V-Mann Felten
Nichts dazu gelernt
Nachdem sich die Exekutive und die Politik bei der NSU – Mordserie bis auf die Knochen blamiert hat, versucht sich die Jurisdiktion daran, dies noch zu übertreffen.
Von Werner Felten Dienstag, 02.04.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.04.2013, 23:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Verhandlungsort München, im dem diese mörderischen Taten verhandeln werden, ist schon sehr unsensibel. „Die Stadt der Bewegung“ ist aufgrund ihrer Vergangenheit nur bedingt geeignet, dass in ihr eine rassistisch motivierte Mordserie verhandelt wird. Aber der Versuch, diesen Prozess als einen unter anderen herunter zu spielen, ist nicht nur im In – und Ausland peinlich, sondern zeigt allzu deutlich, dass Deutschlands Gerichtsbarkeit nicht dazu gelernt hat. Anstelle das Thema mit einer höchstmöglichen Sensibilität anzugehen, verschanzt sich die Münchener Juristerei hinter bürokratischen Regeln und Paragrafen bei der Ausführung des Prozesses.
Die Vergabe der Plätze im Saal an die Vertreter der Medien ist da nur die logische Konsequenz: Vertreter der türkischen Medien brauchen wir keine. Als es dann Kritik am Gericht hagelte, kam prompt die Antwort, die alles widerspiegelt im Denken der deutschen Behörden und großen Teilen der deutschen Bevölkerung. Die Türken hätten sich zu spät angemeldet, verlautbarte eine Sprecherin des Gerichts. So sind sie denn die Türken, nie pünktlich und mit einem laxen Umgang mit der Einhaltung von Terminen ausgestattet.
Mal vorausgesetzt, Juristen sollen ja ein Studium absolviert haben, dass die Münchener Justiz natürlich begriffen hat, dass es sich bei dem Prozess um einen der wichtigsten Verhandlungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte handelt, dann muss leider festgestellt werden, dass hier politisch gewollt eine große Sache klein gehalten werden soll. Es soll gezeigt werden, dass drei verwirrte Einzeltäter, Menschen ermordet haben. Da die Opfer, anders als einige Opfer der RAF, nicht prominent oder an prominenter Stelle in Staat und Wirtschaft standen, reicht es wohl voll kommen aus, diesen Prozess nicht zu exponieren, wie der Staat diesmal in Stammheim tat.
Eine sehr merkwürdige Einstellung der Behörden, nicht die Tat oder die Motive sind entscheidend, sondern die Herkunft und die Bedeutung der Opfer. Aber vor Gericht sind alle gleich: Opfer wie Täter. Hier führt ein Staat eine Verhandlung über Taten, in die Dienststellen desselben Staats direkt und indirekt involviert waren.
Der Staatsanwalt müsste sich eigentlich wegen Befangenheit selbst ablehnen.
Die Deutschen blicken nicht gern in ihre Geschichte zurück. Sie sollten mal nach Nürnberg schauen, da können sie lernen, wie rassistisch motivierte Taten damals verhandelt wurden. Aktuell Meinung
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@aloo masale
Das habe ich nun aber schon mehrfach begründet – lesen Sie doch einfach mal aufmerksam die entsprechenden Links, zum Beispiel auch diesen:
http://www.freitag.de/autoren/gsfrb/akkreditierungsanfragen-fuer-nsu-prozess:
Da wird deutlich, dass das Akkreditierungsverfahren in keiner Weise transparent war und dass einige Medien im Vorfeld mehr wussten, als andere. Die sassen schon in den Startlöchern, als die Email am 5.März rausging. Das gesamte Prozedere war unfair und benachteiligte Medien, die sich an die Vorgaben des Gerichtes: Keine Anfragen, hielten. Es ist doch kein Zufall, dass ausländische Medien nicht zum Zuge kamen. Es ist Folge des intransparenten, unfairen Verfahrens.
Dass nicht alle interessierten Journalisten Zugang haben, wird nicht bemängelt, bemängelt wird, dass fast ausschließlich nur deutsche und keine türkischen Journalisten Zugang haben. Bemängelt wird der Ausschluss des Auslandes und hier speziell der Türken, die ein mehr als berechtigtes Interesse der Information der türkischen Öffentlichkeit haben. Aber auch sämtlicher anderen großen Medien. Die haben keinen Zutritt erhalten, weil das Prozedere weder transparent noch fair war. Während die einen offensichtlich den Starttermin des Rennens und die beizubringenden Unterlagen schon im Vorfeld kannten, kannten ihn die, die sich an die Vorgaben hielten, nicht. Und hinsichtlich der Platzierung innerhalb der Liste gibt es offensichtlich zusätzlich Ungereimtheiten. Das OLG schafft bis heute keine Transparenz und veröffentlicht nicht die angeblichen Anmeldezeitpunkte. Die Sache stinkt einfach zum Himmel.
