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Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund sind die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Damit könnte der 2007 von der Großen Koalition verursachte Skandal beendet werden.

Von Freitag, 12.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.07.2013, 2:21 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug könnten bald der Vergangenheit angehören. Grund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

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Die geltende Gesetzeslage sieht vor, dass ausländische Ehegatten einen Sprachtest im Herkunftsland bestehen müssen, ehe sie zu ihrer Frau oder zu ihrem Mann in Deutschland einreisen dürfen. Kurios dabei ist: Diesen Sprachtest müssen nur Frauen und Männer von Nicht-EU-Ausländern und Deutschen Staatsbürgern machen, nicht jedoch von EU-Bürgern oder von US-Amerikanern oder von Japanern. Im Klartext bedeutet das: Der Deutsche wird im eigenen Land schlechtergestellt, als ein Spanier oder Bulgare.

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Kuriositäten
Die Liste der Kuriositäten ist lang. So ist es der Bundesregierung beispielsweise egal, ob ein Sprachtest im Einzelfall zumutbar ist oder ob im Herkunftsland Sprachkurse überhaupt angeboten werden. In solchen Fällen meint die Bundesregierung, könnten sich die Betroffenen Deutsch im Selbststudium beibringen. Das gelte selbst dann, wenn der ausländische Ehepartner weder Lesen noch Schreiben könne und der Spracherwerb viele Jahre dauert. Notfalls könne die Ehe auch im Ausland geführt werden.

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Dieser Strenge schob zuletzt das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel vor. Im September 2012 entschieden die Leipziger Richter, dass von einem Deutschen nicht verlangt werden darf, die Ehe im Ausland zu führen. Außerdem muss das Visum für den Ehegattennachzug spätestens nach einem Jahr erteilt werden – unabhängig von den Sprachkenntnissen. Die Richter entschieden auch: Ist absehbar, dass der Spracherwerb nicht innerhalb eines Jahres möglich ist, ist ein Visum sofort zu erteilen.

Geheimniskrämerei
Ein Passus, die der Bundesregierung nicht gefällt. Schon Monate zuvor hatte die Bundesregierung auf Anfragen mehrmals versichert, die Auslandsvertretungen seien per Runderlass über die Rechtsprechung „umfassend“ informiert worden. Den Runderlass selbst wollte die Bundesregierung aber nicht herausgeben, stufte ihn sogar als Verschlusssache ein.

Erst mehrere Interventionen und Monate später erfuhr die Öffentlichkeit den Grund für die Geheimniskrämerei. Entgegen den Bekundungen fehlte im Erlass ein wichtiger Teil des Urteils. Nämlich, dass im Einzelfall die Jahresfrist nicht abgewartet werden darf. Im Gegenteil: Das Auswärtige Amt hatte durch optische Hervorhebungen einzelner Textteile den Visastellen sogar eine strenge Zumutbarkeitsprüfung nahegelegt.

Trickreich
Wie trickreich die Bundesregierung agiert, hatte sie zuvor schon mehrmals unter Beweis gestellt. Bei laufenden Gerichtsverfahren beispielsweise wurden Visa im Last-Minute-Verfahren und ohne Sprachnachweise erteilt, wenn abzusehen war, dass der nachzugswillige Ehegatte den Prozess gewinnen würde. So wurden Urteile verhindert, auf die sich andere Betroffene hätten berufen können – auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Beim nunmehr eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wird das nicht passieren. Die Position und rechtlichen Argumente der EU-Kommission sprechen klar gegen die Bundesregierung. Das machte sie bereits im Mai 2011 in ihrer Stellungnahmen deutlich, dem das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile gefolgt ist. Auch Rechtsexperten gehen davon aus, dass die deutsche Regelung gekippt wird. Das Gesetz sei mit den Vorgaben der EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie und der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar.

Endlich!
Entsprechend groß ist die Freude bei der integrationspolitischen Sprecherin der Linkfraktion, Sevim Dağdelen, über das Vertragsverletzungsverfahren: „Viele zwangsweise voneinander getrennte Paare können nun hoffen, dass die gesetzlichen Schikanen bald ein Ende haben werden.“ Es sei sehr zu begrüßen, dass „die anhaltende Verletzung von EU-Recht beim Ehegattennachzug durch die Bundesregierung endlich Konsequenzen“ habe. Damit „könnte der 2007 von der Großen Koalition verursachte Skandal beendet werden, das Zusammenleben von Ehe- und Lebenspartnern zu erschweren oder gar zu verhindern“, so die Linkspolitikerin.

