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Arm durch Arbeit

Der Zoll und die Volkshochschulen

„Gut, dass Kursleiter nie krank werden.“ So heißt es auf einer Postkarte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Es soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass die KursleiterInnen in Integrationskursen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen, kein Urlaubsgeld, keine Kündigungsfrist haben und ihre Sozialbeiträge zu 100% selbst finanzieren müssen.

Von Georg Niedermüller Freitag, 08.03.2013, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.03.2013, 0:03 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Seit Jahren laufen die Kursleiter dagegen Sturm, seit Jahren heuchelt die Politik, dass man da ja eigentlich mal was machen müsste. Nun war es wieder so weit, im Bundestag äußerten alle Parteien ihr tiefstes Bedauern darüber, dass Kursleiter in Integrationskursen so schlecht bezahlt werden. (S. 27716 ff.)

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Die CDU meint, dass man da gar nichts machen könne. „Wir können und wollen den Trägern nicht die Höhe der Honorarsätze für ihre Lehrkräfte vorschreiben“, sagte Helmut Brandt von der CDU/CSU-Fraktion. Faktisch tut die CDU/CSU das, denn die Träger können nur das an die Lehrkräfte weiterreichen, was die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag bewilligt. So schiebt die Bundesregierung die Verantwortung für den Ärger auf die Träger ab.

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Die SPD schlägt vor, dass man den Trägern mehr Geld geben sollte, vielleicht würden die freiwillig etwas davon an die Lehrkräfte weiterreichen. Man erhofft sich ein Stundenhonorar von 26 €. Die Grünen wiesen darauf hin, dass viele Lehrkräfte wahrscheinlich scheinselbstständig seien. Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer als selbstständig deklariert, um sich die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Dieses Vorgehen ist strafbar und kann nach § 266a StGB mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Haftbar sind die Leiterinnen und Leiter der Volkshochschulen und der anderen Träger, die ihre Lehrkräfte „freiberuflich“ arbeiten lassen.

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Die SPD schlägt in ihrem Antrag weiter vor: „Der Träger muss unverzüglich nach Vertragsabschluss ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, um zu klären, ob eine selbständige oder abhängige Tätigkeit besteht und um so Rechtssicherheit für die Lehrkräfte zu erreichen.“ So einen Antrag kann man aber gar nicht stellen, sondern man kann nur beantragen, dass entweder eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit besteht. Die Träger sollen nach dem Willen der SPD beantragen, dass eine selbstständige Tätigkeit besteht, ansonsten können sie den Arbeitnehmer gar nicht finanzieren. Unverzüglich nach Vertragsabschluss ist das aber gar nicht möglich, weil sich diese Frage eben nicht an dem Vertrag entscheidet, sondern an den konkreten Arbeitsbedingungen, z.B. an der Frage, ob die Lehrkraft zeitlich, örtlich und inhaltlich in die Organisation des Trägers eingegliedert ist.

Der Antrag der SPD wurde auch von Herrn Rossmann unterschrieben, dem Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Deutschen Volkshochschul-Verbandes ist. Manche Lehrkräfte vermuten, dass hinter diesem Vorschlag der SPD der Versuch steht, die bisherige illegale Praxis der Scheinselbstständigkeit durch Pro-Forma-Anträge bei der Rentenversicherung justizfest zu machen. Die Lehrkräfte könnten später nicht mehr auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis klagen und der Träger hätte Rechtssicherheit. Die Träger wären bei dieser Praxis fein raus, könnten sie doch im Nachhinein nicht mehr zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verurteilt werden. Damit ist das Problem der Lehrkräfte aber nicht gelöst.

Ganz entgegen diesem Vorschlag hat in München gerade ein Arbeitsgericht festgestellt, dass eine Lehrkraft scheinselbstständig gearbeitet hat. Im Urteil heißt es: „Nach Abwägung aller zur Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin relevanten Umstände überwiegen die gewichtigen Merkmale – vorgegebene Arbeitszeiten und vorgegebener Lerninhalt, die für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechen.“

Die Grünen haben in ihrer Stellungnahme im Bundestag auf eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hingewiesen, die besagt, dass es viele Anzeichen dafür gibt, dass die Lehrkräfte scheinselbstständig arbeiten. Sie fragen die Bundesregierung: „Wie gehen Sie damit um, dass der Wissenschaftliche Dienst attestiert hat, dass etliche Indizien dafür sprechen, dass viele Lehrkräfte scheinselbstständig sind? Schweigen im Walde reicht da nicht.“

Dieser Vorwurf an die Bundesregierung ist zwar berechtigt, aber zumindest versucht die Bundesregierung nicht wie die SPD, die Scheinselbstständigkeit durch eine frühzeitige Statusprüfung in Beton zu gießen.

