Die Kopftuchverbote
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte die betroffenen Frauen und Mädchen.
Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen.
Von Gabriele Boos-Niazy Donnerstag, 25.04.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.03.2016, 11:12 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das islamische Kopftuch im Schuldienst nicht ohne ein entsprechendes Gesetz verboten werden kann. Daraufhin führten zwischen 2004 und 2006 acht Bundesländer, vornehmlich unter CDU/FDP-Regierungen, ein Verbot politischer, religiöser, weltanschaulicher oder ähnlicher äußerer Bekundungen in unterschiedlicher Ausprägung und Reichweite ein. Obwohl in den Gesetzestexten selbst das Wort „Kopftuch“ nicht vorkommt, 1 – das ist in der Regel erst in den Erläuterungen zum Gesetz schwarz auf weiß zu lesen – sind aufgrund der eindeutigen politischen Zielsetzungen im Vorfeld und der Tatsache, dass letztendlich lediglich Frauen mit Kopftuch betroffen sind, diese Gesetze unter dem Schlagwort “Kopftuchverbote” bekannt geworden.
Die politisch und medial bevorzugte und verbreitete Definition des Kopftuches als „Symbol“ reicht von dem eher noch harmlos anmutenden Bekenntnis zu einem rückwärtsgewandten Geschlechterrollenverständnis bis hin zu einem aggressiven Statement gegen den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Kopftuchverbote wurden von verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppen als probates Mittel der Abwehr gegen solcherlei altmodische bis gefährliche Auffassungen deklariert und entfalteten eine unterschiedliche Wirkung im Alltag von Muslimen und Nichtmuslimen. Da fühlten sich einige Schulleiter ermutigt, die grundgesetzlichen Hürden flink zu überspringen und die eigene Bildungsstätte per Schulordnung zur kopftuchfreien Zone zu deklarieren, andere schickten Rundschreiben an Eltern, in denen sie diese in zunächst freundlichem, doch dann immer bestimmteren Ton dazu aufforderten, ihren Kindern das Fasten zu verwehren. Bisher unbehelligt mit Kopftuch berufstätige Frauen wurden zu Vorgesetzten zitiert und aufgefordert, das „Symbol“ jetzt, wo es amtlicherseits verboten sei, abzulegen, Praktikantinnen sollten sich dazu bereit erklären, dies auf Zuruf ebenfalls zu tun, ansonsten sei ein Praktikum leider nicht möglich. All dies war im Vorfeld der Gesetze absehbar, wurde jedoch geflissentlich ignoriert, vielleicht waren Kollateralschäden aus Sicht einzelner Akteure auch nicht unwillkommen.
Mit der Zeit sind die dem Kopftuch zugeschriebenen negativen Deutungen Allgemeinwissen geworden und selbst bei denen, die eine differenziertere Sichtweise haben oder haben sollten, hat sich ein achselzuckender Fatalismus breitgemacht.
So ist in der Werbung für ein Projekt, das jungen Frauen mit Kopftuch beim Einstieg ins Berufsleben helfen soll, zu lesen, es werde an die Arbeitgeber appelliert, doch eine qualifizierte Bewerberin nicht nur wegen des Kopftuches abzulehnen und die jungen Frauen sollten überlegen, ob sie ihr Kopftuch nicht zeitweise ablegen könnten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Was auf den ersten, unbedarften Blick – doch Organisationen, die sich mit Integration befassen, sollten nicht unbedarft sein – aussieht wie ein Geben und Nehmen, ist tatsächlich etwas ganz anderes: An denjenigen, der mit seiner ausschließlich auf das Kopftuch abzielenden Ablehnung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begeht, wird appelliert, davon doch bitte abzusehen, während diejenige, die ein grundgesetzlich geschütztes Recht in Anspruch nimmt, gebeten wird, doch davon bitte zeitweise abzusehen, um – ja, um was eigentlich zu erreichen oder zu gewährleisten? Den Seelenfrieden oder das blank geputzte Selbstbild einer Gesellschaft, die noch immer am Bild einer homogenen Gesellschaft, die die „richtige“ Lebensweise hat, festhält, obwohl die Realität längst zeigt, dass es viele „richtige“ Wege gibt?
