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BAMF streicht Asyl-Behauptung: „Zuzug in die deutschen Sozialsysteme“

BAMF lenkt nach Kritik ein. Die Behauptung, der „weitaus größte Anteil“ früherer Asylbewerber habe „den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigt“, werde aus der BAMF-Broschüre gestrichen. Vorwürfe weist der BAMF-Präsident trotzdem zurück.

Mittwoch, 05.12.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.12.2012, 6:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird früheren Asylbewerbern nicht mehr weiter unterstellen, sie hätten lediglich den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigt. Das teilt BAMF-Präsident Manfred Schmidt in einem Schreiben (liegt dem MiGAZIN vor) an die Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Ulla Jelpke und Sevim Dağdelen mit. „Im Zuge der turnusmäßigen Aktualisierung der Broschüre […] habe ich bereits eine redaktionelle Überarbeitung der betreffenden Passage veranlasst“, so Schmidt. Die Broschüre werde noch vor Jahresende neu aufgelegt.

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In einem MiGAZIN Bericht hatten sich Bundestagsabgeordnete der Grünen und der Linkspartei kritisch zu der BAMF-Broschüre geäußert. In einem offenen Brief an an den BAMF-Präsidenten Schmidt legten Jelpke und Dağdelen ihre Bedenken ausführlich dar und warfen dem BAMF eine „sprachliche Entgleisung“ vor, die „demagogisch und gefährlich“ sei. Das ehemalige Jugoslawien sei im Jahr 1992 das bedeutendste Herkunftsland von Asylsuchenden gewesen. Diese Menschen seien vor dem Bürgerkrieg geflüchtetet und nicht aus wirtschaftlichen Gründen.

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Zitat aus der BAMF-Broschüre, die im Internet nicht mehr abrufbar ist: „Das damals kontinuierlich steigende Asylbewerberaufkommen gipfelte im Jahr 1992 in über 400.000 Asylbewerbern, von denen der weitaus größte Anteil den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigte.“

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BMI und BAMF uneins
Diesen Vorwurf weist Schmidt in seinem Antwortschreiben zurück. Wenige Absätze später räumt er jedoch ein: „Aus der Ablehnung der überwiegenden Mehrzahl der Asylanträge von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien lässt sich nicht ableiten, dass Bürgerkriegsflüchtlingen generell wirtschaftliche Motive unterstellt wurden oder werden.“

Nur wenige Tage zuvor hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Ole Schröder (CDU), auf eine schriftliche Frage von Dağdelen zur umstrittenen Passage in der BAMF-Broschüre noch etwas anderes geschlussfolgert. Darin würden „Tatsachen“ benannt. „1992 konnte in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Asylverfahren kein Schutzbedarf festgestellt werden, bereits die Ausreise aus den Herkunftsländern erfolgte daher aus asylfremden, insbesondere wirtschaftlichen Gründen“, so Schröder.

MiGAZIN Schlagzeile befremdet
In seinem Antwortschreiben geht der BAMF-Präsident auch auf den von MiGAZIN getroffenen Vorwurf ein, das Bundesamt bediene sich durch seine Formulierung NPD-Rhetorik. Dies habe Schmidt „mit Befremden zur Kenntnis genommen“. Der BAMF-Präsident weiter: „Wer die Arbeit meiner Behörde im Asyl- ebenso wie im Integrationsbereich kennt weiß, wie sehr diese Darstellung von der Wirklichkeit abweicht.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. aloo masala sagt:

    @Lionel

    Man kann die Diskussion vereinfachen und sich folgendes überlegen: Ist die deutsch Asylpolitik von hehren Menschenrechten oder nationalen Interessen geleitet. Ich denke, man kann auch den Weihnachtsmann einen netten Brief schreiben, wenn man so naiv ist und den Menschen weis machen möchte, dass sich die Asylpolitik und die Rechtsprechung in erster Linie an die GFK orientiert.

