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EU-Freizügigkeit

Innenminister Friedrich schwingt die große Keule…

... die bei genauerem Hinsehen ganz, ganz klein wird. Denn mit seiner Forderung, Unionsbürger, die in Deutschland Sozialleistungen beziehen, auszuweisen und mit einer Wiedereinreisesperre zu versehen, ignoriert der Bundesinnenminister nicht nur EU-Recht.

Von Claudius Voigt Dienstag, 11.06.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.06.2013, 22:26 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Ist die Inanspruchnahme eines verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechts ein Akt besonders schwerer Kriminalität? Nach Auffassung von Bundesinnenminister Friedrich: ja. Mit seiner Forderung, Unionsbürger/innen, die in Deutschland „missbräuchlich“ Sozialleistungen beziehen, auszuweisen und mit einer Wiedereinreisesperre zu versehen, ignoriert Bundesinnenminister Friedrich nicht nur die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, sondern auch die Rechtsauffassung seines eigenen Ministeriums.

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Seine dreiste Scheinargumentation funktioniert nur durch einen äußerst abstrusen Trick: Er erklärt das Stellen eines Hartz-4-Antrags durch mittellose Unionsbürger/innen in Deutschland gleichsam zu einem staatsgefährdenden Akt, durch den die Öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht sind.

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Lassen wir uns ausgehen von den Fakten:
1. Jede/r Unionsbürger/in – sogar arme Rumän/innen und Bulgar/innen – verfügt in Deutschland nach Ablauf von drei Monaten, auch wenn er oder sie nicht erwerbstätig ist, weiterhin über ein Aufenthaltsrecht zumindest zum Zweck der Arbeitsuche. Dieses besteht unabhängig vom Vorhandensein ausreichender Existenzmittel ohne zeitliche Begrenzung. Es kann jedoch im Einzelfall durch eine formale Verlustfeststellung durch die Ausländerbehörde beendet werden, wenn diese nach einem angemessenen Zeitraum durch einen förmlichen Verwaltungsakt konstatiert, dass nicht ernsthaft Arbeit gesucht oder keine realistischen Aussichten (mehr) bestehen, dass in absehbarer Zeit Arbeit gefunden wird. 1 Eine solche Verlustfeststellung (auch als „administrative Ausweisung“ bezeichnet) hat keine Wiedereinreisesperre zur Folge, sondern der oder die Betroffene genießt nach einer sofort möglichen Neueinreise erneut Freizügigkeit.

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2. Jede Person in Deutschland hat ein Menschenrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das der Höhe nach den Regelbedarfen des SGB II entspricht. Dies ergibt sich aus den Art. 1 und 20 GG und wurde zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit des AsylbLG erneut bekräftigt: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ 2 Die Sozialgerichte sprechen in der letzten Zeit in Eilverfahren den klagenden Unionsbürger/innen in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle vorläufig Leistungen zu, was auch auf eine europarechtliche Debatte zurückzuführen ist, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Für arbeitsuchende Unionsbürger/innen ist die Tatsache der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II allein kein hinreichender Grund für eine Verlustfeststellung oder administrative Ausweisung (siehe Punkt 1).

So formuliert Erwägungsgrund Nr. 16 der Unionsbürgerrichtlinie der EU sehr eindeutig: „In keinem Fall sollte eine Ausweisungsmaßnahme gegen Arbeitnehmer, Selbstständige oder Arbeitssuchende in dem vom Gerichtshof definierten Sinne erlassen werden, außer aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.“

Womit wir bei Innenminister Friedrichs Logik wären: Wenn arbeitsuchende und erwerbstätige Unionsbürger/innen wegen des Sozialleistungsbezugs nicht ausgewiesen werden dürfen, muss eben ein anderer Grund her. Und den hat er in einem weiteren Ausweisungstatbestand gefunden: Nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 der Unionsbürgerrichtlinie dürfen auch Unionsbürger/innen ausgewiesen werden, wenn dies „aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ geschieht. Aus Friedrichs Sicht hätte diese Form der „Sicherheitsausweisung“ den Vorzug, dass diese anders als die administrative Ausweisung mit einer mehrjährigen Wiedereinreisesperre versehen werden darf – genau das, was der Bundesinnenminister sich für mittellose Unionsbürger/innen aus Süd- und Osteuropa, die zudem oft nur eingeschränkt wirtschaftlich verwertbar sind, vorstellt.

