Anzeige

Sevim Dağdelen

„Bundesregierung tritt Rechte türkischer Migranten mit Füßen“

Die Bundesregierung verweigert eine Umfrage in den Bundesländern, ob das Assoziationsrecht von türkischen Staatsbürgern richtig angewendet wird. Nicht ohne Grund, meint Sevim Dağdelen. Die Zwangs-Politik sei gescheitert, die Bundesregierung wolle es nur noch nicht eingestehen.

Dienstag, 29.01.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 03.02.2013, 23:08 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Würde man unter den in Deutschland lebenden Türkeistämmigen eine Umfrage machen, was Sie an Deutschland am meisten schätzen, würde die Rechtsstaatlichkeit einen der vordersten Plätze annehmen. Wie aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Linkspartei hervorgeht (liegt der MiGAZIN-Redaktion vor), fällt Deutschland ausgerechnet hier durch.

Anzeige

Darin hatte sich die Linksfraktion nach der richtigen Umsetzung von EU-Recht erkundigt. Konkret geht es um die Einhaltung eines Vertrages zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aus dem Jahre 1963. Dieser Vertrag wurde in den Siebzigern und Achtzigern erweitert. Ziel war es, die Türkei an die Europäische Union (EU) heranzuführen für einen späteren Beitritt.

___STEADY_PAYWALL___

Verschlechterungsverbot
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem sogenannten Verschlechterungsverbot zu. Sie verbieten den Vertragsstaaten die Einführung „neuer Beschränkungen“ in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von türkischen Staatsangehörigen. Dazu gehören laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch aufenthaltsrechtliche Regelungen.

Anzeige

Im Klartext bedeutet dieses sogenannte Assoziationsrecht, dass für türkische Staatsbürger immer noch die Rechtslage aus den Jahren 1973 bzw. 1980 gilt, wenn die damalige Rechtslage für sie günstiger war. Sämtliche Änderungen, die später in Kraft getreten sind und die für den türkischen Staatsbürger nachteilig waren, sind laut diesem Vertrag europarechtswidrig und damit nicht anwendbar. Und weil es sich um EU-Recht handelt, gilt dieses vorrangig – unabhängig davon, was das deutsche Ausländergesetz vorschreibt.

Bundesregierung bleibt stur
Das ist unter Rechtswissenschaftlern unumstritten. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte im Juni 2011 darauf hingewiesen, dass zahlreiche Regelungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar sind – darunter auch die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug oder die Frage, ob türkische Staatsbürger überhaupt Visum benötigen, da beide Regelungen nach dem Verschlechterungsverbot eingeführt wurden. Die Niederlande und Österreich haben bereits reagiert und Türken zumindest von den Ehegattennachzugsregelungen ausgenommen.

Nur die Bundesregierung bleibt stur. Nicht ohne Grund. Würde sie sich an das EU-Recht halten, müssten nahezu alle Verschärfungen im Aufenthaltsrecht der letzten Jahre in Frage gestellt werden. Und weil die meisten Gesetzesänderungen mit dem Begriff „Integration“ begründet wurden, müsste die Bundesregierung eingestehen, dass der wesentliche Teil ihrer Integrationspolitik rechtswidrig war.

Das registriert zunehmend auch der EuGH. „Auffällig oft landen bei uns derzeit Fälle, bei denen es um die Einhaltung des Assoziierungsabkommens mit der Türkei geht. In einer Zeit, als man türkische Arbeitnehmer dringend gesucht hat, wurden ihnen die Rechte versprochen … Jetzt, wo diese Rechte fällig werden, wollen einige Mitgliedstaaten nichts mehr davon wissen“, so EuGH-Richterin Maria Berger in einem Interview mit Die Presse im September 2011.

Abwälzung der Verantwortung
Inwieweit die Rechte türkischer Staatsbürger aus dem Assoziationsrecht in Deutschland tatsächlich missachtet werden, könne die Bundesregierung – so jedenfalls die bisherige Auskunft – nicht sagen. Und darum geht es in der aktuellen Großen Anfrage an die Bundesregierung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Informationslücke mittels einer Umfrage in den Bundesländern zu schließen.

Das aber verweigert die Bundesregierung. Die Umsetzung des Verschlechterungsverbots des Assoziationsrechts falle nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Und sie müsse auch nicht von ihrem Aufsichtsrecht Gebrauch machen. Sie habe einen Ermessensspielraum bei der Frage, wie sie die Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen beaufsichtige. Zwingender Handlungsbedarf bestünde nur, wenn eine Vielzahl von Rechtsverstößen durch die Länder vorläge, wofür es aber keine Anhaltspunkte gebe.

