Anzeige

Beschwerdebrief-Kampagne

Aktion soll Rassismus bei der Polizei sichtbar machen

Mit einer Beschwerdebrief-Aktion sollen Menschen, die Opfer von Polizeigewalt und Racial Profiling geworden sind, handlungsfähig gemacht werden. Ziel der Kampagne ist es auch, Rassismus bei der Polizei sichtbar zu machen.

Dienstag, 09.07.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 12.07.2013, 1:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Täglich finden unzählige verdachtsunabhängige Personenkontrollen statt in der Bahn oder auf der Straße. Ins Visier der Polizei geraten vor allem Menschen mit „ausländischem Aussehen“. So sorgte ein Fall eines deutschen Studenten für Aufsehen. Im Dezember 2010 wurde er von zwei Polizeibeamten angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Er weigerte sich und es kam zu einem Rechtsstreit. Einer der beiden Beamten gab vor Gericht zu, dass sie Leute ansprechen, die „als Ausländer“ erscheinen und der Student sei „aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen“.

Anzeige

Den eigentlichen Zündstoff dieses Falles lieferte das Verwaltungsgericht Koblenz: die Kontrolle sei zulässig, entschieden die Richter. Sie beriefen sich auf Gesetzesbestimmungen, welche die Polizei ermächtigt, an bestimmten Orten – wie etwa in Zügen oder Bahnhöfen – verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchzuführen. Dabei könnten sich die Beamten an Erfahrungswerten orientieren.

___STEADY_PAYWALL___

Rassismus erst in zweiter Instanz erkannt
Erst in zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einen Verstoß gegen das Grundgesetz und eine verbotene Diskriminierung erkannt. Das Verfahren wurde, nachdem sich Vertreter der Bundespolizei für die Kontrolle im Zug entschuldigt haben, durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet.

Anzeige

Seit diesem Fall wächst die Wahrnehmung von „Racial Profiling“ in der Öffentlichkeit. Zuletzt hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie die Streichung der Rechtsgrundlagen für solche Kontrollen gefordert. Diese Forderung findet immer mehr Unterstützer. Eine aktuelle Beschwerdebrief-Aktion soll dieser Forderung noch einmal Rückenwind geben.

Download: Der vorformulierte Beschwerdebrief für Betroffene kann hier und der Brief für Zeugen kann hier heruntergeladen werden. Der Brief geht an die Bundespolizei, eine Kopie an info@kop-berlin.de. Weitere Informationen finden Sie auf kop-berlin.de.

Beschwerdebrief-Aktion
Die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) und die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) möchten Betroffene handlungsfähig und strukturelle Probleme des Racial Profiling sichtbar machen. „Wem Racial Profiling wiederfährt oder wer es beobachtet ist ab jetzt aufgerufen, seine Stimme zu erheben“, so ISD und KOP in einer gemeinsamen Erklärung. Dafür wurden Musterbriefe formuliert für direkt Betroffene wie für Zeugen.

„Es gibt eine Vielzahl von traumatisierenden Vorfällen, die sich tagtäglich hinter schalldichten Türen auf Polizeirevieren ereignen. Von offizieller Seite wird meist von ‚bedauerlichen Einzelfällen durch Polizeibeamt_innen‘ gesprochen. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Kampagne mit der Vorlage eines Beschwerdebriefes an die Bundespolizei an“, so die Initiatoren weiter. Das Beschwerdesystem sei simpel: „Einfach die formulierten Protokollvorlage ausfüllen und an die Bundespolizei senden – eine Kopie geht an KOP“. (hs) Aktuell Gesellschaft

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Soli sagt:

    im übrigen sollte es – zumindest bei Gewaltdelikten- vollkommen unerheblich sein ob jemand Hauptschule oder Gymasium besucht hat, ob jemand in schlechter Gegend oder nicht wohnt – wer als MEnsch hier meint anderen Menschen GEwalt anzutun gehört weggesperrt.

    Da gibt es keinen entschuldigenden Beweggrund.

