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Überblick

Migrantenselbstorganisationen

Migrantenorganisationen werden in der öffentlichen Diskussion häufig als relativ homogen wahrgenommen und behandelt, etwa wenn von "den islamischen Verbänden" die Rede ist. Tatsächlich variieren diese Organisationen aber mitunter sehr stark nach ihren vorherrschenden Zielen und Ausrichtungen. Prof. Dr. Ludger Pries gibt einen Überblick.

Von Prof. Dr. Ludger Pries Montag, 24.06.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 28.06.2013, 8:57 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Es gibt keine allgemeingültige Definition dessen, was unter Migrantenorganisationen bzw. Migrantenselbstorganisationen (MSOs) verstanden wird. Hier werden MSOs daher allgemein als Verbände verstanden, (1) deren Ziele und Zwecke sich wesentlich aus der Situation und den Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte ergeben und (2) deren Mitglieder zu einem Großteil Personen mit Migrationshintergrund sind und (3) in deren internen Strukturen und Prozessen Personen mit Migrationshintergrund eine beachtliche Rolle spielen. 1 Hinsichtlich ihrer Ziele und Zwecke können MSOs also auf den Prozess der Migration selbst wie auch auf die Fragen der hiermit zusammenhängenden gesellschaftlichen Teilhabe in den Herkunfts- und in den Ankunftsregionen der Migrierenden (sowie ihrer Vorfahren und Nachkommen) bezogen sein.

Somit sind Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen, die sich etwa in der sozialen Arbeit (z.B. Wohlfahrtsverbände) mit migrationsrelevanten Themen befassen, ebenso wenig hierunter gefasst wie örtliche Mietervereine, deren Mitglieder zwar mehrheitlich aus Menschen mit Migrationshintergrund bestehen mögen, die sich selbst aber nicht als migrationsspezifische Verbände verstehen (zu Abgrenzungsproblemen von Migrantenorganisationen vgl. auch Waldrauch/Sohler 2004, S. 40ff).

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Große Heterogenität
Migrantenorganisationen werden in der öffentlichen Diskussion häufig als relativ homogen oder gar monolithisch wahrgenommen und behandelt, etwa wenn von „den islamischen Verbänden“, „den italienischen Vereinen“ oder „den Moscheegemeinden“ die Rede ist. Tatsächlich variieren diese Organisationen aber mitunter sehr stark nach ihren vorherrschenden (expliziten oder eher impliziten) Zielen und Ausrichtungen als religiöse, unternehmerische, politische, berufsständische, kulturelle, Selbsthilfe-, Wohltätigkeits- oder Freizeit-Verbände. Darüber hinaus unterscheiden sich MSOs nach ihrer Größe (von einigen wenigen bis zu Tausenden von Mitgliedern), ihren Vermögenswerten und Einrichtungen und nach ihrer formalrechtlichen Anerkennung (als eingetragener Verein, als Religionsgemeinschaft, als gemeinnütziger Verein, als Einzelorganisation, Dachverband etc.). Zudem differieren MSOs nach dem ethnischen, kulturellen, nationalen, religiösen Selbstverständnis, dem regionalen Herkunftskontext, dem Bildungsniveau, der Geschlechter- und Alterszusammensetzung sowie anderen Merkmalen ihrer Mitglieder. Unterschiede bestehen auch in Bezug auf die vorherrschenden Formen interner und externer Ressourcenmobilisierung (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Zuschüsse, Teilnahme an nationalen oder internationalen Förderprogrammen) und ihre Umweltbeziehungen (zu anderen Migrantenorganisationen, zur öffentlichen Verwaltung, zu den Medien, sozialen Bewegungen etc.). MSOs weisen sehr unterschiedliche interne Strukturen und Prozesse auf, etwa hinsichtlich von Entscheidungsprozessen (wer entscheidet wann über was?), der Information, Willensbildung und Koordination ihrer Mitglieder, der Ausprägung ihrer Führungsstrukturen sowie der relativen Bedeutung ehren- und hauptamtlich Aktiver. Schließlich unterscheiden sich MSOs auch sehr stark im Hinblick auf die Fokussierung ihrer Aktivitäten entweder nur auf das Herkunfts- oder das Ankunftsland oder auf beide.

