Beschwerdebrief-Kampagne
Aktion soll Rassismus bei der Polizei sichtbar machen
Mit einer Beschwerdebrief-Aktion sollen Menschen, die Opfer von Polizeigewalt und Racial Profiling geworden sind, handlungsfähig gemacht werden. Ziel der Kampagne ist es auch, Rassismus bei der Polizei sichtbar zu machen.
Dienstag, 09.07.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 12.07.2013, 1:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Täglich finden unzählige verdachtsunabhängige Personenkontrollen statt in der Bahn oder auf der Straße. Ins Visier der Polizei geraten vor allem Menschen mit „ausländischem Aussehen“. So sorgte ein Fall eines deutschen Studenten für Aufsehen. Im Dezember 2010 wurde er von zwei Polizeibeamten angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Er weigerte sich und es kam zu einem Rechtsstreit. Einer der beiden Beamten gab vor Gericht zu, dass sie Leute ansprechen, die „als Ausländer“ erscheinen und der Student sei „aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen“.
Den eigentlichen Zündstoff dieses Falles lieferte das Verwaltungsgericht Koblenz: die Kontrolle sei zulässig, entschieden die Richter. Sie beriefen sich auf Gesetzesbestimmungen, welche die Polizei ermächtigt, an bestimmten Orten – wie etwa in Zügen oder Bahnhöfen – verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchzuführen. Dabei könnten sich die Beamten an Erfahrungswerten orientieren.
Rassismus erst in zweiter Instanz erkannt
Erst in zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einen Verstoß gegen das Grundgesetz und eine verbotene Diskriminierung erkannt. Das Verfahren wurde, nachdem sich Vertreter der Bundespolizei für die Kontrolle im Zug entschuldigt haben, durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet.
Seit diesem Fall wächst die Wahrnehmung von „Racial Profiling“ in der Öffentlichkeit. Zuletzt hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie die Streichung der Rechtsgrundlagen für solche Kontrollen gefordert. Diese Forderung findet immer mehr Unterstützer. Eine aktuelle Beschwerdebrief-Aktion soll dieser Forderung noch einmal Rückenwind geben.
Download: Der vorformulierte Beschwerdebrief für Betroffene kann hier und der Brief für Zeugen kann hier heruntergeladen werden. Der Brief geht an die Bundespolizei, eine Kopie an info@kop-berlin.de. Weitere Informationen finden Sie auf kop-berlin.de.
Beschwerdebrief-Aktion
Die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) und die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) möchten Betroffene handlungsfähig und strukturelle Probleme des Racial Profiling sichtbar machen. „Wem Racial Profiling wiederfährt oder wer es beobachtet ist ab jetzt aufgerufen, seine Stimme zu erheben“, so ISD und KOP in einer gemeinsamen Erklärung. Dafür wurden Musterbriefe formuliert für direkt Betroffene wie für Zeugen.
„Es gibt eine Vielzahl von traumatisierenden Vorfällen, die sich tagtäglich hinter schalldichten Türen auf Polizeirevieren ereignen. Von offizieller Seite wird meist von ‚bedauerlichen Einzelfällen durch Polizeibeamt_innen‘ gesprochen. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Kampagne mit der Vorlage eines Beschwerdebriefes an die Bundespolizei an“, so die Initiatoren weiter. Das Beschwerdesystem sei simpel: „Einfach die formulierten Protokollvorlage ausfüllen und an die Bundespolizei senden – eine Kopie geht an KOP“. (hs) Aktuell Gesellschaft
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@ Kigili und Supatyp: Klasse Beiträge. Bürokraten finden aber immer eine Möglichkeit, die Fakten bürokratisch zu verdrehen. Das haben schon unzählige Schreibtischtäter exakt so praktiziert.
