NSU-Prozess
Ungleiche Startschüsse beim Windhundrennen
Offenbar gab es auch bei der Platzvergabe der Journalistenplätze beim NSU-Prozess eine Panne. Einige Journalisten sollen früher als andere informiert worden sein. Bisher beteuerte das Gericht ein faires Verfahren.
Freitag, 12.04.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.04.2013, 13:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Wenige Tage vor dem NSU-Prozess, gerät das Oberlandesgericht (OLG) München wegen der Akkreditierungspraxis weiter unter Druck. Medienberichten zufolge sollen einzelne Journalisten vorab informiert, andere wiederum durch eine technische Panne benachteiligt worden sein. Das OLG habe das gegenüber dem Bundesverfassungsgericht eingestanden.
Die türkische Tageszeitung Sabah etwa habe rund 20 Minuten später als andere Redaktionen eine Info-Mail zum Start des Akkreditierungsverfahrens erhalten. Genug Zeit, um sich eine der kostbaren Presseplätze im Gerichtssaal zu reservieren, blieb dann nicht mehr. Bisher hatte das OLG beteuert, alle Journalisten hätten die gleichen Ausgangsbedingungen gehabt. So wurde der Anschein erweckt, türkische Journalisten hätten zu spät reagiert.
Abgeordnete schalten sich ein
Fest steht nur, dass der Druck auf das OLG immer größter wird. In die Debatte haben sich am Donnerstag zahlreiche Bundestagsabgeordnete gemischt. In einer gemeinsam veröffentlichten Mitteilung appellierten 55 Abgeordnete an das OLG, den NSU-Prozess nicht unter Ausschluss der internationalen Öffentlichkeit durchzuführen.
„Wir sind der Ansicht, dass das große Interesse für das Oberlandesgericht München vorhersehbar hätte sein können bzw. sein müssen“, so die Abgeordneten. Nicht das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an diesem einmaligen Prozess müsse sich den Räumlichkeiten anpassen, sondern umgekehrt: „Dem großen Interesse muss der entsprechende Raum gegeben werden.“
Funken Glaubwürdigkeit bewahren
Auch die Deutsche Journalisten Union (dju) in ver.di forderte das OLG auf, Konsequenzen aus dem offenbar fehlerhaften Akkreditierungsverfahren zu ziehen. „Die Justiz muss endlich für vernünftige Pressearbeitsbedingungen und ausreichend Plätze sorgen“, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Bei diesem „Windhundverfahren“ sei die Startlinie manipuliert worden, wie das Eingeständnis beim Verfassungsgericht jetzt zeige.
„Wenn das Oberlandesgericht auch nur noch einen Funken Glaubwürdigkeit und den Glauben an ein ordentliches rechtsstaatliches Verhalten gegenüber der internationalen Öffentlichkeit bewahren und sich eine peinliche Niederlage in Karlsruhe wegen fehlender Chancengleichheit und eines Eingriffs in die Pressefreiheit ersparen will, zieht es jetzt endlich die überfälligen Schlüsse“, machte Haß deutlich. Ob das Gericht einlenken und zumindest den Prozess per Videoschaltung in einen Pressesaal übertragen wird, bleibt abzuwarten. (bk) Aktuell Recht
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Die Sachverhaltsaufklärung war nicht vorläufig, sie war festgestellte Grundlage des Beschlusses. Weitere Aspekte hinsichtlich der ungleichen Startbedingungen haben sich nicht ergeben. Dass Sie die Tatsachenfeststellungen des BVerfG als Spekulation bezeichnen, ist ungeheuerlich und dokumentiert Ihre Geisteshaltung. @Gero – in Nazideutschland haben sich die Richter auch hinter Paragraphen versteckt. Es ist übrigens in den meisten Fällen Auslegungssache, wie die Herren Richter diese interpretieren – Rechtsbeugung unter Hinweis auf angeblich zwingende Formalien hat in Deutschland Tradition und dient zur Rechtfertigung eklatanter Menschenrechtsverletzungen. Esra hat völlig recht – die hässliche braune Fratze Deutschlands kommt immer mehr zum Vorschein.
@Gero – in Nazideutschland haben sich die Richter auch hinter Paragraphen versteckt. Es ist übrigens in den meisten Fällen Auslegungssache, wie die Herren Richter diese interpretieren – Rechtsbeugung unter Hinweis auf angeblich zwingende Formalien hat in Deutschland Tradition und dient zur Rechtfertigung eklatanter Menschenrechtsverletzungen. Esra hat völlig recht – die hässliche braune Fratze Deutschlands kommt immer mehr zum Vorschein.
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Marie, wollen Sie Rechtstreue heutiger Gerichte mit Vorgängen in der Nazizeit in Verbindung bringen?
Die „hässliche braune Fratze Deutschlands“ – …und ich hatte immer geglaubt, Differenzierung sei die Grundlage glaubwürdiger Kritik… wie man sich doch täuschen kann….
Ich wollte die Unsinnigkeit Ihrer Argumentation zum Ausdruck bringen – davon ausgehend, dass Sie sachliche Argumentation zu verstehen in der Lage sind. Wie man sich doch täuschen kann.
Da in Deutschland rassistische Ressentiments mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft wieder fest verankert sind, wie sämtliche Studien zu diesem Thema und auch die Aussagen der Mitte hier und anderswo eindrucksvoll belegen, da rassistische Volksverhetzer ala Sarrazin von eben dieser Mitte begeistert beklatscht werden, da die deutsche Justiz gegen die Opfer rassistischer Straftaten ermittelt und rassistische Volksverhetzung nicht „erkennen“ kann bzw. will, da die deutsche Justiz zwecks Aussperrung türkischer Medien ungleiche Startbedingungen bei Rennen schafft und den Sachverhalt anschließend notorisch vor der Öffentlichkeit abstreitet u.v.a.m, , zeigt sich immer deutlicher die hässliche braune Fratze. Ich unterstreiche also die Richtigkeit der Aussage meiner Vorrednerin.
Ich hoffe, ich habe meine Meinung nun auch für Sie ausreichend sachlich begründet. Ihr Statement von der „Rechtstreue deutscher Gerichte“ hat angesichs der tatsächlichen Gegebenheiten Sartirewert.
Von irgendwelchen Sachargumenten habe ich in Ihren Beiträgen Übrigens noch rein gar nichts finden können – üblicherweise stützt man eine Meinung auf nachprüfbare Sachargumente. Sie allerdings scheinen Ihre durch nichts begründete Meinung mit Sachargumenten zu verwechseln – das macht die deutsche Mitte der Sarrazyniker gern, weil es für Hetze gegen andere keine Sachargumente gibt.
@ deutscher staatsbürger
Diese Morde geschahen aus niedrigsten Beweggründen und sind besonders verwerflich.
Was meinen Sie mit „Gesicht zeigen“? Sie dürfen ruhig deutlicher werden.