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Marwa El-Sherbini

Ein Vorbild an Zivilcourage

Gemeinsam mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) werden der sächsische Justizminister Jürgen Martens, der Bürgermeister sowie weitere Gäste den 4. Todestag von Marwa El-Sherbini im Dresdener Landgericht erinnern.

Montag, 01.07.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.07.2013, 12:14 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Am 1. Juli 2009 wurde die schwangere Pharmazeutin und Doktorandin El-Sherbini im Dresdener Gerichtssaal vor den Augen der Richter, ihres Mannes und ihres damals dreijährigen Sohnes mit 18 Messerstichen brutal ermordet. Ihr Ehemann, Okaz El-Sherbini, wurde vom Täter mit drei Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Ein hinzukommender Polizist gab zudem gezielt einen Schuss auf Okaz ab und traf ihn in ein Bein, da er ihn für den Angreifer hielt. Über den Täter sprach die Staatsanwaltschaft später von einem Einzeltäter, der aus einer „extrem ausländerfeindlichen Motivation“ handelte. Waffenkontrollen gab es im Gerichtssaal keine.

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Dem Mord im Gerichtssaal war eine Auseinandersetzung auf einem Dresdner Spielplatz vorausgegangen. Der Täter, Alex W., hatte El-Sherbini als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpft. In der Folge kam es zu einer Anzeige und zum Prozess, wo Marwa El-Sherbini sterben musste. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt und in der islamischen Welt heftige Proteste ausgelöst.

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KRM-Sprecher Aiman Mazyek: „Marwa El-Sherbini ist für uns alle ein großes Vorbild an Zivilcourage und sie hat am Ende sogar mit ihrem Leben dafür bezahlt. Ihr Vermächtnis ist das Eintreten für die uneingeschränkte Freiheit des Glaubens, welche in unserem Grundgesetz verankert ist; dies gilt es zu verteidigen, gerade auch in diesen Tagen. Dazu zählt die Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden, Andersaussehenden, auch das religiöse Tragen eines Kopftuches gehört dazu.“

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Die Gedenkveranstaltung findet um 13 Uhr im Foyer des Landgerichts statt. Um 17 Uhr findet ein ökumenisches Friedensgebet in der Kreuzkirche statt. Um 18 Uhr soll am Landgericht Dresden der Ermordeten gedacht werden. Anschließend lädt der Ausländerrat zu Austausch und Gespräch ins Marwa-El-Sherbini-Kultur- und Bildungszentrum. (hs) Aktuell Gesellschaft

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  1. Marie sagt:

    „Die Unterstellung von “Anders” , der Fall sei von den deutschen Medien verschwiegen worden, ist unzutreffend.
    Noch am selben Tag berichteten BILD, DER SPIEGEL,STERN, FOCUS, HAZ, RP-online, T-online, FR, um nur einige zu nennen.
    Angela Merkel kondolierte bei einem Treffen dem damaligen ägyptischen Präsidenten Mubarak und der sächsische Ministerpräsident besuchte den verletzten Ehemann am Krankenbett.“

    „Deutsche Medien hatten den Fall dagegen bis auf wenige Ausnahmen zunächst tagelang als persönliche Tragödie bewertet und den rassistischen Hintergrund der Tat weitgehend verschwiegen.[13] Erst auf öffentlichen Druck aus dem Ausland (bis hin zur englischsprachigen Presse wurde beklagt, dass Deutschland die „wahre Bedeutung“ des Mordes ignorierte[14]) wurde dieses Bild allmählich korrigiert, und auch die deutsche Politik reagierte erst daraufhin.[15] Noch drei Wochen nach der Tat
    „schwiegen Vertreter der Kirchen und Innenminister Schäuble, Erfinder der Deutschen Islam Konferenz. Maria Böhmer, als Integrationsbeauftragte offenbar für die deutschen Muslime zuständig, kondolierte. Unser aller Bundeskanzlerin Merkel sprach mit dem ägyptischen Botschafter, aber nicht zur deutschen Öffentlichkeit. Das ‚plötzliche Ausrasten‘ in einem ‚ganz normalen Beleidigungsprozess‘ wurde breit gemeldet, doch der politische Hintergrund der Tat ließ SZ, FAZ und ‚Tagesthemen‘ anderthalb Wochen lang, den Spiegel zweieinhalb Wochen und ‚Kulturzeit‘ bis heute kalt.“
    – Hilal Sezgin: taz am 22. Juli 2009[16]“

