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Die Kopftuchverbote

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte die betroffenen Frauen und Mädchen.

Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen.

Von Donnerstag, 25.04.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.03.2016, 11:12 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das islamische Kopftuch im Schuldienst nicht ohne ein entsprechendes Gesetz verboten werden kann. Daraufhin führten zwischen 2004 und 2006 acht Bundesländer, vornehmlich unter CDU/FDP-Regierungen, ein Verbot politischer, religiöser, weltanschaulicher oder ähnlicher äußerer Bekundungen in unterschiedlicher Ausprägung und Reichweite ein. Obwohl in den Gesetzestexten selbst das Wort „Kopftuch“ nicht vorkommt, 1 – das ist in der Regel erst in den Erläuterungen zum Gesetz schwarz auf weiß zu lesen – sind aufgrund der eindeutigen politischen Zielsetzungen im Vorfeld und der Tatsache, dass letztendlich lediglich Frauen mit Kopftuch betroffen sind, diese Gesetze unter dem Schlagwort “Kopftuchverbote” bekannt geworden.

Die politisch und medial bevorzugte und verbreitete Definition des Kopftuches als „Symbol“ reicht von dem eher noch harmlos anmutenden Bekenntnis zu einem rückwärtsgewandten Geschlechterrollenverständnis bis hin zu einem aggressiven Statement gegen den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Kopftuchverbote wurden von verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppen als probates Mittel der Abwehr gegen solcherlei altmodische bis gefährliche Auffassungen deklariert und entfalteten eine unterschiedliche Wirkung im Alltag von Muslimen und Nichtmuslimen. Da fühlten sich einige Schulleiter ermutigt, die grundgesetzlichen Hürden flink zu überspringen und die eigene Bildungsstätte per Schulordnung zur kopftuchfreien Zone zu deklarieren, andere schickten Rundschreiben an Eltern, in denen sie diese in zunächst freundlichem, doch dann immer bestimmteren Ton dazu aufforderten, ihren Kindern das Fasten zu verwehren. Bisher unbehelligt mit Kopftuch berufstätige Frauen wurden zu Vorgesetzten zitiert und aufgefordert, das „Symbol“ jetzt, wo es amtlicherseits verboten sei, abzulegen, Praktikantinnen sollten sich dazu bereit erklären, dies auf Zuruf ebenfalls zu tun, ansonsten sei ein Praktikum leider nicht möglich. All dies war im Vorfeld der Gesetze absehbar, wurde jedoch geflissentlich ignoriert, vielleicht waren Kollateralschäden aus Sicht einzelner Akteure auch nicht unwillkommen.

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Mit der Zeit sind die dem Kopftuch zugeschriebenen negativen Deutungen Allgemeinwissen geworden und selbst bei denen, die eine differenziertere Sichtweise haben oder haben sollten, hat sich ein achselzuckender Fatalismus breitgemacht.

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So ist in der Werbung für ein Projekt, das jungen Frauen mit Kopftuch beim Einstieg ins Berufsleben helfen soll, zu lesen, es werde an die Arbeitgeber appelliert, doch eine qualifizierte Bewerberin nicht nur wegen des Kopftuches abzulehnen und die jungen Frauen sollten überlegen, ob sie ihr Kopftuch nicht zeitweise ablegen könnten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Was auf den ersten, unbedarften Blick – doch Organisationen, die sich mit Integration befassen, sollten nicht unbedarft sein – aussieht wie ein Geben und Nehmen, ist tatsächlich etwas ganz anderes: An denjenigen, der mit seiner ausschließlich auf das Kopftuch abzielenden Ablehnung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begeht, wird appelliert, davon doch bitte abzusehen, während diejenige, die ein grundgesetzlich geschütztes Recht in Anspruch nimmt, gebeten wird, doch davon bitte zeitweise abzusehen, um – ja, um was eigentlich zu erreichen oder zu gewährleisten? Den Seelenfrieden oder das blank geputzte Selbstbild einer Gesellschaft, die noch immer am Bild einer homogenen Gesellschaft, die die „richtige“ Lebensweise hat, festhält, obwohl die Realität längst zeigt, dass es viele „richtige“ Wege gibt?

Natürlich soll den jungen Frauen, die auf das Berufsleben vorbereitet werden, die Realität nicht schöngeredet werden, aber sie zu vorauseilendem Gehorsam zu ermutigen, darf weder Ziel noch Nebenprodukt eines Projektes sein, das der Integration dienen soll. Integration ist keine Einbahnstraße und so sollte auch den Arbeitgebern die rechtstaatliche Realität in aller Konsequenz deutlich gemacht werden.

Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen. Heute kann sich kaum noch jemand vorstellen, dass bis 1958 bzw. 1977 Frauen nicht eigenständig darüber entscheiden konnten, ob sie einer Arbeit nachgehen, 2 es vor 1968 keine Mutterschutzfristen gab, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bis 1994 und eine Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 rechtlich kein Straftatbestand war – all diese Defizite wurden jedoch seinerzeit nicht als solche gesehen, sie spiegelten das, was gesellschaftlicher Konsens, also „normal“ war. Viele Kopftuch tragende Frauen hat das gesetzliche Kopftuchverbot zurück ins Jahr 1977 katapultiert, nur, dass nicht der Ehemann darüber bestimmt, ob und wo sie arbeiten dürfen, sondern der Staat ihre Berufsfreiheit mit den beschriebenen Nebenwirkungen drastisch begrenzt. Umso wichtiger ist es, die Gesetzeslage genau zu kennen, denn nur auf diesem Hintergrund lässt sich eine (derzeit noch) rechtlich zulässige Ablehnung oder Ungleichbehandlung, die allein auf dem Tragen eines Kopftuches beruht, von einer Diskriminierung, gegen die rechtliche Schritte möglich sind, unterscheiden. Einen kompakten Überblick dazu bietet das Infoblatt des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen mit dem Titel „Das islamische Kopftuch im Spiegel der Gesetze“.

Hoffen wir, dass das Kopftuchverbot in absehbarer Zeit in die Liste der überkommenen Gesetze eingereiht wird und in ein paar Jahren als Gegenstand soziologischer Forschungen als das beschrieben wird, was es ist: eine der Sackgassen auf dem nicht ganz schmerzlosen und keineswegs gradlinigen Weg in eine globalisierte Gesellschaft.

  1. Im Schulgesetz des Landes NRW, wo die meisten Betroffenen leben, heißt es in § 57 (Lehrerinnen und Lehrer), Absatz 4: „(4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen.“
  2. Das Recht von Frauen auf Berufstätigkeit wurde erst 1958 (mit Erlaubnis des Ehemannes) bzw. 1977 (ohne Erlaubnis des Ehemannes) gesetzlich verankert.
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  1. mo sagt:

    @aloo masala @umbecco
    Religionsfreiheit wird leider immer wieder falsch verstanden. Genau genommen handelt es sich um Weltanschauungsfreiheit. Oder Glaubensfreiheit. Es ist ein Individualrecht, ebenso wie die Meinungsfreiheit. Es bedeutet, dass jeder einzelne frei ist, zu glauben, was er möchte. Es schützt auch die Ausübung daraus resultierender gemeinsamer Handlungen, wie religiöse Riten. Es schützt aber nicht Religion als Instititution, sondern den Gedanken des einzelnen. Es schützt somit auch den Austritt aus bzw. Wechsel zu einer anderen Religion/Weltanschauung. Alle grundgesetzlich verankerten Rechte sind zudem nicht absolut, sondern immer in Wechselbeziehung zu anderen Grundrechten zu sehen und es gibt eine zu beachtende Hierarchie der Grundrechte. So ist das Recht auf Leben und Unversehrtheit höher als Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit zu sehen.

    Wie ist es nun um die Religionsfreiheit bestellt, wenn man nicht das Völkerrecht oder das GG zugrunde legt, sondern eine Religion wie beispielsweise den Katholizismus oder den Islam selbst? Gibt die Religion selbst dem Individuum die Freiheit, die Religion zu verlassen?

  2. aloo masala sagt:

    @Mo

    Die Grundrechte sind Schutzrechte der Bürger gegenüber dem Staat und nicht gegenüber der Religion.

    Weder das Christentum noch der Islam fordern einen Zwang zum Glauben. Diese Perversion im Namen der Religion ist eine Erfindung von Menschen. Menschenrechte gibt es nirgends gratis, man muss sich diese erstreiten, sowohl innerhalb der Religionen als auch innerhalb einer Demokratie, wie man es sehr anschaulich an der Diskriminierung der Muslime sehen kann.

  3. mo sagt:

    @aloo masala
    Grundrechte sind keine Schutzrechte gegenüber dem Staat. Es sind die Rechte, die einem Bürger den Schutz des Staates garantieren. Haben Sie das gemeint? Dann ist allerdings Ihr Satz „Die Grundrechte sind Schutzrechte der Bürger gegenüber dem Staat und nicht gegenüber der Religion.“ ziemlich sinnlos.
    Beispiel: Meine körperliche Unversehrtheit ist mir per GG und dann detaillierter durch das Strafrecht garantiert und wer dagegen verstößt, gegen den kann ich dieses Recht geltend machen, indem ich ihn anzeige. Der Staat garantiert mir und muss dafür sorgen, dass diese Rechtsverletzungen verfolgt werden, deshalb geschieht die Strafverfolgung und Anklage (nicht die Rechtsprechung) im Namen des Staates durch die Staatsanwaltschaft und nicht durch die geschädigte Person. Natürlich schützen mich die Rechte auch gegenüber Verstößen des Staates. Der Staat nimmt da keine Sonderrolle ein.

