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Brückenbauer

Der Gott des Grundgesetzes ist nicht euer Gott!

Mehdi Chahrour zu den Worten von Volker Kauder: „Der Gott, der die Mütter und Väter des Grundgesetzes leitete, war der Gott der Christen und der Juden. Moslems waren an der Erarbeitung des Grundgesetzes nicht beteiligt.“

Von Donnerstag, 13.12.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 30.05.2016, 16:23 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Klar, der Wahlkampf hat begonnen und die Zeit des Vertuschens, des Retuschierens, des Manipulierens und des (leeren) Versprechens folglich auch. Aber muß es gleich in dieser Widersprüchlichkeit und Abartigkeit passieren?

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Unionsfraktionschef Volker Kauder sagt in klaren Worten: „Der Gott, der die Mütter und Väter des Grundgesetzes leitete, war der Gott der Christen und der Juden. Moslems waren an der Erarbeitung des Grundgesetzes nicht beteiligt.“

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Was-zu-wem-gehört- und wem-was-gehört-Debatten sind in Mode gekommen. So wurde in letzter Zeit heftig darüber gestritten, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nur die Muslime. Während andere Länder den Mars besiedeln wollen, diskutieren wir in Deutschland noch darüber, ob die Erde rund ist oder einer Scheibe gleicht. So schafft sich Deutschland ab, hätte ich fast gesagt.

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Diskussionen über die Zugehörigkeit der Geschöpfe gehen dem Unionspolitiker wohl nicht weit genug, jetzt ist der Schöpfer selbst an der Reihe. Der in der Präambel des Grundgesetzes der BRD erwähnte Gott, sei der Gott der Christen und Juden, allen anderen, die das Grundgesetz nicht mit verfassten, hätten folglich keinen Anspruch auf ihn. Viele Verfehlungen und Widersprüche in wenigen Worten, zumindest in dieser Kategorie ist der Unions-Fraktionsvorsitzende allen weit voraus.

Historische Umstände des Grundgesetzes
Der erste seiner Widersprüche deckt gleichzeitig die niederen Beweggründe seiner Aussagen auf. Ihm ist das Grundgesetz fremd, zumindest in seinen Inhalten und den zeitlichen Umständen seiner Entstehung.

Herr Kauder, das Grundgesetz füllte ein Vakuum, in dem der Mensch seiner Würde entledigt worden war, gerade dann, wenn dieser Mensch nicht in das staatlich vorgegebene Muster passte. Die Schrecken der Zeit vor dem Grundgesetz dürften Ihnen, als dem „selbsternannten Kommentatoren“ des Hauptregelwerks unseres Zusammenlebens, wohl bekannt sein. Die passende Antwort auf die Finsternis der Nazi-Diktatur mit der ihr immanenten Ablehnung des Anderen war das Licht der Akzeptanz, der Gleichheit und des Schutzes von Minderheiten im Grundgesetz.

Zu sagen, dass der Gott des Grundgesetzes der Gott bestimmter Gruppen sei, ist ein Widerspruch zum Grundgesetz, welches in seinem Artikel 3, nicht zwischen Gruppen und Menschen unterscheidet. Es ist das Grundgesetz aller in Deutschland lebenden, und folglich ist der Gott des Grundgesetzes der Gott aller. Alles andere impliziert die Exklusion einiger Gruppen aus dem Schutzbereich der Normen des GG und erinnert an vergangene Zeiten, die niemand in Deutschland vergessen sollte.

Die Historie erlaubt nicht nur den Rückblick, sondern auch das Lernen aus den Fehlern und den Hass der Vorgänger. Es ist folglich, und ich möchte in klaren Worten formulieren, eine Pflicht, und keinesfalls eine Wohltat, alle Minderheiten zu schützen und sie nicht für niedere politische Ziele zu missbrauchen. Ich lehne es nicht nur ab, solche Gedanken zu wählen, sondern lehne diese Form des Wahlkampfes ab.

Hier enden meine Worte als Befürworter des Grundgesetzes und ich führe fort als Monotheist, ohne dass das eine das andere ausschließt.