    Man hat sich hehren Werten verpflichtet, sondert Lippenbekenntnisse dazu ab und versucht ansonsten in der Praxis mit Winkelzügen die Verpflichtungen systematisch zu unterlaufen. Ein Beispiel dieser Strategie hatte ich Ihnen ja im Zusammenhang mit dem Kosovo genannt. Hier leistete am Ende Deutschland „hunanitäre“ Hilfe in einem „sicheren“ Herkunftsland. Es gibt eine Reihe von weiteren Beispielen, die zeigen, dass Asyl/Flüchtlingsschutz kein Leitgedanke in der deutschen Asylpraxis ist.

    ———
    Umgekehrt wären steigende Asylbewerberzahlen – um ihre letzten Sätze aufzugreifen – ein Beleg für ein Asylzulassungsgesetz.
    Und sie steigen – kontinuierlich seit 5 Jahren; sie haben sich ausgehend von 2007 in diesem Jahr verdreifacht.
    ——–

    Es war Ihr Argument. Ich halte diese Argumentation für wertlos und eigne sie mir nicht an. Deswegen hielt ich es auch im Konjunktiv.

    ——-
    Die war leider notwendig, denn das alte Asylrecht – das bis dato liberalste überhaupt – führte zu einer erheblichen Verschlechterung der Lage für die tatsächlich politisch Verfolgten.
    ——–

    Erklären Sie doch bitte, weshalb das alte Asylrecht die Lage der tatsächlich politisch Verfolgten erheblich verschlechterte.

    ——-
    Der Asylkompromiss war deshalb kein “Asylverhinderungsgesetz” – das ist eine polemische Übertreibung.
    ——–

    Es war in dem Sinne ein Verhinderungsgesetz, weil man nicht zum Ziel hatte, Asyl zu gewähren sondern sich der lästigen Flüchtlinge zu entledigen. Wie lästig Asylbewerber sind, zeigt ja auch der schäbige und menschenunwürdige Umgang mit Asylbewerbern. 

    Eine maßlose Übertreibung liegt eher dann vor, wenn man glaubt, dass der Asylkompromiss inklusive der Rechtsprechung durch ein großes Herz für Flüchtlinge gemäß der GFK motiviert war. Die Geschichte, wie der Asylkompromiss letztlich zustande kam ist ein deutliches Indiz dafür, dass es nicht um Flüchtlinge sondern um nationale Interessen ging. Diesen Sachverhalt blenden Sie regelmäßig aus und schwärmen stattdessen uns etwas von einem tollen Asylrecht vor, was in der Praxis nicht existiert.

    ——–
    Der Wesenskern des politischen Asyls ist jedoch nicht angetastet worden.
    In Art. 16a Abs.1 GG heißt es weiterhin:”Politisch verfolgte genießen Asylrecht.”
    ———

    Der Asylkompromiss fügte zum Grundrecht auf Asyl gravierende Einschränkungen hinzu, die systematisch die Verpflichtungen gemäß der GFK unterliefen. Der Wesenskern wurde in der Praxis durch diese Einschränkung massiv entstellt.

    —–
    Das UNHCR hat eine Stellungnahme zur Drittstaatenregelung abgegeben – es hat Bedenken geäußert und einen verantwortungsvollen Umgang angemahnt. Es hat hat sie aber nicht untersagt – wie Sie es suggerieren.
    ——-

    Die UNHCR hat keine Befugnis etwas zu untersagen. Deutschland hat sich jedoch verbindlich zur GFK verpflichtet. Die UNHCR stellt klar, wie die Regeln zu verstehen sind und wie nicht. Die Drittstaatenklausel im Asylkompormiss entspricht nicht den Regeln und ist daher nicht kompatibel mit den GFK. In diesem Punkt kommt Deutschland seiner Verpflichtung nicht nach.

  2. Lionel sagt:

    @ aloo masala

    Wenn nur noch Zitate-Pingpong betrieben wird, ist das ein Indiz dafür, dass sich eine Diskussion in der Endphase befindet.

    Und wenn Sie pauschal befinden, mit Asylbewerbern würde schäbig und menschenunwürdig umgegangen, so nehme ich das zur Kenntnis, behalte mir aber vor, das als unverschämte und ungerechte Herabwürdigung der Tätigkeit der vielen engagierten Mitarbeiter /Betreuer im Asylbereich zu empfinden und setze deshalb meinerseits den Schlusspunkt.