Das Kopftuch
Verschleierte Probleme
Nur wenig wird in Integrationsdebatten so leidenschaftlich diskutiert wie das Kopftuch. Immer wieder wird in Diskussionen der Ruf nach Kopftuchverboten laut. Dabei ist das Kopftuch in Wirklichkeit nicht das Problem.
Von Laura Wallner Donnerstag, 23.05.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.05.2013, 22:00 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Das Kopftuch ist in den vergangenen Jahren zu einem viel diskutierten Symbol des Islam in Deutschland geworden und hat leidenschaftliche Diskussionen über Integration ausgelöst.
In acht der 16 Bundesländer gibt es mittlerweile ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen, die an staatlichen Schulen unterrichten. Die meisten dieser Gesetze enthalten ein Verbot religiöser Symbole, mit Ausnahme von Symbolen der christlichen oder jüdischen Tradition vor – nur Berlin hat sämtliche religiöse Symbole für Lehrer verboten.
Von Befürwortern des Kopftuchverbots werden hauptsächlich zwei Gründe genannt: die negative Religionsfreiheit der Schüler, sowie die Gleichstellung der Frau, der das Kopftuch als Unterdrückungssymbol entgegen stehe. Es wird dabei grundsätzlich davon ausgegangen, dass die betroffenen Frauen das Kopftuch nicht freiwillig tragen, sondern von einem Mann, meistens dem Vater oder dem Ehemann, dazu gezwungen worden seien.
Die negative Religionsfreiheit wird durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt und steht in diesem Zusammenhang im Widerspruch zur Religionsfreiheit der betroffenen Lehrerin. Die Frage ist, inwieweit die Religionsfreiheit der Schüler durch das Tragen eines Kopftuchs durch eine Lehrerin beeinträchtigt wird. Insbesondere die Tatsache, dass christliche oder jüdische Symbole, wie zum Beispiel eine Kette mit einem Kreuz, erlaubt sind, lässt daran zweifeln. Verfassungsgemäß wären im Grunde nur zwei Regelungen: entweder alle religiösen Symbole würden an Schulen verboten oder alle religiösen Symbole werden zugelassen. Zweiteres erscheint wünschenswert, da so die Pluralität einer Gesellschaft auch in der Schule abgebildet werden kann und niemand in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt wird. Es ist erstrebenswert, dass junge Menschen der Vielfalt einer Gesellschaft auch in der Schule begegnen. Erst so kann sie eine Selbstverständlichkeit werden.
Wesentlich bedenklicher als ein Kopftuch oder eine Kette mit einem Kreuz, die deutlich einer Person und damit ihrer persönlichen Religionsfreiheit zuzuordnen sind, sind hingegen die Kruzifixe, die beispielsweise in Bayern in vielen Klassenzimmern hängen. Hier ist das religiöse Symbol ganz eindeutig nicht mit einer Person, sondern mit einem staatlichen Gebäude verbunden, weshalb die religiöse Neutralität des Staates nicht mehr gewahrt ist.
Der wesentlich kritischere Punkt in der Diskussion um das Kopftuch ist die Symbolik, die ihm insbesondere von Verbotsbefürwortern und Migrationskritikern zugeschrieben wird. Frauen, die ein Kopftuch tragen, werden grundsätzlich als unterdrückt und schlecht integriert angesehen. Dies ist nicht nur, aber insbesondere, im Bezug auf Lehrerinnen zweifelhaft. Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat das Kopftuch bereits mehrfach als „die Flagge des Islamismus“ bezeichnet und mit dem Judenstern verglichen. Dieser Vergleich ist vollkommen unangebracht, da er suggeriert, das Kopftuch sei eine Kennzeichnung von außen. Den Kopftuchträgerinnen wird somit jegliche Selbstbestimmung von vornherein abgesprochen. Er stellt sie zudem in die Ecke des Terrorismus, da dieser mit dem Begriff des Islamismus verbunden ist. Dies ist im Allgemeinen vollkommen unbegründet.
