Schüler und Studenten
Sieben Prozent aller BAföG-Empfänger haben ausländischen Pass
Im Jahr 2012 erhielten knapp eine Million Schüler und Studenten BAföG, rund 7 Prozent von ihnen hatten keine deutsche Staatsbürgerschaft. Das teilte das Statistische Bundesamt auf Nachfrage des MiGAZIN mit.
Mittwoch, 24.07.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 26.07.2013, 3:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland 979.000 Schüler und Studenten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Damit stieg die Zahl der BAföG-Empfänger gegenüber 2011 um knapp 17.000 beziehungsweise 1,7 Prozent. Unter den Geförderten waren 308.000 Schüler und 671.000 Studierende. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.
Wie das Statistische Bundesamt auf Anfrage des MiGAZIN weiter mitteilte, hatten rund 66.770 beziehungsweise 6,8 Prozent aller BAföG-Empfänger keine deutsche Staatsbürgerschaft. Die mit Abstand meisten Leistungsempfänger (24.900) hatten einen türkischen Pass und mit jeweils über 3.000 Empfängern folgten Schüler und Studenten mit einem russischen und italienischem Pass.
265 Tsd. ausländische Studenten
Zum Wintersemester 2011/2012 waren an den deutschen Hochschulen 265.300 ausländische Studenten immatrikuliert. Die meisten hatten einen türkischen (28.500) beziehungsweise einen chinesischen (25.500) Pass. An dritter Stelle folgten Studierende aus der Russischen Föderation (13.600).
Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben des Bundes und der Länder für BAföG rund 3,3 Milliarden Euro, ein Plus von rund 98 Millionen Euro (3,1 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Im Durchschnitt erhielten geförderte Schüler monatlich 401 Euro pro Person (+ 16 Euro) und geförderte Studierende 448 Euro pro Person (– 4 Euro). 28 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern. (sb) Aktuell Gesellschaft
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Dabei sollte man nicht übersehen, daß der bundesdeutsche Staat in der Bildungspolitik sehr sparsam, bzw. geizig ist; aus geringfügigen Anlässen wird BAFöG-Empfängern diese Leistung wieder ganz gestrichen, auch wenn diese die Ursache hierfür selbst nicht verschuldet haben.