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Beschwerdebrief-Kampagne

Aktion soll Rassismus bei der Polizei sichtbar machen

Mit einer Beschwerdebrief-Aktion sollen Menschen, die Opfer von Polizeigewalt und Racial Profiling geworden sind, handlungsfähig gemacht werden. Ziel der Kampagne ist es auch, Rassismus bei der Polizei sichtbar zu machen.

Dienstag, 09.07.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 12.07.2013, 1:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Täglich finden unzählige verdachtsunabhängige Personenkontrollen statt in der Bahn oder auf der Straße. Ins Visier der Polizei geraten vor allem Menschen mit „ausländischem Aussehen“. So sorgte ein Fall eines deutschen Studenten für Aufsehen. Im Dezember 2010 wurde er von zwei Polizeibeamten angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Er weigerte sich und es kam zu einem Rechtsstreit. Einer der beiden Beamten gab vor Gericht zu, dass sie Leute ansprechen, die „als Ausländer“ erscheinen und der Student sei „aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen“.

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Den eigentlichen Zündstoff dieses Falles lieferte das Verwaltungsgericht Koblenz: die Kontrolle sei zulässig, entschieden die Richter. Sie beriefen sich auf Gesetzesbestimmungen, welche die Polizei ermächtigt, an bestimmten Orten – wie etwa in Zügen oder Bahnhöfen – verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchzuführen. Dabei könnten sich die Beamten an Erfahrungswerten orientieren.

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Rassismus erst in zweiter Instanz erkannt
Erst in zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einen Verstoß gegen das Grundgesetz und eine verbotene Diskriminierung erkannt. Das Verfahren wurde, nachdem sich Vertreter der Bundespolizei für die Kontrolle im Zug entschuldigt haben, durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet.

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Seit diesem Fall wächst die Wahrnehmung von „Racial Profiling“ in der Öffentlichkeit. Zuletzt hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie die Streichung der Rechtsgrundlagen für solche Kontrollen gefordert. Diese Forderung findet immer mehr Unterstützer. Eine aktuelle Beschwerdebrief-Aktion soll dieser Forderung noch einmal Rückenwind geben.

Download: Der vorformulierte Beschwerdebrief für Betroffene kann hier und der Brief für Zeugen kann hier heruntergeladen werden. Der Brief geht an die Bundespolizei, eine Kopie an info@kop-berlin.de. Weitere Informationen finden Sie auf kop-berlin.de.

Beschwerdebrief-Aktion
Die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) und die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) möchten Betroffene handlungsfähig und strukturelle Probleme des Racial Profiling sichtbar machen. „Wem Racial Profiling wiederfährt oder wer es beobachtet ist ab jetzt aufgerufen, seine Stimme zu erheben“, so ISD und KOP in einer gemeinsamen Erklärung. Dafür wurden Musterbriefe formuliert für direkt Betroffene wie für Zeugen.

„Es gibt eine Vielzahl von traumatisierenden Vorfällen, die sich tagtäglich hinter schalldichten Türen auf Polizeirevieren ereignen. Von offizieller Seite wird meist von ‚bedauerlichen Einzelfällen durch Polizeibeamt_innen‘ gesprochen. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Kampagne mit der Vorlage eines Beschwerdebriefes an die Bundespolizei an“, so die Initiatoren weiter. Das Beschwerdesystem sei simpel: „Einfach die formulierten Protokollvorlage ausfüllen und an die Bundespolizei senden – eine Kopie geht an KOP“. (hs) Aktuell Gesellschaft

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  1. Soli sagt:

    @Ömer – lesen sie doch mal den KFN Bericht Nummer 100, schon auf Seite 7 steht die Aussage, dass nichtdeutsche Jugendliche deutlich höheren Anteil an Gewaltdelikten haben. Die genannten Studien beziehen weitere Faktoren (Alter, Bildung) in die Statistik mit ein – und kommen trotzdem zu dem genannten Ergebnis.

    Also wenn Sie Wendy schon angreifen, bitte selber mal lesen.