    Was die Religionen betrifft, so geht es da nicht um Zwang, wie ihn ein Staat ausüben kann. Verhindern kann eine Religion (als Glaubenssystem) das sowieso nicht, also wie sollte sie Zwang ausüben? Aber wie tolerant ist eine Religion, die sagt, das Seelenheil erreichst du nur, wenn du glaubst, was diese Religion dir sagt? Es ist sozusagen religionsimmanent, den eigenen Glauben als Wahrheit zu definieren und sich nicht mit der eigenen Begrenztheit in Bezug auf Erkenntnis zufrieden zu geben.

    „Diese Perversion im Namen der Religion ist eine Erfindung von Menschen.“
    Was die Frage aufwirft, wieviel an einer Religion nicht von Menschen vermittelt wurde/wird (?)

  4. Lionel sagt:

    Beides trifft zu: Grundrechte haben u. a. sowohl eine Abwehrfunktion gegenüber Eingriffen der öffentlichen Gewalt, als auch eine sich aus ihnen ergebene Pflicht des Staates, die grundrechtlichen Güter vor Eingriffen Dritter zu schützen, etwa durch Strafgesetze.

    Art. 4 GG wird überschrieben mit Glaubens-, Gewissens-, und Bekenntnisfreiheit.
    Das Wort Religionsfreiheit selbst findet sich im GG nicht (inhaltlich folgt sie natürlich aus den entsprechenden Artikeln)..
    Art. 4 Abs.1 GG bezeichnet das Recht einer Person seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen oder sie zu verlassen.

    Art. 4 Abs.2 schützt nur die kultischen Handlungen einer Religionsgemeinschaft, nicht die Religion (z. Bsp. ihre Auffassungen oder Wertvorstellungen) an sich.
    Deshalb darf der Islam als Irrweg bezeichnet oder die Meinung vertreten werden, Musliminnen sollten aus Respekt vor Anders- oder Nichtgläubigen ihr Koptuch ablegen.
    Das ist völlig legitim.

  5. Umbecco sagt:

    @aloo masala
    „Menschenrechte gibt es nirgends gratis, man muss sich diese erstreiten, sowohl innerhalb der Religionen als auch innerhalb einer Demokratie, wie man es sehr anschaulich an der Diskriminierung der Muslime sehen kann.“

    Von welcher Diskriminierung sprechen Sie? Sie haben lediglich ein Problem damit, dass die Muslime in Deutschland nicht so hofiert werden wie die Christen. Aber ein Recht auf Privilegien gibt es nun mal nicht. Die Muslime werden nicht mehr oder weniger diskriminiert, als alle anderen Glaubensrichtungen und Nicht-Glaubensrichtungen (Atheisten, Hinduisten, Buddhisten, Juden, etc…).
    Sie verlangen als Lösung, dass Muslime auch privilegiert werden, anstatt dass Christen ihre Privilegien abgeben müssten. Und genau darum sind ihre Forderungen zum Teil einfach nicht realistisch bzw. dreist! Es ist sogar höchst undemokratisch, da es bei weitem mehr Atheisten in Deutschland gibt!
    Also die Art von Diskriminierung die Sie meinen, kriege auch ich als agnostischer Atheist jeden Tag zu spüren. Das ist, entgegen ihrer Behauptungen, nicht auf Muslime beschränkt. Nur dass Atheisten keine so ausgeprägte Opferstiliserung betreiben wie es viele Muslime und muslimische Vereine tun. Ich bin realistisch genug zu wissen, dass 1000 Jahre Vorherrschaft der Christen nunmal auch Heute noch spürbar und sichtbar sind. Dass aber nach 50 Jahren Islam in Deutschland, aufeinmal der Islam dem Christentum gleichgestellt werden soll, muss ein Witz ihrerseits sein oder Sie wissen nicht was Sie da fordern.

    Konkretisieren Sie doch mal inwiefern Muslime diskriminiert werden.

