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BAMF streicht Asyl-Behauptung: „Zuzug in die deutschen Sozialsysteme“
BAMF lenkt nach Kritik ein. Die Behauptung, der „weitaus größte Anteil“ früherer Asylbewerber habe „den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigt“, werde aus der BAMF-Broschüre gestrichen. Vorwürfe weist der BAMF-Präsident trotzdem zurück.
Mittwoch, 05.12.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.12.2012, 6:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird früheren Asylbewerbern nicht mehr weiter unterstellen, sie hätten lediglich den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigt. Das teilt BAMF-Präsident Manfred Schmidt in einem Schreiben (liegt dem MiGAZIN vor) an die Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Ulla Jelpke und Sevim Dağdelen mit. „Im Zuge der turnusmäßigen Aktualisierung der Broschüre […] habe ich bereits eine redaktionelle Überarbeitung der betreffenden Passage veranlasst“, so Schmidt. Die Broschüre werde noch vor Jahresende neu aufgelegt.
In einem MiGAZIN Bericht hatten sich Bundestagsabgeordnete der Grünen und der Linkspartei kritisch zu der BAMF-Broschüre geäußert. In einem offenen Brief an an den BAMF-Präsidenten Schmidt legten Jelpke und Dağdelen ihre Bedenken ausführlich dar und warfen dem BAMF eine „sprachliche Entgleisung“ vor, die „demagogisch und gefährlich“ sei. Das ehemalige Jugoslawien sei im Jahr 1992 das bedeutendste Herkunftsland von Asylsuchenden gewesen. Diese Menschen seien vor dem Bürgerkrieg geflüchtetet und nicht aus wirtschaftlichen Gründen.
Zitat aus der BAMF-Broschüre, die im Internet nicht mehr abrufbar ist: „Das damals kontinuierlich steigende Asylbewerberaufkommen gipfelte im Jahr 1992 in über 400.000 Asylbewerbern, von denen der weitaus größte Anteil den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigte.“
BMI und BAMF uneins
Diesen Vorwurf weist Schmidt in seinem Antwortschreiben zurück. Wenige Absätze später räumt er jedoch ein: „Aus der Ablehnung der überwiegenden Mehrzahl der Asylanträge von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien lässt sich nicht ableiten, dass Bürgerkriegsflüchtlingen generell wirtschaftliche Motive unterstellt wurden oder werden.“
Nur wenige Tage zuvor hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Ole Schröder (CDU), auf eine schriftliche Frage von Dağdelen zur umstrittenen Passage in der BAMF-Broschüre noch etwas anderes geschlussfolgert. Darin würden „Tatsachen“ benannt. „1992 konnte in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Asylverfahren kein Schutzbedarf festgestellt werden, bereits die Ausreise aus den Herkunftsländern erfolgte daher aus asylfremden, insbesondere wirtschaftlichen Gründen“, so Schröder.
MiGAZIN Schlagzeile befremdet
In seinem Antwortschreiben geht der BAMF-Präsident auch auf den von MiGAZIN getroffenen Vorwurf ein, das Bundesamt bediene sich durch seine Formulierung NPD-Rhetorik. Dies habe Schmidt „mit Befremden zur Kenntnis genommen“. Der BAMF-Präsident weiter: „Wer die Arbeit meiner Behörde im Asyl- ebenso wie im Integrationsbereich kennt weiß, wie sehr diese Darstellung von der Wirklichkeit abweicht.“ (bk) Leitartikel Politik
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Das schlimme ist das die Zuwanderung in die Sozialsysteme heute viel stärker auftritt als damals aber stimmt, stop, sorry, was nicht sein darf das kann auch nicht sein oder wie war das???
Cableguy sagt:
5. Dezember 2012 um 11:05
„Das schlimme ist das die Zuwanderung in die Sozialsysteme heute viel stärker auftritt als damals aber stimmt, stop, sorry, was nicht sein darf das kann auch nicht sein oder wie war das???“
Da bin ich ja nun auf Ihre Zahlen zum Thema gespannt. Wären Sie so nett die entsprechende Auswertung zu verlinken? Danke.
@ Cableguy:
Haben Sie irgendwelche Belege für diese bösartige Unterstellung oder wollen Sie hier bloß gegen Flüchtlinge pöbeln?
