Die Kopftuchverbote
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte die betroffenen Frauen und Mädchen.
Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen.
Von Gabriele Boos-Niazy Donnerstag, 25.04.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.03.2016, 11:12 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das islamische Kopftuch im Schuldienst nicht ohne ein entsprechendes Gesetz verboten werden kann. Daraufhin führten zwischen 2004 und 2006 acht Bundesländer, vornehmlich unter CDU/FDP-Regierungen, ein Verbot politischer, religiöser, weltanschaulicher oder ähnlicher äußerer Bekundungen in unterschiedlicher Ausprägung und Reichweite ein. Obwohl in den Gesetzestexten selbst das Wort „Kopftuch“ nicht vorkommt, 1 – das ist in der Regel erst in den Erläuterungen zum Gesetz schwarz auf weiß zu lesen – sind aufgrund der eindeutigen politischen Zielsetzungen im Vorfeld und der Tatsache, dass letztendlich lediglich Frauen mit Kopftuch betroffen sind, diese Gesetze unter dem Schlagwort “Kopftuchverbote” bekannt geworden.
Die politisch und medial bevorzugte und verbreitete Definition des Kopftuches als „Symbol“ reicht von dem eher noch harmlos anmutenden Bekenntnis zu einem rückwärtsgewandten Geschlechterrollenverständnis bis hin zu einem aggressiven Statement gegen den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Kopftuchverbote wurden von verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppen als probates Mittel der Abwehr gegen solcherlei altmodische bis gefährliche Auffassungen deklariert und entfalteten eine unterschiedliche Wirkung im Alltag von Muslimen und Nichtmuslimen. Da fühlten sich einige Schulleiter ermutigt, die grundgesetzlichen Hürden flink zu überspringen und die eigene Bildungsstätte per Schulordnung zur kopftuchfreien Zone zu deklarieren, andere schickten Rundschreiben an Eltern, in denen sie diese in zunächst freundlichem, doch dann immer bestimmteren Ton dazu aufforderten, ihren Kindern das Fasten zu verwehren. Bisher unbehelligt mit Kopftuch berufstätige Frauen wurden zu Vorgesetzten zitiert und aufgefordert, das „Symbol“ jetzt, wo es amtlicherseits verboten sei, abzulegen, Praktikantinnen sollten sich dazu bereit erklären, dies auf Zuruf ebenfalls zu tun, ansonsten sei ein Praktikum leider nicht möglich. All dies war im Vorfeld der Gesetze absehbar, wurde jedoch geflissentlich ignoriert, vielleicht waren Kollateralschäden aus Sicht einzelner Akteure auch nicht unwillkommen.
Mit der Zeit sind die dem Kopftuch zugeschriebenen negativen Deutungen Allgemeinwissen geworden und selbst bei denen, die eine differenziertere Sichtweise haben oder haben sollten, hat sich ein achselzuckender Fatalismus breitgemacht.
So ist in der Werbung für ein Projekt, das jungen Frauen mit Kopftuch beim Einstieg ins Berufsleben helfen soll, zu lesen, es werde an die Arbeitgeber appelliert, doch eine qualifizierte Bewerberin nicht nur wegen des Kopftuches abzulehnen und die jungen Frauen sollten überlegen, ob sie ihr Kopftuch nicht zeitweise ablegen könnten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Was auf den ersten, unbedarften Blick – doch Organisationen, die sich mit Integration befassen, sollten nicht unbedarft sein – aussieht wie ein Geben und Nehmen, ist tatsächlich etwas ganz anderes: An denjenigen, der mit seiner ausschließlich auf das Kopftuch abzielenden Ablehnung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begeht, wird appelliert, davon doch bitte abzusehen, während diejenige, die ein grundgesetzlich geschütztes Recht in Anspruch nimmt, gebeten wird, doch davon bitte zeitweise abzusehen, um – ja, um was eigentlich zu erreichen oder zu gewährleisten? Den Seelenfrieden oder das blank geputzte Selbstbild einer Gesellschaft, die noch immer am Bild einer homogenen Gesellschaft, die die „richtige“ Lebensweise hat, festhält, obwohl die Realität längst zeigt, dass es viele „richtige“ Wege gibt?