  6. Kathrin Frankfurt sagt:

    Gerade diese Opferhaltung ist äußerst problematisch. Ich arbeite im sozialen Bereich und dort ist es auch sehr verbreitet, Migranten als Opfer zu sehen, die man beschützen und behüten muss, denen man aber auch die eigene Verantwortung abspricht und sie dadurch nicht ernst nimmt. Wie soll man sein eigenen Leben in die Hand nehmen, wenn man sich dauernd als Opfer sieht?
    Im Grunde kann ich Umbecco beipflichten, man ist immer irgendwelchen Diskriminierungen ausgesetzt, und Religion ist kein Grund für eine Sonderbehandlung. Deutschland gehört zu den Ländern, in den man seine Religion frei wählen kann und einen keiner daran hindert, dies auszuüben solange die Praxis nicht mit geltenden Gesetzen kollidiert. gerade was das leben der Frauen betrifft, finde ich Deutschland manchmal zu tolerant. es wurde sehr lange kaum thematisiert, wenn Frauen aus religiösen Gründen in ihrer Bewegungsfreiheit und in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt wurde, um nicht von den Spitzen des Eisbergs zu sprechen. Ich arbeite im sozialen Bereich, deshalb weiß ich notgedrungen, wovon ich spreche. Man stellt sich schon die Frage stellen, warum der Anteil an Migrantinnen in den Frauenhäusern so hoch ist. Wenn man sie stellen laut stellen würde, käme ein vielstimmiger Chor, dass das aber mit Religion nichts zu tun habe.

  7. aloo masala sagt:

    @Umbecco

    Die negative Religionsfreiheit, die vom Grundgesetz gedeckt ist, verbietet dem Staat seine Bürger zu einer religiösen Handlung zu verpflichten. Eine andere negative Religionsfreiheit, die vom Grundgesetz gedeckt ist, kenne ich nicht.

    Wenn für Sie elementare Grundrechte ein Freibrief mittelalterlicher Narrenfreiheit sein sollte, dann sind nicht die Muslime das Problem, sondern Typen wie Sie, die sich von den Werten dieser Gesellschaft verabschiedet haben. Es sind dann auch Typen wie Sie, die man wieder integrieren müsste.

  8. aloo masala sagt:

    @Umbecco

    Die Diskriminierung der Muslime beginnt bereits im Diskurs. Typen wie Sie konstruieren ein Negativbild des Islams. Das beginnt damit, dass man Muslime in die Rolle drängt, ständig Privilegien zu fordern und eine Opferhaltung einzunehmen. Das geht weiter damit, dass man religiöse Handhabungen wie das Kopftuch als mittelalterlich und entmündigend verurteilt, man selbst aber muslimische Frauen ohne Bedenken entmündigt, um Ihnen zu erklären was für sie gut ist. Das setzt sich damit fort, dass Muslime bei der Jobsuche benachteiligt werden, schwieriger Wohnungen finden bis hin zur offenen Ablehnung.

  9. Clementi sagt:

    @aloo masala
    Vielleicht wird auch umgekehrt ein Schuh daraus: Religion ist nicht selten der Grund fuer Diskriminierung, weil sie Regeln festlegt, die nicht verhandelbar ist. Zuwiderhandeln bedeutet dann Sünde o.ae. Das kritisiere ich im Übrigen auch an der ev. Kirche, das sie immer noch das Konzept der Sünde hat.
    Sie werden verstehen,dass Religion vielen Menschen suspekt ist, weil sie einfach schlechte Erfahrungen gemacht haben, oder weil sie sich nicht von religiösen Regeln bevormunden lassen wollen. Das ist auch ein Grundrecht, Religion kritisieren zu können, als Teil der Religionsfreiheit. Andersherum können sich z.B. Nichtmuslime auch diskiminiert fühlen, wenn ihre völlig legitimen Lebensvorsellungen in muslimischen Augen als „suendig“gelten.
    Es ist oft einfach eine Diskussion so wie eben auch über Banken, Politik, Ärzte und wen auch immer diskutiert wird – die müssten sich ja auch diskriminiet fühlen.

  10. mo sagt:

    Religiöse „Toleranz“ bekommen Frauen manchmal auch zu spüren, wenn sie das Kopftuch ablegen wollen. Emel Zeynelabidin (Tochter von Yusuf Zeynel Abidin, der die deutsche Sektion der türkischen Gemeinschaft Milli Görüs gründete) hatte Glück, dass der Exorzist, der ihr den Teufel austreiben sollte, sie nicht für verrückt hielt. (Nachzulesen unter anderem in der taz: „Ihre Familie hielt sie für verrückt, als sie ihr Kopftuch ablegte, und vom Teufel besessen. Emel Zeynelabidin musste zum Exorzisten. Der wollte den Teufel vertreiben, sagte aber schlussendlich zur Familie: Sie ist bei vollem Verstand.“)