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Das Kopftuch

Verschleierte Probleme

Nur wenig wird in Integrationsdebatten so leidenschaftlich diskutiert wie das Kopftuch. Immer wieder wird in Diskussionen der Ruf nach Kopftuchverboten laut. Dabei ist das Kopftuch in Wirklichkeit nicht das Problem.

Von Laura Wallner Donnerstag, 23.05.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.05.2013, 22:00 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Das Kopftuch ist in den vergangenen Jahren zu einem viel diskutierten Symbol des Islam in Deutschland geworden und hat leidenschaftliche Diskussionen über Integration ausgelöst.

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In acht der 16 Bundesländer gibt es mittlerweile ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen, die an staatlichen Schulen unterrichten. Die meisten dieser Gesetze enthalten ein Verbot religiöser Symbole, mit Ausnahme von Symbolen der christlichen oder jüdischen Tradition vor – nur Berlin hat sämtliche religiöse Symbole für Lehrer verboten.

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Von Befürwortern des Kopftuchverbots werden hauptsächlich zwei Gründe genannt: die negative Religionsfreiheit der Schüler, sowie die Gleichstellung der Frau, der das Kopftuch als Unterdrückungssymbol entgegen stehe. Es wird dabei grundsätzlich davon ausgegangen, dass die betroffenen Frauen das Kopftuch nicht freiwillig tragen, sondern von einem Mann, meistens dem Vater oder dem Ehemann, dazu gezwungen worden seien.

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Die negative Religionsfreiheit wird durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt und steht in diesem Zusammenhang im Widerspruch zur Religionsfreiheit der betroffenen Lehrerin. Die Frage ist, inwieweit die Religionsfreiheit der Schüler durch das Tragen eines Kopftuchs durch eine Lehrerin beeinträchtigt wird. Insbesondere die Tatsache, dass christliche oder jüdische Symbole, wie zum Beispiel eine Kette mit einem Kreuz, erlaubt sind, lässt daran zweifeln. Verfassungsgemäß wären im Grunde nur zwei Regelungen: entweder alle religiösen Symbole würden an Schulen verboten oder alle religiösen Symbole werden zugelassen. Zweiteres erscheint wünschenswert, da so die Pluralität einer Gesellschaft auch in der Schule abgebildet werden kann und niemand in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt wird. Es ist erstrebenswert, dass junge Menschen der Vielfalt einer Gesellschaft auch in der Schule begegnen. Erst so kann sie eine Selbstverständlichkeit werden.

Wesentlich bedenklicher als ein Kopftuch oder eine Kette mit einem Kreuz, die deutlich einer Person und damit ihrer persönlichen Religionsfreiheit zuzuordnen sind, sind hingegen die Kruzifixe, die beispielsweise in Bayern in vielen Klassenzimmern hängen. Hier ist das religiöse Symbol ganz eindeutig nicht mit einer Person, sondern mit einem staatlichen Gebäude verbunden, weshalb die religiöse Neutralität des Staates nicht mehr gewahrt ist.

Der wesentlich kritischere Punkt in der Diskussion um das Kopftuch ist die Symbolik, die ihm insbesondere von Verbotsbefürwortern und Migrationskritikern zugeschrieben wird. Frauen, die ein Kopftuch tragen, werden grundsätzlich als unterdrückt und schlecht integriert angesehen. Dies ist nicht nur, aber insbesondere, im Bezug auf Lehrerinnen zweifelhaft. Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat das Kopftuch bereits mehrfach als „die Flagge des Islamismus“ bezeichnet und mit dem Judenstern verglichen. Dieser Vergleich ist vollkommen unangebracht, da er suggeriert, das Kopftuch sei eine Kennzeichnung von außen. Den Kopftuchträgerinnen wird somit jegliche Selbstbestimmung von vornherein abgesprochen. Er stellt sie zudem in die Ecke des Terrorismus, da dieser mit dem Begriff des Islamismus verbunden ist. Dies ist im Allgemeinen vollkommen unbegründet.

Die Symbolik des Kopftuchs ist nicht die entscheidende Frage. Durch ein Kopftuchverbot sollen Frauen dazu gezwungen werden, ihr Kopftuch abzulegen. Man nimmt wegen ihres Kopftuches an, dass sie von ihren Männern unterdrückt und bevormundet werden. Ein – angenommener – Zwang wird hier also lediglich durch einen anderen ersetzt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat sich mit den Auswirkungen des Kopftuchverbots für Lehrerinnen beschäftigt und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Das Kopftuchverbot bringt die Lehrerinnen in eine unglaublich schwierige Situation. Viele der befragten Frauen tragen ihr Kopftuch aus Überzeugung und sind nun hin- und hergerissen zwischen ihrer Überzeugung und der Ausübung ihres Berufes.