Natürlich soll den jungen Frauen, die auf das Berufsleben vorbereitet werden, die Realität nicht schöngeredet werden, aber sie zu vorauseilendem Gehorsam zu ermutigen, darf weder Ziel noch Nebenprodukt eines Projektes sein, das der Integration dienen soll. Integration ist keine Einbahnstraße und so sollte auch den Arbeitgebern die rechtstaatliche Realität in aller Konsequenz deutlich gemacht werden.
Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen. Heute kann sich kaum noch jemand vorstellen, dass bis 1958 bzw. 1977 Frauen nicht eigenständig darüber entscheiden konnten, ob sie einer Arbeit nachgehen, 2 es vor 1968 keine Mutterschutzfristen gab, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bis 1994 und eine Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 rechtlich kein Straftatbestand war – all diese Defizite wurden jedoch seinerzeit nicht als solche gesehen, sie spiegelten das, was gesellschaftlicher Konsens, also „normal“ war. Viele Kopftuch tragende Frauen hat das gesetzliche Kopftuchverbot zurück ins Jahr 1977 katapultiert, nur, dass nicht der Ehemann darüber bestimmt, ob und wo sie arbeiten dürfen, sondern der Staat ihre Berufsfreiheit mit den beschriebenen Nebenwirkungen drastisch begrenzt. Umso wichtiger ist es, die Gesetzeslage genau zu kennen, denn nur auf diesem Hintergrund lässt sich eine (derzeit noch) rechtlich zulässige Ablehnung oder Ungleichbehandlung, die allein auf dem Tragen eines Kopftuches beruht, von einer Diskriminierung, gegen die rechtliche Schritte möglich sind, unterscheiden. Einen kompakten Überblick dazu bietet das Infoblatt des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen mit dem Titel „Das islamische Kopftuch im Spiegel der Gesetze“.
Hoffen wir, dass das Kopftuchverbot in absehbarer Zeit in die Liste der überkommenen Gesetze eingereiht wird und in ein paar Jahren als Gegenstand soziologischer Forschungen als das beschrieben wird, was es ist: eine der Sackgassen auf dem nicht ganz schmerzlosen und keineswegs gradlinigen Weg in eine globalisierte Gesellschaft.
- Im Schulgesetz des Landes NRW, wo die meisten Betroffenen leben, heißt es in § 57 (Lehrerinnen und Lehrer), Absatz 4: „(4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen.“
- Das Recht von Frauen auf Berufstätigkeit wurde erst 1958 (mit Erlaubnis des Ehemannes) bzw. 1977 (ohne Erlaubnis des Ehemannes) gesetzlich verankert.
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Meiner Meinung nach sollte man das so handhaben wie es die Franzosen tun: kleine Symbole (Kreuz an der Halskette, Gebetskette in der Hand): ja. Große Symbole, denen man sich nicht entziehen kann (Kreuz an der Wand, Kopftuch): nein.
Und das der Staat eine Neutralitätspflicht gegenüber seinen Bürgern hat sehen ja auch Muslime so:
http://www.tagesspiegel.de/politik/prozess-gegen-beate-zschaepe-nsu-nebenklaeger-fordert-kreuz-abzuhaengen/8199966.html
@Clementi
Sie müssen ja nicht mit einer Religion übereinstimmen. Sie persönlich können auch einzelne Religionen ablehnen. Entscheidend ist nur, dass jeder Mensch ein Recht auf seine ideologische Anschauung und seine Religion hat. Das heißt, es ist der Staat, der mir dieses Grundrecht nicht einschränken darf.
A.Degner sagt: 14. Mai 2013 um 10:42
„Meiner Meinung nach sollte man das so handhaben wie es die Franzosen tun: kleine Symbole (Kreuz an der Halskette, Gebetskette in der Hand): ja. Große Symbole, denen man sich nicht entziehen kann (Kreuz an der Wand, Kopftuch): nein.“
Noch einmal, warum sollte mir der Staat vorschreiben, was ich zu tragen habe. Ferner hinkt der Vergleich (Kreuz an der Wand, Kopftuch) gewaltig. Die Wand gehört der Schule, Uni oder was auch immer, welche aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde. Mein Kopf gehört mir. Was kommt als nächstes? Darf ich keine schwarzen Hüte tragen, weil von ortho. Juden besetzt. Darf ich keine brauen Anzüge tragen, da SA-Vergleich nahe liegt? Übrigens waren zu DDR-Zeiten Jeans an Schulen verboten (ab den 70ern lockerte sich das dann), da Zeichen des imperialistischen Klassenfeindes. Soll so etwas tatsächlich in DE eingeführt werden.