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Wahrnehmung von MSOs in Öffentlichkeit und Wissenschaft
Diese aufgezeigte Vielfalt innerhalb und zwischen MSOs wird in öffentlichen Diskussionen zumeist übersehen. Allgemein bleiben die meisten MSOs für die Mehrheitsgesellschaft und den öffentlichen Diskurs eher randständig, sie werden nur selten – etwa im Zusammenhang politischer Manifestationen, umstrittener religiöser Bauten oder von Vereinigungsbemühungen muslimischer Verbände – zur Kenntnis genommen. MSOs wurden in der Öffentlichkeit und auch in der Wissenschaft traditionell vorwiegend als Herausforderung für die Integration oder als potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit wahrgenommen. Dies galt schon für die Vereine der sogenannten Ruhrpolen im 19. und frühen 20. Jahrhundert (z.B. Spendel 2005); es zieht sich durch die wissenschaftlichen Debatten über integrative oder desintegrative Funktionen von MSOs in den 1980er und 1990er Jahren bis hin zu den Sicherheitsdebatten nach den Anschlägen vom 11. September 2001 (Rosenow-Williams 2012). Erst mit dem integrations- und migrationspolitischen Paradigmenwechsel um die Jahrtausendwende werden MSOs verstärkt als Vertreter spezifischer sozialer und Interessengruppen wahrgenommen, als Dialogpartner z.B. für die Entwicklung nationaler und kommunaler Integrationskonzepte geschätzt und für die Implementierung entsprechender Programme mobilisiert.

Zahl der in Deutschland aktiven MSOs
Die genaue Zahl der in Deutschland aktiven MSOs ist nicht bekannt. Als Annäherungswert wird in der Regel die Anzahl der Ausländervereine und ausländischen Vereine angenommen. Nach Vereinsrecht gilt als „Ausländerverein“ ein Verband, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind; als „ausländischer Verein“ gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation bzw. Tätigkeit sich auf Deutschland bezieht. Die Gründung eines Ausländer- oder ausländischen Vereins ist binnen von zwei Wochen behördlich zu melden, diese Informationen werden im Ausländervereinsregister zentral gesammelt. 2 Auf der Grundlage des alten Ausländervereinsregisters wurden für 2001 ca. 16.000 Vereine gezählt. Nachdem – vor allem wegen rechtlicher Bedenken – Vereine von EU-Ausländern aus der Regristrierung(spflicht) ausgenommen wurden, reduzierte sich die Anzahl registrierter Ausländervereine erheblich. Neben dem Ausländervereinsregister existieren auch einige aus wissenschaftlichen Studien entstandene Verzeichnisse von MSOs. Unter Berufung auf die Studien von Hunger (2005) und MOZAIK (2009) schreibt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Vorwort einer Studie zu „Migranten(dach)organisationen in Deutschland“ (in der 32 Migranten(dach)organisationen ausführlicher vorgestellt werden):

„Heute sind ca. 16.000 Migrantenorganisationen in Deutschland zu verzeichnen, von denen einige nicht nur an Größe, sondern vor allem als Vermittler für den interkulturellen Dialog in der gesamtgesellschaftlichen Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen haben. Schätzungsweise liegt die tatsächliche Zahl der Migrantenorganisationen bei 20.000. Die erfasste Zahl von 16.000 bezieht sich lediglich auf die Erfassung im Ausländervereinsregister, das alle Vereine ausländischer Drittstaatsangehöriger in Deutschland registriert. Hinzu kommen alle Organisationen von Migrantinnen und Migranten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Organisationen und Initiativen, deren Vorstand bzw. Mitgliedschaft nicht überwiegend aus ausländischen Staatsangehörigen gebildet wird und die daher nicht als Ausländervereine erfasst werden.“ (Integrationsbeauftragte 2011, S. 6).

