwoch, 31.10.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.11.2012, 21:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Montag nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Bundespolizei im Rahmen von Personenkontrollen in Zügen Personen nicht anhand ihrer „Hautfarbe“ auswählen darf (Az. 7 A 10532/12.OVG). Das Gericht hat einer solchen Praxis eine klare Absage erteilt und sie für nicht vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz erklärt.
„Wir begrüßen die Klarstellung des OVG, dass ein Anknüpfen an äußere Merkmale wie ‚Hautfarbe‘ bei Polizeikontrollen eine verbotene rassistische Diskriminierung darstellt. Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht, sicherzustellen, dass diese Praxis von der Bundespolizei nicht mehr angewandt wird“, erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa im Deutschen Institut für Menschenrechte.
Bundesregierung in der Pflicht
Ähnlich sieht es die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke: „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, wie lange die Bundespolizei schon Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe vornimmt. Sie muss sich auch fragen lassen, warum sie in der Vergangenheit nichts gegen eine solche rassistische Praxis unternommen hat. Und sie muss jetzt dringend klarstellen, welche Konsequenzen sie zieht, um die heimliche Fortführung dieser Diskriminierung zu unterbinden.“ Laut Jelpke geht es nicht um einen Einzelfall. „In der ganzen Bundesrepublik machen Menschen mit dunkler Hautfarbe die Erfahrung, besonders intensiv Polizeikontrollen ausgesetzt zu sein. Mit diesem Rassismus im staatlichen Gewand muss Schluss sein“, so die Linkspolitikerin.
Auch die Rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt und der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration Miguel Vicente zeigten sich nach dem Richterspruch erfreut: „Es war unerträglich, dass das Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz die Kontrolle eines Menschen allein wegen seiner Hautfarbe als ‚geringfügigen Eingriff‘ in seine Persönlichkeitsrechte bezeichnet hatte. Diskriminierender kann die Praxis doch gar nicht aussehen. Umso mehr freut es mich, dass sich die Bundespolizei bei dem Kläger jetzt entschuldigt hat.“
Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert Urteil
Erleichterung machte sich auch bei der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bemerkbar: „Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf.“ Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen.
Allein die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte das Urteil scharf. „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Aufgrund der Hautfarbe
Der Kläger, ein deutscher Student, war in dem zugrunde liegenden Sachverhalt in einem Zug auf der Bahnstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Beamten der Bundespolizei aufgefordert worden, sich auszuweisen. Die Beamten suchten nach Personen, die sich unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Der Kläger begehrte in dem Berufungsverfahren die gerichtliche Feststellung, dass er bei der Personenkontrolle durch die Bundespolizei diskriminiert worden ist. Das in der ersten Instanz zuständige Verwaltungsgericht Koblenz hatte der Frage einer rassistischen Diskriminierung in seinem Urteil vom Februar 2012 keine Beachtung geschenkt. Dabei hatte einer der Bundespolizisten vor Gericht ausgesagt, dass der Kläger „aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen“ sei. (bk) Aktuell Politik
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Ds Problem ist ja schon älter.
Von einer Anti-Rassismus-Initiative wurde dazu einmal der Vorschlag veröffentlicht:
Wenn sie Zeugin werden, wie nur ausländisch aussehende Menschen kontrolliert werden, bitten Sie die Kontrolleure, sie auch zu kontrollieren.
Das werde ich jetzt immer machen.