@Cableguy
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stop, sorry, was nicht sein darf das kann auch nicht sein oder wie war das???
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Wie das genau war und auch ist, kann ich Ihnen sehr genau erklären.
So wie das BAMF verwenden auch Sie NPD-Rhetorik. Stop, sorry, was nicht sein darf, das kann auch nicht sein. Der BAMF-Präsident Schmidt weist diesen Vorwurf weit von sich und Sie sicher auch. So ist das mit dem „was nicht sein darf und deswegen auch nicht sein kann“.
„Zuzug in die Sozialsysteme“ – eine solche Wortwahl gehört nicht in eine sachliche Broschüre.
Von den 438 000 Asylbewerbern des Jahres 1992 stammten 29 % aus Ex-Jugoslawien.
52 % kamen aus Rumänien (104 000), Bulgarien (32 000) und der ehem. Sowjetunion (90 000) – hier wurden primär ökonomische Motive vermutet.
In diesem Jahr lag die Anerkennungsquote insgesamt bei 4,5 % (19 800).
Die Formulierung war sicher falsch – die Fakten sprechen jedoch dafür,
dass der überwiegende Teil der Antragsteller dieses Jahres das Erfordernis der poltischen Verfolgung für Asyl nicht begründen konnte.
@Lionel
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Die Formulierung war sicher falsch – die Fakten sprechen jedoch dafür,
dass der überwiegende Teil der Antragsteller dieses Jahres das Erfordernis der poltischen Verfolgung für Asyl nicht begründen konnte.
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Sie setzen bei den „dafür sprechenden Fakten“ voraus, dass das deutsche Asylrecht seit dem Kompromiss 1992 Flüchtlingen gemäß der Genfer Konvention auch Schutz gewährt. Das ist jedoch eine falsche Annahme.
Der entscheidende Fakt, den sie unberücksichtigt lassen ist, dass der deutsche Asylkompromiss von 92 aus dem Asylrecht ein Asylverhinderungsrecht machte. Deswegen sind die niedrigen Anerkennungsraten kein Argument für die „falsche Formulierung“.
@aloo masala
Zitat: „Der entscheidende Fakt, den sie unberücksichtigt lassen ist, dass der deutsche Asylkompromiss von 92 aus dem Asylrecht ein Asylverhinderungsrecht machte.“
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Ein ‚Asylverhinderungsrecht‘ gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht. Was soll das überhaupt sein? Deutschland ist ein Rechtsstaat, und das heisst, dass alle Gesetze und Rechtsnormen in diesem Lande von den jeweils demokratisch legitimierten gesetzgebenden Organen auf der Grundlage der deutschen Verfassung bzw. des Grundgesetzes erlassen werden. Die alleinige Gesetzgebungskompetenz obliegt den legislativen Staatsgewalten, also dem Parlament, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung etc. Und eben nicht zugewanderten Asylbewerbern, die ihre jeweils eigene Interpretation von Demokratie und Verfassung mitbringen und hierzulande etablieren möchten.
Das Problem in der ganzen Sache ist hier aber nicht das deutsche Asylrecht, sondern doch wohl eher der Versuch einiger (oder vieler) fremdländischer Asylbewerber, dieses deutsche Asylrecht zu missbrauchen. Es gibt zweifelsfrei eine gewisse Anzahl von Ausländern, die man als ‚Wirtschaftsflüchtlinge‘ bezeichen muss, die also aus rein wirtschaftlichen Gründen hierher nach Deutschland kommen und Asyl beantragen unter Vortäuschung der falschen Tatsachenbehauptung einer politischen Verfolgung in ihrer jeweiligen Heimat, nur um Leistungen der deutschen Sozialsysteme zu erschleichen. Diese Leute gibt es, und diese Leute sind das Problem.
Eine Lösung könnte darin bestehen, die Asylverfahren auf Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen. Wer politisch verfolgt ist, dem soll sofort sein Recht auf Asyl zugestanden werden. Und wer nur aus wirtschaftlichen Gründen Asyl beantragt, der soll eben kein Asyl bekommen, und zwar ebenfalls sofort.
