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Nach CERD-Rüge

Bundesregierung fordert neue Ermittlungen gegen Sarrazin

Die Bundesregierung stellt in seiner Stellungnahme an den UN-Antirassismus-Ausschuss schärfere Gesetze gegen Rassismus in Aussicht. Außerdem soll erneut geprüft werden, ob Thilo Sarrazins Äußerungen strafrechtlich geahndet werden können.

Montag, 15.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.07.2013, 1:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Informationen des Tagesspiegels. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.

Die Erklärung der Bundesregierung ist eine Reaktion auf eine CERD-Rüge vom April dieses Jahres. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland vorgeworfen, die Äußerungen Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern nicht geahndet zu haben. Innerhalb von 90 Tagen sollte sich Deutschland erklären, mit welchen Maßnahmen sie reagiert wolle.

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CERD-Rüge Auslöser
Auslöser der CERD-Rüge war ein Strafantrag der Türkischen Gemeinde Berlin-Brandenburg (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der 2009 von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Sarrazins Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, lautete die Begründung. Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss.

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Die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung nahm der TBB „zu Kenntnis“. Sie fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten. TBB-Sprecherin Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen, ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.

Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Die Strafparagrafen Volksverhetzung und Beleidigung müssten deutlich konkretisiert und verschärft werden. Außerdem müsse – wie von CERD gefordert – das Thema Rassismus, in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei ebenfalls notwendig. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat wandte sich ebenfalls an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.

Der CERD-Rüge war ein Interview Thilo Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 vorausgegangen. Darin sagte er über die türkischen und arabischen Migranten wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“ Später gestand Sarrazin, dass diese Zahlen nicht belegt sind.

Medien uninteressiert
Dem Interview folgte Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Es wurde durch Vorabveröffentlichungen in der Bild und Der Spiegel zum meistverkauften Sachbuch seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Über Wochen und Monate hielt sich Sarrazin in den Schlagzeilen. Die CERD-Rüge und auch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung hingegen wurden von den Medien nur vereinzelt aufgegriffen. Kolat und Demir: „Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus muss in der Gesellschaft breiter debattiert werden.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Marie sagt:

    Nun ja, Songül – Die Fragen werden ja hier nicht beantwortet – ich hatte Lionel auch eine Frage gestellt. Meine Meinung zu rassistischer Volksverhetzung werde ich sicher nicht überdenken, denn nach meiner Meinung gibt es da nichts zu überdenken. Ich halte rassistische Volksverhetzung für den Wegbereiter zu rassistischen Morden und aus diesem Grunde ist sie auch strafbewehrt. Die Menschenrechte stehen über allen anderen Gesetzen, sowohl im GG, als auch im europäischen Recht, und meiner Meinung nach gibt es da nichts zu diskutieren und zu relativieren. Wir diskutieren hier ja auch nicht über die Frage, ob wir die Strafbarkeit von Mord und Totschlag beispielsweise abschaffen wollen. Eine verwässernde Diskussion über elementarste Grundrechte dient allein der Relativierung der Grundrechte und es gibt m.E. Grenzen, die man nicht überschreiten darf und Grenzen, über die es rein gar nix zu diskutieren gibt. Null Toleranz gegenüber dem Faschismus und Null Toleranz gegenüber dem Rassismus. Jede Tolleranz (absichtlich mit 2 LL) gegenüber dieser verbrecherischen Einstellung spielt den Rassisten und Faschisten in die Hände, macht den Rassismus gesellschaftsfähig und lässt über kurz oder lang alle Dämme der Zivilisation einstürzen. M..E. ist es von elementarer Wichtigkeit, dass die geistigen Brandstifter unmissverständlich die rote Karte für ihre menschenverachtenden Worte und Taten gezeigt bekommen. Was passiert, wenn das NICHT geschieht, das hat uns die Geschichte mehrfach gezeigt.

