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Bremen

Senat beschließt Gleichstellung islamischer Feiertage

Bremen beschließt die Gleichstellung der islamischen Feiertage mit den christlichen und jüdischen Feiertagen. Schüler haben am Opferfest, Ramadanfest und Aschura Schulfrei und Arbeitnehmer die Gelegenheit, am Gottesdienst teilzunehmen.

Montag, 13.05.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.05.2013, 0:06 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Bremer Senat hat am 7. Mai 2013 eine Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beschlossen, die eine Gleichstellung der islamischen Feiertage Opferfest, Ramadanfest und Aschura mit den christlichen und jüdischen Feiertagen vorsieht. Arbeitnehmer haben an den genannten islamischen Feiertagen grundsätzlich die Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst und Schüler haben unterrichtsfrei.

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Zwar sind das Opferfest und das Ramadanfest mehrtägig, die Angehörigen der islamischen Religionsgemeinschaft können jedoch jeweils nur an einem einzigen Kalendertag von der entsprechenden Feiertagsregelung Gebrauch machen.

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Staatsvertrag
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderung, die jetzt der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist der Vertrag, den die Freie Hansestadt Bremen mit der Schura – Islamischen Religionsgemeinschaft Bremen e. V., dem DITIB – Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen e. V. und dem Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. am 15. Januar 2013 geschlossen hat. In dem Vertrag ist die Gleichstellung vereinbart worden.

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Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der 31. Oktober 2017 (Reformationstag) denselben Schutz genießt wie ein Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag. An diesem Datum wird bundesweit das 500. Reformationsjubiläum gefeiert. (eb) Aktuell Politik

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  1. Siemensianer sagt:

    Hier beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Wer stellt jetzt noch einen Moslem ein?

  2. epze030 sagt:

    … das kann man dann mit einer Quote wieder ausgleichen … ;-)

  3. soistes sagt:

    Ich hätte da eine Frage:

    Isl. Schüler haben jetzt zusätzlich ??? an diesen Tagen unterrichtsfrei, also zusätzlich zu allen anderen christlichen/staatlichen Feiertagen ?

    Oder müßen isl. Schüler ab jetzt zumindest an chr. Feiertagen trotzdem zum Unterricht erscheinen ?

    Also grundsätzlich: Haben isl. Schüler zukünftig mehr unterrichtsfreie Tage,als alle anderen Schüler ?

    Wenn das so sein sollte, wo bleibt da die Gleichbehandlung ?

  4. Aloha sagt:

    @ soistes

    Selbstverständlich zusätzlich.

    Aber da die Qualität der bremer Schulen wirklich unterirdisch ist (wie jede Untersuchung wieder neu beweist), verpassen die auch nicht allzuviel.

  5. Radia sagt:

    @soistes: Muslimische Schüler haben natürlich die Pflicht, dann am 25. 12. und am 1.1. zur Schule zu kommen, darauf hat man sich geeinigt. Leider wurden bisher noch keine Lehrer gefunden, keine Sekretärinnen und keine Hausmeister, die dann auch zur Schule kommen. (ironie-off)

    Das ist eine gute Regelung für muslimische Schüler und war schon längst überfällig.

  6. Kartoffelschreck sagt:

    Da sieht man die verlogenheit . Wenn ali an heiligabend die straßenbahn fährt weil die deutschen kollegen weihnachten feiern nimmt keiner anstoß daran , oder wenn laila im krankenhaus die schicht über karneval übernimmt damit die kolleginen feiern gehen können .

    Man regt sich auch nicht auf wenn diese schüler einfach mal so die schule schwänzen und anderweitig die zeit vertreiben und den unterricht verpassen .
    Oder die tollen eltern die dann spontan mit den kindern eine woche vorher in den urlaub vor ferien beginn in schon im flieger sitzen .

    Nein , das ist kein grund ! Aber wehe sie feiern ein , EINEN einzigen Tag im kreise ihrer Familie ein religiöses fest .

    Wobei sie nicht im geringsten damit irgendjemanden damit tangieren .

    Aber anscheinend braucht der neurotisch konflikt beladene deutsche immer etwas woran er sich aufhängen kann und seinen frust und komplexe ablassen kann .