Natürlich soll den jungen Frauen, die auf das Berufsleben vorbereitet werden, die Realität nicht schöngeredet werden, aber sie zu vorauseilendem Gehorsam zu ermutigen, darf weder Ziel noch Nebenprodukt eines Projektes sein, das der Integration dienen soll. Integration ist keine Einbahnstraße und so sollte auch den Arbeitgebern die rechtstaatliche Realität in aller Konsequenz deutlich gemacht werden.
Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen. Heute kann sich kaum noch jemand vorstellen, dass bis 1958 bzw. 1977 Frauen nicht eigenständig darüber entscheiden konnten, ob sie einer Arbeit nachgehen, 2 es vor 1968 keine Mutterschutzfristen gab, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bis 1994 und eine Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 rechtlich kein Straftatbestand war – all diese Defizite wurden jedoch seinerzeit nicht als solche gesehen, sie spiegelten das, was gesellschaftlicher Konsens, also „normal“ war. Viele Kopftuch tragende Frauen hat das gesetzliche Kopftuchverbot zurück ins Jahr 1977 katapultiert, nur, dass nicht der Ehemann darüber bestimmt, ob und wo sie arbeiten dürfen, sondern der Staat ihre Berufsfreiheit mit den beschriebenen Nebenwirkungen drastisch begrenzt. Umso wichtiger ist es, die Gesetzeslage genau zu kennen, denn nur auf diesem Hintergrund lässt sich eine (derzeit noch) rechtlich zulässige Ablehnung oder Ungleichbehandlung, die allein auf dem Tragen eines Kopftuches beruht, von einer Diskriminierung, gegen die rechtliche Schritte möglich sind, unterscheiden. Einen kompakten Überblick dazu bietet das Infoblatt des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen mit dem Titel „Das islamische Kopftuch im Spiegel der Gesetze“.
Hoffen wir, dass das Kopftuchverbot in absehbarer Zeit in die Liste der überkommenen Gesetze eingereiht wird und in ein paar Jahren als Gegenstand soziologischer Forschungen als das beschrieben wird, was es ist: eine der Sackgassen auf dem nicht ganz schmerzlosen und keineswegs gradlinigen Weg in eine globalisierte Gesellschaft.
- Im Schulgesetz des Landes NRW, wo die meisten Betroffenen leben, heißt es in § 57 (Lehrerinnen und Lehrer), Absatz 4: „(4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen.“
- Das Recht von Frauen auf Berufstätigkeit wurde erst 1958 (mit Erlaubnis des Ehemannes) bzw. 1977 (ohne Erlaubnis des Ehemannes) gesetzlich verankert.
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- Nach Budget-Halbierung Regierungsbeauftragter für Reform der Integrationskurse
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- „Hölle“ nach Trump-Sieg Massenabschiebungen in den USA sollen Realität werden
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
Diese „Kopftuchverbote“ sind eine Schande für Deutschland.. In der Konsequenz sind das Berufsverbote und nichts anderes.. Das so krass gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen wurde und weiterhin wird, und die Öffentlichkeit damit trotzdem keine Probleme zu haben scheint, zeigt die Schizophrenie jener Öffentlichkeit und die Wahrheit der Aussage: „Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher!“
Kopftuchverbot sollte es nur in Schulen, Universitäten und öffentlichen Gebäuden geben, denn dort stört diese Verschleierung das ungehemmte miteinander. Und schlussendlich schaffen es religiöse Gemeinschaften auf die Art und Weise ihre Moralvorstellungen nur durch die Kleidungsverordnung ihrer Mädchen bis in die Schulen zu tragen und tragen so zur Spaltung in muslimische und nichtmuslimische Schüler bei. Als ständige Erinnerung an die Jungs: Aufgepasst! Sie muss Jungfrau bleiben, also Finger weg! Man trägt also sozusagen seinen Keuchheitsgürtel auf dem Kopf.