    http://de.wikipedia.org/wiki/Marwa_El-Sherbini

  2. Marie sagt:

    „Gegen das Urteil ging er [Wiens] in Berufung. Bei diesem zweiten Prozess am 1. Juli 2009 griff er Marwa El Sherbini und ihren Mann mit dem Messer an und verletzte beide lebensgefährlich. Die schwangere Marwa starb noch direkt im Gerichtssaal vor den Augen ihres vierjährigen Sohnes. Trotz eines Briefes an das Gericht, in dem Alex Wiens u.a. die Vernichtung von Moslems propagiert hatte, hatte es das Gericht nicht für nötig erachtet, irgendwelche Schutzmaßnahmen einzusetzen (Gerichtsdie­ner, Polizei). Während des Angriffs war es ein zufällig in einem Nachbarsaal anwesender Polizist, der als einziger außer Elwi O. aktiv eingriff. Er kam in den Raum und schoss dem schwer verletzten Ehemann Elwi O. ins Bein. Er hielt ihn für den Angreifer, als Anhaltspunkt diente ihm dafür wohl Elwis Hautfarbe.“

    http://ari-berlin.org/aktuelles/mordprozess_dresden.htm

    Genau so ist es , meiner Meinung nach – das Messer hatte der Angreifer Wiens in den Händen, der Polizist schoss auf den schwer verletzten Ehemann – als Anhaltspunkt diente ihm wohl die Hautfarbe des Ehemanns. Was sonst sollte ihm wohl als Anhaltspunkt gedient haben? Der schwer verletzte Ehemann hielt kein Messer in der Hand, er hatte lediglich eine andere Hautfarbe/ein nichtdeutsches Aussehen. Und das Gericht hatte es trotz eindeutiger Ankündigungen des Täters nicht für nötig erachtet, Marwa El Sherbini und ihre Familie zu schützen.

    Im Mordprozess bezeichnete die Richterin des Verfahren nicht als politisches Verfahren, sondern als ganz normalen Mordprozess. Obwohl der islamophobe Hintergrund eindeutig war, haben sowohl das Gericht, als auch Politiker und die Presse mehrheitlich versucht, das Problem auszublenden, um sich mit dem Rassismus und der Islamophobie als Problem der deutschen Gesellschaft nicht beschäftigen zu müssen.

    „Dabei taucht von allen Seiten im Umfeld des Verfahrens auf: Moslems sollen nicht in Dresden bzw. Deutschland sein. Der Täter äußerte es in jeder Verhandlung. Aber auch die Schöffin fragte im laufenden Verfahren, ob Elwi O. denn weiter hier leben wolle: „Nach dem, was geschehen ist, habe ich kein gutes Gefühl mehr, in Dresden zu sein“ antwortete dieser. (Tagesspiegel, 27.10.09) Diese Antwort reichte ihr nicht. Sie hakt mehrmals nach, ob er denn wirklich nach allem was geschehen sei in Dresden bleiben wolle, bis die Unruhe im Zuhörerraum merklich zunahm. Die Presse zitiert teilweise korrekt (Spiegel, Zeit), teilweise verdreht sie die Antwort des Ehemannes in ihrem Sinne, „Danach will er Dresden und wohl auch Deutschland verlassen, wie er sagt.“ (rtl-aktuell und FAZ-net)
    Der Wunsch als Vater des Gedankens?!“

  3. Soli sagt:

    @Kigli – sie dürfen sihc jederzeit diskriminiert fühlen, das ist ihr gutes REcht. Die Gefühle ienes Menschen sind immer noch seine eigene Sache.
    Das das aber nicht unbedingt alle der genannten Beispiele zu einer echten Diskriminierung werden ist eine ganz andere.