Diese im Bericht der Integrationsbeauftragten genannten Zahlen dürften zu hoch geschätzt sein. Für November 2012 gab das Bundesverwaltungsamt Köln dem Verfasser die Auskunft: „Die Gesamtzahl der im Bundesverwaltungsamt registrierten Ausländervereine beträgt derzeit ca. 10.360. Die Anzahl dieser Vereine unterliegt individuellen Schwankungen, da sie abhängig ist von den uns gemeldeten Löschungen bzw. Neuanmeldungen durch die einzelnen Behörden.“ Die im Bericht der Integrationsbeauftragten genannte Zahl dürfte sich auf das Jahr 2001 beziehen, als noch die Organisationen von Migrantinnen und Migranten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfasst wurden.

Neben den im Verwaltungsprozess selbst generierten Informationen über MSOs liegen einige Befunde aus wissenschaftlichen Studien vor. Für Nordrhein-Westfalen wurde zum Ende der 1990er Jahre eine umfangreiche wissenschaftliche Eigenerhebung zu Migrantenselbstorganisationen durchgeführt (MASSKS-NRW 1999a und 1999b). Von insgesamt 952 erfassten MSOs beteiligten sich 302 an der Studie (MASSKS-NRW 1999a: 25). Im Verhältnis der Bevölkerung NRWs zu der ganz Deutschlands erscheint angesichts einer MSO-Zahl für NRW von 952 die für die BRD insgesamt geschätzte Zahl von 16.000 sehr hoch.

In einer eigenen Erhebung von MSOs in Deutschland im Jahre 2009 konnten in den 75 deutschen kreisfreien Großstädten insgesamt 3.480 Organisationen identifiziert werden, die den Definitionskriterien „migrationsspezifischer Themen- bzw. Aufgabenschwerpunkt und mindestens die Hälfte der Mitglieder und Organisationsaktivisten mit Migrationshintergrund“ entsprachen (TRAMO 2010 und Pries/Sezgin 2012, S. 16). Von diesen MSOs hatten 28 Prozent (oder 963) einen Herkunftslandbezug zur Türkei und z.B. nur 3 Prozent (oder 119) einen Herkunftslandbezug zu Polen. Generell variiert die Organisationsbereitschaft von Menschen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsländern sehr stark, wobei Türkeistämmige sich vergleichsweise häufig in Verbänden organisieren. 3

  1. Mit dem Begriff Migrantenorganisationen sind im Folgenden immer die Organisationen von Migrantinnen und Migranten, also von Personen mit Migrationshintergrund beiderlei Geschlechts gemeint. Die hier gegebene Definition (großer Teil der Mitglieder und der Führungsspitze hat Migrationshintergrund) kennzeichnet diese Organisationen als Selbstorganisationen. Die Begriffe Migrantenorganisationen und Migrantenselbstorganisationen werden in diesem Text deshalb synonym verwendet und mit der Abkürzung MSO geführt. Die hier formulierten Überlegungen basieren sehr stark auf einem von der VolkswagenStiftung geförderten dreijährigen internationalen Forschungsprojekt (vgl. TRAMO 2010; Pries 2010; Pries/Sezgin 2010). Ich danke Andrea Dasek für hilfreiche zusätzliche Recherchearbeiten.
  2. Die Grundlage für diese Bestimmungen ist nicht Integrationsförderung, sondern „Gefahrenabwehr“; <a href="http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/16220942276zu den rechtlichen Grundlagen, geprüft am 14.01.2013.
  3. Nach Halm/Sauer (2005) ist etwa ein Drittel aller türkeistämmigen Personen in Deutschland verbandlich organisiert; solche Zahlen sind allerdings mit aller Vorsicht zu interpretieren, da z.B. bei Islamgläubigen deren – eher lockere – Selbstzuschreibung zu Moscheegemeinden als Mitgliedschaft in einer MSO gezählt wird; zu Abgrenzungsproblemen vgl. auch MASSKS-NRW (1999a) und Waldrauch/Sohler (2004).
Gesellschaft Leitartikel

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