Europäische Union
Neues Asylrecht beschlossen
Die Europäische Union erhält ein reformiertes Asylrecht. Danach erhalten Asylbewerber besseren Zugang zu Asylverfahren und dürfen künftig schon nach neun Monaten arbeiten. Der große Wurf ist die Reform trotzdem nicht.
Montag, 17.06.2013, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.06.2013, 0:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Europäische Parlament hat am vergangenen Mittwoch den Kompromiss zur Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems verabschiedet. Danach sollen Entscheidungen künftig binnen sechs Monaten erfolgen. Neu ist auch: Künftig sollen Asylsuchende nicht mehr nach zwölf, sondern schon nach 9 Monaten arbeiten dürfen.
Außerdem ist vereinbart, den Verfolgten menschenwürdige Unterkünfte zu gewährleisten. In Zukunft dürfen Asylsuchende auch nicht in EU-Staaten überstellt werden, in denen das Risiko einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung besteht. Ein Frühwarnsystem soll zusätzlich dafür sorgen, dass Probleme in nationalen Asylsystemen rechtzeitig erkannt und gelöst werden, bevor eine Krisensituation entsteht.
Historisches Ereignis oder kleiner Wurf?
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström würdigte das neue Asylsystem als historisches Ereignis, denn die Verhandlungen um die Neuregelung dauerten fast zehn Jahre. Sie rief nun die Mitgliedstaaten zur korrekten Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften auf. Nachdem das Europäische Parlament zugestimmt hat, können die neuen Bestimmungen 2015 in Kraft treten.
Für Nadja Hirsch, integrationspolitische Sprecherin der FDP im Europaparlament, ist das neue Asylsystem kein großer Wurf. „An der ungleichen Verteilung der Asylsuchenden in der EU wird sich so schnell nichts ändern. Weiterhin wird derjenige Mitgliedstaat für einen Asylantrag verantwortlich sein, in dem ein Flüchtling zuerst Boden betreten hat“, so Hirsch. Notwendig sei vielmehr ein fairer europäischer Verteilungsschlüssel, wonach Asylantragsteller je nach Bevölkerungsstärke und Wirtschaftskraft auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Keine Einheitlichkeit
Ein weiteres Manko ist: Auch nach der Überarbeitung der Verfahrensrichtlinie wird weiterhin jeder Mitgliedstaat für sich selbst einstufen, welchen Drittstaat er für sicher oder unsicher hält. Das könnte dazu führen, dass einzelne EU-Staaten Länder wie – passiert im letzten Jahr – Syrien noch als „sicher“ einstufen und dorthin abschieben. Andere Mitgliedstaaten reagierten, indem sie weitergereiste Asylbewerber nicht mehr nach Ungarn zurückführten.“
Insgesamt kamen im Jahre 2012 kamen rund 330.000 Asylsuchende in die Union, die meisten in den südeuropäischen Ländern. (hs) Aktuell Politik
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Gut ist, dass man sich in den EU zumindestens mit dem Thema auseinandersetzt und im kleinen Rahmen versucht, Verbesserungen anzustreben. Dass das neue Gesetz kein „großer Wurf“ ist, kommt nicht überraschend, aber besser als gar kein Versuch. Schließlich stellt Asyl ein Menschenrecht dar.