Ich glaube Deutschland muss sich seine freiheitliche Identität nicht von Menschen erklären lassen die ihre eigenen Freiheiten aus religiösen Gründen einschränken wollen. Es ist keine Freiheit sein Kopftuch aus religiösen Gründen anziehen zu können, sondern eine Einschränkung seiner Freiheit. Auch wenn es im Artikel genau in die andere Richtung gedreht wird (wie so oft!). Und der Staat ist nicht dazu verpflichtet Freiheitseinschränkungen religiöser Gemeinschaft nach kommen zu müssen!
Die Pflicht zum Tragen von Kopftüchern ist übrigens auch nicht in Stein gemeißelt! Nichts, ist in Stein gemeißelt, wenn man mal ehrlich ist!
„Kopftuchverbot sollte es nur in Schulen, Universitäten und öffentlichen Gebäuden geben, denn dort stört diese Verschleierung das ungehemmte miteinander.“
Vielleicht sollte man das Kopftuch auch nur endlich mal als persönliche Angelegenheit akzeptieren. Wir haben auch einige EDV-Fritzen bei uns die immer in Shorts, Hawaii-shirt und Flipflops an der UNI rumlaufen. Wird denen in ihrem Dresscode reingesprochen?
@umbecco
übrigens der Staat und Gesetze schränken auch unsere Freiheit ein.
Übrigens mit dem Kopftuchverbot würden Sie auch Freiheit anderer einschränken, aber ihrer Meinung nach, wäre es bei allem, was Sie nicht verstehen, gerechtfertigt? Wessen Freiheit verteidigen Sie eigentlich gerade? Ihre Meinung hört sich für mich zu Mainstream an. Haben Sie auch eine eigene Meinung?
Wissen Sie, dass Menschen ein Kopftuch aus den verschiedensten Gründen tragen? Einer der meisten Gründe ist sehr simpel: für Gott. Nichts mit Politik. Nichts mit andere bekehren. Nichts mit: bitte lasst mich in Ruhe. Einfach mur : Gott.
Aber ist die Freiheit eines Muslimen somit ihrer Meinung nach nicht weniger Wert? Von was für einer Freiheitseinschränkung religiöser Gruppen reden sie eigentlich? Ich kenne nur individuelle Menschen, die sich gerade wegen der Freiheit, sich entscheiden zu können, sich für das Kopftuch entcheiden. Oder sollten bestimmte Menschen sich nicht entscheiden können ihrer Meinung nach??? Sind Sie und Ihresgleichen somit besser , wichtiger? Was ihr für richtig hält könnt ihr allen aufzwingen bzw. das Gegenteil automatisch verbieten? Ist das Freiheit? Definieren Sie Freiheit? Für viele Frauen ist es Freiheit in einer männerdominierten Welt sich nicht nach deren Geschmäckern und Gelüsten anzuziehen…
Bitte denken SIe selber doch mal nach. Unabhängig von der Meinung anderer.
Eine Person mit Kopftuch wird auch ohne Kopftuch immer noch ihre Religion besitzen. Ich und meine Klasse wussten immer, welcher Religion welcher Lehrer angehört. Viele atheistische Lehrer haben auch ihre Meinungen wirklich oft geäußert. Ist das nicht auch Beeinflussung? Kann es überhaupt etwas ohne Beeinflussung geben?
@TaiFei
„Wir haben auch einige EDV-Fritzen bei uns die immer in Shorts, Hawaii-shirt und Flipflops an der UNI rumlaufen. Wird denen in ihrem Dresscode reingesprochen?“
Unterschätzen Sie die Symbolik und die Sichtbarkeit nicht! Das macht einen großen Unterschied zu ihren Beispielen!
@Umbecco
Was denn für eine Symbolik? Da trägt jemand ein Kopftuch, wieso haben Sie damit ein Problem. Solange man Sie nicht zwingt auch eines zu tragen ist das doch völlig egal. Wenn der/die Träger irgend etwas damit ausdrücken will, ist das doch sein Recht.
@TaiFei
Ich muss da ehrlich sein! Als ich noch nicht wusste warum diese Frauen sich verhüllen war es mir ziemlich egal, wie und warum diese Menschen so rumlaufen, sie haben mich nicht interessiert.