  4. Lionel sagt:

    Die Richterin sagte bei der Urteilsverkündung gegen den Mörder von Marwa El-S.:“Es stimme auch nicht, dass der Polizist, der den Ehemann mit einem Schuss verletzte, auf ihn gezielt habe, weil der Ausländer sei. Er hat nicht gesehen, wer ist Täter, wer ist Opfer.“ (FR, 11. 11. 2009)

    Bei dem ursprünglichen Vorfall (Beleidigungen auf dem Spielplatz) wurde die Polizei auch nicht von Marwa El-S., sondern von einer dritten anwesenden Person gerufen.

  5. Marie sagt:

    Na, dann erklären Sie doch mal, @Soli, WELCHE der genannten Beiträge NICHT zu einer „echten“ Diskriminierung werden und was eine unechte Diskriminierung im Gegensatz zu einer echten Diskriminierung ist.
    @Kigili: Ich stimme allen Ihren Ausführungen, auch in Ihren letzten Beiträgen, in jeder Beziehung vollumfänglich zu, mehr dazu inhaltlich zu sagen, wurde mir hier leider mehrfach nicht erlaubt. Eventuell lässt man ja wenigstens die moralische Unterstützung für Sie stehen.

  6. Marie sagt:

    „Die Richterin sagte bei der Urteilsverkündung gegen den Mörder von Marwa El-S.:”Es stimme auch nicht, dass der Polizist, der den Ehemann mit einem Schuss verletzte, auf ihn gezielt habe, weil der Ausländer sei. Er hat nicht gesehen, wer ist Täter, wer ist Opfer.” (FR, 11. 11. 2009)“

    Aha – und wenn das die Richterin sagt, dann muss das stimmen – und wenn der Polizist „nicht gesehen“ hat, wer Täter und wer Opfer ist, weshalb hat er dann auf den Ehemann geschossen? Wenn er nicht gesehen hat, wer Täter und wer Opfer ist, dann hätte er überhaupt nicht schießen dürfen, aber in Deutschland, da schießt man halt mal so eben auf Verdacht und verdächtig ist im Zweifelsfall eben derjenige, der nicht richtig deutsch aussieht.

    Wenn der Polizist nicht gesehen hat, wer Täter und wer Opfer ist, dann hat er seine Entscheidung, auf welche der beiden Personen er schießt, nach anderen und nicht nach Täter-Opfer-Kriterien getroffen. (Die konnte er ja angeblich nicht anwenden, weil er angeblich nicht sah, wer Täter und wer Opfer ist). Und diese Kriterien KÖNNEN m.E. nur das nichtdeutsche Aussehen des Ehemannes, im Gegensatz zum Aussehen des Täters, gewesen sein. Verdächtig war derjenige, der nicht deutsch aussieht, Oder welche Kriterien sollen das Ihrer Meinung nach sonst gewesen sein? Irgendetwas muss den Polizisten ja zu seiner Entscheidung, auf wen hier zu schießen sei, bewogen haben.

  7. Kigili sagt:

    @Marie: Danke, moralische Unterstützung und Solidarisierung ist wichtiger als alles andere. Es ist schön, zu wissen, dass andere Menschen ähnlich denken.:)

  8. mo sagt:

    @Marie
    „in Deutschland, da schießt man halt mal so eben auf Verdacht und verdächtig ist im Zweifelsfall eben derjenige, der nicht richtig deutsch aussieht.“

    In Deutschland werden einfach mal so auf Verdacht Verdächtigungen gegen Polizisten ausgesprochen, obwohl mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass der Polizeibeamte nicht aus rassistischen Gründen geschossen hat.