    Bei Eigentumsdelikten -könnte- man das anders bewerten (wer würde nicht alles versuchen um seine Familie über die runden zu bringen)

  2. mo sagt:

    @Soli
    „im übrigen sollte es – zumindest bei Gewaltdelikten- vollkommen unerheblich sein ob jemand Hauptschule oder Gymasium besucht hat, ob jemand in schlechter Gegend oder nicht wohnt – wer als MEnsch hier meint anderen Menschen GEwalt anzutun gehört weggesperrt.“

    Motive und äußere Umstände (Biografie, soziales Umfeld, direkte Einflüsse wie Alkoholkonsum etc.) spielen eine Rolle und werden bei Gerichtsverfahren natürlich auch berücksichtigt. Ebenso wie der kulturelle Hintergrund. Da der kulturelle Hintergrund bereits bei Gerichtsverfahren (mildernd) ins Urteil mit eingeflossen ist (und dies auch in den Urteilsbegründung aufgeführt wurde), ist es auch an der Realität vorbei, wenn man den kulturellen Einfluss leugnet.

  3. Supatyp sagt:

    @ Lionel

    Die 25% schenke ich Ihnen, wenn Sie unbedingt drauf bestehen. Lesen Sie aber besser erstmal das Buch. Ich nehme an, daß Sie nicht wissen, wer Dieter Schenk ist. Zurück zum Thema:

    „Das sind Staatsbeamte (ca. 300000), bei einer Affinität zu einer verfassungsfeindlichen Partei fliegen die aus dem Staatsdienst.“

    Und wie erklären Sie mir dann sowas hier?

    „Vor zwei Jahren wurden in Leinefelde 76 Menschen eingekesselt, die gegen den neonazistischen “Eichsfelder Heimattag” demonstrieren wollten. Die Begründung für diese polizeiliche Maßnahme war dubios. Nun sind zahlreiche Bußgeldverfahren gegen die Betroffenen eingestellt worden. Ihre Anwaltskosten sollen sie aber selbst zahlen.“
    http://www.publikative.org/2013/06/05/der-polizei-kessel-von-leinefelde/

    oder das hier?

    „Das Bundeskriminalamt hat mehr als ein Jahr lang verschwiegen, dass im Jahr 1998 weitere Adresslisten in der Bombenwerkstatt von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gefunden worden waren.“
    http://www.publikative.org/2013/02/28/bka-halt-nsu-adressliste-zuruck/

    oder das hier?

    „Wir kennen alle die unvorstellbaren Vorwürfe, mit denen die Angehörigen der Opfer über viele Jahre hinweg konfrontiert wurden. Diese rassistischen Ermittlungen fanden nicht im luftleeren Raum statt. Die Polizei agiert auch sonst rassistisch, durch Durchsetzung unmenschlicher Ausländergesetze oder der Residenzpflicht für Asylsuchende, durch racial profiling usw. Das hat sich auch in den Ermittlungen nach dem Mord an Michèle Kiesewetter wiederholt, wo die Behörden lange Zeit in antiziganistischer Manier Roma der Morde verdächtigten. Das betrifft nicht nur die Polizei, sondern auch den „Verfassungsschutz“.“
    http://www.publikative.org/2013/04/10/diese-rassistischen-ermittlungen-fanden-nicht-im-luftleeren-raum-statt/

    Weitere Hinweise dürfen Sie gerne selber recherchieren. Allein auf Publikative.org findet man genügend Material dazu.

  4. Lionel sagt:

    Marie, ich habe geschrieben: „In der Schweiz wurde eine Studie über die Kriminalitätsrate in Beziehung zur Nationalität (nur Wohnbevölkerung) erstellt.“
    Daraus machen Sie: „(…) und gar fälschlich behaupten, die Delikte seien allein von der Wohnbevölkerung begangen worden (…)“

    In der Kriminalitätsrate wurden alle begangenen Delikte erfasst, auch die von Durchreisenden und Touristen.
    Umgerechnet wurde sie auf den Anteil der verschiedenen Nationalitäten an der Wohnbevölkerung in der Schweiz.
    „Nur Wohnbevölkerung“ bezieht sich nur auf Nationalität – deshalb habe ich ja die Klammer direkt daneben gesetzt.