Wie schwer der Spracherwerb im Ausland ist, zeigen aktuelle Zahlen: Ein Drittel der nachzugswilligen Eheleute fällt beim Deutschtest durch. 2012 waren das 34 Prozent, in der Türkei 37. In Ländern wie Bangladesch und Kosovo liegt die Misserfolgsquote sogar deutlich über 50 Prozent. Nur 22 Prozent, also nur jeder Fünfte, hatte Zugang zu einem Sprachkurs der Goethe-Institute, auf die von Regierungsseite immer wieder verwiesen wird. In der Türkei gar nur 10 Prozent. Kurz: Von den rund 22.000 Ehegatten, die 2012 an einem Sprachtest teilgenommen haben, wurde der Nachzug in etwa 10.000 Fällen verwehrt.

Kein Einlenken
„Hinter diesen Zahlen steckt das unermessliche Leid derer, die trotz aller Bemühungen an den Sprachanforderungen scheitern und von den Menschen getrennt werden, die sie lieben“, so Dağdelen weiter. Sie fordert deshalb die Bundesregierung auf, „nicht in ideologischer Borniertheit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit absehbarem Ergebnis zu warten, sondern im Interesse der Menschen sofort zu handeln und die Sprachhürden beim Ehegattennachzug umgehend abzuschaffen.“

Ein Einlenken der Bundesregierung ist aber so gut wie ausgeschlossen. In der aktuellen Antwort teilt sie mit, sie werde „in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten“. Das überrascht nicht. Hatte doch der parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) bereits im Juni 2011 eingestanden, dass es sich hierbei nicht um eine juristische, sondern um eine politische Frage handelt. „Solange es rechtlich möglich ist, einen solchen Sprachnachweis zu verlangen, werden wir das auch tun“, hatte er in einer Fragerunde im Plenum des Bundestages offen zugegeben.

Politische Frage

Dass die Bundesregierung diese Begründung auch vor der EU-Kommission vorträgt, darf allerdings bezweifelt werden. Es gilt als ausgeschlossen, dass die EU-Kommission es hinnimmt, dass Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze zugunsten nationaler Regierungspolitik ausgehebelt werden. Leitartikel Politik

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  1. Rasti sagt:

    @posteo:
    Das vielfältigen praktischen Erfahrungen zeigen, dass es eben nicht so einfach ist, wie Sie sich das vorstellen.
    – Welcher berufstätige Deutsche kann es sich leisten, mal eben 3 Monate am Stück freizunehmen, um dem Partner Deutsch beizubringen? Welcher Arbeitgeber macht das mit, und selbst wenn man für 3 Monate freigestellt wird, wovon bezahlt man während der 3 Monate die heimatlichen Fixkosten wie Miete,Krankenversicherung, ganz zu schweigen von den Kosten der Reise?
    – Völlig absurd ist die Vorstellung, ein „durchschnittlicher“ Deutscher könnte einem Ausländer Deutsch auf A1-Niveau beibringen. Sprechen (die „gängigen Floskeln“) ja , aber bei der Prüfung werden auch schriftliche Leistungen und ein grundlegendes Verständnis der deutschen Grammatik verlangt.
    – Dazu kommen vielfältige andere Schwierigkeiten: räumliche Entfernung zu Kursangeboten, Verhinderung aus familiären Gründen, Analphabetismus oder auch nur fehlende Kenntnisse unserer lateinischen Schrift, was es von vorneherein aussichtslos macht, den schriftlichen Teil der Prüfung zu bestehen (hier fühlen sich die Goetheinstitute nach eigener Aussage nicht zuständig, das ist das Problem des jeweiligen Heimatlands und wenn es dort keine Angebote gibt, hat man halt Pech gehabt).
    All das ist hinreichend dokumentiert, man muss sich nur mal mit den verschiedenen Erfahrungsberichten beschäftigen.

  2. deutscher staatsbuerger sagt:

    Sie sind doch überhaupt nicht betroffen posteo. In ihrer Logik mögen ihre Vergleiche evtl. einen Sinn machen aber in der Wirklichkeit gehen sie am Thema vorbei. Wahrscheinlich leiden sie an selektiver Wahrnehmung. Schön für sie, wenn sie als Tourist oder Au-pair in der Weltgeschichte umherreisen können und andere Sprachen lernen.

