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V-Mann Felten

Nichts dazu gelernt

Nachdem sich die Exekutive und die Politik bei der NSU – Mordserie bis auf die Knochen blamiert hat, versucht sich die Jurisdiktion daran, dies noch zu übertreffen.

Von Dienstag, 02.04.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.04.2013, 23:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Verhandlungsort München, im dem diese mörderischen Taten verhandeln werden, ist schon sehr unsensibel. „Die Stadt der Bewegung“ ist aufgrund ihrer Vergangenheit nur bedingt geeignet, dass in ihr eine rassistisch motivierte Mordserie verhandelt wird. Aber der Versuch, diesen Prozess als einen unter anderen herunter zu spielen, ist nicht nur im In – und Ausland peinlich, sondern zeigt allzu deutlich, dass Deutschlands Gerichtsbarkeit nicht dazu gelernt hat. Anstelle das Thema mit einer höchstmöglichen Sensibilität anzugehen, verschanzt sich die Münchener Juristerei hinter bürokratischen Regeln und Paragrafen bei der Ausführung des Prozesses.

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Die Vergabe der Plätze im Saal an die Vertreter der Medien ist da nur die logische Konsequenz: Vertreter der türkischen Medien brauchen wir keine. Als es dann Kritik am Gericht hagelte, kam prompt die Antwort, die alles widerspiegelt im Denken der deutschen Behörden und großen Teilen der deutschen Bevölkerung. Die Türken hätten sich zu spät angemeldet, verlautbarte eine Sprecherin des Gerichts. So sind sie denn die Türken, nie pünktlich und mit einem laxen Umgang mit der Einhaltung von Terminen ausgestattet.

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Mal vorausgesetzt, Juristen sollen ja ein Studium absolviert haben, dass die Münchener Justiz natürlich begriffen hat, dass es sich bei dem Prozess um einen der wichtigsten Verhandlungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte handelt, dann muss leider festgestellt werden, dass hier politisch gewollt eine große Sache klein gehalten werden soll. Es soll gezeigt werden, dass drei verwirrte Einzeltäter, Menschen ermordet haben. Da die Opfer, anders als einige Opfer der RAF, nicht prominent oder an prominenter Stelle in Staat und Wirtschaft standen, reicht es wohl voll kommen aus, diesen Prozess nicht zu exponieren, wie der Staat diesmal in Stammheim tat.

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Eine sehr merkwürdige Einstellung der Behörden, nicht die Tat oder die Motive sind entscheidend, sondern die Herkunft und die Bedeutung der Opfer. Aber vor Gericht sind alle gleich: Opfer wie Täter. Hier führt ein Staat eine Verhandlung über Taten, in die Dienststellen desselben Staats direkt und indirekt involviert waren.

Der Staatsanwalt müsste sich eigentlich wegen Befangenheit selbst ablehnen.

Die Deutschen blicken nicht gern in ihre Geschichte zurück. Sie sollten mal nach Nürnberg schauen, da können sie lernen, wie rassistisch motivierte Taten damals verhandelt wurden. Aktuell Meinung

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  1. Nayla sagt:

    Liebe Marie, vielen Dank für den Link. Mich haben die ganzen Kommentare ehrlich gesagt überhaupt nicht gewundert. Zwar toppt die Intelligenz der Leute das SZ und FAZ Niveau, aber spiegelt die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Mehrheitsgesellschaft wider. Ich hätte nie gedacht, dass ich ds mal sage, aber der Rassismus scheint tief […] zu stecken. Früher waren alle gut außer die Juden und jetzt sind alle Ausländer integriert außer „die Türken“. Es ist wirklich an Abscheulichkeit nicht zu überbieten.Und es zieht auch die Ablenkungsmasche nicht, dass das Problem doch am rechten Rand bei den dummen Nazis liegt, komisch, dass Sarrazin und seine Anhänger keine Leute ohne Bildungsabschluss waren. Naja, es wundert mich nicht mehr, wenn hier wieder Zustände aus dem 3. Reich einkehren.