Ist Gott nicht der Schöpfer aller Menschen?
Welchen Gott meinen Sie Herr Kauder? Und welcher Gott gab Ihnen die Kompetenz seiner Stellvertretung auf Erden? Welcher Gott gab Ihnen das Recht, zwischen seinen Geschöpfen zu unterscheiden? Welcher Gott gab Ihnen das Recht, andere Geschöpfe aus seinem Schutzbereich zu werfen? Welcher Gott gab Ihnen das Recht, seine Barmherzigkeit nur bestimmten Menschen zu gewähren, obwohl diese wie die Sonne ist, allen ihre Wärme schenkt?

Es ist nicht der Gott der Christenheit, dessen Barmherzigkeit Sie verunglimpfen. Der Gott, zu dem Jesus der Sohne der Maria aufrief, ist nicht der Gott, den Sie meinen. Gegrüßt seist du, oh Sohne Marias! Verzeih ihm, denn gewiss, deine Barmherzigkeit erstreckt sich auf alle … auch auf solch schamlose Politiker. Aktuell Meinung

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  1. Klirrtext sagt:

    Einfache Lösung:
    Alle Stellen im GG die sich auf Gott in irgend einer Weise beziehen durchstreichen und alle Passagen über Säkularisierung rot unterstreichen!

    Vielen Dank

    ein Atheist

  2. Passion sagt:

    @ Lothar Schmidt

    Ich habe als Beispiel den Iran angeführt und erwähnt, dass Länder, die den Anspruch haben islamisch zu sein, den Schutz dieser Minderheiten garantieren müssen. Alles im Rahmen der Gesetze versteht sich. Hieraus sollte man sich ableiten, dass nicht jedes Land, welches für sich beansprucht islamisch zu sein, es in der Tat auch ist. Ich hoffe, es war nun verständlich genug. Zu Ihrem Artikel ist nicht viel zu sagen, ausser, dass dies ein altbewährtes Problem ist, das immer wieder als Gegenargument formuliert wird, wenn es darum geht aufzuzeigen, wie schlecht doch die Umstände für Christen in islamisch geprägten Ländern sind und wie gut es den Muslimen im Gegensatz dazu in Deutschland geht. Die Wahl genau dieses Artikels zeigt mir aber Ihre Grundhaltung und allein der Titel spricht Bände. Sie hätten vor Ihrem Kommentar noch einmal in Erinnerung rufen sollen, falls es Ihnen als Türkei-Interessent überhaupt bekannt ist, dass der Laizismus in der Türkei fest verankert ist und dieses Land kein islamischer Staat ist. Auch Muslime werdenw dort diskriminiert. Das rechtfertigt jedoch nicht die Diskriminierungen und die Missstände in Deutschland und mit diesem Vergleich klopfen Sie sich nicht auf die Schulter, sondern rennen gegen eine Wand. Der Anspruch sollte über diesen Dingen liegen. Soviel sei dazu gesagt. Aber kehren wir zurück auf den Grund der Tatsachen. Wir leben in Deutschland, wir müssen und mit den Problemen hier auseinandersetzen und anfangen endlich das Zusammenleben zu fördern.

  3. Lynx sagt:

    Wenn Herr Kauder solche Worte äußert, sollte er daran erinnert sein, daß das Grundgesetz für die BRD bezüglich des Grundrechts auf freie Wahl und ungestörte Ausübung der Religion keine Ausnahme macht, etwa in dem Sinn: dieses Grundrecht gilt nicht für Angehörige der islamischen Religion. Von den Kindern der Generation der „Väter des Grundgesetzes“ sind einige zum Islam konvertiert, und die in der BRD geborenen und eingebürgerten Kinder muslimischer Immigranten sind überwiegend bei der Religion ihrer Väter geblieben. Hätten die „Väter des GGs“ darin damals (1948) eine solche Ausnahme im Grundrecht auf Religionsfreiheit eingebracht, wenn sie gewußt hätten, daß über ein halbes Jahrhundert später ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bundesbürger islamischen Glaubens sein wird? – Wohl kaum. Herr Kauder hätte es vermutlich getan.

  4. Einspruch sagt:

    Art. 146 des GG lässt also das Grundgesetz ungültig werden wenn das deutsche Volk frei und souverän über eine Verfassung in seinem Sinne entscheidet. Es wäre endlich Zeit dafür weil wiederveinigt sind wir im großen und ganzen auch schon.