@Kigili
Ich weiß immer noch nicht, wie Sie sich eine Migranten-Quote praktisch vorstellen. Nehmen wir mal an, es gäbe so etwas analog zur Frauenquote und ein Gremium müsste mit x Prozent Migranten besetzt werden. Nun ist es relativ einfach zu bestimmen, ob jemand Mann oder Frau ist, aber wie würde man z.B. entscheiden, wer Migrant ist und wer nicht? Wann ist man noch Migrant und wann hört man auf Migrant zu sein? Nehmen wir mal an, ein eingewanderter Türke heiratet eine deutsche Frau. Der Sohn der beiden heiratet die Tochter eines Italieners und einer Deutschen. Die beiden bekommen ein Kind. Pass hin oder her – ist das Kind Migrant oder nicht? Wieviel Prozent Migrant muss man sein, um quotentechnisch in die Quotenregelung zu fallen? Genügt es, einfach zu sagen, ich bin Migrant oder muss man das nachweisen? Und überhaupt, vielleicht ist ja schon der Großvater Italiener kein richtiger Italiener, weil er das Kind eines Korsen und einer Sizilianerin ist. Schließlich geht es um Pöstchen. Da sagt A. nun er sei Migrant und B., der vielleicht auch gerne den Posten bekommen hätte, sagt. „A. ist kein richtiger Migrant“ – er darf nicht durch Quote den Posten bekommen, der mir zusteht. Und was nun?
@Kigili
Ich weiß immer noch nicht, wie Sie sich eine Migranten-Quote praktisch vorstellen. Nehmen wir mal an, es gäbe so etwas analog zur Frauenquote und ein Gremium müsste mit x Prozent Migranten besetzt werden. Nun ist es relativ einfach zu bestimmen, ob jemand Mann oder Frau ist, aber wie würde man z.B. entscheiden, wer Migrant ist und wer nicht? Wann ist man noch Migrant und wann hört man auf Migrant zu sein? Nehmen wir mal an, ein eingewanderter Türke heiratet eine deutsche Frau. Der Sohn der beiden heiratet die Tochter eines Italieners und einer Deutschen. Die beiden bekommen ein Kind. Pass hin oder her – ist das Kind Migrant oder nicht? Wieviel Prozent Migrant muss man sein, um quotentechnisch in die Quotenregelung zu fallen? Genügt es, einfach zu sagen, ich bin Migrant oder muss man das nachweisen? Und überhaupt, vielleicht ist ja schon der Großvater Italiener kein richtiger Italiener, weil er das Kind eines Korsen und einer Sizilianerin ist. Schließlich geht es um Pöstchen. Da sagt A. nun er sei Migrant und B., der vielleicht auch gerne den Posten bekommen hätte, sagt. “A. ist kein richtiger Migrant” – er darf nicht durch Quote den Posten bekommen, der mir zusteht. Und was nun?
Da müssen Sie sich nun wirklich nicht die geringsten Sorgen machen, ich kann Sie beruhigen: So, wie es der deutschen Statistik- und Gewalterforschungssparte nicht die geringsten Probleme bereitet, die Menschen in solche mit und ohne Migrationshintergrund problemlos einzuteilen, wenn es um die Straffälligkeits- oder Arbeitslosenraten etc. geht, würde die Einteilung auch bei der Quote nicht die geringsten Probleme bereiten. Und damit die Menschen nichtdeutscher Ethnie nicht zu gut wegkommen, bei der Quote, würde es in diesem Falle mit Sicherheit sogar gelingen, die Durchreisenden und die Touristen herauszurechnen, was bei der Straffälligenstatistik unüberwindliche Probleme zu bereiten scheint. Sie brauchen also keinerlei Sorge zu haben, dass man bezüglich der Quote zwecks einer Überrepräsentierung von Menschen nicht deutscher Ethnie die Touristen und Durchreisenden mitzählen würde, so wie man das bei den Straftaten noch immer tut.
Wenn ich mir Ihr „Beispiel“ so betrachte, kann ich mich vor diesem Hintergrund (prolemlose Einteilung der Bevölkerung in Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, gegen die Sie im Falle der Arbeitslosen- und Straffälligkeitsstatistik ja nichts einzuwenden haben, ganz im Gegenteil) des Eindrucks nicht erwehren, Ihre Vorbehalte richten sich gegen eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen nichtdeutscher Ethnie, die sie wortreich in angeblich schwierigste und unlösbare Abgrenzungsprobleme verpacken.