  2. Marie sagt:

    Nun Herr Harald S. – die Rechtsmeinung zahlreicher Rechtsexperten ficht einen echten Deutschen natürlich nicht an – die ausländische Presse einschließlich zahlreicher namhafter Organe wie New York Times, Neue Züricher Zeitung, und viele viele andere mehr, die haben halt alle geschlafen, dafür waren 47 deutsche Medien super schnell. Die Deutschen sind halt einfach besser, als der rest der Welt.

    Dass an dem Verfahren nichts fair war, weil dem Ausland vor dem Start des Rennens die Bedingungen und der Starttermin verschweigen wurden, dass das Verfahren nach Ansicht vieler hochkarätiger Rechtsexperten rechtswidrig war, das kümmert Sie nicht. Schuld sind die Türken, die schlafen halt, und jetzt wollen die angeblich auch noch Sonderrechte.

    Dieses Verfahren war in der Art seiner Durchführung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und die Tatsache, dass 47 deutsche Medien angeblich schneller waren, bei angeblich gleichen Startbedingungen, als fast alle ausländischen Medien, einschließlich zahlreicher internationaler Presse-Profis von Rang und Namen, lässt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, dass die deutschen Medien einen Informationsvorsprung hatten. Trotz zahlreicher Anfragen hat das OLG nicht im Vorfeld über die Bedingungen und den Starttermin das Ausland unterrichtet. Zu diesen Dingen haben sich zahlreiche Rechtsexperten geäußert, die entsprechenden Links waren hier sämtlichst eingestellt. Aber was interessiert das einen Deutschen, der das Ausland für lahm und die Deutschen für super schnell hält. Alle haben geschlafen, nur die Deutschen waren hellwach – na klar, hellwach sind immer nur die Deutschen. Und wenn die Türken ausgeschlossen werden, sind sie selbstverständlich selbst schuld – schuld sind beim echten Deutschen immer die anderen.

    Da die Art, wie dieses Verfahren durchgeführt wurde, mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig war, bleibt zu hoffen, dass der ein oder andere angebliche Schnarcher aus dem Ausland das BVerfG einschaltet – mit guten Erfolgsaussichten, nach Ansicht mehrerer Rechtsexperten. Mit Transparenz und einem fairen Verfahren hat es jedenfalls nichts zu tun, wenn der Starttermin und die Bedingungen des Rennens gleichzeitig mit dem Startschuss mitgeteilt werden und alle vorherigen Anfragen aus dem Ausland zum Prozedere bis zuletzt abgebügelt wurden.

    Dass noch immer nicht bekannt gegeben wurde, wann, zu welchem Zeitpunkt, sich sämtliche Medien angeblich angemeldet haben, alle, meine ich, lässt zudem die Vermutung zu, dass es hier etwas zu verbergen geben könnte, eine Komplettliste mit sämtlichen Anmeldezeiten wurde nach meiner Information immer noch nicht veröffentlicht Wer nichts zu verbergen hat, agiert i.d.R. anders. Transparent. Und die Anmeldezeiten, die bisher bekannt sind, weisen zudem Ungereimtheiten auf – die das OLG meines Wissens auch noch nicht erklärt hat.

    Keine Übertragung, kein größerer Saal, keine Kontingente, kein faires Anmeldeverfahren mit rechtzeitiger Ankündigung, der Verfassungsschutz schützt die Täter, man schreddert Beweismaterial, der Verfassungsschutz warnt im Vorfeld von Razzien in der rechtsextremen Mörderszene, ermöglicht den Tätern das Untertauchen und die Bildung von Netzwerken mit großzügiger Alimentierung, dem Untersuchungsausschuss werden Unterlagen vorenthalten, die Polizei geht Spuren nicht nach und so weiter und so fort, der Verfassungsschutz mobbt und diskriminiert Mitarbeiter mit ausländischen Wurzeln – aber in Deutschland ist alles super rechtsstaatlich und überhaupt nicht rassistisch, das Ausland und speziell die Türken sollen endlich die Klappe halten und die (Straf)rechtsexperten gefälligst auch.