Jetzt jedoch wird Friedrichs Argumentation dünn – um nicht zu sagen haarsträubend. Denn:

1. Bereits im unmittelbar an den soeben zitierten Art. 27 Abs. 1 Satz 1 UnionsRL sich anschließenden Satz 2 heißt es sehr deutlich: „Diese Gründe dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken geltend gemacht werden.“ Nur: Worum sonst als um wirtschaftliche Zwecke geht es wohl? Friedrich äußert dies auch klar, wenn er auf Kritik des Duisburger OB Sören Link („Mit Ausweisung und mit markigen Sprüchen à la Friedrich werden wir das Problem nicht los”) entgegnet: „Wenn der Duisburger Oberbürgermeister sagt, er will Geld haben, damit er alle auf sozusagen deutschem Sozialhilfeniveau in Duisburg verköstigen kann, dann kommen wir eben irgendwann mal an Grenzen.”

2. Der Begriff der „öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ hat rein gar nichts mit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu tun. Die Gewährung von Grundsicherungsleistungen erfolgt vielmehr – wie oben dargestellt – aufgrund der staatlich geschuldeten, in der Verfassung und diversen Menschenrechtsvereinbarungen verankerten Pflicht, ein menschenwürdiges Existenzminimum sicher stellen zu müssen.

In des Innenministers Logik wird das Einfordern dieses Menschenrechts somit gleichsam zu einem Akt schwerster Kriminalität umgedeutet. Denn genau hierfür ist die „Sicherheitsausweisung“ im Unionsrecht insbesondere vorgesehen: Zur ausländer/innenrechtlichen Sanktionierung schwerer Straftaten. In Art. 27 Abs. 2 UnionsRL heißt es dazu, das Fehlverhalten des oder der Unionsbürger/in müsse „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention verweisende Begründungen sind nicht zulässig.“

Abgesehen davon, dass das Ausfüllen eines Sozialleistungsantrags und die damit zu Papier gebrachte formale Dokumentation individueller wirtschaftlicher Armut bislang wohl kaum als Straftat einzustufen sein dürfte, wäre noch nicht einmal eine Verurteilung ein hinreichender Ausweisungsgrund: „Strafrechtliche Verurteilungen allein können ohne Weiteres diese Maßnahmen nicht begründen.“ 3

Auch Friedrichs eigenes Haus, das Bundesministerium des Inneren, sieht nur sehr begrenzte Möglichkeiten einer Sicherheitsausweisung: „Der Begriff der öffentlichen Ordnung ist als Einschränkung des Prinzips der Freizügigkeit grundsätzlich eng auszulegen. (…) Es können vielmehr nur solche Verhaltensweisen den Verlust des Freizügigkeitsrechts rechtfertigen, die eine hinreichend schwerwiegende Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft darstellen. Eine Verletzung der ungeschriebenen Regeln des menschlichen Zusammenlebens, die nicht zugleich eine strafbare Handlung begründet, reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Es müssen zudem besondere Tatbestände der Gefährdung der inneren Sicherheit oder eine anderweitige schwere Beeinträchtigung gewichtiger Rechtsgüter vorliegen.“ 4

  1. Art. 14 Abs. 4 UnionsRL
  2. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.7.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11
  3. § 27 Abs. 2 Satz 2 UnionsRL
  4. BMI: AVwV FreizügG, Rd. Nr. 6.1.1.1
Leitartikel Meinung

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  1. Lionel sagt:

    @ Saadiya

    Die EU erodiert. Deutschland erhält aus dem dem Hilfsfond für Katastrophen der EU nicht eine Cent zur Behebung Überflutungschäden (geschätzt bis jetzt: 8 bis 12 Milliarden)
    Freizügigkeit ist gut – dann müssen aber auch die Folgen bedacht werden.
    Der Sozialstaat ist ein Nationalstaat – so aufgebaut und so finanziert.
    Dieser Sozialstaat erodiert dann ebenfalls – er kann nicht allein die sozialen Lasten mehrerer anderer EU-Länder schultern.

