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Fremdschämen

Mehr Feingefühl und Pietät hätten nicht geschadet

Wer von der Brigitte-Redaktion kam eigentlich auf die Idee, sich für den Prozess gegen die rechtsradikale Terroristin Beate Zschäpe akkreditieren zu lassen? Vor allem: Warum? Und: Was ist eigentlich los bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts in München? Fragen einer Nachrichten lesenden und nachdenkenden Journalistin.

Von Freitag, 03.05.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.05.2013, 1:49 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

„Das Oberlandesgericht München reagiert auf eine Panne bei der Auslosung der Presseplätze für den NSU-Prozess. Ein Sitz, der falsch vergeben worden war, ist nun wieder frei und wird erneut verlost. Vorgesehen ist er für ein deutschsprachiges Medium.“ Wäre die zitierte Passage nicht aus einem Artikel von Spiegel Online und wäre er dort nicht im Ressort Nachrichten platziert gewesen, dann hätte ich über einen herrlich satirischen Text lachen können. Da es sich aber nicht um solch eine Textgattung handelt, bleibt mir das Lachen im Halse stecken und ich frage mich – wie sicherlich auch viele andere – was da los ist beim Oberlandesgericht in München. Eigentlich müssten jetzt mal die Psychologen und nicht die Politologen und all die anderen Gesellschafts- und Gerichtskritiker ran, um uns eine mögliche Erklärung für all die Pannen im Gerichtsgebäude der bayrischen Hauptstadt zu liefern.

So gar nicht lachen kann ich auch über einen anderen Artikel, entdeckt auf Brigitte.de: „Vom 6. Mai an steht Deutschlands meistgehasste Angeklagte, die Rechtsterroristin Beate Zschäpe, vor Gericht. Auch BRIGITTE wird im Gerichtssaal dabei sein und über den Prozess berichten. Im Vorfeld trafen wir die Frau, von der Zschäpes Schicksal abhängt: ihre Anwältin Anja Sturm.“ Dank der Zeilen einer Autorin namens Claudia Kirsch erfahren Leserinnen und auch Leser, sofern sie sich auf Brigitte.de verirren, dass die Anwältin Sturm mit energischem Schritt und Rollkoffer in der Hand“ durch die Gänge des Berliner Landesgerichtes hetzt. Die Journalistin hat sich freundlicherweise die Mühe gemacht, Zschäpes Verteidigerin bei einem Termin vor Ort in Augenschein zu nehmen, damit sie mit atmosphärischen Beschreibungen und möglichst vielen Details über die Person, ganz wie journalistische Lehrbücher im Kapitel „Porträt“ vorgegeben, eben diesen Menschen vor dem geistigen Auge des Lesers erscheinen lassen kann: „Sie trägt hochhackige Schuhe zum schwarzen Designerkostüm, die Lippen knallrot, die blonden Haare kurz. Selbstbewusst tritt sie auf – und verwandelt sich binnen Sekunden in eine fürsorgliche Anwältin, als sie ihrem Mandanten Mut zuspricht.“ (Um Irritationen zu vermeiden: Bei dem Mandanten handelt es sich um einen jungen Mann, der in erster Instanz zu neun Monaten Haft wegen Unterschlagung verurteilt worden war.)

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Zu hoffen ist, dass Brigitte-Leserinnen Details dieser Art erspart bleiben, wenn die Zeitschrift über den NSU-Prozess berichtet. Womit ich eine elegante Kurve zu einer weiteren Frage gekriegt habe, die mich beschäftigt. Warum um Himmelswillen bewirbt sich die Brigitte-Redaktion um die Akkreditierung als Prozessbeobachter? Muss eine Frauenzeitschrift, die sich sonst mit Texten und Bildern zum Outfit von weiblichen Prominenten und weniger prominenten Menschen hervortut und sich um deren Ambiente kümmert, ihnen Tipps und Tricks fürs Wohlfühlen verrät, bei einem der wichtigsten politischen Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte einen der eh schon knappen Presseplätze belegen? Eine Antwort auf diese Frage habe ich bereits erhalten – von einem Kollegen, der für ein Kirchenmedium arbeitet. Gruner und Jahr habe „einfach so viele halbwegs sinnvolle Marken wie möglich in den Lostopf geschickt, um die Chancen zu erhöhen, eigene Berichterstatter zu haben“. Ach so funktionierte es also mit dem Losverfahren: Große Medienhäuser mit mehreren Titeln veranlassten, dass jede Redaktion sich einzeln bewarb, um auf jeden Fall einen der heißbegehrten Plätze zu bekommen. Herausgeber nur eines Titels haben damit geloost! Was soll an diesem Losverfahren gerecht sein?

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Ich habe noch eine weitere Frage: Ob die Pressestelle des OLG auch die Bewerbung der Heimwerker-Zeitschrift „Selber machen“ in den Lostopf gesteckt haben würde, sofern eine Bewerbung beworben vorläge? Ich meine: Ein gewisses Interesse der Redaktion wäre vorhanden, denn die Terroristen haben sich ja auch als Heimwerker hervorgetan und Bomben gebaut.