  2. Kigili sagt:

    „… vom eigentlichen Thema abgelenkt wird.“ Danke Marie.
    Womit wir wieder beim eigentlichen Kernthema wären. Ein Umdenken in der deutschen Mehrheitsgesellschaft ist nur dann möglich, wenn auch in den Machtapparaten dieses Staates nicht nur Personen deutschen Ursprungs das Sagen haben, sondern auch Machtpartizipation für ethnische Minderheiten möglich ist. Solange Machtpartizipation der privilegierten deutschen Mehrheitsgesellschaft vorbehalten und nichtdeutschstämmigen Menschen verwehrt wird, solange wird es deutschen Rassismus in diesem Land geben. Ausreden, Schutzbehauptungen, pseudowissenschaftliche Thesen zur Verschleierung von Rassismus gibt es im Überfluss. Waren es nicht gerade Rassentheorien, die die Kolonialisierung von ganzen Kontinenten legalisiert haben. Bis heute ist z.B. der Völermord an den Herero in Namibia nicht anerkannt.
    Minderheitenquoten im Staatsapparat und in Unternehmen auf Führungsebenen sind unerlässlich, um eine echte Gleichberechtigung herbeizuführen. Alles andere sind nichts weiter als feuchte Lippenbekenntnisse.

  3. Marie sagt:

    Erstens, Herr Lionel, funktioniert Ihr Link nicht. Zweitens:

    „Das Bfs setzte darin zum ersten Mal die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 in «Beziehung zur Nationalität der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung», wie die «SonntagsZeitung» und der «Sonntag» berichten. Wie dies im Detail geschah, wurde NICHT OFFENGELEGT. Das Bfs war am Sonntag nicht zu erreichen. Die Statistik weist die Anzahl Personen aus, die 2009 einer Verletzung des Strafgesetzbuches beschuldigt wurden (siehe Infobox). DIE ART DER DELIKTE WURDE NICHT AUFGEFÜHRT. “

    Die Kriminalstatistik wurde zur Wohnbevölkerung ins Verhältnis gesetzt, sie bezieht sich aber keineswegs nur auf die Wohnbevölkerung, so wie Sie das fälschlich behaupten – sämtliche in der Kriminalstatistik aufgeführten Straftaten beispielsweise von Afrikanern, auch der Afrikaner, die nicht zur Wohnbevölkerung zählen, sind hier enthalten, herausgerechnet wurde nichts. .

    Ich vermute sehr stark, dass auch die herauszurechnenden Delikte NICHT herausgerechnet wurden, zum Einen und zum Anderen:

    „Die Wahrscheinlichkeit eines Verstosses gegen das Strafgesetz hängt bei ALLEN Gruppen – AUCH BEI SCWEIZERN – ZUERST mit Bildung, sozialer Integration und sozialer Herkunft zusammen», so Elseners Erklärgung. Insofern zeige sich, dass Immigranten mit hohem Anteil an Gutausgebildeten und Integrierten weniger in Konflikt mit dem Gesetz kämen als solche mit tiefem Sozialstatus. Was letztlich heisst, je besser die Chancen in der Schweiz der jeweiligen Gruppe, umso kleiner die Wahrscheinlichkeit eines Konfliktes mit dem Gesetz.“

    Genau so ist es und wenn man eine Untersuchung allein nach dem Sozialstatus, unabhängig von der Ethnie, machen würde, kämen ähnliche Zahlen heraus, ganz gleichgültig, welche Herkunft – jedenfalls wenn man Delikte, die nach der faktischen Abschaffung des Asylrechtes nur von Ausländern begangen werden können, und diejenigen, die nicht von der Wohnbevölkerung begangen wurden, korrekterweise heraus rechnet.

    Dass SIE, Herr Lionel, diese Zahlen nicht hinterfragen, und gar fälschlich behaupten, die Delikte seien allein von der Wohnbevölkerung begangen worden, erstaunt mich nicht wirklich. .

  4. Lionel sagt:

    @Supatyp

    Haben Sie diesen Unsinn mit den bis zu 25% wählenden Polizeibeamten aus dem Buch?
    Das dürfen Sie dann getrost in die Tonne kloppen.
    Es existiert keine seriöse Untersuchung, die eine derart hohe Unterstützung dieser Beamtengruppe für die NPD belegen würde.
    Das sind Staatsbeamte (ca. 300000), bei einer Affinität zu einer verfassungsfeindlichen Partei fliegen die aus dem Staatsdienst.