Im Übrigen sollte es eigentlich auch im Interesse aller tatsächlich politisch Verfolgten und anerkannten Asyslberechtigten liegen, hier eine ganz klare Trennung zu jenen ‚Wirtschaftsflüchtlingen‘ zu bewirken, die das deutsche Asylrecht für ihre eigenen finanziellen Vorteile missbrauchen und zweckentfremden wollen.
@ aloo masala
Im Jahr 1992 war noch das alte Asylrecht wirksam.
Der sogenannte Asylkompromiss vom 6. Dezember 1992 war zunächst nur eine Vereinbarung zwischen den Fraktionsspitzen von SPD und CDU/CSU.
Die wurde 26. Mai 1993 vom Bundestag mit einer für die Verfassungsänderung notwendigen Zweidrittelmehrheit umgesetzt.
Die Änderung trat erst am 1. Juli 1993 in Kraft.
Die Anerkennungsquote hat sich im Lauf der letzten Jahrzehnte wenig geändert. Sie lag in den Jahren vor 1993 im einstelligen Bereich (1992 wie erwähnt bei 4,5%) und 2011 bei 1,5%.
Ich vermute, sie bringen die Anerkennung gem. Art. 16 GG und die Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 etwas durcheinander. Das sind verschiedene Dinge.
In Fachkreisen heißt nennt man die Anerkennung gem. Art. 16 GG auch“großes Asyl“ (der beste Status der erlangt werden kann) – die Zuerkennung von als Flüchtling nach GFK v. 1951 „kleines“ Asyl.
Seit dem 1. Juli 1993 gab es mehr als 1,2 Millionen Asylanträge – ein Verhinderungsrecht sieht wohl anders aus.
Ob ich Millionen Ostdeutsche finanziere, die kaum in Sozialkassen einbezahlt haben, jedoch aus diesen Kassen versorgt werden, oder ein paar tausend Fluechtlinge die aus Syrien oder auch woanders bei uns Schutz suchen ist schnurz, piep egal. Zu Griechen und Spanier sind wir doch auch großzügig.
@Lionel
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Im Jahr 1992 war noch das alte Asylrecht wirksam. […] Die Änderung trat erst am 1. Juli 1993 in Kraft.
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Danke für Ihre Belehrung. Sie wissen hoffentlich auch, worum es inhaltlich geht und was ich meinte?
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Ich vermute, sie bringen die Anerkennung gem. Art. 16 GG und die Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 etwas durcheinander. Das sind verschiedene Dinge.
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Ich vermute, Sie haben da etwas gewaltig missverstanden.
Das Asylrecht wird in Deutschland u.a. auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt.
Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass die GFK genau definiert, wer Flüchtling ist und wie menschenrechtliche Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen auszusehen haben.
Der 1992 beschlossene Asylkompromiss ist ein Meilenstein dafür, dass Flüchtlingsschutz nicht mehr gemäß der verbindlichen Verpflichtungen der GFK sondern gemäß interessengeleiteten Kriterien gewährt wird.
Vor diesem Hintergrund kann ich schlecht ein nationales interessengeleitetes Asylrecht als ein Asylverhinderungsgesetz kritisieren, ohne Bezug auf die verbindlichen Verpflichtungen zur GFK zu nehmen. Denn die GFK sind die Maßstäbe anhand derer sich das deutsche Asylrecht zu messen hat.
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Seit dem 1. Juli 1993 gab es mehr als 1,2 Millionen Asylanträge – ein Verhinderungsrecht sieht wohl anders aus.
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Das Argument ist nicht nur nichtsagend, sondern damit widerlegen Sie sich auch noch selbst, wenn man es ernst nehmen würde (es aber tunlichst lassen sollte).
Ihr Argument ist deswegen nichtsagend, weil ein Asylantrag nichtsagend für die Gewährung von Asyl ist. Das Verhinderungsgesetz drückt sich nicht durch die Anzahl der Anträge aus, sondern durch die Einschränkung des Rechts auf Asyl.
Sie widerlegen sich mit Ihrem Argument selbst, weil im Zeitraum von 1990-1993 ebenfalls etwa 1, 2 Mio Anträge gestellt wurden. Durch den Asylkompromiss benötigte man etwa 20 Jahre, um die gleiche Anzahl von Anträgen zu erhalten, wie in einem Zeitraum von 4 Jahre vor/während des Kompromisses. Offenbar führte der Asylkompromiss dann doch zu einer Verhinderung.