Rheinland-Pfalz
Förderung der freiwilligen Rückkehr bewahrt die Würde
Rheinland-Pfalz fördert mit einem bundesweit einmaligen Konzept die freiwillige Rückkehr von Ausreispflichtigen Menschen. Das bewahre die Würde der Menschen und verhindere Abschiebekosten.
Montag, 11.02.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.02.2013, 23:42 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt auf die Förderung der freiwilligen Rückkehr von Ausreisepflichtigen im Rahmen der sogenannten Landesinitiative Rückkehr. Hierfür stellt das Integrationsministerium auch in diesem Jahr 1,4 Mio. € zur Verfügung.
„Eine entsprechende Beratung führt häufig dazu, dass ausreisepflichtige Frauen oder Männer die freiwillige Ausreise einer Abschiebung vorziehen. Dies ist für alle Beteiligten die bessere Lösung – für den Ausreisepflichtigen, weil ihm so eine selbstbestimmte, würdevolle Rückkehr ermöglicht wird. Der Kommune entstehen keine Kosten für Zwangsmaßnahmen und wir als Landesregierung erreichen unser klar definiertes Ziel, Abschiebungen zu vermeiden“, erklärte Integrationsministerin Irene Alt (Grüne).
Mithilfe der Landesmittel werden die Kommunen in die Lage versetzt, eigene Rückkehrprojekte zu planen und umzusetzen, sie können solche Projekte aber auch an Wohlfahrtsverbände vergeben oder sie können konkrete Einzelfalllösungen erarbeiten und die Rückkehr des betroffenen Menschen in sein Heimatland auch finanziell fördern. Dies kann beispielsweise geschehen, indem die oder der Ausreisepflichtige ein kleines Startkapital für eine Existenzgründung erhält, wie etwa eine Nähmaschine für eine Schneiderei oder Werkzeuge zur Einrichtung einer Werkstatt.
„Es ist bundesweit einmalig, dass ein Land die Kommunen bei der Beratung der freiwilligen Rückkehr derartig unterstützt und sie in die Lage versetzt, eigenverantwortlich individuelle Lösungen für eine geförderte Rückkehr zu entwickeln“, sagt Alt und verweist auch auf eine Beratungsstelle, die die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung der Rückkehrförderung unterstützt und Informationen über bestehende Rückkehrmaßnahmen und -projekte vorhält. Das Beratungsbüro ist beim Diakonischen Werk der evangelischen Kirchenkreise Trier und Simmern-Trarbach angesiedelt. (hs) Aktuell Politik
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Mit dieser Regelung sollen also anscheindend die Kosten auf Wohlfahrtsverbände abgeschoben werden.