    GB könnte sich bald aus der EU verabschieden – und in Deutschland könnte nach der Bundestags- und der Europawahl eine andere Windrichtung herrschen.
    Austritt aus der EU und Gründung einer Nord-Konföderation? Was spricht dagegen?

  2. Lionel sagt:

    @Josef Özcan

    Selbstaufgabe ist kein humanitäres Grundprinzip.

    Lionel (SPD)

  3. Marie sagt:

    „Es stellt einen wirklichen Skandal dar, mit welcher Selbstverständlichkeit in Deutschland über “Nützlinge” und “Schädlinge” gesprochen wird, über Menschen wird wie über Insekten gesprochen.

    Es ist unfassbar, dass dies tatsächlich so ist und nicht nur ein Albtraum.

    Josef Özcan (Amnesty International)“

    Auch hier muss ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen und ergänze, dass die mittlerweile dank Sarrazin und anderen Volksverhetzern in allen Gesellschaftsschichten weit verbreitete Einteilung der Menschen in Nützlinge und Schädlinge von einer unerträglichen inneren Verrohung Zeugnis ablegt und es war dieselbe in breiten Gesellschaftsschichten verbreitete innere innere Verrohung, die den Nationalsozialisten den Weg gebahnt hat und Hitler erst ermöglichte. Schon der unsägliche Begriff „Armutsflüchtling“ zeugt von eben dieser inneren Verrohung, da er Menschen, die aus Hunger und Elend flüchten, um ihr Menschenrecht auf ein menschenwürdiges Leben zu verwirklichen, stigmatisiert und die Einwanderer in nützliche (Gutausgebildete, möglichst aus der westlichen Kultursphäre) und schädliche (Armutsflüchtlinge) einteilt. Man bezeichnet das als Sozialdarwinismus und derselbe ist ein Bruder des Rassismus und des Faschismus und beruht auf exakt denselben verrohten und inhumanen Denkmustern.

    Dazu gehört auch, dass diese Menschen, die den Betrag von 3000 Euro jährlich angeblich „kosten“, zu einer Gefahr für das deutsche Volkswohl hochstilisiert werden.

    Angesichts der Tatsache, dass dieser Staat alljährlich unzählige Milliarden für unsägliche Prestigeprojekte ala Stuttgart 21 und sehr vieles andere mehr verschwendet, Milliarden für Drohnen aus dem Fenster raus wirft, (abgesehen davon, dass es sich hier um eine Waffe handelt, mit der Menschen ohne rechtsstaatliches Verfahren auf fremdem Staatsgebiet ermordet werden, ohne jede völkerrechtliche oder rechtsstaatliche Legitimation), Milliarden für die „Rettung“ von Zockern unter Irreführung des Bürgers und Steuerzahlers vergeudet, auf Milliarden von Steuereinnahmen verzichtet, damit die Reichen in diesem Lande (ich spreche von dem oberen einen Prozent) immer reicher werden, infolge einer beispiellosen Steuersenkungsorgie für dieselben, der Schaffung von immer mehr Steuerschlupflöchern für dieselben, einschließlich der Förderung des Steuerbetrugs derselben, der alljährlich allein unzählige Milliarden kostet, ist der läppische Betrag, den dieser Staat für angebliche „Armutsflüchtlinge“ ausgibt, nicht einmal eine marginale Petitesse.