Die Symbolik des Kopftuchs ist nicht die entscheidende Frage. Durch ein Kopftuchverbot sollen Frauen dazu gezwungen werden, ihr Kopftuch abzulegen. Man nimmt wegen ihres Kopftuches an, dass sie von ihren Männern unterdrückt und bevormundet werden. Ein – angenommener – Zwang wird hier also lediglich durch einen anderen ersetzt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat sich mit den Auswirkungen des Kopftuchverbots für Lehrerinnen beschäftigt und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Das Kopftuchverbot bringt die Lehrerinnen in eine unglaublich schwierige Situation. Viele der befragten Frauen tragen ihr Kopftuch aus Überzeugung und sind nun hin- und hergerissen zwischen ihrer Überzeugung und der Ausübung ihres Berufes.
Das selbstbestimmte Leben dieser Frauen wird durch ein Kopftuchverbot keinesfalls verbessert, es wird im Gegenteil eher verhindert. Das Kopftuchtragen zu verbieten trägt also weder zur Emanzipation der betroffenen Frauen bei, noch zur Integration von Frauen mit Migrationshintergrund. Oftmals wird zusätzlich ein Migrationshintergrund unterstellt, obwohl es sich um Menschen ohne Migrationshintergrund handelt, die zum Islam konvertiert sind. Die Gleichsetzung von Kopftuch und Migrationshintergrund ist das zentrale Problem.
Es ist also offensichtlich, dass das Kopftuch in der Debatte eine vollkommen andere Symbolik bekommen hat. Es steht für unterdrückte Frauen als Zeichen der Rückständigkeit des Islam und für fehlende Integration. Das sagt mehr über die unsere Gesellschaft aus als über Kopftuchträgerinnen.
Zusätzlich ist die Frage, warum ein Sturm der Empörung losbricht, wenn eine vermeintlich unterdrückte Frau ein Kopftuch trägt, die Empörung bei Gehaltsunterschieden von 22 Prozent zwischen Männern und Frauen in Deutschland aber ausbleibt. Auch diese Tatsache deutet darauf hin, dass es Verbotsbefürwortern nicht um die Gleichstellung der Frau geht.
Gedanken machen müssen wir uns über unseren Umgang mit Vielfalt und über die strukturelle Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft.
Das Kopftuch ist jedenfalls nicht das Problem. Aktuell Meinung
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
- Spurwechsel ermöglichen Migrationsexperte fordert Bleiberecht für arbeitende…
@aloo masala
Ich habe hier nochmal die Seite rausgesucht in dem das BVG ihre Entscheidung sehr genau darlegt:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030924_2bvr143602.html
Als ich das durchgelesen habe fand ich keine großartige Inkonsequenzen oder „haarsträubende Verbiegung“ irgendwelcher Gesetze oder Rechte. Sie persönlich wollen/können oder dürfen negative Religionsfreiheit vielleicht nicht gut heißen oder sie verstehen nicht wozu dieses dient, das ändert aber nichts daran, dass es eine notwendige Freiheit ist um andere Religionen oder andere Glaubensrichtungen zu schützen. Die negative Religionsfreiheit schützt ihre Kinder davor, in der Schule von Christen oder Atheisten bekehrt zu werden.
Natürlich verstehen zutiefst religiöse Menschen nicht, dass ihre Religion nicht so omnipräsent sein darf, wie es ihr Koran oder ihre Bibel fest legt, aber wir leben nunmal in einem aufgeklärten säkularen Land, das von seinen aufgeklärten Bürgern unter bestimmten Umständen verlangen kann sichtbare religiöse Symbole abzulegen, wenn es dem Frieden dient.
Die Verfassung an sich steht ja auch über dem individuellen Glauben und das bedeutet auch, dass ihr Glauben eingeschränkt werden kann und darf, falls diese mit anderen Freiheiten kollidiert.
Keine Freiheit ist absolut und steht über allen anderen und das zieht automatisch mit sich, dass Sie irgendwo auch mal auf ihre Religion oder Glauben verzichten müssen. Damit muß man halt rechnen, wenn man in ein Land einwandert aus dem Kant kommt! Kompromisse sind nunmal keine ausgewiesene Stärke von Religionen, aber sie sind nötig um Konflikte zu vermeiden. Ansonsten, kann man sich ja auch Berufe aussuchen, in denen man ungestört seinen religilösen Bedürfnissen nach gehen kann.
