Anzeige

Nach CERD-Rüge

Bundesregierung fordert neue Ermittlungen gegen Sarrazin

Die Bundesregierung stellt in seiner Stellungnahme an den UN-Antirassismus-Ausschuss schärfere Gesetze gegen Rassismus in Aussicht. Außerdem soll erneut geprüft werden, ob Thilo Sarrazins Äußerungen strafrechtlich geahndet werden können.

Montag, 15.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.07.2013, 1:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Informationen des Tagesspiegels. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.

Die Erklärung der Bundesregierung ist eine Reaktion auf eine CERD-Rüge vom April dieses Jahres. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland vorgeworfen, die Äußerungen Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern nicht geahndet zu haben. Innerhalb von 90 Tagen sollte sich Deutschland erklären, mit welchen Maßnahmen sie reagiert wolle.

___STEADY_PAYWALL___

CERD-Rüge Auslöser
Auslöser der CERD-Rüge war ein Strafantrag der Türkischen Gemeinde Berlin-Brandenburg (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der 2009 von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Sarrazins Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, lautete die Begründung. Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss.

Anzeige

Die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung nahm der TBB „zu Kenntnis“. Sie fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten. TBB-Sprecherin Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen, ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.

Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Die Strafparagrafen Volksverhetzung und Beleidigung müssten deutlich konkretisiert und verschärft werden. Außerdem müsse – wie von CERD gefordert – das Thema Rassismus, in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei ebenfalls notwendig. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat wandte sich ebenfalls an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.

Der CERD-Rüge war ein Interview Thilo Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 vorausgegangen. Darin sagte er über die türkischen und arabischen Migranten wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“ Später gestand Sarrazin, dass diese Zahlen nicht belegt sind.

Medien uninteressiert
Dem Interview folgte Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Es wurde durch Vorabveröffentlichungen in der Bild und Der Spiegel zum meistverkauften Sachbuch seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Über Wochen und Monate hielt sich Sarrazin in den Schlagzeilen. Die CERD-Rüge und auch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung hingegen wurden von den Medien nur vereinzelt aufgegriffen. Kolat und Demir: „Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus muss in der Gesellschaft breiter debattiert werden.“ (bk) Leitartikel Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Mathis sagt:

    @ Marie
    Sehr romantisch-verklärte Vorstellungen hegen Sie über den Antifaschismus der DDR.Auch dort gab es nur eine Bevölkerung, die durch die Mühlen des Naziregimes gedreht worden war. Die Aufarbeitung der Greuel ging unter in neuer Propaganda, diesmal nur rot angestrichen.Im verordneten Bewusstsein, der bessere, geleuterte Staat zu sein, war mit der „Aufarbeitung“ schnell Schluss.Wozu denn auch? Es herrschte „Demokratie“ und „Antifaschismus“. Für die totale Kontolle gab´s die Stasi.Die Feindseligkeiten gegen „Fremde“ treibt ja dort die unheimlichsten Blüten, wo es „Fremdes“ kaum gab oder gibt.Da scheinen mir eher die Zusammenhänge zu liegen.Aber Ihrer Argumentation ist eines ganz sicher zu attestieren.Sie endet immer am gleichen Nullpunkt.

  2. Lionel sagt:

    Nazis und Neonazis in der DDR:
    http://www.fas-schoenberg.com/13august/sed-nazis-in-der-ddr.html
    http://www.zeit.de/2012/08/DDR-Nazis

    Mit dem „antifaschistischen“ Arbeiter- und Bauernstaat war es nicht sehr weit her…

  3. Saadiya sagt:

    @ aloo masala

    Ich heiße zwar nicht songül, aber dennoch eine Antwort auf Ihre Frage. Ich verstehe es so: Die Meinungsfreiheit endet immer dort, wo jemand öffentlich oder im Rahmen von Aktivitäten innerhalb einer Gruppierung anderer Menschen diskreditiert und diesen Personen Grundrechte aberkennt. Natürlich ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, und eben auch ein Grundrecht. Aber wie alles im Leben, hat sie Grenzen. Die beginnen immer dort, wo die öffentlich (!!!! privat darf er denken und sagen was er mag) vertretene Meinung dazu geeignet ist, Einzelpersonen oder Gruppen von Menschen pauschal zu verleumden und gegen diese zu hetzen und damit dazu beizutragen, den sozialen Frieden in der Gesellschaft zu gefährden.
    In Artikel 5, Absatz 2 heißt es kurz und bündig: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Die Schranken in den allgemeinen Gesetzen finden sich in dem hier im Forum schon zitierten Paragraphen der Volksverhetzung. Darunter fallen Meinungsäußerungen, die andere zum Hass gegenüber anderen Gruppen von Menschen aufstacheln. Genau das macht Sarrazin mit seinem Buch und der „das-wird-man-ja-noch-mal-sagen-dürfen“ Strategie, die er mit frei erfundenem Zahlenmaterial als richtig zu deklarieren sucht. Meinungen, unter einem klar rassistischen Motto überschreiten die Grenzen der Meinungsfreiheit und dürften so auch rechtlich verfolgt werden.