  2. Lionel sagt:

    @Songül

    Abschließend noch einmal zu der Frage, weshalb die Berliner Staatsanwaltschaft die Anzeige gegen Sarrazin nicht weiter verfolgt hat.
    Es hakte bei dem Tatbestandsmerkmal „Angriff auf die Menschenwürde“.
    Im üblichen Sprachgebrauch würde man einen solchen Angriff bejahen – Sarrazin hat sich abfällig und herablassend geäußert, das geht doch ganz klar gegen die Menschenwürde, könnte man meinen.

    Jedoch ist grundsätzlich erforderlich, dass dieser Angriff gegen den Persönlichkeitskern des Opfers, gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist.
    Sarrazin behauptete aber Einstellungen („diesen Staat ablehnen“) und Handlungen („nicht vernünftig für die Ausbildung seiner Kinder sorgt“).
    Das sind keine Angriffe auf den Persönlichkeitskern bzw. das Menschsein an sich von den angesprochenen Türken und Arabern.

    Das wäre dann der Fall gewesen, wenn er Türken und Araber als minderwertig oder parasitär bezeichnet hätte, was er aber nicht tat.
    Deshalb bewertete das BVerfG z. Bsp. die Parole „Ausländer raus“ nicht als Volksverhetzung.
    Die ist dann gegeben, wenn diese Parole mit der Ergänzung „minderwertige Menschen“ oder mit der Gleichstellung mit Tieren oder Sachen versehen wird. Dazu der Wissensch. Dienst des BT:
    http://www.bundestag.de/dokumente/anlysen/2009/volksverhetzung.pdf

    Ich hoffe, das war nicht allzu missionarisch – jetzt trinke ich einen Kaffee.

  3. posteo sagt:

    Marie sagt am 25.07.2013 um 14:57:
    Der Mord an Millionen Juden, Roma, =>Szinti, Behinderten, Homosexuellen, Antifaschisten, und anderen „Untermenschen“ wäre ohne die vorbereitende verrohte Hetzpropaganda der Nazis nicht möglich gewesen.

    Liebe Marie,
    was das Szinti angeht, muss ich Ihnen leider widersprechen. Das Szinti (Kurzbezeichnung für Szintigramm) war vor 1945 noch gar nicht erfunden. Ich nehme daher an, Sie meinen die Sinti.

    Herzlich
    Ihr posteo.

  4. aloo masala sagt:


    Jede Tolleranz (absichtlich mit 2 LL) gegenüber dieser verbrecherischen Einstellung spielt den Rassisten und Faschisten in die Hände, macht den Rassismus gesellschaftsfähig und lässt über kurz oder lang alle Dämme der Zivilisation einstürzen. M..E. ist es von elementarer Wichtigkeit, dass die geistigen Brandstifter unmissverständlich die rote Karte für ihre menschenverachtenden Worte und Taten gezeigt bekommen. Was passiert, wenn das NICHT geschieht, das hat uns die Geschichte mehrfach gezeigt.

    Die SED ist ein Gegenbeispiel für die obige Behauptung. Der von oben verordnete Antifaschismus sowie die systematische Verdrängung und Verleugnung von Rassismus gestatteten in der Meinungsdiktatur der DDR keinen offenen Diskurs über diese Themen. Aufklärung und Aufarbeitung der Geschichte wurden durch die SED blockiert. Was unter dem Strich dabei herausgekommen ist, können wir noch heute bei den NSU-Prozessen begutachten.

  5. aloo masala sagt:


    Der Mord an Millionen Juden, Roma, =>Szinti, Behinderten, Homosexuellen, Antifaschisten, und anderen „Untermenschen“ wäre ohne die vorbereitende verrohte Hetzpropaganda der Nazis nicht möglich gewesen.

    Es ist ja interessant, wie immer wieder die Nazis bemüht werden, um zu zeigen, weshalb rassistische Äußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien.