Ich weiß ja nicht, wie es in den anderen Bundesländern ist, aber in Baden-Württemberg wirbt die Polizei derzeit sogar mit Autoaufklebern um Nachwuchskräfte. Vielleicht einfach mal bewerben.
@mo
Im Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz wurde vorsorglich u. a. wegen des juristischen Definitionsproblems auf eine Quote für Migranten verzichtet – die auch gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung und das AGG verstoßen würde.
Zudem würden sich Schwierigkeiten aus der unterschiedlichen geografischen Verteilung ergeben.
Bei Männern und Frauen besteht in der Regel ein 50:50 Verhältnis.
In einigen ostdeutschen Landstrichen gibt es jedoch nur einen Migrantenanteil von 2 bis 3% .
Wie soll da eine Quote von bspw. 15 % erfüllt werden?
Eine solche Quote ist einfach rechtlich und praktisch nicht umsetzbar
Wo es einen politischen Willen gibt, da gibt es auch Wege, wo es keinen politischen Willen zur Beseitigung einer diskriminierenden Praxis gibt, wird mit haarsträubenden Scheinargumenten eine angebliche Undurchführbarkeit bezüglich der Beendigung der Diskriminierung herbei konstruiert. Das hatten wir in exakt derselben Weise auch bei der Frauenquote, da wurde auch mit einer angeblichen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und anderem unhaltbaren Unsinn „argumentiert“ – unhaltbar, wie es sich aufgrund gerichtlicher Entscheidungen heraus gestellt hat. Hintergrund sämtlicher „Undurchführbarkeitskonstrukte“ ist m.E. immer die Weigerung, von den eigenen ungerechtfertigten Sonder-Privilegien abzurücken und dem Diskriminierungsverbot Taten zwecks praktischer Durchsetzung folgen zu lassen.
@Marie
Sie verwechseln mich. Zu den angeführten Statistiken habe mich in keinster Weise geäußert.
Sie sollten darauf achten, wer was sagt. Über den Kommentaren steht ein sogenannter Nickname. Was unter dem Nickname „mo“ steht, können Sie mir zuordnen, was unter anderen Nicknames steht, bitte nicht.
„@Marie
Sie verwechseln mich. Zu den angeführten Statistiken habe mich in keinster Weise geäußert.
Sie sollten darauf achten, wer was sagt. Über den Kommentaren steht ein sogenannter Nickname. Was unter dem Nickname “mo” steht, können Sie mir zuordnen, was unter anderen Nicknames steht, bitte nicht.“
Ich verwechsele Sie überhaupt nicht, Herr Mo – ich hatte auch nicht behauptet, dass Sie sich zu den angeführten Statistiken „geäußert“ hätten (obwohl Sie das sehr wohl getan haben), vielmehr habe ich behauptet, dass Sie sich zu den Statistiken, die Menschen in solche mit und ohne Migrationshintergrund einteilen, um ihnen eine angeblich höhere Kriminalitätsrate und die Ausnutzung des Sozialstaates vorzuwerfen, NICHT geäußert haben – offensichtlich sehen Sie keinerlei Einteilungsprobleme, wenn es darum geht, Menschen mit Migrationshintergrund eine angeblich erhöhte Kriminalität nachzuweisen, indem man die kriminellen Akte der Touristen und Durchreisenden auf die hier ansässige Wohnbevölkerung derselben Ethnie verteilt. Sie haben sogar ausdrücklich gerechtfertigt, dass man aufgrund solcher Statistiken verdachtsunabhängige Kontrollen bei Menschen, die nicht deutsch aussehen, durchführt und sie somit aufgrund ihres Aussehens in einen Generalverdacht der Kriminalität stellt:
„Wäre da eine Kontrolle von Ausländern dem Anschein nach gerechtfertigt oder nicht? Oder muss ein Polizist die allgemeine Erfahrung, dass vom Aussehen her (nicht immer, jedoch statistisch wahrscheinlicher) auf den Nationalitätsstatus geschlossen werden kann, ignorieren? Oder andersrum gefragt: Dürfen solche Kontrollen, um speziell diejenigen herauszufischen, die gegen Aufenthaltsgesetz etc. verstoßen nicht mehr durchgeführt werden?“
Wenn es aber darum geht, die Diskriminierung von „Ausländern“ (also denen, die nicht rein-deutsch aussehen, eben aufgrund eines Migrationshintergrundes) abzuschaffen, dann haben Sie plötzlich unüberwindbare „Einteilungsprobleme“ bezüglich dessen, wer ein Mensch mit Migrationshintergrund ist und wer nicht? Da bringen Sie dann „Beispiele“, die belegen sollen, wie wahnsinnig schwierig das alles sei, die Einteilung in mit und ohne Migrationshintergrund?
