Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund sind die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Damit könnte der 2007 von der Großen Koalition verursachte Skandal beendet werden.
Von Ekrem Şenol Freitag, 12.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.07.2013, 2:21 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug könnten bald der Vergangenheit angehören. Grund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Die geltende Gesetzeslage sieht vor, dass ausländische Ehegatten einen Sprachtest im Herkunftsland bestehen müssen, ehe sie zu ihrer Frau oder zu ihrem Mann in Deutschland einreisen dürfen. Kurios dabei ist: Diesen Sprachtest müssen nur Frauen und Männer von Nicht-EU-Ausländern und Deutschen Staatsbürgern machen, nicht jedoch von EU-Bürgern oder von US-Amerikanern oder von Japanern. Im Klartext bedeutet das: Der Deutsche wird im eigenen Land schlechtergestellt, als ein Spanier oder Bulgare.
Kuriositäten
Die Liste der Kuriositäten ist lang. So ist es der Bundesregierung beispielsweise egal, ob ein Sprachtest im Einzelfall zumutbar ist oder ob im Herkunftsland Sprachkurse überhaupt angeboten werden. In solchen Fällen meint die Bundesregierung, könnten sich die Betroffenen Deutsch im Selbststudium beibringen. Das gelte selbst dann, wenn der ausländische Ehepartner weder Lesen noch Schreiben könne und der Spracherwerb viele Jahre dauert. Notfalls könne die Ehe auch im Ausland geführt werden.
Dieser Strenge schob zuletzt das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel vor. Im September 2012 entschieden die Leipziger Richter, dass von einem Deutschen nicht verlangt werden darf, die Ehe im Ausland zu führen. Außerdem muss das Visum für den Ehegattennachzug spätestens nach einem Jahr erteilt werden – unabhängig von den Sprachkenntnissen. Die Richter entschieden auch: Ist absehbar, dass der Spracherwerb nicht innerhalb eines Jahres möglich ist, ist ein Visum sofort zu erteilen.
Geheimniskrämerei
Ein Passus, die der Bundesregierung nicht gefällt. Schon Monate zuvor hatte die Bundesregierung auf Anfragen mehrmals versichert, die Auslandsvertretungen seien per Runderlass über die Rechtsprechung „umfassend“ informiert worden. Den Runderlass selbst wollte die Bundesregierung aber nicht herausgeben, stufte ihn sogar als Verschlusssache ein.
Erst mehrere Interventionen und Monate später erfuhr die Öffentlichkeit den Grund für die Geheimniskrämerei. Entgegen den Bekundungen fehlte im Erlass ein wichtiger Teil des Urteils. Nämlich, dass im Einzelfall die Jahresfrist nicht abgewartet werden darf. Im Gegenteil: Das Auswärtige Amt hatte durch optische Hervorhebungen einzelner Textteile den Visastellen sogar eine strenge Zumutbarkeitsprüfung nahegelegt.
Trickreich
Wie trickreich die Bundesregierung agiert, hatte sie zuvor schon mehrmals unter Beweis gestellt. Bei laufenden Gerichtsverfahren beispielsweise wurden Visa im Last-Minute-Verfahren und ohne Sprachnachweise erteilt, wenn abzusehen war, dass der nachzugswillige Ehegatte den Prozess gewinnen würde. So wurden Urteile verhindert, auf die sich andere Betroffene hätten berufen können – auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Beim nunmehr eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wird das nicht passieren. Die Position und rechtlichen Argumente der EU-Kommission sprechen klar gegen die Bundesregierung. Das machte sie bereits im Mai 2011 in ihrer Stellungnahmen deutlich, dem das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile gefolgt ist. Auch Rechtsexperten gehen davon aus, dass die deutsche Regelung gekippt wird. Das Gesetz sei mit den Vorgaben der EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie und der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar.
Endlich!
Entsprechend groß ist die Freude bei der integrationspolitischen Sprecherin der Linkfraktion, Sevim Dağdelen, über das Vertragsverletzungsverfahren: „Viele zwangsweise voneinander getrennte Paare können nun hoffen, dass die gesetzlichen Schikanen bald ein Ende haben werden.“ Es sei sehr zu begrüßen, dass „die anhaltende Verletzung von EU-Recht beim Ehegattennachzug durch die Bundesregierung endlich Konsequenzen“ habe. Damit „könnte der 2007 von der Großen Koalition verursachte Skandal beendet werden, das Zusammenleben von Ehe- und Lebenspartnern zu erschweren oder gar zu verhindern“, so die Linkspolitikerin.