    Das dritte Reich war allerdings ein faschistischer Staat, der keine Meinungsfreiheit duldete, also auch keine Kritik gegen den Antisemitismus und Rassismus des Nazi-Regimes. Eine Aufklärung und ein offener Diskurs war somit nicht möglich. Die Menschen wurden teilweise mit perfekten PR-Inszenierungen manipuliert (ohne jemanden hier die Eigenverantwortung absprechen zu wollen), konnten hemmungslos ihre Menschenfeindlichkeit ausleben und hatten kein gesellschaftliches Korrektiv, das Ihre Handlungen und Worte anprangerte. Ohne dieses faschistische System und die faschistoide Ideologie, die Führerprinzip, Rassismus, Meinungsunterdrückung usw. umfassten, wäre es also gar nicht zum Holocaust gekommen.

    Deswegen ist es merkwürdig, dass so allerhand Aphorismen wie „Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ oder „rassistische Volksverhetzung ist der Wegbereiter für rassistisch motivierte Morde“ zum Besten gegeben werden. Letzteres, so wird behauptet, würde sogar die Geschichte lehren.

    Die Geschichte lehrt, dass neben dem Imperialismus/Kolonialismus vor allem faschistoide und totalitäre Systeme ohne Meinungsfreiheit den Rassismus in der perversesten Form auslebten. Verwunderlich ist deswegen, dass man im Kampf gegen den Rassismus das Problem nicht von einem erweiterten Blickwinkel betrachten und sich um ähnliche Aphorismen wie „Einschränkung der Meinungsfreiheit ist der Wegbereiter für faschistoide Denkstrukturen“ bemüht. Und „faschistoide Denkstrukturen führen zu faschistischen Regimes und diese zum Holocaust“.

    Nun gut, ich halte eh nicht viel von solchen Sinnsprüchen. Es handelt sich bei Aussagen wie „rassistische Volksverhetzung ist der Wegbereiter für rassistisch motivierte Morde“ um einen Fehlschluss, wie etwa der Klassiker „Cannabis ist die Einstiegsdroge für Heroin“. Rassismus ist als Indikator für rassistisch motivierte Morde ebenso untauglich wie Cannabis als Indikator für Heroinsucht. Der Anteil der gewaltbereiten Rassisten unter allen Rassisten ist extrem klein, so dass wohl andere Indikatoren entscheidend sind, die aus einem Menschen einen Mörder machen. Die Ideologie wird dann nur noch Mittel zum Zweck. Solche Typen sind auch dann tickende Zeitbomben, wenn es keinen Rassismus geben würde.

  6. Marie sagt:

    In der DDR, Herr Masala, gab es keine rassistischen Morde – die gibt und gab es ausschließlich in der BRD. Der Faschismus wurde in den Osten importiert und besonders anfällig sind immer Menschen, die Null Zukunftsperspektiven haben. Nach meiner Kenntnis (Sie dürfen mich gerne anhand von nachgewiesenen Beispielen korrigieren), wurden in der DDR weder Ausländer verbrannt, noch durch deutschnationale Zonen gehetzt -das war eine „Errungenschaft“ der Wiedervereinigung, die vom Westen in den Osten importiert wurde, in der DDR gab es nach meiner Kenntnis solche Auswüchse nicht. Die NSU-Mitglieder waren zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung Kinder zwischen 12 und 16 Jahren – der Hass auf Ausländer hat sich ganz zweifellos erst nach der Wiedervereinigung entwickelt.

    Und zwar deshalb, Herr Masala, weil im Westen solche Themen diskursfähig, gesellschafsfähig und mehrheitsfähig waren und weiter sind. Aufklärung und Aufarbeitung haben in der DDR in einem weit größeren Ausmaß statt gefunden, die alten Nazikader waren von allen Ämtern weitgehend ausgeschlossen, während im Westen Nazis die angebliche Demokratie aufbauten. -da waren nach sehr kurzer Schamfrist die alten Nazi-Schergen wieder in Amt und Würden und aufgearbeitet wurde da rein gar nichts.

  7. aloo masala sagt:

    @Songül

    Nachdem ich mich hier bei einigen als krasser Typ entblößt habe, vor dem man Angst haben muss, leg Du mal Deine Karten auf den Tisch (versteh es als schlecht formulierte Bitte ohne Zwang). Wo genau läuft bei Dir die Grenze der Meinungsfreiheit und vor allem warum läuft die Grenze dort, wo sie verläuft?