  3. Marie sagt:

    „@Marie

    Sie gehen von einer Unterstellung des Autors aus, erklären sie für wahr und schlussfolgern dann, dass Rassismus vorliegen würde. Was aber ist, wenn die Unterstellung des Autors falsch ist? Denn zwischen dem formal korrekten aber ethisch und moralisch unvertretbaren Akkreditierungsverfahren auf der einen Seite und der Behauptung des Autors, dass die Herkunft der Opfer entscheidend sei, klafft eine argumentative Lücke. Können Sie bitte die Lücke schließen?“

    Ich gehe von keiner Unterstellung des Autors aus, weil der Beitrag eine Unterstellung nicht enthält. Sie wenden mal wieder die beliebte Methode bestimmter Kreise an, alles, was meinungsmäßig missfällt, als Unterstellung zu diffamieren. In der Tat sind beim Umgang mit den Opfern der rassistischen Mordserie die Herkunft der Opfer und ihre Bedeutung für den Umgang damit entscheidend Wären die Opfer keine Türken gewesen, wäre die Mordserie wohl kaum als Dönermorde bezeichnet worden, dann hätte man auch nicht ausschließlich in Richtung Ausländerkriminalität (Bosporus!!!) ermittelt und die Opfer zu Tätern erklärt. Die Bezeichnung Dönermorde, war, ebenso wie die Bezeichnung Soko Bosporus, zutiefst rassistisch und wenn die Opfer eine andere Herkunft gehabt hätten, hätte man auch anders ermittelt und die Täter nicht viele Jahre gedeckt und finanziert über V-Männer. Als die Opfer hochrangige öffentliche Personen waren, im Falle der RAF, ist man völlig anders damit umgegangen, sowohl bei den Ermittlungen, als auch im Prozess. Ein krasserer Gegensatz ist überhaupt nicht denkbar und ich habe diese Zeit noch sehr bewusst erlebt. Für mich und für sehr viele andere geschichtsbewusste Menschen, die sich damit vorurteilsfrei befassen, gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass hier institutioneller Rassismus eindeutig vorliegt. Weil es sich bei den Opfern vorwiegend „nur“ um Türken handelt. Hier klafft weder im Beitrag des Autors noch in meinem Kommentar eine argumentative Lücke. Rassistische Morde bleiben rassistische Morde, auch wenn die Opferzahl nicht vergleichbar ist – der Autor hat also völlig recht mit seinem Hinweis.

    Ich verstehe ja, dass Sie in Ihren Denkstrukturen die Meinung des Autors und meine auch derartig aufregt, dass Sie mich jetzt gar auf eine Ebene mit ausländerfeindlichen Deutschen stellen. Aber auch damit werden Sie mich nicht davon abhalten, mich gegen Rassismus zu positionieren, wann immer er mir begenet. Das werden Sie leider aushalten müssen.

    Auf beleidigende und an den Haaren herbei gezogene Vergleiche Ihrer Person mit bestimmten Kreisen verzichte ich und zwischen wem genau und Ihnen ich keinen Unterschied sehe, das behalte ich für mich – dieses Niveau entspricht mir nicht.

  4. aloo masala sagt:

    @Marie

    Ihre Aussage, dass das Akkreditierungsverfahren rechtswidrig war ist falsch. Wäre es rechtswidrig, dann hätten wir einen Verfahrensfehler und bräuchten den Prozess nicht beginnen. Denn wir können davon ausgehen, dass bei Verfahrensfehlern das Urteil dann wieder einkassiert wird. Aber Sie können mich gerne eines Bessern belehren und nachweisen, dass ein Verfahrensfehler vorliegt.

  5. Marie sagt:

    @Marie,

    “Wer nichts aus der deutschen Geschichte gelernt hat, merkt auch nicht, dass die pauschale Zuschreibung bestimmter Charaktereigenschaften in Verbindung mit der Herkunft, wie beispielsweise lahm etc., rassistische Ressentiments bedient”

    dann gehe ich davon aus, dass Sie nichts aus der deutschen Geschichte ebensowenig gelernt haben. Oder wie erklärt sich der User Marie solche Äußerungen?