Das selbstbestimmte Leben dieser Frauen wird durch ein Kopftuchverbot keinesfalls verbessert, es wird im Gegenteil eher verhindert. Das Kopftuchtragen zu verbieten trägt also weder zur Emanzipation der betroffenen Frauen bei, noch zur Integration von Frauen mit Migrationshintergrund. Oftmals wird zusätzlich ein Migrationshintergrund unterstellt, obwohl es sich um Menschen ohne Migrationshintergrund handelt, die zum Islam konvertiert sind. Die Gleichsetzung von Kopftuch und Migrationshintergrund ist das zentrale Problem.

Es ist also offensichtlich, dass das Kopftuch in der Debatte eine vollkommen andere Symbolik bekommen hat. Es steht für unterdrückte Frauen als Zeichen der Rückständigkeit des Islam und für fehlende Integration. Das sagt mehr über die unsere Gesellschaft aus als über Kopftuchträgerinnen.

Zusätzlich ist die Frage, warum ein Sturm der Empörung losbricht, wenn eine vermeintlich unterdrückte Frau ein Kopftuch trägt, die Empörung bei Gehaltsunterschieden von 22 Prozent zwischen Männern und Frauen in Deutschland aber ausbleibt. Auch diese Tatsache deutet darauf hin, dass es Verbotsbefürwortern nicht um die Gleichstellung der Frau geht.

Gedanken machen müssen wir uns über unseren Umgang mit Vielfalt und über die strukturelle Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft.

Das Kopftuch ist jedenfalls nicht das Problem. Aktuell Meinung

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  1. Lionel sagt:

    @Gabriele Boos-Niazy

    Nun, dass das BVerfG explizit festgestellt hat, dass es Sache der Religionsgemeinschaften sei, zu definieren, was zu ihrer Religion gehört, und was nicht, wäre mir neu.
    Aber das nur am Rande.

    In der Tat gehört das Tragen eine Kopftuchs zum Bereich der positiven Religionsfreiheit.
    Die ist allerdings nicht die Königin der Grundrechte, sondern sie kann mit anderen gleichwertigen Grundrechten kollidieren, z, Bsp. mit der negativen Religionsfreiheit, die ebenfalls aus Art. 4 GG hervorgeht.
    Eine solche Konstellation war im bekannten Fall von F. Ludin gegeben und hier hat das BVerfG den Landesgesetzgebern aufgezeigt, das Kopftuch für Lehrerinnen verbieten zu können, wenn es durch ein ordentliches Gesetz geschieht, wovon ja auch Gebrauch gemacht wurde.

    Die Religionsfreiheit wird in Art. 4 Abs.1 GG als Glauben- und Bekenntnisfreiheit beschrieben, sie ist hier ein individuelles Grundrecht, nicht ein Grundrecht einer Organisation oder Vereinigung auf deren Sichtweise es ankommen würde.
    Und auf die Meinung eines Einzelnen kommt es sehr wohl an, nämlich dann, wenn er seinerseits glaubt in seinen Grundrechten beeinträchtigt zu sein, z..Bsp. durch das Handeln eines anderen, der meint, dies sei durch die positive Religionsfreiheit gedeckt.

  2. Cengiz K sagt:

    Die ist allerdings nicht die Königin der Grundrechte, sondern sie kann mit anderen gleichwertigen Grundrechten kollidieren, z, Bsp. mit der negativen Religionsfreiheit, die ebenfalls aus Art. 4 GG hervorgeht…

    Das einzige, was hier kollidiert sind Ihre Unkenntnise über gesetzliche Verordnungen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.. Mit negativer Religionsfreiheit hat das alles nur peripher zu tun.. Wenn diese durch ein Kopftuch auch tangiert wird, wird diese dadurch nicht verletzt.. Das möchte ich mal sehen wie Kirchtürme abgerissen werden, weil die negative Religionsfreiheit verletzt würde.. Sie sondern einen Humbug ab, da biegen sich die Balken… Wenn eine Staatsordnung es fertig bringt mit ausländischen Kirchenträgern „bilaterale“ Verträge zu schließen, dann wird sie es auch fertig bringen können den Grundbedürfnissen Ihrer eigenen vielschichtigen Bürgerschaft entgegen zu kommen.. Was im Augenblck Realität ist, ist, dass grundlegende Freiheitrechte nicht gewährt sind und offen Schikane mit Missionseifer betrieben wird von bestimmten Landesregierungen in einem ohnehin vergifteten gesellschaftlichen fremdenfeindlichen (islamophoben) Klima..