  4. Lionel sagt:

    Der NRW-Integrationsminister sieht den sozialen Frieden in Gefahr und wirft der EU Versagen vor:
    http://www.derwesten.de/politik/nrw-warnt-vor-weiterer-zuwanderung-von-rumaenen-und-bulgaren-id8068531.html

  5. Marie sagt:

    Reine Panikmache, Herr Lionel, und wenn etwas den sozialen Frieden gefährdet, dann sind das Schlagzeilen wie „warnt vor weiterer Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren“ (geradeso, als stünde eine gefährliche Katastrophe bevor), weil eben mit derartigen Schlagzeilen die Menschen dieses Landes in unverantwortlicher Weise gegeneinander aufgehetzt werden.
    Nicht die Rumänen und Bulgaren gefährden den sozialen Frieden, sondern die Zocker, die den Steuerzahler alljährlich Milliarden kosten, die Reichen, die dank asozialer marktradikaler Politiker keine nennenswerten Steuern mehr zahlen und immer reicher werden,, während die sozial Schwachen immer ärmer werden, die Steuerbetrüger, die alljährlich Milliarden dem Staat entziehen u.v.a.m.

    Dagegen sind die Ausgaben für die Rumänen und Bulgaren eine läppische, absolut lächerliche Petitesse und dass die Kommunen pleite sind, ist der neoliberalen, marktradikalen Politik der Schröderianer und der angeblich „christlichen“, wahlweise freiheitlichen Einheitspartei geschuldet. Die Rumänen und Bulgaren können da rein gar nichts für und entsprechend dem Vorschlag des Ministers möge Berlin eben mal die läppischen Peanuts an die Gemeinden überweisen, damit die ihrer Aufgabe gerecht werden können, und schon ist gut.

    Mit der Überweisung unzähliger und unvorstellbarer Multi-Milliarden an Zockerbanden klappt es ja auch bestens, da tun sich die Politkasper zur Förderung des Wohles der Konzerne und Multimilliardäre ja ganz leicht und von Schlagzeilen „Politik warnt vor raffgierigen Finanzmafiosi“, da habe ich seltsamerweise noch nichts gelesen.

  6. Lionel sagt:

    Die EU-Kommission selbst scheint aber nicht der Überzeugung zu sein, dass Friedrich die rechtlichen Gundlagen der EU ignoriert, wie es der Autor darstellt.
    „Die EU-Kommission habe Deutschland mitgeteilt, dass solche Sanktionen [Einreisesperre] beim Missbrauch von Sozialleistungen erlaubt seien.“
    Auch spricht Friedrich nur von Sanktionen bei Sozialleistungsmissbrauch oder illegaler Betätigung – diese Fälle soll es ja geben.
    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/einwanderungspolitik-regierung-will-unerwuenschte-zuwanderer-abhalten-8315122.html

  7. Marie sagt:

    Es ist eine Frage dessen, wie man Sozialleistungsmissbrauch definiert -die Kommission hat lediglich die geltende Rechtslage mitgeteilt. Bei kriminellen Akten ist eine Sperre zulässig. Herr Friedrich erklärt entgegen der Rechtslage (bzw. erweckt zumindest den Eindruck) den Bezug von Sozialhilfe bei unerwünschten Einreisenden generell zum kriminellen Akt und macht sozusagen alle unerwünschten Einreisenden, die hier Sozialhilfe beziehen, zu Kriminellen. Angaben zu den Zahlen der überführten Betrüger kann er nicht liefern, da es sich um eine verschwindend kleine Minderheit, wenn überhaupt, handeln dürfte. Mit seinem rechtspopulistischen vollmundigen „Vorstoß“ zum „Durchgreifen“ (weil ja alle armen Einwanderer irgendwie „Betrüger“ und „Schädlinge“ sind, bedient der Herr Friedrich mal wieder die rechts-konservative und die am äußeren rechten Rand stehende Klientel. Mit gesicherten Zahlen zu den angeblichen Betrügern kann er nicht aufwarten, weil es sie in nennenswerter Anzahl gar nicht gibt. Aber Aufwiegeln gegen Arme, das kommt beim seit Jahren aufgehetzten Bürger halt immer gut.

