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Verwaltungsgericht Köln

Muslimischer Schüler muss am Schwimmunterricht teilnehmen

Ein 12-jahriger muslimischer Schüler muss am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag, mit der eine Befreiung erreicht werden sollte, ab.

Donnerstag, 22.11.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.11.2012, 8:32 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Mit einem Beschluss vom 20. November 2012 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Eltern eines 12-jährigen muslimischen Jungen dessen Befreiung vom Schwimmunterricht in der Klasse 7 erreichen wollten. Das Gericht bestätigte damit einen zum Beginn des Schuljahres ergangenen Bescheid eines Bonner Gymnasiums.

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Die Eltern hatten geltend gemacht, während des gemeinsamen (koedukativen) Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar.

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Schwimmunterricht zumutbar
Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Die Eltern hätten schon nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der Teilnahme ihres Sohnes am koedukativen Schwimmunterricht von der Familie als verbindlich erachtete religiöse Vorschriften entgegen stünden. So nehme er etwa am allgemeinen koedukativen Sportunterricht teil, bei dem er ebenfalls leicht bekleidete Schülerinnen und Schüler zu sehen bekomme, ohne insoweit einen Gewissenskonflikt geltend zu machen.

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Jedenfalls sei angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags eine Teilnahme am Schwimmunterricht hier zumutbar. Der Schüler sei dadurch keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag innerhalb und außerhalb der Schule, wo er ebenfalls Mädchen und Frauen begegne, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien.

Beschwerde möglich
Im Übrigen sei die Schule verpflichtet, durch getrennte Umkleidemöglichkeiten, die konkrete Ausgestaltung des Schwimmunterrichts und die pädagogische Einflussnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit zu vermeiden.

Ob die Familie des Schülers diesen Beschluss akzeptieren wird, ist noch ungewiss. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (pm/sb) Aktuell Recht

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  1. Cengiz K sagt:

    …Das wäre mindestens so blöd, als würde man in die Schweiz ziehen und an der Küste wohnen wollen. Das geht halt einfach nicht…

    Bodensee und Lac de Gèneve haben aber auch einen entsprechenden Flair..

    Wer Kultur mit H&M-Unterwäschewerbung verwechselt, der hat doch im Grunde nur eine Kommerz- und Konsumkultur.. Dass Sie daran Eigenständigkeit fest machen wollen, sei Ihnen unbenommen, aber darum ging es hier nicht..
    Das Gericht argumentiert hier mit dem Erziehungsauftrag, Sie mit Nudität in der Öffentlichkeit! Das Problem, was hier geschildert wird, ist doch vielmehr, dass elterliche Erziehung mit Schulpflicht kollidiert.. Als Eltern kann man/frau doch nicht alles gutheißen, was staatlich verordnet als Erziehung durch geht! Sehen Sie das nicht, oder sind Sie i.A. stumpf? Wer ist denn für Kinder primär verantwortlich Ihrer Ansicht nach: Staat, Gesellschaft, Eltern oder Andere? Sie werden wahrscheinlich sagen H&M.. Die Unterwäsche scheint’s Ihnen angetan zu haben..

  2. Hosenmatz sagt:

    das Kind hat am Schwimmunterircht teilzunehmen, fertig aus. Da sollte es keinen Kompromiss geben. Wer nach Deutschland kommt und hier wohnen will, muss sich anpassen. Es gibt genügend schöne (Heymart)-Länder, wo es keinen Schwimmunterricht gibt.

  3. Andre Boine sagt:

    Öffentliches Leben hat sich nicht nach religiösen Belangen zu richten.

    In Kiel gabs ja schon eine Gruppe muslimischer Frauen, die darauf bestanden Badezeiten nur für Frauen mit weiblichen Bademeistern zugeteilt zu bekommen. Tut mir leid, sowas geht einfach nicht. Es gibt in unserem Land eine gewachsene Kultur, an die hat man sich zu halten. Und zurück in frühere Zeiten will niemand.

    Im übrigen: Deutsche die hier geboren sind, wandern regelmäßig nach beispielsweise Amerika oder Kanada aus, weil es ihnen da besser gefällt.

    Was hindert jemanden daran, in ein Land zu ziehen, dessen Alltagsleben sich an islamischer Kultur orientiert? Nichts.