Wie schwer der Spracherwerb im Ausland ist, zeigen aktuelle Zahlen: Ein Drittel der nachzugswilligen Eheleute fällt beim Deutschtest durch. 2012 waren das 34 Prozent, in der Türkei 37. In Ländern wie Bangladesch und Kosovo liegt die Misserfolgsquote sogar deutlich über 50 Prozent. Nur 22 Prozent, also nur jeder Fünfte, hatte Zugang zu einem Sprachkurs der Goethe-Institute, auf die von Regierungsseite immer wieder verwiesen wird. In der Türkei gar nur 10 Prozent. Kurz: Von den rund 22.000 Ehegatten, die 2012 an einem Sprachtest teilgenommen haben, wurde der Nachzug in etwa 10.000 Fällen verwehrt.
Kein Einlenken
„Hinter diesen Zahlen steckt das unermessliche Leid derer, die trotz aller Bemühungen an den Sprachanforderungen scheitern und von den Menschen getrennt werden, die sie lieben“, so Dağdelen weiter. Sie fordert deshalb die Bundesregierung auf, „nicht in ideologischer Borniertheit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit absehbarem Ergebnis zu warten, sondern im Interesse der Menschen sofort zu handeln und die Sprachhürden beim Ehegattennachzug umgehend abzuschaffen.“
Ein Einlenken der Bundesregierung ist aber so gut wie ausgeschlossen. In der aktuellen Antwort teilt sie mit, sie werde „in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten“. Das überrascht nicht. Hatte doch der parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) bereits im Juni 2011 eingestanden, dass es sich hierbei nicht um eine juristische, sondern um eine politische Frage handelt. „Solange es rechtlich möglich ist, einen solchen Sprachnachweis zu verlangen, werden wir das auch tun“, hatte er in einer Fragerunde im Plenum des Bundestages offen zugegeben.
Politische Frage
Dass die Bundesregierung diese Begründung auch vor der EU-Kommission vorträgt, darf allerdings bezweifelt werden. Es gilt als ausgeschlossen, dass die EU-Kommission es hinnimmt, dass Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze zugunsten nationaler Regierungspolitik ausgehebelt werden. Leitartikel Politik
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Wenn ein(e) deutsche(r) Bundesbürger(in) seinen(ihren) Partner(in) nach Deutschland holen will, kann diese(r) ihm (ihr) doch die 800 Wörter deutsch beibringen, die für den Sprachtest verlangt werden.
Posteo, mit dem Lernen von Vokabeln ist ein solcher Test kaum zu bestehen. Wörter müssen noch dekliniert, konjugiert etc. werden, um ganze Sätze zu verstehen oder zu bilden. Hinzu kommt, dass die Test sehr tückenreich sind und viele Fallen bereithalten. Der eigentliche Skandal ist aber doch: was spricht gegen den Spracherwerb in Deutschland? Wäre doch viel einfacher für die Betroffenen in einem deutschen Umfeld zu lernen.
Dass für den Sprachtest 800 Worte verlangt werden, ist mir nicht bekannt. Es ist höchste Zeit, dass diesem Verstoß gegen elementarste Menschenrechte und der Ungleichbehandlung endlich ein Ende bereitet wird und es ist unerträglich, wie die Bundesregierung gegen rechtliche Mindestgrundsätze ungeniert verstößt und Ehepaare der „Falschen“ Nationalität ungerührt weiter schikaniert.
@posteo
oder man lässt sich in einem der anderen EU Länder einbürgern, und schwups ist die/der Herzallerliebste im Lande. Einleuchtend nicht wahr?!
Oder besser man bleibt Single und heiratet erst garnicht, ist ja grad im Trend. Familie, Kinder wer braucht schon sowas?
Und wenn man sich ansieht, mit welchen linken Taschenspielertricks bisher ein Urteil vor dem EuGH verhindert wurde, damit die Rechtsverletzungen weiterhin „rechtlich möglich“ blieben, spricht wenig dagegen, aber viel dafür, Deutschland einen Ehrenplatz ganz vorne in der Liste der Schurkenstaaten zuzuteilen.
Danke Marie ;)
Vor einiger Zeit hatte die Bundeskanzlerin mal gesagt, sie sei auch die Bundeskanzlerin, der hier lebenden Türken.
Mit rechtsstaatlichen Mitteln wird hier aus minderwertigen politischen Gründen ein Keil gehauen zwischen sich zwei liebenden Menschen. Sowas kann nur eine Bundeskanzlerin vollbringen, die ihre eigenen Türken nicht liebt.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch folgendes: Die super-christlichen C-Parteien, die nicht müde werden, die Diskriminierung nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften, die Diskriminierung nicht-ehelicher Familien mit Kindern, die Diskriminierung homosexueller Lebenspartnerschaften und sämtlicher Lebenspartnerschaften, die dem angeblich gott-gewollten Ideal der heterosexuellen heiligen Ehe NICHT entsprechen, wortreich mit dem angeblich gottgewollten Ideal der heiligen Ehe zu rechtfertigen, aus der allein die erwünschte Nachkommensschar hervorgehe, haben Null Probleme, vom angeblich gottgewollten Eheideal sich zu verabschieden, wenn einer der Partner die falsche Ethnie besitzt.