  8. Cengiz K sagt:

    …den Bezug von Sozialhilfe bei unerwünschten Einreisenden generell zum kriminellen Akt und macht sozusagen alle unerwünschten Einreisenden, die hier Sozialhilfe beziehen, zu Kriminellen….

    nicht nur bei Einreisenden.. In xenophoben Spinnerkreisen kursiert mittlerweile der Begriff der „Melkkuh Europas“! Möchte mal wissen wie wir in der BRD wirtschaften wollten ohne Absatzmärkte und den Vorteilen der EU, speziell für „Mega“-Konzerne. Die Anzahl der Mülltonnen-Verwerter und Aufstocker nimmt mittlerweile gefährliche Ausmaße an, obwohl dessen..

  9. Marie sagt:

    „In xenophoben Spinnerkreisen kursiert mittlerweile der Begriff der “Melkkuh Europas”

    Nicht nur in diesen Kreisen, der Begriff ist bei einer großen Zahl Deutscher gebräuchlich, alternativ auch „Zahlmeister Europas.“ Dieser deutsche Opferwahn, der auf Größenwahn/Selbstüberhöhung/Großmannsucht ursächlich beruht, ist nicht neu – er hat mitursächlich schon die NSDAP an die Macht gebracht.

    Auch damals wurden die Deutschen angeblich „ausgeblutet.“ Und heute sprechen rechte Kreis von Versailles 2 und die Deutschen werden angeblich schon wieder „ausgeblutet“. Und sind in ihrer „Existenz“ bedroht, weil angeblich Muslime, die sich massenweise fortpflanzen und „Kopftuchmädchen produzieren“, zum Aussterben der Deutschen führen.

    Die Rasselehre Sarrazins findet breiten Zuspruch bei sehr, sehr vielen Deutschen. Nach der Nazizeit wurde die „Demokratie“ mit Nazis wieder „aufgebaut“, die in allen Ämtern saßen, den altershalber ausscheidenden Nazis folgten Gleichgesinnte und das ist die „gewachsene“ deutsche Demokratie, am deutschen Verfassungsschutz für jeden, der sehen will, zu sehen. Der Schoss ist überaus fruchtbar noch.
    Das, was damals die Juden waren, sind heute die Muslime: Sie gefährden angeblich die Existenz der Deutschen (Deutschland stirbt aus!, DER deutsche Kassenschlager) und sind unproduktive „Schädlinge“, die allenfalls „für den Obst- und Gemüsehandel taugen“, so der neue deuitsche Volksheld Sarrazin (man wird das doch wohl noch sagen dürfen);

    bei den Szinti und Roma, die schon damals unproduktive Schädlinge (Untermenschen) waren, hat sich nicht viel geändert, die betreiben nach Friedrich jetzt massenweise Sozialhilfemissbrauch und sind sowieso kriminell und eine Gefahr für den deutschen Sozialstaat.

  10. Saadiya sagt:

    @ Lionel

    Den vorsätzlichen Missbrauch von Sozialleistungen nachzuweisen, wird ein schweres Unterfangen. Man kann den Leuten nur vor den Kopf schauen, jedoch nicht hinein. Ein Missbrauch von Sozialleistungen wäre nur dann eindeutig nachweisbar, wenn diese Person gleichzeitig einer Beschäftigung nachgeht, ohne dies bei der Leistungsbehörde angegeben zu haben. Hinzukommt, dass der Bezug von Sozialleistungen erst ab 01.01.2014 möglich wird. Es ist daher rein spekulativ, ob ab dem neuen Jahr wirklich soooooo viele aus RU und BUL hier Sozialleistungen beantragen werden. Und wenn, dann bliebe der Nachweis offen, ob diese Personen dann tatsächlich NUR eingereist sind, um hier Sozialleistungen zu beantragen (und dauerhaft davon zu leben, ohne arbeiten zu wollen – ich denke, dass ist unsinnig). Ich finde das Zusammenlegen von Sozialleistungsbezug und Aufenthaltsstatus generell eine bedenkliche Sache (unabhängig vom Personenkreis).