  5. Passion sagt:

    Dieser Einspruch ist durchaus berechtigt, da eine Anpassung an die gesellschaftlichen Verhältnisse des heutigen Deutschlands uns viele Schwierigkeiten ersparen würde. Das Volk sollte hier aktiver werden, denn die Politik ruht sich immer noch auf dem GG aus.

  6. Lothar Schmidt sagt:

    @Passion

    „Hieraus sollte man sich ableiten, dass nicht jedes Land, welches für sich beansprucht islamisch zu sein, es in der Tat auch ist. Ich hoffe, es war nun verständlich genug. “

    Nein, war es nicht. Gerade ihr Beispiel Iran ist in Sachen Relgionsfreiheit ja wohl eher kein gutes Beispiel. Das sehen Bahai und konvertierte Christen nämlich ganz anders. Und was den Status der Angehörigen der Buchrelgionen angeht: ich meine, Sie reden hier von der Dhimma. Sie wissen, welche Stellung der Dhimmi innerhalb der Scharia „geniesst“ bzw. genoss: Schutz ja, soziale und rechtliche Gleichstellung nein.
    Wenn Sie nun so freundlich wären, und mir zumindest ein Land nennen würden, welches ein islamischer Staat ist und relgiösen Minderheiten die gleichen(!) RECHTE einräumt, wie der Mehrheitsgesellschaft, wäre ich Ihnen dankbar.

    „Sie hätten vor Ihrem Kommentar noch einmal in Erinnerung rufen sollen, falls es Ihnen als Türkei-Interessent überhaupt bekannt ist, dass der Laizismus in der Türkei fest verankert ist und dieses Land kein islamischer Staat ist.“

    Aus Wikipedia:
    Die Türkei versteht sich als ein laizistischer Staat, dessen Bevölkerung sich überwiegend zum Islam bekennt. Anders als der französische Laizismus beinhaltet der türkische keine absolute Trennung von Religion und Staat, sondern eine staatliche Kontrolle der Religion.

    de facto IST der Islam Staatsreligion in der Türkei. Das sieht man ja auch so wunderschön an staatlichen Einrichtungen wie der DIYANET. Es wäre mir nicht bekannt, dass diese sich um den Bau von Kirchen oder um christlich-jüdische Blange kümmert. Sollte das Gegenteil der Fall sein, wäre es nett, wenn Sie mich aufklären würden.

  7. Passion sagt:

    Lieber Herr Schmidt, Sie missdeuten den Punkt um den es mir hier geht, dennoch werde ich auf Ihre Aussagen eingehen.
    Ich beginne mit dem „islamischen Staatskonzept“.
    Zunächst einmal ist der Iran ein islamischer Staat. Ihr offizielle Name ist: Islamische Republik Iran.
    Die Türkei ist kein islamischer Staat. Ihr offizieller Name ist: Republik Türkei. De facto hin oder her, de jure ist die Türkei KEIN islamischer Staat! Der Laizismus ist in der geltenden Verfassung verankert und zwar:
    Artikel 1 — Der Staat Türkei ist eine Republik.
    Artikel 2 — Die Republik Türkei ist ein im Geiste des Friedens der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und der Gerechtigkeit die Menschen-rechte achtender, dem Nationalismus Atatürks verbundener und auf den in der Präambel ver-kündeten Grundprinzipien beruhender demo-kratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. (http://www.tuerkei-recht.de/downloads/verfassung.pdf).
    Dieser Punkt muss nicht weiter ausgeführt werden, denn die Artikel sprechen für sich. De facto steht hier nicht zur Debatte.
    Die Verfassung der Islamischen Republik Iran beginnt bereits im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen mit einem Zitat aus dem Koran. Ebenso wird in Artkel 1 erläutert:
    Der iranische Staat ist eine Islamische Republik, für deren Errichtung das iranische Volk aufgrund seiner lang gehegten Überzeugung von der Geltung der Wahrheit und Gerechtigkeit des Qur’an nach dem Aufbruch seiner siegreichen Islamischen Revolution unter der Führung des würdigen religiösen Oberhauptes Imam Chomeini durch eine Mehrheit von 98,2 aller Stimmberechtigten bei einer Volksbefragung am 10. und 11. Farwardin 1358 (30. und 31. März 1979) gestimmt hat.
    Der Begründer der islamischen Republik Iran, Ayatollah Ruhollah Musavi Chomeini erklärte die Staatsform damit, dass die Islamische Republik wie alle anderen Republiken sei, nur mit dem Unterschied, dass ihr Inhalt das islamische Gesetz ist.
    Hiermit greife ich über zum nächsten Punkt:
    „Gerade ihr Beispiel Iran ist in Sachen Relgionsfreiheit ja wohl eher kein gutes Beispiel. Das sehen Bahai und konvertierte Christen nämlich ganz anders. Und was den Status der Angehörigen der Buchrelgionen angeht: ich meine, Sie reden hier von der Dhimma. Sie wissen, welche Stellung der Dhimmi innerhalb der Scharia “geniesst” bzw. genoss: Schutz ja, soziale und rechtliche Gleichstellung nein.“
    Ein islamischer Staat ist auch in seiner Gesetzgebung und in seiner Ordnung islamisch. So in Artikel 2 der Verfassung der Islamischen Republik Iran, hier ist Absatz 2 besonders relevant für uns:
    Artikel 2- Die Islamische Republik ist eine Ordnung, die auf folgenden Glaubensgrundsätzen beruht:
    -1 Die Einheit [tauhid] Gottes (es gibt keinen Gott außer Gott), Seine alleinige Entscheidungsbefugnis und Gesetzgebung sowie die Notwendigkeit der Ergebenheit in Seinen Willen
    -2 Die göttliche Offenbarung und ihre grundlegende Bedeutung für das Formulieren von Gesetzen;
    -3 Die Auferstehung und ihre maßgebende Rolle beim Entwicklungsprozess des Menschen hin zu Gott;
    -4 Die Gerechtigkeit Gottes in Schöpfung und Gesetzgebung;
    -5 Imamat und seine ständige, grundlegende und immerwährende Führungsrolle im Fortbestand der Islamischen Revolution;
    -6 Ehre und Würde des Menschen und seine mit Verantwortung verbundene Freiheit vor Gott.