Rein-deutsche Ehepaare sind gute Ehepaare, deutsch-türkische Ehepaare sind schlechte Ehepaare, deutsch-amerikanische Ehepaare sind gute Ehepaare und so weiter und so fort. Deutsche Kinder sind gute Kinder, deutsch-türkische Kinder sind schlechte Kinder und so weiter und so fort Und am besten, man verhindert in solchen unerwünschten Fällen die Zeugung von Nachkommen, indem man verhindert, dass unerwünschte Ehepartner mit der falschen Ethnie eine Ehe in Deutschland führen dürfen. Echt CHRISTLICH, eben, nicht wahr? Da kann es einem humanistisch denkenden Menschen nur noch sehr, sehr übel werden, bei so viel verlogener Christlichkeit.
Hakan sagt:
12. Juli 2013 um 23:28
… mit dem Lernen von Vokabeln ist ein solcher Test kaum zu bestehen. Wörter müssen noch dekliniert, konjugiert etc. werden, ….
posteo antwortet: Mir ist klar, das das Erlernen einer Sprache nicht nur aus Vokabeln pauken besteht. Ich wollte mit dem Umfang des geforderten Wortschatzes verdeutlichen, dass die Anforderungen überschaubar sind.
Hakan weiter; Hinzu kommt, dass die Test sehr tückenreich sind und viele Fallen bereithalten.
posteo antwortet: Das kann ich nicht beurteilen, gehe aber davon aus, dass die Bestehensgrenze für den Sprachtest, ähnloich,wie bei den Hochschulprüfungen, nicht bei 100%, sondern eher bei 60% liegen dürfte.
Hakan weiter: .. was spricht gegen den Spracherwerb in Deutschland? Wäre doch viel einfacher für die Betroffenen in einem deutschen Umfeld zu lernen.
posteo antwortet: Dagegen spricht nichts und es sollte doch auch möglich sein, dass der/die Partnerin den den zukünftigen Ehepartner vor der Heirat in Deutschland besucht, was bis zu 3 Monaten per Touristenvisum möglich ist. Aus eigener touristischer Erfahrung weiß sicher jeder, wie schnell man die gängigen Floskeln im täglichen Umgang lernt. Dazu kommt, auch wenn man eben keine direkten Sprachferien macht die von mir schon an andere Stelle genannte Mögichkeit, die Sprache per Fernsehen zu erfahren, wobei man in dieser hinsicht auch das Werbefernsehen nicht verachten soll.
Und schließlich, wozu gibt es Internet? Ich habe mich zum A1-Level informiert und bin auf die folgende Seite des Goetheinstituts gestoßen:: http://www.goethe.de/lrn/prj/wnd/deindex.htm?wt_sc=mwnd
Dieser und andere online-Kurse können auch im Heimatland genutzt werden.
Nun noch zwei grundsätzliche Bemerkungen:
Der Spracherwerb sollte nicht nur als Schikane, sondern als unbedingte Voraussetzung gesehen werden, sich möglichst selbstständig bewegen und mit seinen Mitmenschen in Kontakt treten zu können. Bei meinem Au pair Aufenthalt habe ich erlebt, wie beglückend es war, mich jeden Tag selbstständiger bewegen und mit den Einheimischen bald über reine Touristenfloskeln hinaus unterhalten zu können.(Daher auch meine Erfahrung mit dem Fernsehen als Sprachkurs).
Unterschiedliche Vertragsbedingungen zwischen verschiedenen Ländern sind in der Welt gang und gäbe und vom internationalen Recht gedeckt. Hinter jeder Einzel-Regelung gleich Rassismus zu wittern, hat für offen gestanden auch etwas leicht paranoides.
PS: Bei der Anmeldung in meinem Au-pair-Land wurden mir auf der Anmeldebehörde die Fingerabdrücke genommen, komisches Gefühl, kann ich Euch sagen.
posteo: „Dagegen spricht nichts und es sollte doch auch möglich sein, dass der/die Partnerin den den zukünftigen Ehepartner vor der Heirat in Deutschland besucht, was bis zu 3 Monaten per Touristenvisum möglich ist.“
Ist leider so in vielen Fällen nicht möglich.
Da der nachziehende Ehepartner einen Rechtsanspruch auf die Familienzusammenführung hat.
Ein Nachweis der Rückkehrbereitschaft ist damit nicht mehr vorhanden und das Visum wird aus diesem Grund abgelehnt.
Habe dieses selber erfahren und kenne es auch von anderen.