V-Mann Felten
Nichts dazu gelernt
Nachdem sich die Exekutive und die Politik bei der NSU – Mordserie bis auf die Knochen blamiert hat, versucht sich die Jurisdiktion daran, dies noch zu übertreffen.
Von Werner Felten Dienstag, 02.04.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.04.2013, 23:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Verhandlungsort München, im dem diese mörderischen Taten verhandeln werden, ist schon sehr unsensibel. „Die Stadt der Bewegung“ ist aufgrund ihrer Vergangenheit nur bedingt geeignet, dass in ihr eine rassistisch motivierte Mordserie verhandelt wird. Aber der Versuch, diesen Prozess als einen unter anderen herunter zu spielen, ist nicht nur im In – und Ausland peinlich, sondern zeigt allzu deutlich, dass Deutschlands Gerichtsbarkeit nicht dazu gelernt hat. Anstelle das Thema mit einer höchstmöglichen Sensibilität anzugehen, verschanzt sich die Münchener Juristerei hinter bürokratischen Regeln und Paragrafen bei der Ausführung des Prozesses.
Die Vergabe der Plätze im Saal an die Vertreter der Medien ist da nur die logische Konsequenz: Vertreter der türkischen Medien brauchen wir keine. Als es dann Kritik am Gericht hagelte, kam prompt die Antwort, die alles widerspiegelt im Denken der deutschen Behörden und großen Teilen der deutschen Bevölkerung. Die Türken hätten sich zu spät angemeldet, verlautbarte eine Sprecherin des Gerichts. So sind sie denn die Türken, nie pünktlich und mit einem laxen Umgang mit der Einhaltung von Terminen ausgestattet.
Mal vorausgesetzt, Juristen sollen ja ein Studium absolviert haben, dass die Münchener Justiz natürlich begriffen hat, dass es sich bei dem Prozess um einen der wichtigsten Verhandlungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte handelt, dann muss leider festgestellt werden, dass hier politisch gewollt eine große Sache klein gehalten werden soll. Es soll gezeigt werden, dass drei verwirrte Einzeltäter, Menschen ermordet haben. Da die Opfer, anders als einige Opfer der RAF, nicht prominent oder an prominenter Stelle in Staat und Wirtschaft standen, reicht es wohl voll kommen aus, diesen Prozess nicht zu exponieren, wie der Staat diesmal in Stammheim tat.
Eine sehr merkwürdige Einstellung der Behörden, nicht die Tat oder die Motive sind entscheidend, sondern die Herkunft und die Bedeutung der Opfer. Aber vor Gericht sind alle gleich: Opfer wie Täter. Hier führt ein Staat eine Verhandlung über Taten, in die Dienststellen desselben Staats direkt und indirekt involviert waren.
Der Staatsanwalt müsste sich eigentlich wegen Befangenheit selbst ablehnen.
Die Deutschen blicken nicht gern in ihre Geschichte zurück. Sie sollten mal nach Nürnberg schauen, da können sie lernen, wie rassistisch motivierte Taten damals verhandelt wurden. Aktuell Meinung
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Ich finde das schon ziemlich erstaunlich, woher Sie wissen wollen, dass Herr Erel eine „juristisch unsinnig begründete Klage“ einreichen will – kennen Sie die Klageschrift, sind Sie Jurist, Herr oder Frau Aloo Masala?
So, so, in einschlägigen Jura-Foren, welche denn, Herr oder Frau Aloo Masala? Also, ich habe bis jetzt fast ausschließlich Kommentare von meist hochrangigen Juristen vernommen, die der Verfassungsbeschwerde gute Erfolgschancen einräumen und Kommentare von hochrangigen Juristen, die in der Vorgehensweise des OLG sehr wol eine Grundrechtsverletzung sehen und natürlich ist Deutschland als Mitgliedsstaat der OSZE und des Europarates auch verpflichtet, die für alle Mitgliedsländer geltenden rechtlichen Standards einzuhalten. Siehe mein Beitrag oben mit Quellenangabe.
Welche juristischen Fakten, die angeblich dem Leser nicht klar gemacht werden, die Sie aber angeblich kennen, da Sie hier juristische Statements ohne juristische Begründung und/oder Quellenangabe abgeben, meinen Sie denn? Anders gefragt, auf die Statements welcher Juristen berufen Sie sich und wo sind die Quellen für Ihre Behauptungen?? Ich kenne Statements ehemaliger Verfassungsrichter, eines Strafrechtsprofessors und mehrerer anderer hochkarätiger Juristen, die Quellen habe ich eingestellt – wieviele Juristen von Rang und Namen können Sie zur Stützung Ihrer mit Verlaub recht abenteuerlichen Rechtsauffassung aufbieten? Und welche juristischen Fakten genau werden dem Leser nicht klar gemacht?
Neben den bereits genannten Juristen hält auch der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis die angekündigte Verfassungsbeschwerde für aussichtsreich. Da bleibt jetzt nur abwarten und der Sabah ganz viel Erfolg und sehr gute Anwälte zu wünschen. Es gilt immer noch der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
@Marie
Ich habe mir Ihre Links durchgelesen. Die Juristen, auf die sich sich berufen erscheinen mir politisch motiviert und Sie sind in ihrer Argumentation substanzlos. Die Begründung von Herrn Erel ist lachhaft, so lachhaft, dass ich hier ebenfalls eine politisch Motivation vermute.
Eine fundierte Argumentation, die so ziemlich alles widerlegt, was Sie behaupten finden Sie hier:
http://www.juraexamen.info/diskussion-um-den-nsu-prozess-jura-vs-politik/