@aloo masala
@TaiFei
Versuchen Sie doch mal sich nicht andauernd auf ihre Grundrechte zu beziehen sondern auch auf die Menschen die Sie umgeben! Wenn jemand die Gesetze andauernd bis ans äußerste für seinen persönlichen Glauben ausreizt, dann wird man zwar juristisch nicht belangt, aber man kann und darf sich keine Sympathie dafür erwarten.
Ja! Man kann/darf Kopftücher in Schulen tragen. Aber: Nein! Sie haben kein Recht auf Sympathie oder Verständnis! Das würde nämlich die Freiheiten anderer beeinträchtigen!
Und deshalb gibt es nur eine vernünftige Lösung: Die Schaffung eines religiös neutralen Ortes und zwar überall dort wo der Staat das Sagen hat bzw. die Rechnung bezahlt!
Also so wie ich das verstanden habe, vertrete ich ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen und sie beide vertreten die maximale rücksichtslose Ausreizung der Religionsfreiheit.
Ich glaube allen sollte klar sein, dass ihr Modell auch die grössten Konflikte mit sich bringen wird! Aber wieso auf Konflikte verzichten, oder!?
Vergleiche mit der DDR oder zu Zeiten der Nazis werte ich als Maulkorb!
@umbecco
was sie vorschlagen, ist definitiv keine Lösung. Konflikte wird es immer geben. Wenn man ihrer Lösungsweise folgen müsste, dürften sich die Menschen demnächst am besten gar nicht unterscheiden und müssten auch die selbe Meinung haben, damit ja Konflikte vermieden werden.
Was ich mich frage ist, was bringt sie dazu, das als „neutralen“ Ort kennzuzeichnen, wenn man alle sichtbarne Religionsausübungen verbietet? Wer gibt Ihnen das Recht, zu sagen, was neutral ist und was nicht? Ich nenne sowas atheismusfreundlich und religionsfeindlich und nein Atheismus ist nicht neutral!!!!!!!! Das ist auch wieder eine Ideologie, auf der das „Religionenverbieten“ basiert. Keine Weltanschauung, keine Meinung, keine Ideologie ist neutral.
Es gibt ein Sprichwort: „Neutral sein, heißt tot sein.“
Auf so ein friedliches Zusammenleben, in dem der Mensch sich selbst aufgeben muss, kann ich verzichten. Wie wäre es mit einer Gesellschaft, die der Verantwortung bewusst ist, sie annimmt, sich als konfliktbereit und offen zeigt und gerade dadurch ein schönes Zusammenleben ermöglicht?
Ich finde außerdem, dass Ihr Modell wohl das konfliktreichste ist. Alles verbieten, damit ja keine Konflikte entstehen? Das ruft gerade nach einer Revolution. Erst durch Unterdrückung vieler kleiner Konflikte entsteht eines der größten Konflikte.
Umbecco sagt: 18. Mai 2013 um 11:53
„Versuchen Sie doch mal sich nicht andauernd auf ihre Grundrechte zu beziehen sondern auch auf die Menschen die Sie umgeben! Wenn jemand die Gesetze andauernd bis ans äußerste für seinen persönlichen Glauben ausreizt, dann wird man zwar juristisch nicht belangt, aber man kann und darf sich keine Sympathie dafür erwarten.
Ja! Man kann/darf Kopftücher in Schulen tragen. Aber: Nein! Sie haben kein Recht auf Sympathie oder Verständnis! Das würde nämlich die Freiheiten anderer beeinträchtigen!“
Sie scheinen das Wesen der Grundrechte nicht zu erfassen. Das sind unveräußerliche Rechte, die jedem zustehen. Hier geht es nicht darum diese auszureizen. Diese stehen jedem zu. Sie fordern eine Beschneidung der Grundrechte und das wohlgemerkt noch nicht mal für alle, sondern nur für bestimmte Individuen.