  5. Rudolf Stein sagt:

    Das Beste wäre, die Polizei würde nur noch den Verkehr regeln und sich sonst um nichts mehr kümmern. Dann wäre diese Diskussion gegenstandslos. Jeder Kriminelle könnte machen was er wollte und keiner würde mehr diskriminiert. Jede Statistik wäre hinfällig. Der Staat hätte seine Pflicht, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, aufgegeben. Damit wäre die Mehrzahl derer, die hier kritisieren sicher seeeehr zufrieden. Ich wäre es auch, unter der Voraussetzung, dass man mir erlauben würde, mich so zu bewaffnen, wie es dem Sicherheitsbedürfnis meiner Familie entspräche.

  6. Marie sagt:

    „@Ömer – lesen sie doch mal den KFN Bericht Nummer 100, schon auf Seite 7 steht die Aussage, dass nichtdeutsche Jugendliche deutlich höheren Anteil an Gewaltdelikten haben. Die genannten Studien beziehen weitere Faktoren (Alter, Bildung) in die Statistik mit ein – und kommen trotzdem zu dem genannten Ergebnis.

    Also wenn Sie Wendy schon angreifen, bitte selber mal lesen.“

    Also, wenn Sie Ömer schon angreifen, den Bericht erst mal ganz und vor allem sinnverstehend lesen.

    Die sogenannten Studien kommen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen und es gibt auch solche, die das „Gewaltniveau“ männlicher Schüler mit ausländischen/türkischen Wurzeln exakt gleich hoch einstufen, wie das deutscher Schüler und das türkischer Schülerinnen niedriger als das deutscher Schülerinnen (Duisburg). Bezüglich der Ursachen, dass es je nach Örtlichkeiten der Befragungen zu abweichenden Ergebnissen kommt, spielt offensichtlich das Wohngebiet die entscheidende Rolle.  
    Oberwittler (beispielsweise) zeigt, dass die Gewaltbereitschaft deutscher Mädchen vom Stadtteil abhängt, in dem sie wohnen. (Thema sozialer Brennpunkt) . Jugendliche mit ausländischen Wurzeln wachsen deutlich häufiger in solchen sozialen Brennpunkten auf – und Studien aus den USA belegen, dass in sozialen Brennpunkten die Gewaltbereitschaft besonders hoch ist und zwar unabhängig von der Ethnie. […]

  7. Marie sagt:

    „Das sind Staatsbeamte (ca. 300000), bei einer Affinität zu einer verfassungsfeindlichen Partei fliegen die aus dem Staatsdienst.“
    Selten so gelacht. Nicht mal der „kleine Adolf“ ist aus dem Staatsdienst geflogen und alle anderen bei Polizei, Verfassungsschutz und allen anderen Behörden fliegen da auch nicht raus. Wieviele Nazis, Herr Lionel, sind denn da Ihrer Meinung nach schon rausgeflogen? Zahlen, Daten, Fakten bitte.

    Die netten „Kollegen, die beim Verfassungsschutz jahrelang ihre Kollegen nichtdeutscher Herkunft rassistisch mobbten und rassistische Morde nicht nur nicht aufklärten, sondern infolge ihrer rassistischen Denkstrukturen gegen die Opfer ermittelten, sind da auch nicht rausgeflogen und diejenigen, die nach den Feststellungen von AI Menschen in Polizeigewahrsam misshandeln, teilweise mit Todesfolge, die fliegen da auch nicht raus, ebensowenig, wie die NS-Täter rausgeflogen sind, die die entsprechenden „Behörden“ aufgebaut haben und sich bis in die 70er und länger dort tummelten. Dafür fliegen Beamte raus, die entsprechend ihrer Aufgaben gegen Steuerhinterzieher ermitteln wollen.