  4. Lionel sagt:

    Sarrazin hat nie behauptet, Türken und Araber seien genetisch dümmer als Deutsche – mit absoluter Sicherheit nicht in dem Lettre-Interview, und nur um das geht es hier.

    „Produktion von KT-Mädchen“ und „eine große Zahl von Arabern und Türken hat keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel“ sind unterstellte (natürlich abschätzige gemeinte) Handlungen bzw. Einschätzungen der wirtschaftlichen Produktivität – sie greifen aber nicht den Persönlichkeitskern bzw. das Menschsein als solcher der bezeichneten Gruppen an.
    Ein derartiger Angriff ist aber ist erforderlich, um als Angriff auf die Menschenwürde zu gelten.

    Und richtig, im Gesetzestext steht nur etwas von Menschenwürde.
    Was darunter konkret zu verstehen ist, ist Sache der Rechts- und Gesetzesauslegung .
    Das geschieht in der wissenschaftlichen juristischen Literatur oder der Rechtsprechung, z. Bsp. beim BVerfG.
    Danach ist der Begriff der Menschenwürde als ein einschränkendes Merkmal des weit gefaßten Tatbestandes des § 130 StGB zu verstehen (vgl Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 130 Rn. 12)
    Die Behauptung einer Minderwertigkeit als solcher trifft den Persönlichkeitskern eines Menschen – die Behauptung geringer Produktivität hingegen mag zwar ehrenrührig sein – doch der Ehrenschutz, so das BVerfG ist – ist durch die Menschenwürde nicht erfasst.

    Und deshalb hat die Staatsanwaltschaft Berlin , weil Sarrazin keinen Straftatbestand erfüllt hat, die Anzeige nicht weiter verfolgt.

  5. aloo masala sagt:

    @Marie

    Was Sie in Bezug auf die DDR behaupten lässt sich in einem Satz zusammen fassen: Es ist zum einen sachlich falsch und zum anderen übernehmen Sie die Propagandarhetorik der SED-Kader.

    Falsch ist die Behauptung, es hätte in der DDR keine rassistischen Morde gegeben. Die Morde gab es, wurden jedoch offiziell von der „antifaschistischen“ SED totgeschwiegen. Falsch ist auch die Behauptung, dass es keine Nazi-Kader in der SED Karriere machten. Die SED baute im großen Stil auch auf Angehörige von nationalsozialistischen Organisationen.

    Belege dazu finden Sie beispielsweise bei Harry Waibel (http://de.wikipedia.org/wiki/Harry_Waibel)

    Ausschreitungen vom Kaliber wie in Rostock-Lichtenhagen gab es auch vor der Wiedervereinigung in der DDR. Als Beispiel seien die mehrtägigen rassistischen Ausschreitungen in Erfurt gegen Algerier genannt. In diesem Fall gab es glücklicherweise nur Verletzte. Doch die Parole war klar: „schlagt die Algerier tot“. Die SED sprach von Rowdys und nicht von Rassisten. Der Rassismus gegen die Algerier ging dann flächendeckend mit Parolen „ihr schwarzen Schweine, haut ab nach Afrika“ auch nach den Übergriffen weiter, was dazu führte, dass die algerische Regierung nach und nach ihre Arbeiter zurückholten.
    Rassismus gab es vor 1990 auch in der BRD, rassistisch motivierte Morde ebenfalls, jedoch kann man schwer behaupten, dass die Bevölkerung der BRD vor 1990 einen flächendeckenden Rassismus tolerierte bzw. unterstütze (wie z.B. der Applaus in Rostock-Lichtenhagen), der Regierungen zwang, ihre Landsleute in Sicherheit zu bringen.