Grundsätzlich verstehe ich nicht, wie sie sich in Ihrer Freiheit eingeschränkt sehen wollen, wenn andere ein Kopftuch tragen.
@TaiFei
„Grundsätzlich verstehe ich nicht, wie sie sich in Ihrer Freiheit eingeschränkt sehen wollen, wenn andere ein Kopftuch tragen.“
Also grundsätzlich gelten in Deutschland die Benimmregeln, dass man seine Kopfbedeckung innerhalb eines Gebäudes abnimmt (so hat man mir das beigebracht). Ich trage mein Baseballcap oder Mütze nicht aus religiösen Gründen und werde dadurch benachteiligt, da ich sie ausziehen muß und die Mädchen mit Kopftuch nicht! Da fängt es an und im Schwimmbad hört es auf und zieht sich über Exkursionen…ect. Die üblichen Geschichten halt, die man regelmäßig zu hören, lesen und beobachten kann.
Die Beschneidung der Freiheit beginnt dann, wenn eine Gruppe ihre Regeln durchsetzen will, unabhängig davon ob viele oder wenige diesen Regeln anhängen.t.
Dieses „Einfordern“ ist es was so vielen Menschen aufstößt. Warum muss ich mir ein Kreuz ander Wand anschauen? Das kann man abhängen.
Warum darf ich kein Schweineschnitzel mehr in der Mensa essen? Es gibt auch die Ausnahme der vegetarischen Gerichte, die dürfen Muslime essen wenn es kein anders Gericht gibt.
Ich wiederhole es – wenn es möglich ist an einer Einrichtung die mehrheitlich von Muslimen besucht wird, neben halal-Essen, auch nicht-halal-Essen zu bekommen – dann zeigt das Toleranz. Das sich gruppen für sowas einsetzen sehe ich eher selten (ein Gegenbeispiel gab es in Kiel, eine dortige Gruppe hat sich gegen das Quasi-Verbot von Schweinefleisch ausgesprochen, letzten Endes wurde es auf Druck der Eltern dann aber trotzdem so gemacht.
Diese Komprimisslosigkeit ist ein großes Problem. Da werden extra Zeiten eingeführt in denen nur Frauen (auch in Burkinis) schwimmen gehen dürfen – auf den leider nur männlichen Schwimmeister kann die Verwaltugn nicht verzichten.
Trotzdem gibt es einen Aufschrei – das würde nicht gehen. Warum nicht den Kompromiss begrüßen?
Umbecco sagt: 21. Mai 2013 um 10:14
„Also grundsätzlich gelten in Deutschland die Benimmregeln, dass man seine Kopfbedeckung innerhalb eines Gebäudes abnimmt“
Damen waren aber von dem Gebot, die Kopfbedeckung in Gebäuden abzunehmen, von je her stark befreit.
Ferner werden Sie ja gar nicht benachteiligt. Sie können sehr wohl ihr Basecap aufbehalten. Das Recht haben Sie. Ferner haben Benimmregeln nichts mit unveräußerlichen Grundrechten zu tun.
Sie mögen zwar einige Verhaltensweisen unhöflich finden, auf dieser Basis jedoch Grundrechte einschränken zu wollen, ist lächerlich.
@Soli
Das mit dem Schweinefleisch zeigt meiner Meinung nach ein anderes Problem. Schweinefleisch wurde verbannt, weil kein EXTRA Essen angeboten werden konnte/sollte. Die Ursache dürfte hier wohl in der Unterfinanzierung im Bildungssektor liegen. Ein vernünftiges Wahlessen mit mindestens zwei (besser drei eines davon vegetarisch) Gerichten sollte eigentlich Standard sein.
Das man gerade in KITAs ja leider beim Essen spart, zeigen z.B. die Vergiftungen durch chin. TK-Erdbeeren.
Allerdings stellt sich hier die Relevanzfrage zu Kopftuchverbot.