  8. mo sagt:

    @Kigili
    „Ein Umdenken in der deutschen Mehrheitsgesellschaft ist nur dann möglich, wenn auch in den Machtapparaten dieses Staates nicht nur Personen deutschen Ursprungs das Sagen haben, sondern auch Machtpartizipation für ethnische Minderheiten möglich ist.“

    Mich würde mal interessieren, wie Sie sich das praktisch vorstellen. Für die Bürokratie ist jeder, der einen deutschen Pass besitzt Deutscher und jeder, der keinen deutschen Pass besitzt Ausländer. Eine – nach dieser Definition – Quote für Ausländer in inländischen Behördern wird kein Land der Welt vornehmen. Was Ihnen offenbar vorschwebt ist aber eine andere Definition, wenn Sie von ethnischen Minderheiten sprechen. Für eine Quote müsste aber eine juristische (also genaue und überprüfbare Definition) eingeführt werden, was ethnische Minderheit ist. Man müsste hier auf Abstammung, also auf Vorfahren (bis zu welcher Generation?) zurück greifen. Zum Glück gibt es so eine juristische Definition nicht. Man kann sich selbst z.B. als in 3. Generation in D. geborener Nachkomme von Türken als Türke bezeichnen (wie irgendwo im Migazin geschehen) oder als Migrant oder als Mensch mit Migrationshintergrund oder als Deutscher, je nachdem wie man sich sieht. Für den Staat muss das irrelevant bleiben. Der Staat hat sich an eine Nationalitäten-Definition zu halten, die nichts mit Ethnie zu tun hat. Er hat da strikt bürokratisch vorzugehen und deutsch oder türkisch oder italienisch oder französisch ausschließlich nach dem Pass zu definieren.

    Im übrigen ist die Machtpartizipation für ethnische Minderheiten ja nicht unmöglich. Mag sein, dass ich jetzt in 20.000 Kommentaren um die Ohren gehauen bekomme, wo es überall Probleme und Ungerechtigkeiten gibt. Aber verwehrt wird es keinem. Man muss aber gewisse Qualifikationen nachweisen und gewisse Stadien durchlaufen. In der Hinsicht sind bestimmte Machtpositionen sowieso den meisten Bürgern verwehrt. Und in viele Machtpositionen kann man ohnehin nur kommen, wenn man gewählt wird. Da sind Quoten schon deshalb ausgeschlossen, weil es dem demokratischen Prinzip widerspräche.

  9. mo sagt:

    @aloo masala
    „Das statistische Argument war seine Antwort. Was würdet Ihr darauf antworten?“

    So wie im Text beschrieben sehe ich kein statistisches Argument, wobei mir nicht ganz klar war, was „verdachtsunabhängig“ überhaupt bedeutet. Laut Wikipedia handelt es sich um die so genannte „Schleierfahndung“. Wenn ich es richtig interpretiere, ersetzt die Schleierfahndung weitgehend die Kontrollen, die früher der Zoll bzw. die Poizei bei Grenzübertritten vornahm. („Nach Inkrafttreten des Übereinkommens von Schengen wurden die innereuropäischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstärkt. Sie sollte ein Ausgleich für die weggefallenen Grenzkontrollen sein. Sie findet aber auch an den Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten statt.“) Es ist also eine Identitätsfeststellung, wie sie z.B. auch vorgenommen wird, wenn man in ein Nicht-EU-Land fährt, z.B. in die Schweiz.

    Einige Denkanregungen dazu:
    1. Bei Fußballgroßereignissen wie Europameisterschaften oder Championsleage-Spielen wurden in der Vergangenheit trotz des Schengenabkommens strikte Grenzkontrollen durchgeführt, um polizeilich bekannten Hooligans die Einreise zu verwehren. Dazu wurden sicherlich auch äußere Merkmale herangezogen, um diese herauszufischen. Außerdem wurden nur Fahrzeuge mit Länder-Kennzeichen des Landes aus dem die Hooligans einreisen angehalten.
    2. Wie soll die Polizei vorgehen, wenn sie speziell nach Delikten gegen das Aufenthaltsgesetz fahndet, die also Deutsche nicht begehen können? (Was ja offensichtlich bei der Schleierfahndung ein Ziel ist) Wäre da eine Kontrolle von Ausländern dem Anschein nach gerechtfertigt oder nicht? Oder muss ein Polizist die allgemeine Erfahrung, dass vom Aussehen her (nicht immer, jedoch statistisch wahrscheinlicher) auf den Nationalitätsstatus geschlossen werden kann, ignorieren? Oder andersrum gefragt: Dürfen solche Kontrollen, um speziell diejenigen herauszufischen, die gegen Aufenthaltsgesetz etc. verstoßen nicht mehr durchgeführt werden?