    Bei diesem Thema ist der Spracherwerb keine Schikane. Die unbedingte Voraussetzung ist hier die Schikane. Sie ist menschenverachtend und menschenunwürdig. Da bringt es auch nichts Äpfel mit Tomaten zu vergleichen.

    Vergessen sie bitte nicht, auch Türken sind Menschen, auch für Türken gelten Menschenrechte. Wenn sie keine Türken mögen, ist das ihr Problem aber hören sie auf ihre Probleme auf andere abzuwälzen posteo.

  3. Cengiz 5 sagt:

    wenn die deutsche regierung diese leute besser integrieren würde als nur rassismus unter der bevölkerung zu schüren (vor allem in den medien und internetforen) würden die nicht alle aus ihren heimatländern heiraten wollen.

  4. Mevluede sagt:

    So sehe ich das auch, Deutscher Staatsbürger, deutlich sieht man die Probleme, die Posteo mit Türken und anderen Nationalitäten hat, daran, dass er gegen die ungleiche Behandlung der verschiedenen Nationalitäten überhaupt nichts einzuwenden hat.

  5. Saadiya sagt:

    @ posteo sagt:

    „Und schließlich, wozu gibt es Internet? Ich habe mich zum A1-Level informiert und bin auf die folgende Seite des Goetheinstituts gestoßen:: http://www.goethe.de/lrn/prj/wnd/deindex.htm?wt_sc=mwnd
    Dieser und andere online-Kurse können auch im Heimatland genutzt werden.“

    Lieber posteo, schön wenn man Internet hat. Es soll aber einige Länder auf der Welt geben, in denen Menschen an Orten innerhalb dieses Landes leben, an dem sie keinen Zugang zu einem solchen Internet haben bzw. es einen solchen Anschluss auch nicht gibt – übrigens auch einige Menschen in ihrem Heimatort auch keinen Strom und kein fließend Wasser und keine ausreichend Nahrung und keinen Zugang zu schulische Bildung und……was soll ich dir sagen……sie können auch kein Englisch. Die von dir aufgeführte Seite gibts nämlich nur in zwei Sprachen: deutsch und englisch! Schlecht wenn man dann nur Suza spricht oder Santali oder Khasi oder……tja, wenn man gar nicht lesen und schreiben kann…….Willkommen in der Welt der anderen posteo!

  6. Harry sagt:

    Voellig korrekt, dass die EU Kommissoon dagegen vorgeht.

    Wer meint Deutsch A1 waere einfach hat sich noch nie damit beschaeftigt. Ich kenne Aufgaben auf A1 Nievau da soll der Lernende zwischen Nominativ und Akkusativ unterscheiden – das koennen noch nicht mal viele Muttersprachler

  7. Das Türke sagt:

    Ich persönlich wusste von Anfang an, dass ich keine Frau aus der Heimat heiraten würde. da ich den institutionellen und gesellschaftlichen Rassismus in Deutschland selbst zu gut kenne und das für meine Zukünftige zur alltäglichen Belastung würde. Mein Kismet war dann auch eine türkische Frau die, genau wie ich , in Deutschland geboren und auch aufgewachsen war, zu heiraten. Man, war ich naiv ! Hätte ich eine Türkin aus der Heimat, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, geheiratet ,hätte sie wenigstens Kommentare , wie „Mumie, Pinguin, dumme Moslem Fo***“ ect. pp. nicht ertragen müssen. Natürlich werden solche Kommentare nur dann abgelassen, wenn kein dazugehöriger Mann in Sicht ist. Aber das ist eine andere Geschichte. Vielleicht sollte ich das bisschen Deutsch ,was ich kann, verlernen. Es wäre ja so um einiges gemütlicher glaube ich.

  8. posteo sagt:

    Cengiz 5 sagt:wenn die deutsche regierung diese leute besser integrieren würde als nur rassismus unter der bevölkerung zu schüren (vor allem in den medien und internetforen) würden die nicht alle aus ihren heimatländern heiraten wollen.

    Jetzt wird es für mich vollends verwirrend. Ich habe mich auf deutsche Staatsbürger bezogen (das können auch Ethnodeutsche sein), die einen Partner im Ausland kennengelernt haben und diesen heiraten wollen.
    Was ist jetzt also das Heimatland des deutschen Partners? Wenn die gefühlte Heimat des deutschen Partners nicht Deutschland sondern das Heimatland des ausländischen Partners ist, wäre es dann nicht sowieso besser, das er zu seinem Partner zieht.?
    (Der schriftlichen Einfachheit halber habe ich nur die männliche Form verwendet.)