    Mir ging es nur darum, auf die erheblichen Unterschiede bei den Ausländergruppen, was deren Delinquenz betrifft, hinzuweisen.
    Im Übrigen ist es den Betroffenen eines Raubüberfalls, einer Vergewaltigung oder einer schweren Körperverletzung ziemlich egal welchen Sozialstatus der Täter besitzt, oder ob er eine schwere Kindheit gehabt hat.

  5. Lionel sagt:

    @ Supatyp

    Ich bin nicht der Anwalt der Polizei, deshalb brauche ich diese Vorgänge auch nicht zu erklären.
    Mir ging es lediglich um die mehr als steile Behauptung, dass 20 bis 25% der Polizisten regelmäßig die NPD wählen würden – das ist schlicht Quatsch.
    Das Wahlverhalten von Polizisten dürfte nicht wesentlich von dem der Gesamtbevölkerung abweichen.
    Und da liegt die NPD bei BT-Wahlen im Bereich von 1%.

    Der Verfassungsschutz ist ein Inlands-Geheimdienst, er hat keinerlei polizeiliche Befugnisse und zählt auch nicht zur Polizei, Marie.

  6. Kigili sagt:

    @mo: „Mich würde mal interessieren, wie Sie sich das praktisch vorstellen. Für die Bürokratie ist jeder, der einen deutschen Pass besitzt Deutscher und jeder, der keinen deutschen Pass besitzt Ausländer. Eine – nach dieser Definition – Quote für Ausländer in inländischen Behördern wird kein Land der Welt vornehmen.“
    Nicht jeder der einer ethnischen Minderheit in Deutschland angehört ist automatisch ein Ausländer. Viele Türken, die hier geboren und aufgewachsen sind, gehören der türkischen Minderheit in Deutschland an und sind trotzdem deutscher Staatsbürger. Wer ein deutscher Staatsbürger ist kein Ausländer. Auch viele Afro-Deutsche, die vielleicht einen deutschen Elternteil haben sind deutsche Staatsbürger aber trotzdem eine Minderheit im Sinne, dass sie nicht der durch die deutsche Mehreitsgesellschaft bzw. dem deutschen Staat aufdiktierten deutschen Norm entsprechen. Das hier angesprochene Beispiel des Racial Profiling ist ein sehr gutes Beispiel dafür.
    „Für eine Quote müsste aber eine juristische (also genaue und überprüfbare Definition) eingeführt werden, was ethnische Minderheit ist. Man müsste hier auf Abstammung, also auf Vorfahren (bis zu welcher Generation?) zurück greifen. Zum Glück gibt es so eine juristische Definition nicht.“
    Ich bin kein Jurist, bezweifle aber, dass man immer und überall eine genaue überprüfbare Definition haben muss. Beispielsweise wird im deutschen Arbeitsrecht der Begriff des Arbeitnehmers im Gesetzestext nirgendwo „genau und überprüfbar“ definiert. Vielmehr erlangt die richterliche Rechtssprechung eine viel höhere Bedeutung als bei sonstigem Zivilrecht. Das Arbeitsrecht in Verbindung mit der genannten Rechtssprechung soll Arbeitnehmer vor der negativen Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und Nachteile schützen. Warum soll das was für Arbeitnehmer gut ist für Minderheitsangehörige schlecht sein? Jeder noch so schlechte Weg auf dem Weg zur Gleichberechtigung ist immer noch besser als die etlichen Einwände zur Verhinderung ehrlicher Partizipation.
    Zudem dürfte es nach Ihrer Logik dann auch nicht bspw. den § 1 des AGG geben, weil Ihr Vorbehalt war ja die Definition der ethnischen Herkunft:
    „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
    „Man kann sich selbst z.B. als in 3. Generation in D. geborener Nachkomme von Türken als Türke bezeichnen (wie irgendwo im Migazin geschehen) oder als Migrant oder als Mensch mit Migrationshintergrund oder als Deutscher, je nachdem wie man sich sieht. „