Genug der Ironie! Jetzt mal eine ganz andere Frage, die ich in die Runde werfe: Tragen nicht auch die Medien dazu bei, dass der bevorstehende NSU-Prozess zu einer Farce wurde? Hätte nicht so manch eine Redaktion mal Inne halten und so zur Einsicht gelangen können, dass die Präsenz ihrer Mitarbeiter nicht wirklich nötig ist und Agentur-Texte auch der Chronistenpflicht genügen… Zumal anzunehmen ist, dass in Lokalredaktionen, auf Hits ausgerichteten Radiosendern sowie Mode- und Heimwerker-Zeitschriften nicht genuine Gerichtsreporter sitzen.

Dass sich Radiosender mit Musik als Programmschwerpunkt sowie Zeitschriften mit Akzent auf Mode und Wellness über die Berichterstattung vom NSU-Prozess profilieren/ hervortuen wollen, ist zwar nicht das eigentlich beschämende an den Pannen im NSU-Verfahren, beschämend ist es aber schon, so sehr, dass ich mich als Journalistin fremdschäde. Gerade bei der zweiten Runde des Auswahlverfahrens hätte – aus Respekt vor den Hinterbliebenen – mehr Feingefühl und Pietät nicht geschadet. Das aber darf man wohl von Medien nicht erwarten.

Mit diesen Überlegungen wage ich mich wahrscheinlich weit heraus und werde gewiss den Unmut manch eines Kollegen hervorrufen. Aktuell Meinung

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  1. glamorama sagt:

    Das hätte eine Vorgabe sein müssen: Pro Verlag / Medienkonzern nur ein Medium. Von diesem „hätte“ gibt es leider schon viel zu viele im NSU-Fall.

    Das Schlimmste ist: Wenn im eigentlichen Prozess dann auch so viele Formfehler gemacht werden wie bei der Verlosung der Presseplätze, dann wird es wohl kaum zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen und Beate Zschäpe verlässt den Gerichtssaal am Ende als freie Frau. Klingt unglaublich, oder? Unglaublich sind die einseitigen Ermittlungen der Polizei, die geschredderten Akten, die Zahl der involvierten V-Leute und all die anderen schmutzigen Details aber auch.

  2. Hmm... sagt:

    Wer bestimmt denn, welches Medium es wert ist, zugelassen zu werden?

    Sie?

  3. Joseph Fromme sagt:

    Es ist schon sehr bedauerlich, dass sog. Frauenzeitschriften von allzu vielen nicht ernst genommen werden. Es ist ignorant, die ernsthaften und seriösen Bemühungen der Brigitte, aber z. B. auch der deutschen Ausgabe von Cosmopolitan, wichtige gesellschaftspolitsche Themen aufzugreifen und an ihre vor allem weiblichen Leserinnen heranzutragen, unbeachtet zu lassen. Und es ist respektlos, diese Bemühungen zu diskriminieren.
    Wer so etwas aber auf dem Hintergrund von Integrations- und Emanzipationsbemühungen tut, wie Frau Topcun, der sollte sich schämen!!!

  4. posteo sagt:

    Erst kommt das (Fr)essen, dann die Moral.
    Von der Presse Zurückhaltung zu erwarten hieße, der Katze das Jagen abzugewöhnen. Wer an Bilder von sich gegenseitig zur Seite drängelnden, ja sich beinahe raufenden Pressevertretern denkt, weiß was ich meine.
    Als Journalistin könnte Frau Topcu das wissen, und auch, dass die Printmedien durch das Internet zunehmend mit Existenzproblemen zu kämpfen haben. Sich die Chance auf einem Presseplatz für diesen Jahrhundert-Prozess entgehen zu lassen, wäre daher betriebswirtschaftliche Fahrlässigkeit.

    Nun zu der Seite des Gerichts. Eine Bewertung der journalistischen Qualifikation der einzelnen Medien steht dem Gericht nicht zu und hätte einen weiteren Prozessaufschub bedeutet. Da es sich bei dem NSU-Prozess sozusagen um einen Präzedenzfall handelt, kann die Justiz nur für die Zukunft lernen. Die Diskussion über eine Reform des Justizrechts ist zumindest in den öffentlich-rechtlichen Sendern bereits in vollem Gang.

  5. posteo sagt:

    Ich bin nun der Frage nach einem geeigneteren Gerichtssaal nachgegangen und habe mich anhand des folgenden Artikels über den Gerichtssaal in Stammheim schlau gemacht.
    http://www.zdf.de/ZDFinfo/Mythos-Stammheim-25271572.html
    Wenn die Angaben stimmen, standen für den damaligen RAF-Prozess 200 Besucherplätze zur Verfügung, davon 80 für die Presse.
    Der Münchner Gerichtssaal verfügt über 250 Besucherplätze, wovan aber über 100 Plätze für die Nebenklage reserviert sind. Die Möglichkeit, als Angehöriger eines Verbrechensopfers eine Nebenklage zu führen, wurde erst 2009 eingeführt. Durch die Anwesenheit der Nebenkläger ist der Grundsatz der Öffentlichkeit bereits ein Stück weit erfüllt.