    Zu Mevluede „So sehe ich das auch, Deutscher Staatsbürger, deutlich sieht man die Probleme, die Posteo mit Türken und anderen Nationalitäten hat, daran, dass er gegen die ungleiche Behandlung der verschiedenen Nationalitäten überhaupt nichts einzuwenden hat.“

    In dem behandelten Fall, Sprachtest für Ehegattennachzug werden ja auch Deutsche schlechter gestellt als andere EU-Bürger, US-Amerikaner und Japaner.

    Als ein weiteres Beispiel, dass in jedem Land Ungleichbehandlung von In- und Ausländern, bzw.gegenüber den verschiedenen nationalen Gruppen zu finden ist, möchte ich noch anmerken, dass die Türkei Ausländern angeblich nicht gestattet, Grundbesitz in der Türkei zu erwerben. Dies wurde jedenfalls als Argument für die doppelte Staatsbürgerschaft, um in der Türkei Grundbesitz erben zu können.

    PS: Was macht Sie eigentlich so sicher, dass ich nicht selbst Migrant bin?

  9. TaiFei sagt:

    @Posteo
    Ihre genannten Au-Pair-Vergleiche sowie ihre Touristen-Visa-Annahmen, belegen, dass Sie mit der Thematik wenig bis gar nicht vertraut sind.

    Zuerst einmal sollten Sie bedenken, dass der Schutz von Ehe und Familie in DE ein verfassungsgeschütztes Recht darstellt. Dazu gehört auch, dass Eheleute ein Recht auf ein gemeinschaftliches Eheleben haben. Die geltende Rechtslage der verpflichtenden Deutschprüfung VOR Visavergabe widerspricht diesem Grundrecht. Nicht nur das, sie widerspricht ferner auch dem dt. Diskriminierungsverbot, da diese Kurse ja nicht für Jeden gelten. Deutsche mit einem japanischen oder amerikanischen Ehepartner haben ja diese Probleme nicht. Ferner widerspricht sie auch dem europ. Diskriminierungsverbot, da der dt. Staatsbürger hier sogar gegenüber EU-Bürger benachteiligt ist. So z.B. erhält der peruanische Ehepartner eines spanischen Staatsangehörigen den Aufenthaltstitel für DE auch ohne Sprachtest.

    Zusammenfassend heißt das, dass die Regelung der verpflichtenden Sprachkurse VOR Aufenthaltstitelgewährung gegen mehrere Grundrechte verstößt. Ferner gebe ich zu bedenken, dass eine Abschaffung ja nicht die ebenfalls verpflichtenden Deutschkurse IN Deutschland tangiert. Diese bleiben ja nach wie vor erhalten.

    Den unterstellten rassistischen Hintergrund sehe ich hier allerdings auch nicht. Hier teile ich Ihre Ansicht. Die Problematik die sich hier ergibt es weniger eine Frage der Ethnie (und damit des Rassismus) sondern eher eine Frage des Geldes und damit neoliberaler/ökonomisierter Natur. Natürlich kann ich meinem Ehepartner in jedem Land der Welt genügend Deutsch für den A1-Test beibringen, das ist „nur“ eine Frage der finanziellen Mittel. Wer es sich leisten kann, über einen längeren Zeitraum mehrere Wohnsitze zu finanzieren, den eventuellen Verdienstausfall des Ehepartners zu kompensieren usw. usf. wird hier gar nicht benachteiligt. Wer diese finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, schaut dagegen in die Röhre. Die Benachteiligung ist als mehr sozialer als rassistischer Natur. Auch eine andere Praxis in DE zielt in die gleiche Kerbe. So wird dem ausländischen Ehepartner eines H4-Berechtigten auch gerne mal der unbefristete Aufenthaltstitel verweigert, obwohl die sonstigen Vorraussetzungen erfüllt wären.

    Fazit: Die derzeitige Regelung widerspricht gesellschaftlichen Grundrechten und diskriminiert nach sozialen Kriterien.

  10. Lionel sagt:

    Richtig deutlich ausgesprochen wurde es zwar selten, doch es war immer klar, dass der Sprachtest ein Mittel sein sollte, um Zwangsheiraten zu verhindern.
    Ein Staatsekretär bemerkte im DLF dazu, es habe Fälle von potentiellen Ehefrauen gegeben, die den Sprachtest absichtlich scheitern ließen, um ihre Heirat nach Deutschland zu verhindern.