    Ja das kann man, das alleine ist aber nicht entscheidend. Entscheidend ist wie die Merhheitsgesellschaft Einen sieht, entscheidend ist wer entscheidet und wie die Entscheidungen von Entscheidern getroffen werden und somit die Strukturen für das gesellschaftliche Leben überhaupt festlegen. Man kann noch so oft sagen ich bin deutsch, blaue Kontaktlinsen tragen, die Haare blond färben, aber solange die Akzeptanz nicht da ist, solange ist es auch nicht entscheidend sich selbst deutsch zu sehen. Solange aber hohe Führungspositionen in der Polizei von Biodeutschen getroffen werden, die Racial Profiling als sinnvoll sehen, ist es absolut irrelevant wenn der Afro-Deutsche in der Bahn sich als Deutscher sieht. Das ist auf gut deutsch dem Polizisten scheiß egal.
    „Für den Staat muss das irrelevant bleiben. Der Staat hat sich an eine Nationalitäten-Definition zu halten, die nichts mit Ethnie zu tun hat. Er hat da strikt bürokratisch vorzugehen und deutsch oder türkisch oder italienisch oder französisch ausschließlich nach dem Pass zu definieren.„
    Reines Wunschdenken von Ihnen, hat aber nichts mit der Realität zu tun.
    „Im übrigen ist die Machtpartizipation für ethnische Minderheiten ja nicht unmöglich. Mag sein, dass ich jetzt in 20.000 Kommentaren um die Ohren gehauen bekomme, wo es überall Probleme und Ungerechtigkeiten gibt. Aber verwehrt wird es keinem. Man muss aber gewisse Qualifikationen nachweisen und gewisse Stadien durchlaufen.“
    Das Märchen von der Leistungsgesellschaft. Wenn du Leistung zeigst und gut bist, wirst du allein nach deinen Leistungen beurteilt. Du wirst nicht benachteiligt. Allein die Leistung zählt. Wer an dieses Märchen glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen gleichzeitig.
    „In der Hinsicht sind bestimmte Machtpositionen sowieso den meisten Bürgern verwehrt. Und in viele Machtpositionen kann man ohnehin nur kommen, wenn man gewählt wird. Da sind Quoten schon deshalb ausgeschlossen, weil es dem demokratischen Prinzip widerspräche.“
    Entscheidungen, die die Gesellschaft formen und verändern, werden nicht nur in der Politik getroffen. Sie werden vor allem auch in den Führungspositionen in Unternehmen, Behörden, etc. getroffen. Ebenso wenig wird ein Verfassungsrichter in Karlsruhe durch Wahlen gewählt.
    Im Übrigen, dass die große Mehrheit der Deutschen Politiker wählt, die zwar viel von Chancengleichheit faseln, aber ein gleichberechtigtes Leben verhindern, lässt tief in die Psyche der Deutschen blicken.
    Ich bin aber Realist genug zu sehen, dass man von der ignoranten deutschen Mehrheitsgesellschaft beim Kampf um Gleichberechtigung und Teilhabe nicht wirklich viel erwarten kann. Sie haben die Chance, Veränderung herbeizuführen, indem sie mit den Minderheiten sympathisieren und für ihre Rechte kämpfen, sie zu unterstützen, als Abteilungsleiter, als Geschäftsführer, als Teamleiter, was auch immer. Die Meisten entscheiden sich nicht nur fürs Nichtstun, sondern machen sie auch für Probleme verantwortlich. Daher müssen die Minderheiten selbst um ihre Rechte kämpfen und ihren Teil von diesem Land beanspruchen.

  7. Marie sagt:

    Sie haben es für meine Begriffe sehr schnell mit dem “Wegsperren” und wegen leichterer Delikte, z.B. einer Ohrfeige oder einer Prügelei unter Jugendlichen, die auch zu den leichten Körperdelikten zählt, wird in einem Rechtsstaat glücklicherweise niemand “weggesperrt”. Gott behüte uns davor, dass sich Ihre rigiden Vorstellungen vom Wegsperren durchsetzen und selbstverständlich gibt es Umstände, die dazu führen, dass Menschen kriminell werden. Schon mal etwas von mildernden Umständen gehört?