Und denken Sie immer daran: es gibt Religionsfreiheit aber keine absolute und über alles erhabene Religionsfreiheit! Es gibt also keine Garantie dafür, dass sie unter allen Umständen, überall, andauernd gegenüber jedermann ihr Glauben offen zeigen und ausüben dürfen. Das würde nicht der Bedeutung von Religionsfreiheit entsprechen.
Übrigens ist es auch egal ob sie persönlich den Richterspruch verstanden haben, sondern es gilt das was der Richter sagt und da könnte es sein, dass man ein Jurastudium braucht um diesen richtig zu verstehen. Gesetzestexte unterliegen nunmal nicht der individuellen Interpretation wie es religiöse Texte tun, sondern der des Richters.
@aloo masala
Wenn das BVerfG „ohne hinreichende gesetzliche Grundlage“ formuliert, ist damit gemeint, dass es zwar eine gesetzliche Grundlage gibt, auf die sich das Schulamt und die Verwaltungsgerichte stützten, diese jedoch nicht ausreicht.
Sie haben gesagt, dass Fr. Ludin die Einstellung ohne Rechtsgrundlage 5 Jahre lang verwehrt wurde. Das ist so nicht richtig. Das würde Willkür bedeuten.
Wenn Sie geschrieben hätten, Fr. Ludin ist 5 Jahre ohne ausreichende oder genügende gesetzliche (Rechts-)grundlage die Einstellung verweigert worden, wäre es richtig gewesen.
Das mag für den juristischen Laien nur eine Petitesse sein – aber darin zeigt sich der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Willkürherrschaft.
@federleicht
Meine letzte Antwort an Sie, hätte Ihnen eigentlich deutlich machen müssen, dass die Verbiegung der negativen Religionsfreiheit nicht im einzelnen Urteil des BVerfG selbst zu finden ist, sondern im Vergleich verschiedener Urteile zur negativen Religionsfreiheit in verschiedenen Situationen.
Stellen Sie die Urteile bzgl. der negativen Religionsfreiheit von muslimischen und nicht-muslimischen Kennzeichen/Symbole gegenüber. Dann werden Sie feststellen, dass die negative Religionsfreiheit selektiv in Abhängigkeit der Religion angewendet wird.
Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und ist daher inakzeptabel.
Der zweite Punkt ist, dass an keiner Stelle glaubwürdig belegt wurde, inwiefern Frau Ludin mit ihrem Kopftuch religiösen Einfluss auf die Schüler ausübe. Wer beispielsweise ähnlich mit dem Kruzefix argumentierte, durfte sich dagegen von der Rechtsprechung anhören, dass es für das Gericht nicht ersichtlich sei, dass das Kruzefix einen religiösen Einfluss auf die Schüler ausüben würde.
Der angebliche negative Einfluss des Kopftuchs auf die armen deutschen Schüler ist eine Lachnummer und gleichzeitig eine Beleidigung der deutschen Schüler. Ein Blick nach Großbritannien oder Indien sollte zeigen, wie peinlich die Argumentation mit der negativen Religionsfreiheit ist.
Rudolf Stein sagt:1. Juni 2013 um 17:51
„Wenn das so ist, wie Sie meinen, dann waren die Beweggründe der Nachkommen Mohammeds, unzählige Länder zu erobern und zu versklaven, nahezu die Gleichen, wie die Feldzüger der USA heute. Damals “Religion als Anlass”, heute Demokratie und Menschenrechte. Merkwürdige Parallelen. Was hätten Sie mir wohl geschrieben, wenn diese Argumentation von mir wäre?“
Wieso merkwürdige Parallelen? Genau so ist es.
Es gibt schon einen Unterschied zw. einer Lehrerin die ein Kopftuch trägt, und einem Kruzifix das irgendwo an der Wand hängt und was ich anschauen kann, aber auch lassen darf.
Den Kontakt zur Lehrerin muss der Schüler allerdings herstellen.
ERstaunlich finde ich es übrigens eher, dass es eigentlihc nur Muslime sind die dagegen aufbegehren, wegen einer verbotenen Kippah habe ich bisher irgendwie noch keinen Aufschrei gesehen. IN SH ist auhc das Tragen eines Kreuzes am Körper -sichtbar- davon betroffen.