    Diese Feststellung wurde vom Amtsgericht Erlangen (Aktenzeichen 1 Ds 404 Js 45404/09) im Zusammenhang einer Klage des Polizeibeamten wegen übler Nachrede getroffen, die der Polizeibeamte im übrigen verloren hat, jedoch nicht, weil die Aussage, dass er rassistisch gehandelt habe zutreffend sei, sondern nur deshalb, weil diese Aussage nicht als falsche Tatsachenbehauptung gewertet wurde, sondern als legitime Meinungsäußerung (unter anderem, weil der Beamte nicht namentlich genannt wurde).

    In dem Urteil heißt es unter anderem: „Der Polizeibeamte gab an, dass er auf die Person geschossen hat, von der er den Eindruck hatte, dass diese der aktivere Teil beim Zweikampf gewesen sei Die Schussabgabe sei erfolgt, um weitere lebensbedrohende Verletzungen mit dem Messer zu verhindern und um den Verletzten Hilfe leisten zu können. Diese Enlassung des Polizeibeamten kann nicht widerlegt werden und steht im Einklang
    mit den Ermittlungsergebnissen im Verfahren der Staatsanwaltschaft Dresden, Az.: 300 Js 29081/09, das aufgrund der Schussabgabeg gegen den Polizeibeamtend dort anhängig ist.“

  9. Marie sagt:

    Fakt ist und bleibt, Herr Mo, dass nicht der Ehemann, sondern der Täter das MESSER trug. Da man für eine Verurteilung die Beweggründe zweifelsfrei nachweisen muss, scheiterte diese an den Einlassungen (Ausreden) des Polizisten (im Zweifel für den Angeklagten). Ob der Polizeibeamte tatsächlich den von ihm behaupteten „Eindruck“ hatte, lässt sich naturgemäß nicht nachweisen, denn jeder kann bezüglich eines angeblichen Eindrucks behaupten, was immer ihm beliebt und dass ein Angeklagter, der aus rassistischen Gründen geschossen hat, diesen Sachverhalt einräumt, dürfte auszuschließen sein.

    Die Klage des Polizeibeamten wurde abgewiesen, weil es im Rahmen der Gedanken- und Meinungsfreiheit sehr wohl zulässig ist, zu dem logischen Schluss zu kommen, dass hier rassistische Gründe sehr wohl eine Rolle spielten.

    Im Übrigen halte ich es für rechtlich fragwürdig, dass der Beamte aufgrund seines angeblichen subjektiven Eindrucks freigesprochen wurde. Mit dieser Begründung könnte man jeden Täter freisprechen, der sich der Körperverletzung schuldig macht – der Täter muss ja nur behaupten, er habe den Eindruck gehabt, er würde angegriffen, beispielsweise. Obwohl es objektiv dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt. Objektiv betrachtet hielt der Täter das Messer in der Hand, nicht der Ehemann.

    Es ist m. E. absolut unglaubwürdig, wenn man angeblich weitere Messerverletzungen abwenden will, auf denjenigen zu schießen, der gar kein Messer in der Hand hält und auf den NICHT zu schießen, der ein Messer in der Hand hält, finden Sie nicht?

    Das Gericht hat NICHT festgestellt, dass der Beamte NICHT aus rassistischen Gründen geschossen hat, das Gericht hat vielmehr festgestellt, dass man rassistische Beweggründe aufgrund der Einlassungen (man kann das auch Herausreden nennen) angeblich nicht nachweisen kann, jedenfalls nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit.

    Die Aussage wurde deshalb nicht als falsche Tatsachenbehauptung gewertet, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der Beamte nicht aus aus rassistischen Gründen geschossen hat – der strafrechtlich Freispruch belegt keineswegs, dass er das NICHT getan hat, sondern nur, dass man ihm das (angeblich) nicht mit der für einen Schuldspruch notwendigen absoluten Sicherheit nachweisen kann.