  8. Marie sagt:

    @lionel:
    Sie hatten geschrieben: “Das sind Staatsbeamte (ca. 300000), bei einer Affinität zu einer verfassungsfeindlichen Partei fliegen die aus dem Staatsdienst.”

    Und jetzt, nachdem Ihre unhaltbaren Behauptungen widerlegt wurden, schreiben Sie:
    Der Verfassungsschutz ist ein Inlands-Geheimdienst, er hat keinerlei polizeiliche Befugnisse und zählt auch nicht zur Polizei, Marie.

    Beim Inlandsgeheimdienst sitzen aber nach meiner Kenntnis ebenfalls „Staatsbeamte“. Wollen Sie etwa behaupten, dass ausschließlich lediglich Beamte der Polizei bei einer „Affinität zu einer verfassungsfeindlichen Partei aus dem Staatsdienst fliegen“, während alle anderen Staatsbeamten, z.B., die beim Inlands-Geheimdienst bei einer „Affinität zu einer verfassungsfeindlichen Partei“ im Staatsdienst verbleiben dürfen, so wie beispielsweise der „kleine Adolf“, weil sie nicht bei der Polizei sind? Gibt es da Sonderregeln, die nur für die Polizei gelten und wenn ja, welche und auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Polizisten sind jemals wegen einer „Affinität zu einer verfassungsfeindlichen rechtsextremen Partei aus dem Staatsdienst geflogen“, Herr Lionel?. Sie verdrehen die Dinge, dass es eine Pracht ist – Sie sollten ihre unhaltbaren Behauptungen aber schon belegen: Welche Polizisten flogen aus o.g. Gründen aus dem Staatsdienst und weshalb fliegen angeblich nur Polizisten aus o.g. Gründen aus dem Staatsdienst, andere Beamte, z.B. beispielsweise die beim Inlandsgeheimdienst aber nicht. Ich harre Ihrer Begründung.

  9. Marie sagt:

    Marie, ich habe geschrieben: “In der Schweiz wurde eine Studie über die Kriminalitätsrate in Beziehung zur Nationalität (nur Wohnbevölkerung) erstellt.”
    Daraus machen Sie: “(…) und gar fälschlich behaupten, die Delikte seien allein von der Wohnbevölkerung begangen worden (…)”

    In der Kriminalitätsrate wurden alle begangenen Delikte erfasst, auch die von Durchreisenden und Touristen.
    Umgerechnet wurde sie auf den Anteil der verschiedenen Nationalitäten an der Wohnbevölkerung in der Schweiz.
    “Nur Wohnbevölkerung” bezieht sich nur auf Nationalität – deshalb habe ich ja die Klammer direkt daneben gesetzt.

    Mir ging es nur darum, auf die erheblichen Unterschiede bei den Ausländergruppen, was deren Delinquenz betrifft, hinzuweisen.
    Im Übrigen ist es den Betroffenen eines Raubüberfalls, einer Vergewaltigung oder einer schweren Körperverletzung ziemlich egal welchen Sozialstatus der Täter besitzt, oder ob er eine schwere Kindheit gehabt hat.