Aber auch da – kein Aufschrei, vielleicht solten die muslimischen Verbände und machne Mitbürger einfach mal in sich gehen und ihre Forderungen etwas zurück stecken.
@Lionel
Ok, habe verstanden, worum es Ihnen geht. Setzen Sie einfach für „ohne Rechtsgrundlage“ den korrekten juristischen Begriff Ihrer Wahl ein.
@aloo masala
Also der Unterschied zwischen dem Kreuz und dem Kopftuch sind folgende:
1. Das Kreuz hängt am Gebäude (und ist manchmal sogar teil der Architektur) und somit bezieht sich das Kreuz auch auf das Gebäude.
2. Das Gebäude stellt im gegensatz zur Lehererin kein Vorbild für die Kinder da und das Gebäude ist auch nicht für deren (religionsneutrale) Erziehung zuständig.
3. Das Kreuz kann ich ignorieren während des Unterrichts, aber das Kopftuch muß ja in meinem Blickfeld bleiben.
4. Und natürlich beeinflusst man durch religiöse Symbole Kinder und andere Menschen oder wieso muß ich jedesmal an „Islam und Scharia“ denken, wenn ich eine Kopftuchfrau sehe? das gilt natürlich genauso für’s Kreuz an der Wand, aber wie gesagt da kann ich wegkucken.
5. Sollte man auch bedenken (vorallem als Muslim), dass Deutschland ein christlich geprägtes Land war und ist. Das heißt es gibt nunmal Schulgebäude mit einer gewissen christlichen Tradition, also was verlangen Sie? Bedenken Sie, dass manche Schulen älter sind, als es den Islam in Deutschland gibt.
Und ich muß Soli recht geben: Es sind immer die gleichen die sich künstlich über Dinge echauffieren und sich irgendwo mal wieder diskriminierter behandelt sehen als alle anderen und das sind die Muslime. Ich habe auch noch keinen Juden gehört, der sich über das Kreuz beschwert hat oder den Davidstern neben dem Kreuz hängen sehen wollte. Hindus und Buddhisten haben auch keine Probleme mit dem Kreuz.
Ich bin der Meinung, dass ein minimaler Einsatz muslimischer Toleranz und das Eingeständnis an sich selbst, dass man in einer mehrheitlich nicht-muslimischen Gesellschaft lebt, würden für einen aufgeklärten Menschen vollkommen reichen um das Kreuz an der Wand akzeptieren zu können. Leider entscheiden viele sich zu klagen, was dann nicht gerade förderlich für das Miteinander ist, wobei man immer öfter das Gefühl hat, dass die Spaltung in Muslime und Nicht-Muslime nicht gerade unerwünscht ist und dass es den muslimischen Verbänden eher darum geht ihre Religion zu verbreiten, als für irgendeine Art von Gerechtigkeit zu kämpfen! Sorry, aber den Vorwurf müßen die Vereine und gewisse Individuuen sich gefallen lassen, wenn man im Vergleich zu den anderen Religionen so aggressiv agiert und selbst wenn das BVG ein Urteil gesprochen hat, das immer noch hinterfragt und eine Verschwörung dahinter vermutet.
@Federleicht
Zunächst einmal ist das Kopftuch im Islam kein religiöses Symbol, das Kruzefix im Christentum dagegen schon. Spätestens hier bricht Ihre ganze Scheinargumentation zusammen.
Die Beschwerdeführer des Kruzefix-Urteils von 1995 waren keine Muslime, sondern Anhänger der anthroposophischen Weltanschauung, die gegen eine christliche Einwirkung auf ihre Kinder durch die Kruzifixe waren. Die meisten öffentlich bekannten Klagen gegen das Kruzefix wurden ebenfalls nicht von Muslimen geführt. Islamvertreter von zahlreichen muslimischen Verbändenen sprechen sich ganz entgegen Ihrer Annahem ausdrücklich gegen ein Kruzefix-Verbot aus.