    E ist also absolut legitim, die Meinung zu vertreten, dass alles dafür und nichts dagegen spricht, dass die Beweggründe rassistisch waren und ich halte zudem den Freispruch des Beamten aus o.g. Gründen für einen Skandal, der sich nahtlos in viele weitere Skandale im Hinblick auf institutionellen Rassismus in Deutschland einreiht.

  10. Marie sagt:

    „Die Recherchen von Amnesty International haben ergeben,
    dass die Ermittlungsmethoden und -abläufe in Fällen mutmaßlicher polizeilicher Misshandlung beziehungsweise unverhältnismäßiger Gewaltanwendung be dauerlicherweise
    noch nicht den Grundsätzen entsprechen, die in den von
    Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen
    verankert sind.“

    http://www.amnestypolizei.de/sites/default/files/imce/pfds/Polizeibericht-internet.pdf

    „Auch wenn Avenarius (der Oberstaatsanwalt) von einem »de facto« öffentlichen Verfahren gegen den Bundespolizisten spricht, wurde lediglich intern ermittelt, von Polizei und Justiz.“

    http://www.neues-deutschland.de/artikel/167768.nachspiel-im-fall-marwa-el-sherbini.html

    Sämtliche Verfahren gegen den Richter, den Polizeibeamten und den Gerichtspräsidenten wurden eingestellt. Auch die Anzeige der Frau Schiffer wurde eingestellt, die nach dem fraglichen Interview durch Hassmails bedroht wurde. Der Staatsschutz der Kripo Erlangen hat sich nicht um Schutz für die Bedrohte bemüht. Eine unabhängige Kommission zur Untersuchung solcher und anderer Fälle gibt es in Deutschland nicht – Ermittlungsbehörden „ermitteln“ in solchen Fällen gegen sich selbst. Da ist es kein Wunder, wenn AI zu dem Schluss kommt, dass die Aufklärung solcher Taten in Deutschland „mangelhaft“ ist und nicht den Grundsätzen der von Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen entspricht.

    “ Amnesty International beobachtet mit Sorge, dass dies zur Folge haben kann, dass die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden und dies zu einem Klima der Straflosigkeit führt.“

    Der Täter hielt die Klinge des Messers, der verletzte Ehemann, der seine Frau retten wollte und mit dem Täter um das Messer rangelte, wurde von einem Polizisten angeschossen, obwohl der nicht wusste, wer der Täter war. Weder der Gerichtspräsident, noch der Richter haben im Gerichtssaal für den Schutz der Angeklagten gesorgt, der Täter wurde nicht einmal durchsucht, obwohl durch Brief des Täters an das Amtsgericht die Gefahrensituation im Vorfeld erkennbar war. Der Richter hat bei der Messerattacke den Alarmknopf nicht gedrückt. Er berief sich nachträglich darauf, dass er angeblich „dachte“, der Täter schlüge auf die Getötete mit der Faust ein. (Offensichtlich kein Grund, den Alarmknopf zu drücken.) Niemand außer dem Ehemann (und dem Polizisten, der auf den Ehemann schoss) griff im Gerichtssaal ein. Die durch Hassmails bedrohte Frau Schiffer erhielt keinen Schutz, ihre Anzeige wurde eingestellt. Stattdessen nahm die Staatsanwaltschaft, die anscheinend von der Aussage der Frau Schiffer durch deren Anzeige erst Kenntnis erhielt, dies zum Anlass, gegen Frau Schiffer zu ermitteln und sie anzuklagen. Auf den Freispruch hin hat die Staatsanwaltschaft, die anscheinend ein gesteigertes Interesse an der Verurteilung der Frau Schiffer hat, Revision eingelegt. So stellt sich für mich der Sachverhalt dar.

    http://www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2010/01/Revisionsbegr%C3%BCndung_16.04.2010.pdf

    Da muss man einfach zu dem logischen Schluss kommen, dass hinter all diesen Geschehnissen mit überaus hoher Wahrscheinlichkeit ein institutioneller rassistischer Hintergrund steckt.

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