Lediglich die Linksfraktion scheint die bestehenden Gesetze im Blick zu haben, wenn sie schreibt: „Die Linke strebt eine grundlegende Umgestaltung des Integrationskurssystems an. Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben wir uns bislang auf Forderungen zu Mindesthonoraren beschränkt. Dazu, wie ein grundlegend anderes Integrationskurssystem im Detail ausgestaltet werden müsste, werden wir bald Vorschläge machen. Dabei könnte eine Möglichkeit sein, dass die Lehrkräfte als abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 SGB IV eingestuft und entsprechend nach Tarif bezahlen werden.“

Dieser Vorschlag kommt den Bedürfnissen der Lehrkräfte wie auch der Träger entgegen. Die Träger hätten Rechtssicherheit und die Lehrkräfte könnten von ihrer Arbeit leben.

Die Lehrkräfte sind schon vom Zoll kontaktiert worden, und es wurde ihnen per Mail und telefonisch mitgeteilt, dass man beim Zoll Strafanzeige gegen die Träger stellen kann, denn Scheinselbstständigkeit ist eine kriminelle Handlung der Träger an den Sozialversicherungen, und damit an allen ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen.

Parteien wie die SPD und die CDU tun den Trägern keinen Gefallen, wenn sie weiterhin nicht die Mittel bereitstellen, die die Träger benötigen, um legale Beschäftigungsverhältnisse einzurichten.

Die CDU meint, dass „freiberufliche“ Lehrkräfte mit 20 € auskommen müssten, die SPD rechnet mit 26 €. Nach Berechnungen der Lehrkräfte sind 50 € bis 70 € notwendig, wenn man als echter Selbstständiger für Verdienstausfälle, Urlaub, Krankheit und Rente vorsorgen will. Wir haben beide Parteien angeschrieben und gebeten, uns vorzurechnen, wie man von diesem Betrag leben kann, aber keine Antwort bekommen. Das ist verständlich, denn Frau Kolbe (SPD) und Herr Brandt (CDU/CSU) glauben sicherlich selbst nicht daran, dass Selbstständige von so einem niedrigen Stundenhonorar leben können. Die Parteien fordern nicht das, was die Lehrkräfte zum Leben brauchen, sondern das, was im Budget zu erübrigen ist. Damit nötigen sie die Träger zu Arbeitsverträgen, die sich juristisch auf sehr dünnem Eis bewegen. Aktuell Meinung

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  1. Roswitha Haala sagt:

    26 € oder 30 € Honorar abzüglich mindestens 50% unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeit (Ramboll 2009) macht 13 € bzw. 15 € Honorar. Die engagierte Lehrkraft ist damit eindeutig die wirtschaftlich Dumme.
    Dass „Selbstständige“ oder Firmen – hier Träger – u.a. den Preis diktiert (jeweilige Regierung + BAMF) bekommen (keine Ausschreibung) und dies u.a. vom BMI als „Freie Marktwirtschaft“ bezeichnet wird, zeigt den politischen Machtmissbrauch. Die „Vergabe“ an „freie und öffentliche Träger“ ist ein kapitaler Wettbewerbsvorteil der Volkshochschulen.
    Macht zu missbrauchen ist wieder einmal die (scheinbar) einfachste Lösung.
    SPD-Vorschlag:„Der Träger muss unverzüglich nach Vertragsabschluss ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, um zu klären, ob eine selbständige oder abhängige Tätigkeit besteht und um so Rechtssicherheit für die Lehrkräfte zu erreichen.“
    „Manche Lehrkräfte vermuten, dass hinter diesem Vorschlag der SPD der Versuch steht, die bisherige illegale Praxis der Scheinselbstständigkeit durch Pro-Forma-Anträge bei der Rentenversicherung justizfest zu machen. Die Lehrkräfte könnten später nicht mehr auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis klagen und der Träger hätte Rechtssicherheit.“
    Das „vermute“ ich auch.