Hier behaupten Sie und Ihr Kollege Soli wieder einmal Dinge, die mehr etwas über Ihre verzerrte Wahrnehmung als irgendetwas über Muslime aussagen. Während Sie und Soli behaupten, dass Muslime sich angeblich künstlich über das Kruzefix echauffieren, beanspruchen Sie für sich natürlich das Recht, sich künstlich über das Kopftuch echauffieren zu können. Natürlich spalten Sie und Soli nicht in Muslime und Nicht-Muslime und natürlich sind Ihre öffentlichen Abneigungen gegen das Kopftuch nicht aggressiv. Das sind für Sie alles stets die Muslime. Eine solches Maß an Scheinheiligkeit ist schwierig zu übertreffen.
Davon abgesehen scheint auch Ihr Verhältnis zum Rechtstaat massiv gestört zu sein, wenn Sie es nicht in Ordnung finden, dass man gegen Entscheidungen klagen darf.
Sie und Soli sind doch beides Typen, die ein Problem mit dem Halbmond im Klassenzimmer hätten. Das dürfen Sie jetzt natürlich nicht zugeben, weil dann Ihre widersprüchliche Haltung zu sogenannten „religiösen Symbolen“ zu offensichtlich wird. Insgeheim halten Sie den Halbmond ebenso wenig aus wie das Kopftuch. Ich kann Ihnen auch erklären weshalb. Sie haben nichts gegen das Kopftuch. Sie haben etwas gegen Muslime. So einfach ist das.
@aloo masala
hier auch mal ein schönes Bsp. für einen bayerischen Kreuzstreit
http://www.humanistische-union.de/nc/themen/srw/schule/schule_detail/back/schule-religion/article/verwaltungsgericht-muenchen-lehnt-klage-auf-abnahme-des-schulkreuzes-in-bruckmuehl-ab/
@aloo masala
„Zunächst einmal ist das Kopftuch im Islam kein religiöses Symbol, das Kruzefix im Christentum dagegen schon. Spätestens hier bricht Ihre ganze Scheinargumentation zusammen. “
Na, wenn das Kopftuch kein religiöses Symbol ist, warum sollte es denn von der Religionsfreiheit gedeckt sein? Und wieso sollte das Kreuz ein Symbol sein und das Kopftuch nicht. Sie widersprechen sich doch selbst komplett. Haben Sie auch Belege oder nehmen sie diesen Sachverhalt ihrer Argumentation entsprechend einfach mal so an, weil es sonst nicht passt?
Ich meinte übrigens nicht die Klage gegen das Kruzfix, sondern gegen sonstige Selbstverständlichkeiten, wie Sexualkundeunterricht, Schwimm und Sportunterricht, ect. Sie wissen schon ganz genau was ich meine!
Sie können schon ruhig zugeben, dass die Muslime mit ihren Beschwerden aus der Masse hervorstechen, das ist kein Geheimnis!
„Sie und Soli sind doch beides Typen, die ein Problem mit dem Halbmond im Klassenzimmer hätten. Das dürfen Sie jetzt natürlich nicht zugeben, weil dann Ihre widersprüchliche Haltung zu sogenannten “religiösen Symbolen” zu offensichtlich wird. Insgeheim halten Sie den Halbmond ebenso wenig aus wie das Kopftuch. Ich kann Ihnen auch erklären weshalb. Sie haben nichts gegen das Kopftuch. Sie haben etwas gegen Muslime. So einfach ist das.“
Ja klar hätte ich Probleme mit dem Halbmond im Klassenzimmer. Ich habe ja ach ein Problem mit dem Kruzifix im Klassenzimmer und na klar habe ich auch ein Problem mit Kopftüchern in der Schule. Das ist überhaupt kein Geheimnis und gebe ich auch offen zu. Ich bin Atheist, dafür muß ich mich keine Sekunde schämen oder verstecken. Aber ich respektiere unsere Verfassung und zusätzlich (im gegensatz zu manchen Muslimen) repsektiere ich auch die hiesige gewachsene Kultur, Menschen und Umgangsformen und ich weiß im gegensatz zu Ihnen wann ich mich mit meinem Glauben zurückhalten soll/muß.
Und, NEIN, ich habe nichts grundsätzliches gegen Muslime, wie auch? Dafür gibt es auch zuviele verschiedene von Ihnen. Ich würde meine Ablehnung eher einer bestimmten religiösität bestimmter Menschen zuschreiben. Das könnte genauso gut gegen Christen und Hinduisten gerichtet sein, aber die haben sich ein bisschen besser im Griff.