    Wie weit der Gerichtsort München durch die 5 in Bayern ermordeten Opfer begründet ist, weiß ich nicht. Aber laut dem oben genannten Artikel dürfte es auch andernorts keinen größeren Gerichtssaal geben.
    Eine Änderung des Justizrechts wird daher wohl auf die Zulassung von Video- und Tonaufzeichnungen abzielen.

  6. Canan Topçu sagt:

    @ Joseph Fromme:
    Ich wüsste nicht, warum ich mich schämen sollte. Es geht in dem Artikel nicht darum, dass „Brigitte“ und Co die Berichterstattung über den Prozess verwehrt werden sollte, sondern um die Frage nach der Belegung der knappen Presseplätze. Die Presse-Agentur-Kollegen werden sicherlich vom Prozess so berichten, dass auch „Brigitte“ darauf zurückgreifen kann, wenn die Redaktion den NSU-Prozess thematisieren will, um Leserinnen, die ihre politische Bildung über diese Modezeitschrift betreiben, entsprechende Informationen zu liefern.

    @posteo: Dass die Medien keine Moral haben, weiß ich in der Tat – was nicht heißen muss, dass ich das auch für gut befinde. Der Wettbewerb um Berichterstattung trägt leider nicht dazu bei, dass die Berichterstattung besser wird. Und im Falle von Gruner und Jahr, der alle möglichen Titel des Medienkonzerns in das Los-Verfahren schickte, um so sicher zu gehen, Presseplätze zu ergattern, zeigt ja auch, dass von Chancengleichheit bei dem Auswahlverfahren nicht die Rede sein kann.
    Warum hat das Gericht nicht – wie auch für die öffentlich-rechtlichen Sender – ein Kontingent für überregionale Medien zur Verfügung gestellt?

    Ich empfehle den Seite-3-Artikel der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung von heute. In einem offenen Brief an den Vorsitzenden Richter NSU-Prozess schreibt der Kollege Albert Schäfer unter anderem:

    „Öffentlichkeit in einem Verfahren, in dem ergründet werden muss, warum die deutsche Geschichte in ihrer schlimmsten Verirrung, dem mörderischen Rassenhass, nicht vergehen will, kann nicht aus Musiksendern, Frauenzeitschriften und den Websites von Anzeigenblättern bestehen. (…)
    Wie soll Öffentlichkeit einem Verfahren, indem die Grundfesten unseres Gemeinwesens verhandelt werden, anders dargestellt werden als durch eine Berichterstattung in überregionalen Tageszeitungen und Wochenzeitungen?
    In überregionalen Zeitung, die in der gebotenen Ausführlichkeit informieren können? In überregionalen Zeitungen, die juristisch ausgebildete, In Gerichtsberichten erfahrene Mitarbeiter haben?“

  7. Canan Topçu sagt:

    Nachtrag zu meinem Kommentar:
    Ich empfehle, den offenen Brief aus der FAS komplett zu lesen:
    http://m.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/an-den-richter-im-nsu-prozess-sie-haben-es-gewollt-12172250.html

  8. Soli sagt:

    Vielleicht hätte es auch geholfen wenn nicht jeder Angehörige der Opfer mit x-Rechtsbeiständen auftreten müsste? So sind ja bereits 100 Plätze belegt.

    Ansonsten bleibt es dabei, es ist unverschämt einer Zeitschrift wie es die Brigitte nun mal ist ein Recht auf einen Platz abzusprechen. Das Gericht darf keine Wertung vornehmen, sowas hatten wir schon mal.

    Ob die Brigitte juristisch ausgebildete Mitarbeiter beschäftigt ist irrelevant, zudem wissen sie ja gar nicht was die damit wollen. vielleicht haben sie externe Juristen beauftragt?

    Es soll Ei Prozess werden, kein Schauprozess. Ich denke bei der Anzahl der Medien wird jeder etwas finden was seinem Geschmack entspricht.

  9. Soli sagt:

    Ergänzend möchte ich sagen – natürlich soll den Hinterbliebenen der Zugang zum Prozess vollumpfänglich gewährt werden. Das kam so vielleicht nicht ganz rüber.
    Allerdings sind 53 (!) Anwälte der Nebenklage dann vielleicht doch etwas zu viel Juristerei.

  10. mo sagt:

    Jammerkommentare wie in der FAS und auch in der Süddeutschen nerven. Kritik „in eigener Sache“ ist zudem unjornalistisch. Vor allem soll mal einer sagen, wie es das Gericht denn bitte hätte machen sollen. Und zwar konkret. Welche „objektiven“ Kriterien hätte man anlegen sollen? Nach Auflage? Dann wäre das Gejammer der auflagenschwächeren Qualitätsjornalisten groß gewesen. Nach Qualitätsmerkmalen? Wer entscheidet das? Handverlesen? Man hätte dem Gericht Anmaßung vorgeworfen. Verbot für Frauen- und Musikzeitschriften? Wo sind da klare Grenzen?
    Es geht jetzt darum, Recht zu sprechen und aufzuklären. Die Angehörigen haben ein Recht darauf, die Hintergründe zu erfahren. Die Nabelschau der Medien soll endlich mal in den Hintergrund treten.