Aber seit dem ich den Grund der Verhüllung kenne, lehne ich sie ab und versuche zumindest sie an den Orten zurückzudrängen an denen der Staat die Veranwortung für die Menschen hat.
Übrigens zieht eine Muslima das Kopftuch NIE nur ihretwegen an sondern auch meinetwegen! Sie verhüllt sich, weil ich sie sehen könnte.
„Was denn für eine Symbolik? Da trägt jemand ein Kopftuch, wieso haben Sie damit ein Problem.“
Klar! Die übliche Rethorik! Ist doch NUR ein Kopftuch! Wenn es NUR ein Kopftuch ist, dann kann man es auch ablegen. Es ist aber nicht NUR ein Kopftuch sondern eine sexuelles, politisches und religiöses Statement. Wurde sogar von einem deutschen Gericht so entschieden, dass das Kopftuch eben nicht nur ein Kopftuch ist. Für wie blöd hält man die Menschen eigentlich?
Umbecco sagt: 26. April 2013 um 09:50
„Klar! Die übliche Rethorik! Ist doch NUR ein Kopftuch! Wenn es NUR ein Kopftuch ist, dann kann man es auch ablegen. Es ist aber nicht NUR ein Kopftuch sondern eine sexuelles, politisches und religiöses Statement.“
Und was haben Sie für eine Problem mit diesem Statement? Solange Sie nicht gezwungen werden, sich diesem anzuschließen sollten Sie doch damit leben können. Es tangiert Sie doch nicht. Man nimmt es zu Kenntnis und gut ist. Sicher kann man der Meinung sein, dass so etwas leicht bekloppt ist, aber es bringt Ihnen doch keinen Schaden. Ich persönlich finde auch, dass Frauen, die freiwillig eine Burka tragen, einen Dachschaden haben, aber es ist ihr Dachschaden nicht meiner. Sie müssen damit leben.
Wie ein Gerichtsurteil in NRW zeigt, das einer muslimischen Lehrerin das Tragen selbst einer neutralen Baskenmütze untersagt, geht es den Richtern und „Gesetzgebern“ in Wirklichkeit gar nicht um die angeblich zu wahrende Neutralität des Staates, sondern darum, die muslimische Frau – im äußersten gesetzlichen Rahmen – soweit wie möglich zu entblößen und die Muslime dadurch zu demütigen. In einem anderen Bundesland unterrichtet ein (nichtmuslimischer) Lehrer im Outfit eines Punkers, und die meisten Schüler und Eltern sind davon begeistert. Warum darf er seine Weltanaschauung durch seine äußere Erscheinung während des Unterrichts zur Schau stellen, während eine muslimische Lehrerin das nicht darf? Der Islam ist in der BRD ja noch nicht einmal eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft.
Nach Meinung führender österreichischer Juristen sind solche Kopftuchverbote für die Intergration kontraproduktiv. Außerdem sind Lehrer/-innen nicht so unmittelbar Vertreter des Staates wie Polizisten/-innen oder Richter/-innen, weswegen sie im Gegensatz zu letzteren keine Dienstkleidung, wie Robe und Barett bzw. Uniform tragen.
Es ist auffällig, daß sich die Deutschen mit dem Islam und dessen Anhängern in der Regel schwerer tun als andere europäische Völker. Woran mag das wohl liegen?
@Lynx – soso, die Muslima wird also „im äußersten Rahmen entblößt“ ? Nun, entblößen nenne ihc mal etwas anderes. Wenn ich im Schwimmbad Frauen mit einem Badeanzug sehe der mehr zeigt als verhüllt.
Ist ds ein Problem? Prinzipiell nicht, denn es ist IHRE Weltanschaung sich so zu zeigen.
Im andern Fall ist es aber nicht die Weltanschaung der Lehrering, es ist die Weltanschauung des ISLAM, im Gegensatz zu dem Punker, denn der kleidet sich so weil es ihm gefällt, nicht weil ein Buch oder eine Religion es ihm vorgibt. Er kann sich morgen auhc anders kleiden und es würde nichts passieren.