Vergabepraxis von Ausbildungsplätzen
Jeder dritte Arbeitgeber lehnt Frauen mit Kopftuch ab
Dass Frauen mit Kopftuch es schwer haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, war bekannt. Dass diesen Frauen aber mehr als jeder dritte Betrieb verschlossen bleibt ist neu und geht aus einer aktuellen Studie der Pädagogischen Hochschule Freiburg hervor.
Donnerstag, 15.08.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Sie sind hoch motiviert und bringen beste Voraussetzungen mit für einen Ausbildungsplatz – junge Frauen mit Kopftuch. Dennoch bleiben ihnen die Türen von mehr als ein Drittel (35,1 Prozent) aller Ausbildungsbetriebe verschlossen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg.
Für die Untersuchung wurden exemplarisch kleine, mittlere und große Betriebe im Breisgau-Hochschwarzwald angeschrieben und nach der Vergabepraxis ihrer Ausbildungsplätze befragt. Mehr als 700 haben geantwortet – mit erstaunlicher Offenheit. Danach würden viele Betriebe (12,4 Prozent) eine Bewerberin nicht nur wegen dem Kopftuch ablehnen, sondern auch dann, wenn sie oder er den Islam praktiziert. Einen Homosexuellen würden der Erhebung zufolge 4,5 Prozent der befragten Betriebe ablehnen.
Massive Einschränkung der Ausbildungschancen
Studienautor Prof. Albert Scherr sieht darin eine „massive einschränkung“. Im SWR-Fernsehen erklärte er, dass viele dieser Jugendlichen oft doppelt eingeschränkt seien in ihren Ausbildungschancen. Für Hartmut Möller von der Industrie- und Handelskammer Freiburg ist das nichts Neues. Er kennt die Gründe für die ablehnende Haltung der Betriebe: es sind Vorurteile und Ängste.
Vor allem im Dienstleistungsbereich würden viele wegen des Kundenkontakts keine Musliminnen mit Kopftuch einstellen. „Wir können die Betriebe nicht zwingen, ihr Verhalten zu ändern. Wir können nur appellieren. Das Damoklesschwert des Fachkräftemangels hängt über den Betrieben und die müssten das jetzt endlich mal begreifen“, so Möller.
Politik in der Pflicht
Bereits am Dienstag hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine Studie vorgelegt, die die Ergebnisse der Freiburger Erhebung stützt. Danach ist die Benachteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Bildungssektor oder auf dem Arbeitsmarkt weit verbreitet. Dass Frauen mit Kopftuch viel häufiger diskriminiert werden, ging auch schon aus der ADS-Erhebung hervor.
Vertreter türkischer und muslimischer Organisationen sehen die Politik in der Pflicht. „Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Menschen mit Migrationshintergrund in der Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden und die Politik immer noch keine Konsequenzen daraus zieht und Schritte zur Behebung von Diskriminierung verweigert, und das, obwohl immer wieder auch die Diskriminierung von staatlicher Seite belegt wird“, erklärte etwa Ayşe Demir, stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland. Diese Diskriminierungserfahrungen führten bei den Betroffenen zu Resignation und Frust mit negativen Auswirkungen auf Leistungen und Motivation.
Forderung nach AGG in Bundesländern
Demir fordert Allgemeine Gleichbehandlungsgesetze (AGG) in den Bundesländern und unabhängige Beratungs – und Beschwerdestellen damit Betroffene Anlaufstellen haben. „Solange Vorbehalten, Vorurteilen und Diskriminierungen nicht mit konsequenten Maßnahmen von staatlicher Seite entgegengewirkt wird, wird sich an dieser Situation kaum etwas ändern“, erklärte Demir.
Der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kızılkaya, zeigte sich von den aktuellen Untersuchungen nicht überrascht. Die Ergebnisse bestätigten, was muslimische Religionsgemeinschaften schon lange kritisieren: „Von Kindesalter an sehen sich Muslime aufgrund ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt“, so Kızılkaya.
Arbeiten am Kern des Problems
Das Bild des Islam und der Muslime in Deutschland werde durch die mediale Berichterstattung, aber auch durch teilweise islamfeindliche Rhetorik von Politikern mit Vorurteilen versehen. Es sei nicht verwunderlich, dass diese Darstellungsweise einen negativen Einfluss auf die Gesellschaft und alle Lebensbereiche habe. „Von Vorurteilen gegenüber Muslimen sind weder Lehrer an Schulen, Erzieher an Kindergärten noch Arbeitgeber in Unternehmen ausgeschlossen. Dadurch wird dann auch deren Handeln gegenüber Muslimen negativ geprägt“, erklärte Kızılkaya weiter. Er fordert nicht nur die Einrichtung von Beschwerdestellen, sondern auch ein Arbeiten am Kern des Problems, „nämlich dort, wo diskriminierende Einstellungen entstehen“. Sonst werde nur am Symptom gearbeitet, nicht aber an der Ursache.