  8. Marie sagt:

    @posteo – den für das Thema inhaltlich wahnsinnig relevanten und in der Tat überaus wichtigen und bedeutenden Tippfehler schenke ich Ihnen mit einem roten Schleifchen nett verziert. Wenn Sie mir in nichts anderem „widersprechen“, bin ich hoch erfreut.

  9. Marie sagt:

    @Lionel – Herr Sarrazin hat auch behauptet, Türken und Araber seien genetisch dümmer, als Deutsche. Herr Sarrazin hat auch behauptet, 70 %(Türken) respektive 90 % (Araber) würden vom Staat leben und hätten keine produktive Funktion (eine eindeutige Lüge) und Herr Sarrazin hat auch behauptet, Türken und Araber würden ständig neue Kopftuchmädchen „produzieren.“ Herr Sarrazin hat noch viel mehr behauptet, was Sie in Ihrem Beitrag aus Gründen der Verharmlosung und Rassismusrechtfertigung unterschlagen und selbstverständlich geht all das an den Kern der Menschenwürde.

    Das sieht nicht nur die UN so, dass sehen auch viele Rechtsexperten so. Und wenn Sie das anders sehen, ist das m.E. Ihrer Geisteshaltung geschuldet. Im Gesetz steht auch nichts vom Kern, da geht es ganz einfach und ohne relativierendes Verharmlosungs-Geschwafel um die Menschenwürde.

    „die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,“ Beschimpft, böswillig verächtlich macht, verleumdet – all das haben Sarrazins Hetzbeiträge zweifellos erfüllt und Ihr Geschwafel von angeblich anderweitigen und darüber hinaus gehenden Erfordernissen dient nur einem einzigen Zwecke: Der Verharmlosung und Rechtfertigung rassistischer Volksverhetzung.

    Der einzige Grund, weshalb die Staatsanwaltschaft hier nicht ermitteln will, ist das geschlossene rechte Auge und der traditionelle Unwillen der deutschen Justiz ,gegen rechte volksverhetzende Rassisten gesetzeskonform vorzugehen. Gestern so, wie heute. Bei der NSU nicht anders als bei Sarrazin. Ermittelt wird gegen die Opfer und gegen die, die sich der rassistischen Volksverhetzung entgegen stellen – zu diesem Zwecke manipuliert man auch Filmaufnahmen, schreddert Beweismaterial und schreckt vor gar nichts mehr zurück.

  10. Saadiya sagt:

    @ Marie
    Zunächst einmal muss ich Ihnen für Ihre klaren Antworten hier in diesen Forum danken. Sie bringen Dinge immer wieder auf den Punkt.

    Sie schrieben: „Der einzige Grund, weshalb die Staatsanwaltschaft hier nicht ermitteln will, ist das geschlossene rechte Auge und der traditionelle Unwillen der deutschen Justiz ,gegen rechte volksverhetzende Rassisten gesetzeskonform vorzugehen. Gestern so, wie heute. Bei der NSU nicht anders als bei Sarrazin. Ermittelt wird gegen die Opfer und gegen die, die sich der rassistischen Volksverhetzung entgegen stellen – zu diesem Zwecke manipuliert man auch Filmaufnahmen, schreddert Beweismaterial und schreckt vor gar nichts mehr zurück.“

    Hr. Sarrazin war eben nur aus diesen Gründen in der Lage, ein solches Buch straffrei zu veröffentlichen. Es ist erschreckend zu erleben, dass staatliche Institutionen gegenüber solchen Vorgängen scheinbar blind sind. Das Menschen unterschiedlichen Ansichten haben können, ist natürlich, allerdings obliegt es dem Staat hier eine gewisse Sorgfalt walten zu lassen und nicht noch förderlich in Erscheinung zu treten, wenn Rechte des GG in Deutschland aufgespalten und ausgehebelt werden.