Innenministerium gibt Auslegung vor
Dem widerspricht Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Anhaltspunkte gebe es zuhauf: „Nach Auffassung vieler Experten, nicht zuletzt des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, sind maßgebliche Gesetzesverschärfungen im Aufenthaltsrecht der letzten Jahre auf türkische Staatsangehörige schlicht nicht anwendbar. In der Praxis geschieht dies dennoch, etwa bei Sprachanforderungen im Aufenthaltsrecht. Vom EuGH wird die Bundesregierung regelmäßig wegen ihrer restriktiven Rechtsauffassung gerügt.“

Kurios ist auch: Das Bundesinnenministerium gibt selbst den Rahmen vor, wie das Assoziationsrecht in den Amtsstuben der Bundesländer angewendet werden soll – in den Anwendungshinweisen aus dem Jahre 2002! Diese mehr als zehn Jahre alten Hinweise sind im Zuge der Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren aber praktisch wertlos. Im Mai 2011 erklärte die Bundesregierung, die Anwendungshinweise würden „derzeit überarbeitet“; ein Jahr später hieß es unverändert, die Anwendungshinweise würden „derzeit überarbeitet“ – und es sei auch „noch nicht absehbar, wann die Überarbeitung abgeschlossen sein wird“. Randnotiz: Die Anwendungshinweise haben einen Umfang von 36 Seiten.

Bundesregierung widersprüchlich
Diese Verzögerung scheint seinen Grund zu haben: Die Behörden sollen sich weiterhin an den veralteten Anwendungshinweisen orientieren, in der Rechte türkischer Staatsbürger im Vergleich zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH massiv beschnitten werden. Das wiederum wäre ebenfalls Anhaltspunkt genug für einen massiven Rechtsverstoß in den Behörden.

Dağdelen: „Die Abwälzung der Verantwortung auf die Bundesländer ist ein Skandal.“ Die Beachtung höherrangigen EU-Rechts und der EuGH-Rechtsprechung ist nach Überzeugung von Dağdelen Pflicht der Bundesregierung. So sieht es auch der EuGH: Die föderale Struktur eines Mitgliedstaates ist keine Entschuldigung dafür, EU-Recht nicht umzusetzen.

Zwang-Politik gescheitert
Dağdelen weiter: „Die Bundesregierung missachtet im Umgang mit türkischen Staatsangehörigen EU-Vorgaben. Sie scheut offenbar keinen Affront, wenn es darum geht, türkischen Staatsangehörigen die ihnen zustehenden Rechte zu verweigern.“ Nach Auffassung der Linkspolitikerin ignoriert die Bundesregierung seit Jahren schon die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Nun missachte sie auch noch das parlamentarische Fragerecht, „weil kritische Debatten zu diesem Thema offenbar unerwünscht sind“.

Offenkundig wolle die Bundesregierung kritische Fragen und störende Debatten zu ihrem europarechtswidrigen Handeln vermeiden. „Letztlich weiß sie, dass sie vor dem EuGH Schiffbruch erleiden wird. Ihre Politik der steten Gesetzesverschärfungen und des Zwangs ist damit im Kern bereits jetzt gescheitert; die Bundesregierung will es nur noch nicht eingestehen“, so Dağdelen abschließend. (es) Leitartikel Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Cengiz sagt:

    Ich rate der Türkei nicht in die EU einzutreten.
    Vieles spräche hierfür.
    Mit zweitgrößte Wirtschaftsmacht wären sie auch die zweitgrößten Zahler.
    Das wäre der Genickbruch.

  2. Soli sagt:

    @Cengiz – Wann soll das denn sein? „zweitgrößte wirtschaftsmacht? ? Aktuell wären sie auf PLatz 6 innerhalb der EU (Weltweit irgendwo bei 17)

    Man sollte schon die Kirche im dorf lassen.

  3. Kolcek sagt:

    @Cengiz K
    „Ich rate der Türkei nicht in die EU einzutreten.“
    Einmal wenigsten, wo wir beide der gleichen Meinung sind!

    „Mit zweitgrößte Wirtschaftsmacht wären sie auch die zweitgrößten Zahler.“
    In welchem Paralleluniversum? Im Moment befindet sich die Türkei vom BIP her auf dem Niveau der Niederlande! Bitte überprüfen Sie diese Aussagen nochmal! Soweit ich informiert bin wäre die Türkei auf dem 6. Platz hinter Spanien, außerdem würde die Türkei zum grössten Empfängerland von Geld aus dem Strukturfonds der EU werden.

    Ich frage mich immer wieder, wie ein in Deutschland lebender Türke von der Propaganda aus dem Heimatland so betroffen sein kann? Hier in Deutschland hat man doch die Möglichkeit die Aussagen der türkischen Regierung zu überprüfen bevor man sie weiter verbreitet!

  4. hanswurscht sagt:

    wenn man vor augen hält, dass die türkei noch vor ca. 10 jahren zu den schwellenländern gehörte und nun als nicht EU-Mitglied mit deren wirtschaftsstärke verglichen wird, so finde ich dies eine beachtliche leistung.
    innerhalb der EU das 6. stärkste wirtschaftland zu sein, als nicht EU mitglied… chapeau!

    die rhetorik türkische politiker neigt gerne mal zu übertreibungen.. aber ehre wem ehre gebührt..