    “typisch deutschen Untertanengeist/Strammstehgeist geprägt”

    Och, Herr Kessler, langsam wirds komisch, um nicht zu sagen abstrus, was Sie hier schreiben – erstens ist der Typus des deutschen Untertan/Strammstehers durch die deutsche Geschichte eindeutig empirisch belegt und erforscht, ich empfehle Ihnen da u.a. die Lekture von Heinrich Mann, der den Typus bestens beschrieben hat und wie man sieht, lebt er noch heute (anders ist jedenfalls nicht zu erklären, dass bestimmte Kreise die Verwicklung der deutschen Obrigkeit in rassistische Morde und die unterlassene Aufklärung locker vom Tisch wischen und nicht einmal in Erwägung ziehen, die deutsche Obrigkeit könnte auch nur den geringsten Fehler machen, nein, es sind immer die anderen) – und zweitens kritisiert ein Rassist nicht das eigene Volk. Der Nichtrassist kehrt auch vor der eigenen Tür, der sieht auch die Fehler des eigenen Volkes und der eigenen Obrigkeit, für den Rassisten dagegen sind immer die anderen minderwertiger, dümmer, gefährlicher, lahmer, nichtsnutzige Kostenfaktoren, Sozialschmarotzer, volkswohlgefährdend, Das Überleben des deutschen Volkes bekämpfend und gefährdend und schuld an allem Übel der Welt. Die Muslime haben mittlerweile die Juden ersetzt. Die Hetze geht in exakt dieselbe Richtung und auf dieselbe Weise. Das ist Rassismus, Herr Kessler. Rassismus richtet sich immer gegen die anderen.

  6. Marie sagt:

    „@Marie

    Ihre Aussage, dass das Akkreditierungsverfahren rechtswidrig war ist falsch. Wäre es rechtswidrig, dann hätten wir einen Verfahrensfehler und bräuchten den Prozess nicht beginnen. Denn wir können davon ausgehen, dass bei Verfahrensfehlern das Urteil dann wieder einkassiert wird. Aber Sie können mich gerne eines Bessern belehren und nachweisen, dass ein Verfahrensfehler vorliegt.“

    Gut, dass Sie das wieder einmal besser wissen, als namhafte Rechtsexperten. Viele Verfahren haben Verfahrensfehler – relevant werden die erst, wenn dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Auch ist es falsch, dass bei jedem Verfahrensfehler das Urteil wieder einkassiert wird. Sehr viele Verfahrensfehler werden gar nicht erst verhandelt und ich bleibe bei meiner Aussage, die auch von namhaften Rechtsexperten so vertreten wird: Die Chancen, über eine Einschaltung des Bundesverfassungsgerichtes einen Platz zu erzwingen, stehen bestens, weil die Art der Durchführung des Windhundverfahrens rechtswidrig war. Die Links mit der ausführlichen Begründung dieser Ansicht durch namhafte Rechtsexperten hatte ich bereits eingestellt. Übrigens werden auch die Verfahren nicht eingestellt, bei denen sich hinterher im Zuge der Einlegung von Rechtsmitteln Verfahrensfehler herausstellen. Ihre Rechtskenntnisse erscheinen, ganz vorsichtig ausgedrückt, sehr mangelhaft. Wie wäre es, wenn Sie sich einmal mit den Aussagen und ausführlichen Begründungen der genannten Rechtsexperten befassen würden, anstatt hier völlig unhaltbare Behauptungen in den Raum zu stellen?

  7. Marie sagt:

    „Liebe Marie, vielen Dank für den Link. Mich haben die ganzen Kommentare ehrlich gesagt überhaupt nicht gewundert. Zwar toppt die Intelligenz der Leute das SZ und FAZ Niveau, aber spiegelt die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Mehrheitsgesellschaft wider. Ich hätte nie gedacht, dass ich ds mal sage, aber der Rassismus scheint tief […] zu stecken. Früher waren alle gut außer die Juden und jetzt sind alle Ausländer integriert außer “die Türken”. Es ist wirklich an Abscheulichkeit nicht zu überbieten.Und es zieht auch die Ablenkungsmasche nicht, dass das Problem doch am rechten Rand bei den dummen Nazis liegt, komisch, dass Sarrazin und seine Anhänger keine Leute ohne Bildungsabschluss waren. Naja, es wundert mich nicht mehr, wenn hier wieder Zustände aus dem 3. Reich einkehren.“

    Wundern tut mich auch nichts mehr, in Zeiten, in denen Muslimbeschimpfung und Hetze übelster Art geradezu zu einem Volkssport geworden ist. Angestachelt und aufgehetzt von den Sarrazins dieser Republik kennt der Volkszorn keine Grenzen mehr bei sehr vielen. Aber mein Entsetzen über diese Entwicklung ist groß, liebe Nayla. Als ich die ungeheuerlichen Kommentare in diesem Link gelesen habe, ist mir regelrecht schlecht geworden. Es ist einfach ungeheuerlich, dass 70 Jahre nach dem Holocaust eine derartig üble Hetze in Deutschland weitestgehend ungehindert verbreitet werden darf. Und wenn immer wieder von „Wehret den Anfängen“ geredet wird – wir sind schon mittendrin in der Entwicklung. Da kann einem nur Angst und Bange werden.