    Zum Abschluss weise ich darauf hin, dass Ihre Aussagen exakt der Propagandarhetorik der SED entsprechen. Die SED war ebenfalls stets der Meinung, die DDR sei ein antifaschistischer Schutzwall, in der es keinen Rassismus gab, während im Westen die Nazi-Kader Karriere machen würden. Mit dem Fall der Mauer, zerfiel die Diktatur der SED und brach der antifaschistische Schutzwall. Der undemokratische („vermeintlich demokratische“) Westen konnte dann seine faschistische Ideologie in den Osten importieren. Die faschistische Saat ging im atemberaubenden Tempo auf, bei Heerscharen von Menschen wurden Weltanschauungen und Gesinnungen im Handumdrehen umgekrempelt. Binnen weniger Wochen hatten wir dann den ersten rassistisch motivierten Mordfall im Osten nach dem Fall der Mauer. Diese Sicht halte ich für hochgradig unseriös und argumentative kaum haltbar.

  6. aloo masala sagt:

    @Saadiya

    Danke für Ihre Antwort. Natürlich muss man nicht Songül heißen, um eine in einer öffentlichen Diskussion gestellte Frage zu beantworten.

    Ich hätte eine Frage. Sie schreiben:

    —-
    jemand öffentlich oder im Rahmen von Aktivitäten innerhalb einer Gruppierung anderer Menschen diskreditiert und diesen Personen Grundrechte aberkennt
    —-

    Sind Staaten oder Gruppen diskreditierungsfähig? Ab wann beginnt bei Ihnen die Diskreditierung, die strafrechtlich verfolgt werden sollte?

  7. Songül sagt:

    @Lionel

    Vielen Dank für die Ausführungen, die sehr schön aufzeigen, dass Recht im hiesigen Rechtssystem reine Auslegungssache ist und nie allgemeingültigen Charakter besitzt, soll heißen die Bremer Staatsanwaltschaft hätte womöglich mit demselben Gesetzesbuch anderes Recht gesprochen, oder mit Prof. Willi Geigers (Bundesverfassungsrichter a. D.) Worten:
    „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
    Reine Rabulisterei, gestützt von Formeln und Fristen, die es einzuhalten gilt.
    Spitzfindige passieren mit ihrem grausamen Gedankengut am Recht vorbei, während dumpfe Hassparolen geahndet werden, oder mit Daniel Spitzers (österreichischer Jurist und Journalist) Worten:
    „Früher hieß es: die kleinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen; jetzt aber: die kleinen Diebe hängt man, den großen läuft man nach.“
    Für die Feststellung von richtig oder falsch ist die Juristerei (die „illiberalste Wissenschaft“ nach Heinrich Heine) die weniger geignete Methode, denn
    „Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat.“ (Zitat aus dem Film „Justiz“ – Drehbuch und Regie: Hans W. Geißendörfer – nach dem gleichnamigen Roman von Friedrich Dürrenmatt)

  8. Marie sagt:

    Nun, Herr Lionel, der Herr Sarrazin hat sehr wohl behauptet, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wiesen eine unterschiedliche Intelligenz auf – entlehnt aus der längst widerlegten Rasselehre.

    „Wir werden auf natürlichem Wege durchschnittlich dümmer“, sagte der Bundesbank-Vorstand auf einer Veranstaltung im Juni. Einwanderer „aus der Türkei, dem Nahen und Mittleren Osten und Afrika“ wiesen weniger Bildung auf als Einwanderer aus anderen Ländern – und sie bekämen mehr Kinder als Deutsche. Es gebe „eine unterschiedliche Vermehrung von Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlicher Intelligenz“, sagte der frühere Finanzsenator Berlins. In seinem Buch, das am heutigen Montag erscheint, legt Sarrazin nach: Er behauptet unter Berufung auf Darwin und Mendel, dass 50 bis 80 Prozent der Intelligenz vererbt würden – UND SPRICHT VON GENETISCHEN UNTERSCHIEDEN ZWISCHEN DEN ETHNIEN.“

    http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/fakten-zu-sarrazins-thesen-die-maer-von-der-vererbten-dummheit-a-714558.html

    Des Weiteren hat er beispielsweise behauptet: “ Ganze Clans haben eine lange Tradition von Inzucht und entsprechend viele Behinderungen. Es ist bekannt, dass der Anteil der angeborenen Behinderungen unter den türkischen und kurdischen Migranten weit überdurchschnittlich ist. “

    Und noch viel Ungeheuerliches und viele Lügen mehr hat der Herr S. behauptet, was eindeutig den Kern der Menschenwürde trifft. M.E. trifft es auch den Kern der Menschenwürde, wenn Bevölkerungsgruppen als „unproduktive Schädlinge“ verleumdet werden (70 respektive 90 %), die den „Fortbestand der Deutschen gefährden“, was eindeutig eine Lüge ist.