Hallo Marie,
Die anderen Kommentatoren haben schon Recht mit dem was sie sagen. Der Artikel unterstellt ohne jegliche Beweise einen rassistischen Grund hinter der Entscheidung des Gerichts. Das kann und darf man aber nicht machen, falls man glaubwürdig bleiben will. Das Argument von Herrn Ströbele, finde ich durchaus nachvollziehbar und ich kann nicht verstehen, warum Sie das komplett ignorieren, außer Sie wollen unbedingt von einem rassistischen Ressentiment ausgehen.
Ihre Einstellungen gegenüber Deutschen lässt mich stark daran zweifeln ob Sie überhaupt Deutsche sind. Manche ihrer Aussagen sind sogar sehr nah am Tatbestand der Volksverhetzung. Mässigen Sie zumindest ihren Ton, wenn es die Moderatoren des Migazins schon nicht schaffen solche Beiträge zu löschen. Ich finde ihre Art und Weise zu Argumentieren einfach nur frech und Null konstruktiv.
Kümmern Sie sich am Besten mal um Ihre eigene Glaubwürdigkeit. Ihre öffentlichen starken Zweifel, dass es sich bei mir um eine Deutsche handelt, dürfen Sie gerne für sich behalten. Zum einen tut das inhaltlich nichts zur Sache und zum anderen handelt es sich bei mir um eine Deutsche im Alter von 57 Jahren, wenn Sie das genau wissen wollen. Ich finde Ihre unzutreffenden Anschuldigungen, mit denen Sie mir den Mund verbieten wollen, indem Sie mich in die Nähe eines Volksverhetzers stellen und nach der Zensur rufen, nicht nur frech und nicht konstruktiv, sondern im höchsten Maße unverschämt und unanständig.
@ Marie
§ 1 VwVfG Abs.4 lautet: „Behörde im Sinne des Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.“
Das ist eine Definition.
AG’s, LG’s oder OLG’s nehmen keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und sind daher keine Behörden.
Die oberste Rechtsinstanz oder das oberste Gericht ist das letzte Glied eines Instanzenzuges.
Das BVerfG ist nicht Teil des Instanzenzuges und daher nicht die oberste Rechtsinstanz.
(u. a. Wikipedia: „Oberstes Gericht“ und „BVerfG“)
Das sind keine Wortklaubereien, sondern das ist staatsbürgerkundliches Grundwissen, welches ich auch in meinem Unterricht zu vermitteln versuche.
Aber bleiben Sie einmal schön bei Ihren Behauptungen…
Der Autor schreibt:
„Hier führt ein Staat eine Verhandlung über Taten, in die Dienststellen desselben Staates direkt oder indirekt involviert waren.“
Nicht „ein Staat“ führt die Verhandlung, sondern der 6. Strafsenat des OLG München.
Es sitzen ja nicht Fr. Merkel, Hr. Friedrich, Hr. Seehofer, geschweige denn der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf der Richterbank.
Die Prozessführung ist allein Sache der unabhängigen Judikative.
Ob Dienstellen des Staates in die Straftaten involviert waren, steht überhaupt noch nicht fest, wie der Autor suggeriert.
Das wird sich erst in den Abschlussberichten der Untersuchungsausschüsse zeigen, die ja noch nicht vorliegen.
Genau, Herr Lionel, Behörde im Sinne dieses Gesetzes – dieses Gesetz gilt nämlich nur für Behörden der Verwaltung, weil es ein Gesetz für die Verwaltung, nicht aber für die Judikative ist. Die Behörden der Judikative sind deshalb keine Behörden im Sinne dieses Gesetzes, sondern Behörden der Judikative.
Die verschiedenen Gerichtsbarkeiten haben jeweils eine oberste Instanz. Die Urteile des BVerfG sind bindend für alle Gerichtsbarkeiten und auch für die jeweilige oberste Instanz der verschiedenen Gerichtsbarkeiten und auch für den Gesetzgeber. Deshalb kann man mit Fug und Recht vom BVerfG als oberster Rechtsinstanz in Deutschland sprechen. Und so tun das außer mir auch Rechtsexperten, wie meine Links belegten.
Sie dürfen in Ihrem Unterricht gerne belehren, wen immer Sie wollen – hier allerdings tun Ihre Wortklaubereien thematisch trotzdem nichts zur Sache, hier geht es in keinster Weise darum, ob das OLG als Behörde oder nicht als Behörde bezeichnet werden darf und hier geht es auch nicht darum, ob man das BVerfG als höchste rechtliche Instanz bezeichnen darf, oder nicht. Ihre erbsenzählerischen und themenfremden Einwendungen und Wortklaubereien gingen somit am Thema völlig vorbei. Aber tun Sie, was Sie anscheinend nicht lassen können, von mir aus, Herr oder Frau Oberlehrer.
