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Asylbewerberleistungen

Innenminister zeigt, wie man die Verfassung umgeht

Trotz Machtwort des Bundesverfassungsgerichts möchte das Bundesinnenministerium die Leistungen für Asylbewerber nicht anheben. Ermöglichen soll das ein juristischer Kniff: Asylbewerbern soll künftig pauschal Asylmissbrauch unterstellt werden.

Freitag, 30.11.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.12.2012, 8:22 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Mittel, die der Staat den Asylbewerbern zur Verfügung stellt, ist „evident unzureichend“. Deshalb verstößt die bisherige Regelung gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Und: Migrationspolitische Aspekte dürfen hierbei keine Rolle spielen. Punkt. Deutlicher hätten die Richter am Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Praxis deutscher Behörden nicht formulieren können. Das war im Juli 2012.

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Seit dem teilt das Bundesinnenministerium mit, dass man an einer Lösung arbeitet, die den richterlichen Vorgaben entspricht. Wie sich jetzt herausstellt, hat sich das Ministerium vor allem Gedanken darüber gemacht, wie man das Urteil umgehen kann.

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Juristischer Kniff
Wie aus einer Antwort (liegt dem MiGAZIN vor) des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, soll das mithilfe eines juristischen Kniffs gelingen. Bisher hat man die staatlichen Leistungen aus migrationspolitischen Aspekten klein gehalten, damit man keine Anreize schafft. Das ist laut Urteil aber verfassungswidrig. Deshalb sollen die Asylbewerberleistungen künftig wegen Missbrauch gekürzt werden.

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Asylsuchende, die aus einem so genannten sicheren Herkunftsstaat kommen, sollen generell nur noch das zum Leben Unabweisbare bekommen. „Ihnen wird pauschal ein ‚Asylmissbrauch‘ unterstellt. Dabei hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) offenkundig eine Gruppe besonders im Visier: Asylsuchende Roma aus Serbien und Mazedonien“, so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Beide Staaten sollen auf die Liste der angeblich sicheren Herkunftsstaaten gesetzt werden. Damit wolle Friedrich „den Generalverdacht gegen die Betroffenen in Gesetzesform gießen“, so die Linkspolitikerin.

Friedrich gegen Verfassungsgericht
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bemängelt schon seit Längerem die schlechten Lebensbedingungen der Roma in ihren Herkunftsländern. Der Geschäftsführer der Organisation, Günter Burkhardt, beklagt: „Die Situation der Roma auf dem Balkan ist besorgniserregend.“ Die Volksgruppe lebe dort am Rande der Gesellschaft und werde massiv diskriminiert. Die Roma hätten in ihrer Heimat oft keine Wohnung, keine Arbeit und keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Schulbildung.

Für Jelkpe ist klar: „Der Bundesinnenminister stellt sich mit diesen Plänen klar gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz. Wollte er dem Geist dieses Urteils tatsächlich genüge tun, steht nur ein Weg offen: dieses diskriminierende Sondergesetz endlich abzuschaffen!“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Wendy sagt:

    Dann mögen sich doch die EU-LÄNDER Serbien und Montenegro um ihre Bürger kümmern! Warum sollen wir das machen? Es gib ca. 50 Millionen Sinti und Roma – sollen wir die ale aufnehmen?
    Sorry, der einzige Grund warum die herkommen ist als Wirtschaftsflüchtling.
    Das tud mir leid wenn es denen dort schlecht geth, alerdings kann ich es auch nicht einsehen warum meine Eltern hier etwas -für mich- aufgebaut haben was mir nun vom Deutschen Staat stückchenweise weggenommen wird um es anderen zu geben.
    Die LEbensbedingungen in Anfrika sind noch viel viel schlechter – dann bitte lieber diesen Menschen helfen.

    […]

  2. Pojarkow sagt:

    @Wendy: EU-Länder Serbien und Montenegro. Aha. Frage ich mich auch, was Deine Eltern bei dir an Bildung aufgebaut haben und wie der Deutsche Staat es wieder weg nehmen konnte.

  3. gedanke sagt:

    @Wendy

    Was deine Eltern für dich aufgebaut haben kriegst du als Erbe..
    Im übrigen bist du wie deine eltern Personal der Bundesrepublik Deustcheland nicht mehr oder weniger.

    Zu dem Herren Innenmisnister,diesem Herren würde ich nicht mal Wohnungsschlüssel anvertrauen.Er als Bayer und CSU Fan ist es eben gewöhnt Feudal zu regieren,wie alle von der CSU.Es wird Zeit das bei der nächsten Wahl dieses Provinzielle aus der Politischen Bühne verschwindet.

  4. Kolonialist sagt:

    @ Wendy
    Und das es dir und deinen Vorfahren hier – im Vergleich zu fast allen anderen – so gut geht, dass du es nicht teilen möchtest führst du auf was genau zurück?
    – Auf den unglaublichen Fleiß
    – Den überlegenen Intellekt
    – Die Strebsamkeit
    – Die höhere wirtschaftliche Kompetenz
    – usw.
    der in diesen Regionen ansässigen Menschen?

    Merkst du eigtl. in welche Richtung deine Argumentation läuft? Das ist im Grunde genommen Kulturchauvinismus und konsequent weiter gedacht sozialdarwinistisch (Eine sehr gute Studie dazu mit „erfrischenden“ Ergebnissen: http://www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_12/mitte-im-umbruch_www.pdf)

    Alles, wirklich alles hat sowohl eine Historie, als auch einen Kontext. Und es lohnt sich genauer zu schauen wie etwas entstanden ist (Stichwort Kolonialismus/ Imperialismus/ wirtschaftliche Ausbeutung/ anhaltende rassistische Strukturierung und Wahrnehmung von Welt/ etc.)

  5. Lionel sagt:

    Als sichere Herkunftsstaaten gem. §29a AsylVfG gelten die EU-Länder, aber auch Senegal oder Ghana.
    Es wäre deshalb kein juristischer Kniff, sondern legitimes Handeln, die EU-Beitrittskandidaten Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

    Ob und inwieweit für Personen,die aus den genannten Ländern stammen, eine Kürzung der Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich ist, entscheidet erst einmal nicht das BIM von Herrn Friedrich, sondern das dafür zuständige Arbeitsministerium, das einen Referentenentwurf zum AsylbLG erstellt.
    Ob darin, wie unterstellt, die „Verfassung umgangen“ wird, kann sich erst nach Vorlage des konkreten Textes zeigen.