    Wer aber tatsächlich Wert darauf legt, seine Kinder hier streng religiös zu erziehen, kann das gern privat tun. Gleichgesinnte sammeln, Geld sammeln, Privatschule mit getrennten Schwimmunterricht gründen, fertig.

    Von einer säkularen Gesellschaft religiöse Unterordnung zu fordern, ist bei allem Respekt, absolut nicht in Ordnung.

    Und was Deutsche Touristen betrifft: halb-nackt aufm Oberdeck eines Nilkreuzers zu liegen, scheint dort wohl erlaubt. Sonst wäre es verboten.

    Und hier teile ich die Auffassung: man hat sich dem Land anzupassen, in das dem man lebt oder reist. In Saudi-Arabien kann meine Freundin auch nicht im Kurz-Minirock durch Straßen schlendern, ohne dass das Konsequenzen hätte. Da gibst ein paar Peitschenhiebe und diese Regeln haben wir als Gäste dort gefälligst vorher in Erfahrung zu bringen. Und wir haben uns daran zu halten.

  4. Kolcek sagt:

    @Cengiz K.

    „Wer ist denn für Kinder primär verantwortlich Ihrer Ansicht nach: Staat, Gesellschaft, Eltern oder Andere? Sie werden wahrscheinlich sagen H&M.. Die Unterwäsche scheint’s Ihnen angetan zu haben..“

    Also Heute im 21. Jahrhundert würde ich behaupten der Staat. Eltern haben Heutzutage keine Zeit mehr, da sie arbeiten müssen. Außerdem kann der Staat den Eltern das Kind weg nehmen, falls diese ihren Verantwortungen als Eltern nicht nachkommen. Also so gesehen, erzieht der Staat die Eltern, ihre Kinder richtig zu erziehen, wenn die Kinder nicht gerade in der Schule sind. Wobei die meisten Kinder mehr Zeit in der Schule verbringen, als mit den Eltern.
    Und Nein!!! Der Staat erzieht die Kinder nicht so wie die Eltern es zuhause machen würden, sondern so wie es nötig ist sich in der deutschen Gesellschaft und in Deutschland zurecht zu finden und das wissen die deutschen Behörden besser, als so manche muslimischen Eltern. Schlußendlich geht es genau darum DIE Probleme zu vermeiden die bei ihnen Herr K. Heute zu beobachten sind und ihren Mitmenschen auf’n Wecker gehen. Sie leben schon so lange in ihrer Parallelwelt, dass es ihnen nicht mal mehr auffällt, wenn sie wieder dreiste Forderungen stellen, die in keinem Land der Welt erfüllt werden würden.

  5. Kolcek sagt:

    @Cengiz K.
    „…Das wäre mindestens so blöd, als würde man in die Schweiz ziehen und an der Küste wohnen wollen. Das geht halt einfach nicht…

    Bodensee und Lac de Gèneve haben aber auch einen entsprechenden Flair..“

    Da Sie offensichtlich nicht verstehen, dass ich damit nicht auf den Flair einer Stadt am Wasser aus war, hier ein anderes Beispiel: Warum führt man in der Türkei kein gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht ein? Warum schafft man in der Türkei die Blasphemieverbote nicht wieder ab?

    Sie sind so dreist unsere Kultur in unserem eigenen Land in Frage zu stellen (selbst dann wenn ein Gericht dazu Stellung genommen hat), wenn ich das aber genauso bei ihnen mache, dann reagieren Sie meist höchst sensibel und beinahe aggressiv. Tut mir leid, aber Sie scheinen kein Interesse an Deutschland zu haben. Ihre Auffassung des Einwanderns erinnert mich an Kolonialisierung.

  6. Thomas Baader sagt:

    In Deutschland gibt es Schulpflicht.

    t Die Schule wiederum steht selbsin der Pflicht, einen Lehrplan umzusetzen.

    Der Lehrplan ist das Resultat der Tätigkeit einer demokratisch gewählten Landesregierung.

    DESHALB müssen Jungen und Mädchen gemeinsam schwimmen.

    Im übrigen halte ich Geschlechtertrennung für ein moralisch ebensow verwerfliches und gesellschaftlich schädliches Konzept wie Rassentrennung.

    Gleichberechtigung schaffen Sie nur durch gemeinsames Lernen, Arbeiten und Leben.

  7. Thomas Baader sagt:

    Ich bitte die Tippfehler in meinem vorherigen Beitrag zu entschuldigen, die Katze lief über die Tastatur (kein Witz!).