    […] zitieren Sie bitte erst den Part, der die Gewährung der „negativen Religionsfreiheit“ explizit formuliert.. […]

  3. TaiFei sagt:

    Rudolf Stein sagt:
    27. Mai 2013 um 17:43
    „Tja, es ist riskant, dem anderen Geschichtsvergessenheit vorzuwerfen, d.h. mit Steinen zu werfen, wenn man im Glashaus sitzt. Wenn Sie schon in die Vergangenheit gehen und Opfer zählen, sollten Sie noch einwenig weiter zurückschauen: wieviele Opfer haben die barbarischen Eroberungskriege des Islam seit den 600er Jahren gefordert?“
    Ja klar, „Eroberungskriege des Islam“. Kriege um Ressourcen und Machtinteressen geführt. Die Religion ist hier lediglich ein Anlass. Die Konquista in Amerika wurde schließlich auch nicht deshalb betrieben, um der Kirche mehr Schäfchen zu zuführen. Das war lediglich ein netter Zugewinn. Das Gleiche gilt die die „islamischen“ Eroberungen. Nordafrika war in der Geschichte DIE Kornkammer, zudem reich an Goldvorkommen. Das wußten zuvor schon die Römer, die Phönizier, die Ptolemäer usw. usf.

  4. Lionel sagt:

    @ Cengiz

    Bevor Sie mir polternd Unkenntnisse oder Humbug konstatieren, sollten Sie sich mit BVerfG, 24.09.2003 – 2 BvR 1436/02 (Fall Ludin) befassen, auf den ich mich bezog – da geht es gleich zu Beginn um die negative Glaubensfreiheit von Kindern, die eine Einschränkung der positiven Glaubensfreiheit von Lehramtsbewerbern (also das Tragen eines Kopftuchs) bedingen kann.

  5. Julia sagt:

    @Cengiz
    „Das möchte ich mal sehen wie Kirchtürme abgerissen werden, weil die negative Religionsfreiheit verletzt würde.. “

    Die sieht man ja auch lediglich auf öffentlicher Strasse (wenn man hinsieht) und nicht pausenlos mitten im Unterricht, direkt vor ihnen sitzend!?

  6. Quo Vadis sagt:

    @Gabriele Boo:Niazy
    Sie sind auf „Julia“ und „Ariane5“ Beiträge nur selektiv eingegangen und haben nur die Fragen beanwortet, bei denen Sie auf Gesetzestexte verweisen konnten. Alle anderen angesprochenen Punkten auf die Sie wahrscheinlich keine Anwort haben, haben sie einfach ignoriert.

    Außerdem finde ich es fragwürdig immer nur auf Gesetzestexte zu verweisen, da man diese ja bekanntlich verändern kann. Und wenn eine Minderheit sich weiterhin so radikal aufführt, dann passiert das auch noch, denn auf Aktion erfolgt immer Reaktion, deshalb könnte es gut sein, dass ihr stures gebaren, sich am Ende als Bärendienst für ihre Ansinnen erweist.

    Auch Sie werden bemerken, dass man Toleranz nicht per Gesetz verordnen kann und dass Sie immer von dem entgegenkommen der Sie umgebenden Menschen abhängig sind. Ein Land besteht aus mehr als nur Gesetzen und Rechten! Sich an „ungeschriebene Gesetze“ zu halten gehört zum guten Ton, wer diese nicht kennt ist entweder Tourist oder nicht integriert.

  7. Ahmetzade sagt:

    Die Forderung deutscher Muslime ist klar und deutlich: Bedingungslose Abschaffung von Kopftuchverboten auf allen privaten und öffentlichen Ebenen.

  8. Mandelbua sagt:

    Ahmetzade, das sehen Sie richtig. Und soweit wird es kommen.

  9. Asimah Ahmad sagt:

    Sehr geehrte Redaktion,

    der Islam ist eine friedliche Religion, die jegliche Gewalt ablehnt. Es wird einer Muslima nicht aufgezwungen, ein Kopftuch zu tragen. Die muslimischen Mädchen und Frauen entscheiden für sich selbst, ob sie das Gebot Gottes befolgen werden. Das Kopftuch bietet einer Muslima nur reichliche Vorteile. Sie wird respektiert und aufgrund ihren Charackter und nicht wegen ihrer Schönheit erkannt. Laut dem Koran heisst es:

    24:32 Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen und dass sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss, und dass sie ihre Tücher über ihren Busen ziehen sollen ..

    Dieser Vers verdeutlicht, dass diejenigen, die Gott gehorchen wollen sich als Gläubige ansehen können und sie nicht dazu gezwungen werden einen Schleier zu tragen.

  10. Rudolf Stein sagt:

    @Tai Fei
    „Das Gleiche gilt die die “islamischen” Eroberungen. Nordafrika war in der Geschichte DIE Kornkammer, zudem reich an Goldvorkommen. Das wußten zuvor schon die Römer, die Phönizier, die Ptolemäer usw. usf.“
    Wenn das so ist, wie Sie meinen, dann waren die Beweggründe der Nachkommen Mohammeds, unzählige Länder zu erobern und zu versklaven, nahezu die Gleichen, wie die Feldzüger der USA heute. Damals „Religion als Anlass“, heute Demokratie und Menschenrechte. Merkwürdige Parallelen. Was hätten Sie mir wohl geschrieben, wenn diese Argumentation von mir wäre?