Der Autor schreibt ferner:
„Es soll [bei dem Prozess] gezeigt werden, dass 3 verwirrte Einzeltäter Menschen ermordet haben.“
Soll das wirklich gezeigt werden? Wenn es so wäre, dann wäre es ein klassischer Schauprozess, bei dem das Urteil schon vor Beginn feststeht.
Tatsächlich soll in dem Prozess untersucht werden, ob die Angeklagten für die Straftaten, die ihnen vorgeworfen werden, verantwortlich gemacht werden können oder nicht.
Zunächst hat man es nur mit Angeklagten oder mutmaßlichen Tätern zu tun – die Feststellung der Täterschaft (oder der Verwirrtheit bei Tatbegehung) trifft erst das Gericht mit dem Urteil.
Und hier, Herr oder Frau Lionel, extra für Sie der offizielle Webauftritt des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz: Mit der kompletten Auflistung der Mainzer Justizbehörden inklusive Anfahrtsskizen, bestehend aus den Gerichten, dem Ministerium und der Staatsanwaltschaft, alles Justizbehörden. So bezeichnet zumindest das Justizministerium die Gerichte – aber vermutlich haben die ja keine Ahnung, vermutlich fehlt es dem Justizministerium an staatsbürgerlichem Grundwissen, Herr oder Frau Oberlehrer.
http://www.mjv.rlp.de/Kontakt-zum-Ministerium/broker.jsp?uCon=77730c02-e2b9-aa21-0850-3b26077fe9e3&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111&uMen=919c38d4-87e4-11d4-a735-0050045687ab
Sie brauchen nur anklicken, dann erscheinen die Bezeichnung und die Lage sämtlicher Mainzer Justizbehörden.
Der Autor schreibt:
“Hier führt ein Staat eine Verhandlung über Taten, in die Dienststellen desselben Staates direkt oder indirekt involviert waren.”
Nicht “ein Staat” führt die Verhandlung, sondern der 6. Strafsenat des OLG München.
Es sitzen ja nicht Fr. Merkel, Hr. Friedrich, Hr. Seehofer, geschweige denn der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf der Richterbank.
Die Prozessführung ist allein Sache der unabhängigen Judikative.
Ob Dienstellen des Staates in die Straftaten involviert waren, steht überhaupt noch nicht fest, wie der Autor suggeriert.
Das wird sich erst in den Abschlussberichten der Untersuchungsausschüsse zeigen, die ja noch nicht vorliegen
Da das OLG die Judikative dieses Staates repräsentiert, fällt auch dieser Einwand wieder unter die Rubrik Erbsenzählerei.
Dass Dienststellen des Staates involviert waren, steht seit langem fest, der Autor suggeriert hier nichts, vielmehr sind Sie offensichtlich nicht im Mindesten informiert. In den Abschlussberichten wird sich sehr vermutlich nichts Wesentliches zusätzlich mehr zeigen, weil die involvierten Personen angeblich kollektiv unter demenzartigen Erinnerungslücken leiden und die Aktenvernichtung von deutschen Behördenleitern und einem deutschen Minister angeordnet und vollzogen wurde.
@ Marie
Ausgangspunkt unseres Disputs war der Satz des Autors:
„(…), diesen Prozess nicht zu exponieren, wie der Staat diesmal in Stammheim tat.
Eine sehr merkwürdige Einstellung der Behörden, nicht die Tat (…)“
In diesem Kontext wird „Behörden“ wichtig; denn es ist nicht die öffentliche Verwaltung und deshalb möglicherweise ein Politiker als Minister der ihr vorsteht, die entscheidet, ob der Prozess in Stammheim oder sonstwo stattfindet, sondern das OLG München.
Ich möchte bezweifeln, Fr. Marie, dass ihre vielzitierten Rechtsexperten über Ihre Unterstützung glücklich sind.
Unter Juristen ist dieser Ausdruck unüblich, allenfalls wird von Experten für ein bestimmtes Fachgebiet gesprochen.
X-Experten gibt es auf RTL 2 und ich bin nur nebenberuflich Rechtskundelehrer.
Das Justizministerium bezeichnet selbstverständlich Gerichte als Gerichte und nicht als Behörden, auch in Ihrem Link.
Gerichte gehören zwar zum Bereich Justiz, sind aber keine Justizbehörden wie die Verbraucherschutzbehörde oder die Justizvollzugsbehörde.
Ich bringe die Legaldefinition einer Behörde im VwVfG und sie kommen mit einem Stadtplan oder der Telefonauskunft.
Ihnen ist wirklich nicht mehr zu helfen!
Und da sie ja meinen, es stünde seit langem fest, dass staatliche Behörden in die von der NSU begangenem Straftaten involviert waren, nennen Sie doch eine entsprechende Feststellung eines Untersuchungsausschusses.