    über den wirtschaftlichen erfolg der türkei, gibt es etliche deutsch sprachige artikel. in denen (ohne sich von der rhetorik der türk. politiker verblenden zu lassen) klare fakten dargelegt werden.

    http://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/tid-28200/schwellenland-auf-der-ueberholspur-tuerkische-wirtschaft-waechst-weiter-im-rekordtempo_aid_864708.html

    http://www.finanzen.net/nachricht/zertifikate-Schwellenlaender-Tuerkei-Vom-Boom-am-Bosporus-1456889

    http://go2tr.de/etiket/boom/

  5. Kolcek sagt:

    @Hanswurscht

    Was für ein Glück für die Türkei, dass Europa hauptsächlich aus kleineren Ländern besteht! Setzt man das zur Relation, in dem man sich den BIP pro Kopf ankuckt, dann kann man relativ leicht erkenne, dass der Weg der Türkei bis zum Wohlstand eines Mitteleuropäischen Landes noch ein weiter Weg ist. Die Türkei schneidet in dem Fall nämlich deutlich schlechter ab und liegt nur knapp vor Rumänien und Bulgarien und somit auf dem 25. Platz.

    Würde man aufhören die Türkei immer nur auf den wirtschaftlichen Boom zu reduzieren und sich die Lage mal genauer ankucken: Kurdenproblem, mengelnde Religionsfreiheit, mangelnde Meinungsfreiheit (die meisten inhaftierten Journalisten weltweit!), Müllprobleme, keine guten Nachbarschaftsbeziehungen,…., dann wird es aufeinmal ganz schnell ganz düster und deshalb redet man auch immer nur vom Boom.

  6. Autark sagt:

    Bezeichnend, worüber hier diskutiert wird, obwohl im Artikel ein staatlicher Rechtsbruch thematisiert wird. Dabei würde mich die Meinung der Leser zum Thema viel eher interessieren.

  7. Metscher sagt:

    Die Bundesriegierung bzw. die Bundesländer sind in ihrem Handeln ziemlich feige.

    Ziel ist ja ganz klar, einerseits die doppelte Staatsbürgerschaft bei Türken möglichst selten zu gewähren, andererseits die Zuwanderung aus der Türkei möglichst niedrig zu halten.

    Das ist meiner Meinung nach auch ein legitimes Ziel. Jeder Staat muss sich aussuchen dürfen, wer zuzieht und wer letztllich Staatsbürger wird. Die Türkei macht das genauso.

    Das muss dann aber auch von der deutschen Regierung so kommuniziert werden und entsprechende Abkommen müssen verändert werden. Und sie wüsste damit wohl auch die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich.

    Dafür ist diese Regierung aber viel zu feige. Also macht mans hintenherum.

  8. Ausländerrechtler sagt:

    Um es so deutlch zu sagen: An einer weiteren Zuwanderung aus der Türkei besteht in Deutschland kein Interesse angesichts der bisher unbewältigten Probleme aufgrund der seit den 1960er Jahren erfolgten massiven Zuwanderung von dort. Soweit bestehende Regelungen bzw. Abkommen eine weitgehend schrankenlose Zuwanderung ermöglichen, wie z.B. Ehegattenzuzug ohne Sprachkenntnisse, so gehören diese geändert, nicht aber deren restriktive Handhabung durch die Bundesregierung. Sinn derartiger Abkommen war seinerzeit, die Türkei an die EU mit dem Endziel eines Beitritts heranzuführen. Da der Türkei-Beitritt inzwischen mehr als obsolet ist und im Grunde von niemanden mehr ernsthaft gewünscht wird, gehören diese Abkommen allesamt auf den Prüfstand und geändert bzw. gekündigt.

    Frau Dagdelen vertritt nicht die Interessen der einheimischen Bevölkerung, sondern verfolgt eine Politik zugunsten einer weitestgehend schrankenlosen Zuwanderung insbesondere aus der Türkei. Die Folgen wären verheerend, deshalb sollte dem keinesfalls nachgegeben werden.

  9. Astronom sagt:

    Dieses Abkommen sollte die Rechte der damaligen EWG Länder und der Türkei schützen und tut es auch. Kann sich einer der Kommentatoren ausmalen, was mit den EU Bürgern und Unternehmen passieren würde, wenn die Türkei anfinge so heuchlerisch zu sein wie wir es zur Zeit sind?
    Deutschland hatte damals ein gutes Ansehen, es hatte dies auch nötig nach dem 2.ten Weltkrieg. Soll es jetzt wieder zurück zu seiner schändlichen Zeit.
    Früher war ich stolz ein Deutscher zu sein, aber jetzt schäme ich mich meiner Mitbürger.