Bei aller Liebe – Ihre Ausführungen, mit denen Sie es für legitim halten, aufgrund eines „Rückschlusses auf den Nationalitätenstatus“ Menschen „heraus zu fischen“ (und unter den Generalverdacht krimineller Handlungen zu stellen), während Sie es für wahnsinnig schwierig, geradezu unmöglich halten, aufgrund eines „Rückschlusses auf den Nationalitätenstatus“ die Nachteile und die Diskriminierung eben derselben Menschen zu beseitigen, belegen m.E. nur eines: Ihren Willen und Ihre Zustimmung, rassistische Diskriminierung in jeder möglichen Hinsicht aufrecht zu erhalten.
@Marie
Vorurteile entstehen so, auf diese Weise, Marie. Nicht erkennen, was eine Frage ist, interpretieren, statt Gedanken austauschen. Ich musste wirklich schmunzeln, dass Sie daraus, dass ich mich zu einem Nebenthema, über das Sie mit einem einzigen Kommentator diskutiert haben, nicht eingemischt habe, Weissagungen über meine Ansichten machen, nur um nicht eingestehen zu müssen, dass Sie mich und den anderen Kommentator durcheinander gebracht haben (wie Sie das übrigens in anderen Kommentarbereichen mit anderen Kommentatoren auch bereits gemacht haben).
Wenn es Ihrer Logik entspricht, aus dem Nicht-Einmischen etwas herauszulesen wie aus dem Kaffeesatz, dann müssten Sie Ihre Logik auch auf alle anderen, die dazu oder zu irgendetwas anderem nichts geschrieben haben, anwenden.
Sie haben aber meine Bewunderung. Selten jemanden diskutieren gehört, der sich so eins mit der Wahrheit wähnte, so ohne den geringsten Zweifel war. Da kann ich nicht mithalten.
Erstens war das kein Nebenthema, sondern das Hauptthema und zweitens haben Sie sehr wohl etwas dazu geschrieben – und auch wenn das in eine rhetorische „Frage“ verkleidet war, war ihre Ansicht zu dieser Frage sehr deutlich heraus zu lesen. Den Kaffeesatz musste man dazu nun wirklich nicht befragen. Und weissagen muss man ebenfalls nicht. Ihre Ansichten zu verdachtsunabhängigen Polizei-Kontrollen für Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund (wo es um diskriminierende Nachteile für dieselben geht) und zur Quote für Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund (wo es um die Beseitigung diskriminierender Nachteile geht), stehen hier nämlich schwarz auf weiß und für jeden lesbar geschrieben. Daran ändern auch rhetorische Fragen nichts, mit der sie die Wirkung ihrer Aussage zu verdachtsunabhängigen Personenkontrollen verstärkt haben. Dass es in dieser Frage Abgrenzungsprobleme gäbe, davon war nichts zu lesen, denn Abgrenzungsprobleme gibt es in Ihrer Welt nur bei der Beseitigung von Diskriminierung.