    Nun, Herr Lionel, wenn man Straftaten, die nicht von der Wohnbevölkerung, sondern von Durchreisenden begangen wurden, auf die Wohnbevölkerung umlegt, wird die Statistik verfälscht. Wenn beispielsweise 1000 türkische Durchreisende Straftaten begehen, die auf 2000 ansässige Türken verteilt werden, die selbst null Straftaten begangen haben, wird der Eindruck erweckt, 50 % der ansässigen Türken seien straffällig geworden. Und wenn Sie schreiben: „Nur Wohnbevölkerung“ erwecken Sie genau diesen Eindruck. Ich halte das für zutiefst perfide. Wenn beispielsweise die Hälfte der Straftaten einer bestimmten Ethnie, die von Durchreisenden oder kriminellen Banden begangen wurde, auf den Anteil der Wohnbevölkerung umgelegt werden, erweckt man den Eindruck, die Wohnbevölkerung dieser Ethnie hätte eine doppelt so hohe Straffällgkeitsrate, wie die einheimische Bevölkerung. Und wenn Delikte, die aufgrund der Quasi Abschaffung des in der Verfassung verankerten Asylrechts, die die einheimische Bevölkerung gar nicht begehen kann, ebenfalls auf die Wohnbevölkerung der entsprechenden Ethnie umgelegt werden, verfälscht das die Zahlen noch mehr. Diese Verdrehung der Sachverhalte finde ich zutiefst abscheulich. Wenn Sie hier mal wieder von den tatsächlichen Fakten ablenken, indem Sie von „schwerer Kindheit“ oder „Sozialstatus“ reden, ist dem entgegen zu halten: Damit haben die verfälschten Zahlen nicht das Mindeste zu tun. Wenn eine kriminelle Bande in der Schweiz fünftausend Straftaten begehen sollte und diese Bande einer Ethnie entstammt, die in der Schweiz gar nicht wohnsitzmäßig ansässig ist, auf wen wollen sie diese Straftaten dann umlegen? Und wenn 50000 kriminelle Akte von Durchreisenden auf eine Ethnie entfallen, die in der Schweiz nur mit 1000 Menschen wohnsitzmäßig vertreten ist, ist diese Ethnie dann 5 Millionen mal so kriminell, wie der Schweizer, weil die Schweizer Wohnbevölkerung mehrere Millionen Menschen umfasst?

    Fakt ist und bleibt: Die Straftaten der nicht in der Schweiz ansässigen Menschen einer anderen Ethnie auf die dort ansässige Wohnbevölkerung dieser Ethnie zu verteilen, ist eine ungeheuerliche Verfälschung, und keinesfalls dazu geeignet, die angeblich erhebliche Unterschiede bezüglich der Straffälligkeit unterschiedlicher Ethnien zu belegen. Diese verfälschenden Zahlen dienen ausschließlich einem Zwecke: Schürung von Ressentiments gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen in „BILD-DIR-EINE-MEINUNG-„Stammtischmanier.

  10. Marie sagt:

    „@ Supatyp

    Ich bin nicht der Anwalt der Polizei, deshalb brauche ich diese Vorgänge auch nicht zu erklären.
    Mir ging es lediglich um die mehr als steile Behauptung, dass 20 bis 25% der Polizisten regelmäßig die NPD wählen würden – das ist schlicht Quatsch.
    Das Wahlverhalten von Polizisten dürfte nicht wesentlich von dem der Gesamtbevölkerung abweichen.
    Und da liegt die NPD bei BT-Wahlen im Bereich von 1%.“
    Ach was, haben Sie nicht eben noch „erklärt“, Beamte mit einer Affinität zu verfassungswidrigen Positionen“ würden aus dem Staatsdienst entlassen? Wenn man sie auf die Unhaltbarkeit dieser „steilen These dann mit Fakten hinweist, die eindeutig belegen, dass Ihre steile These absolut unhaltbar ist, dann erklären Sie, Sie seien nicht der „Anwalt“ der Polizei – darum geht es aber gar nicht – belegen Sie einfach mal ihre steile These, nach der Beamte mit verfassungswidrigen Positionen angeblich aus dem Staatsdienst entlassen werden. Mir ist auch nicht bekannt, dass 1 % der Staatsdiener entlassen wurden.

    Wer, wann, wie, weshalb. Einfache Frage, einfache und nachvollziehbare Antwort, bitte.

    Im Übrigen ist die Tendenz rechter Gesinnung zu Positionen, die mit Law and Order einhergehen, nachgewiesen. Rechtsextreme entscheiden sich eher nicht für Berufe wie Sozialarbeiter oder Psychologe. Die werden eher Soldat, Polizist oder Geheimdienstmitarbeiter. Ob die mehrheitlich die NPD wählen ist absolut zweitrangig, es kommt auf die Gesinnung an. Die rassistischen Kalender der Polizei sind in anderen Berufssparten jedenfalls eher unüblich.