  8. Marie sagt:

    Im Übrigen, Herr Kessler, bin ich aufgrund meines Namens eindeutig als Frau zu erkennen – ich rede Sie ja auch nicht mit die Userin Rolf Kessler an. Also, bitte.

  9. Lionel sagt:

    +“Eine sehr merkwürdige Entscheidung der Behörden, nicht die Tat und ihre Motive sind entscheidend, sondern die Herkunft und Bedeutung der Opfer.“+

    Die Entscheidung über den Ort des Prozesses trifft das OLG München.
    Ein OLG ist Teil der rechtsprechenden Gewalt und keine Behörde – die ist Teil der Exekutive.

    Vor dem OLG München sind Beate Zschäpe und 4 weitere Personen nicht wegen der Herkunft und Bedeutung der Opfer angeklagt.
    Sollte es wider Erwarten anders sein, so würde ich den Autor um einen Beleg bitten.

    Beate Z. u.a. sind angeklagt wegen Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Mordes in 10 Fällen, versuchten Mordes, Herbeiführens einer Sprengststoffexplosion, Brandstiftung, räuberischer Erpressung etc.
    Das wird der Staatsanwalt in seiner mehr als 500 Seiten umfassenden Anklageschrift genauestens ausführen, die Straftaten nämlich, auf die es ankommt.
    Hätte der Autor recht, müsste der Staatsanwalt Herkunft und Bedeutung der Opfer „anklagen“ – das wäre die absurde Konsequenz seiner absurden Behauptung.
    Und natürlich das unrühmliche Ende des Prozesses.

  10. Marie sagt:

    Ihre Wortklaubereien werden ja immer doller, Herr Lionel – Selbstverständlich handelt es sich bei Gerichten um Behörden. Deshalb gibt es da auch eine Dienstaufsicht. Sehen Sie mal unter § 22 a GVG nach, oder noch einfacher, bei Wikipedia: „Spricht man vom Gerichtsaufbau, bezeichnet der Begriff Gericht eine Behörde (so z. B. Amtsgericht). Das Gericht kann aber auch als Spruchkörper verstanden werden (z. B. Einzelrichter, Schwurgericht, Schöffengericht usw.); jedes Gericht ist dann mit mindestens einem Richter besetzt. Behördenleiter sind Gerichtspräsidenten oder aufsichtführende Richter, die einem Präsidium vorstehen (§ 21a GVG).“

    Im Telefonbuch sind die Gerichte auffindbar unter Justizbehörden – hier in FfM jedenfalls, da gibt es sogar eine entsprechende Ansage am Telefon: Frankfurter Justzizbehörden, der Vermittler verbindet dann mit dem gewünschten Gericht oder der Staatsanwaltschaft.

    Der Eifer, dem Verfasser des Kommentars angebliche „Fehler“ zu unterstellen, treibt seltsame Blüten.

    Noch hanebüchener ihre Behauptung, der Staatsanwalt müsse Herkunft und Bedeutung der Opfer anklagen, wenn der Autor recht hätte – abstruser und sinnentstellender gehts wirklich nicht mehr. Der Kommentar bezog sich darauf, dass wegen der Herkunft und der Bedeutung der Opfer im Falle der RAF beispielsweise und im Falle dieser Mordserie völlig andere Massstäbe, sowohl bei den Ermittlungen, als auch beim Verfahren selbst, angelegt wurden. Verstehen Sie etwa nicht die Bedeutung des Wortes „exponieren“, Herr Lionel? Ihr jeder Logik entbehrender unzutreffender „Rückschluss“ grenzt m.E. schon an Böswilligkeit. Überrascht mich in Ihrem Falle nicht besonders.