    Wenn Sie sich nun mein von Ihnen angeführtes Zitat vor Augen führen, sollten Sie erkennen, dass Sie sich über Umstände beschweren, die irrelevant im Bezug auf die garantierten Rechte dieses Landes sind. Die Bahai und die vom Islam zum Christentum konvertierten Menschen bilden für sich, genauso, wie die Dhimmi, eine eigene „Kategorie“ zu denen religiös rechtlich unterschiedliche Regelungen bestehen. Von einer Religionsfreiheit oder eine Gleichstellung war in meinem Kommentar keine Rede. Ich sagte: „dass Länder, die den Anspruch haben islamisch zu sein, den Schutz dieser Minderheiten garantieren müssen. Alles im Rahmen der Gesetze versteht sich. “ Und im Rahmen welches Gesetztes? Des islamischen natürlich. Also müssten wir uns erst einmal mit dem islamischen Recht auseinander setzen und nicht mit dem Rechtsverständnis was ich, oder was Sie vertreten. Somit ist Ihre Bitte, ich solle Ihnen einen islamischen Staat nennen, der relgiösen Minderheiten die gleichen(!) RECHTE einräumt, wie der Mehrheitsgesellschaft, obsolet, denn im islamischen Staat gelten islamische Rechte (und diese garantieren Nichtmuslimen in der Tat auch ihre jeweiligen Rechte oO) und keine Individualrechte. Womit ich, wieder mit letzter Absicht, auf Deutschland zurückkomme, der für sich beansprucht die Religionsfreiheit zu garantieren und alle Leute gleich(!) zu behandeln. Hierüber könnten und sollten wir diskutieren und nicht über Tatsachen oder überspitzten Darstellungen von Situationen in fremden Ländern. Mir ist bewusst, dass es angenehmer ist auf die Fehler der Anderen zu verweisen, als sich den eigenen zu stellen, aber ein aufrichtiger Mensch bemüht sich zunächst der eigenen Besserung.
    In Gedanken an den bevorstehenden Geburtstag des Sohnes der Maria:

    1 Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet.
    2 Denn mit welcherlei Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welcherlei Maß ihr messet, wird euch gemessen werden.
    3 Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge, und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge?
    4 Oder wie darfst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge?
    5 Du Heuchler, zieh am ersten den Balken aus deinem Auge; darnach siehe zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst!

    (Matthäus – Kapitel 7, Vom Richtgeist)