    Und wenn Sie hier auf Tröndle/Fischer und das BVerfG verweisen, so ist dem zu entgegnen, dass weder die Einen noch das Andere den § 130 StGB auf die von Ihnen behauptete Weise, nach der die konkreten Äußerungen des Herrn S. angeblich nicht strafbar seien und angeblich nicht den „Kern der Menschenwürde träfen“, eingeschränkt haben. Ihre PERSÖNLICHE Auslegung der Rechtssprechung des BVerfG und der einschlägigen Literatur ist geprägt allein von Ihrer persönlichen Geisteshaltung.

    Im Gesetz steht eindeutig, dass ein Angriff auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen, Verleumdung und/oder Beschimpfung unter die strafbaren Handlungen fällt Dass Sie persönlich in den obigen und vielen anderen Aussagen des Herrn S. diesen Tatbestand nicht erkennen wollen, ebenso, wie die auf dem rechten Auge blinde Staatsanwaltschaft diesen Sachverhalt nicht erkennen will, ist ohne jeden vernünftigen Zweifel der Geisteshaltung der Staatsanwaltschaft und Ihrer eigenen geschuldet.

    Weder Tröndle/Fischer noch das BVerfG haben behauptet, dass die Äußerungen des Herrn S. den Kern der Menschenwürde NICHT beschädigen. Und es ist für jeden nicht rechtsblinden und nicht rassismusblinden Rechtsexperten ohne weiteres problemlos erkennbar, dass diese Äußerungen sehr wohl den Kern der Menschenwürde massiv angreifen und beschädigen. Die rechtsblinde und rassismusblinde Auslegung der Gesetze und der Rechtssprechung sowie der juristischen Literatur durch die Staatsanwaltschaft ist ein Skandal, wie die Rechtsexperten der UNO (und viele andere mehr) völlig zu Recht festgestellt haben. Die deutsche Justiz hat schon einmal eine „Auslegung“ der Menschenwürde rechtsmissbräuchlich verfolgt und die Menschenwürde abgeschafft. Und sie tut es jetzt schon wieder, zumindest die nicht handelnde Staatsanwaltschaft, die in den genannten Verleumdungen, Beschimpfungen und dem Verächtlichmachen von Bevölkerungsgruppen sich weigert, einen Angriff auf die Menschenwürde zu erblicken. Es kommt immer auf die Geisteshaltung dessen an, der die Gesetze „auslegt.“

  9. aloo masala sagt:

    Die Argumente von Songül und Marie sind ein weiteres Argument dafür, dass Meinungsfreiheit sehr weit gefasst werden sollte. Denn wenn die Geisteshaltung für die Auslegung der Gesetze entscheidend ist, wie kann dann eine Rechtsprechung sich anmaßen zu entscheiden, was gesagt werden darf und was nicht?

  10. Songül sagt:

    @aloo masala

    „Schiebe!“ ;-)

    Wollte mich schon längst aus der Diskussion ausklinken, will dir „krassen Typen“ aber noch kurz, fernab von politischer Bühne und Jurisprudenz, antworten. Um etwas im Großen und Ganzen zu verstehen (und zu verändern), muss man bei der kleinsten Zelle beginnen. Dies tu‘ ich am Exempel meines persönlichen Empfindens. Wenn man etwas gegen meine Person, meine Attitüde oder mein Verhalten hat, steh‘ ich drüber. Wenn man mir jedoch etwas unterstellt, was nicht der Wahrheit entspricht, diese Unterstellungen noch dazu verbreitet und Stimmung gegen mich macht und damit einhergehend mein
    Leben negativ beeinflusst, da hört es für mich auf!

    Viel wichtiger als die strafrechtliche Verfolgung wäre für mich in solch einem Fall die gesellschaftliche Ächtung der bösartigen Unterstellungen und die
    damit einhergehende Solidarisierung mit mir.
    Was nützt mir der strafrechtlich geahndete Sarazzin, wenn er vom Volk als “ „Märtyrer“ gefeiert wird?

    P.S.: In meinen Sturm- und Drangzeiten habe ich auch mit dem US- amerikanischen Verständnis von Meinungsfreiheit geliebäugelt, bin mit den Jahren davon abgerückt.