Beunruhigt von den Studienergebnissen zeigte sich auch Ali Ataullah Demirezen, Präsident des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). „Dass Menschen aufgrund ihres Andersseins in dieser Gesellschaft benachteiligt und ausgegrenzt werden, ist inakzeptabel. Jeder Bürger dieses Landes, unabhängig seiner Herkunft, Hautfarbe oder Religion muss gleich behandelt werden“, so Demirezen. Der VIKZ-Präsident appelliert ebenfalls an Politik und Gesellschaft, Diskriminierung und Ungerechtigkeit stärker zu bekämpfen und Hilfsangebote für Betroffene zu fördern. Sonst würden unnötig Potenziale verschwendet und das gesellschaftliche Klima negativ beeinflusst.
Bereits in der Vergangenheit kritisierte der Dachverband der vier größten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland, Koordinationsrat der Muslime (KRM), dem auch Islamrat und VIKZ angehören, staatliche Kopftuchverbote als schlechte Vorbilder für die freie Marktwirtschaft. Wenn schon der Staat Benachteiligung per Gesetz legitimiere, seien Nachahmer aus der Privatwirtschaft die selbstverständliche Folge, so der Vorwurf. (etb/sb) Gesellschaft Studien Wirtschaft
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD beschließt „Remigration“ Abschiebung von „Personengruppen mit schwach…
- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Spurwechsel ermöglichen Migrationsexperte fordert Bleiberecht für arbeitende…
@Lynx
—-
Wer mit religösen Symbolen und offensiver religös gepräger Erscheinung am Arbeitsplatz auftritt, muss sich fragen lassen: was für Werte lebt jener? Ist dieser fähig, die beruflichen Anforderungen zu erfüllen? Oder sind Menschen, die ihre Religion so dominant vor sich hertragen, religöse Handlungen wie Gebete, Waschungen, aber auch Begrüßungen, wichtiger als die Regeln am Arbeitsplatz?
—-
Ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Inwiefern lässt das Kopftuch der gläubigen Muslima oder der noch auffälligere Dastar/Turban der Sikhs
Rückschlüsse darüber zu, ob der Träger der Kopfbedeckung die notwendige berufliche Qualifikation aufweist.
Der indische Premierminister Manmohan Singh ist Sikh und trägt aus religiöser Verpflichtung Dastar und Bart. Indiens Verfassung schreibt ähnlich wie die deutsche Verfassung ebenfalls religiöse Neutralität vor und steht gleichzeitig für Glaubensfreiheit ein. Singh repräsentiert den Staat Indien und darf gleichzeitig seine Religion frei ausüben und scheint vermutlich auch über eine bessere Qualifikation für das Amt des Premierministers zu besitzen als der eine oder andere indische Christ in Kerala oder Goa, der aufgrund seiner Fähigkeiten es zu einem guten Rickshaw-Fahrer gebracht hat.
Anderes Beispiel wäre Benazir Bhutto, ehemalige Premierministerin von Pakistan. Sie bedeckte (leicht) ihr Haupt.
Worauf stützen Sie Ihre Überlegungen, dass was sich auf dem Kopf befindet mehr über die berufliche Qualifikation aussagt, als das was sich im Kopf befindet?
Sowohl aus dem innerstaatlichen Gleichbehandlungsrecht (Formulierung des § 1 AGG) als auch aus dem Europarechts ergibt sich, dass religiöse und nichtreligiöse weltanschauliche Anliegen am Arbeitsplatz in völlig gleichem Umfang zu berücksichtigen sind. Durch das Antidiskriminierungsrecht sollen keinesfalls religiöse Vorrechte gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen begründet werden. Sind in Firmen sichtbare religiöse Zeichen zugelassen, müssen auch Anhängern nichtreligiöser Weltanschauungen (Atheisten, Kemalisten, Umweltaktivisten, Marxisten, Burschenschafter etc.) die gleichen optischen Ausdrucksmöglichkeiten gewährt werden. Zurückhaltung mit dem sichtbaren Präsentieren der eigenen Gesinnung während der Arbeitszeit bedeutet jedoch Rücksichtnahme auf Menschen mit anderen Einstellungen. Ein Faustrecht für jene Personen, deren Religion oder Weltanschaulung sich in besonders auffälligen oder umstrittenen Symbolen manifestiert, entspricht überhaupt nicht den Intentionen des Gleichsbehandlungsrechts und schafft keineswegs mehr Pluralität. Keine Religion oder Weltanschauung kann für sich in Anspruch nehmen, dass gerade ihre sichtbaren Zeichen wichtiger, höherwertiger oder unverzichtbarer wären als jene anderer Gesinnungen. Das wäre eine diskriminierende Anmaßung. Das konsequente optische Neutralitätsprinzip ist daher die empfehlenswerteste Form der Nichtdiskriminierung auch für Firmen am privaten Arbeitsmarkt, da es alle Religionen und Weltanschauungen tatsächlich gleich betrifft.
Wenn man aus einem Kopftuch kein „sichtbares Präsentieren einer angeblichen Gesinnung“ herbei konstruiert, so wie Sie das tun, und kein „besonders auffälliges Symbol (was um Himmels Willen soll an einem Kopftuch so auffälig sein, dass andere sich gestört fühlen, soviel Toleranz, anderen die Auswahl ihrer Kleidungsstücke selbst zu überlassen, sollte man schon besitzen) sind alle Ihre bemühten Pseudoargumente hinfällig. Solange sich in diesem Lande kein Mensch daran stört, dass Kreuze an Hälsen baumeln, hat sich auch niemand daran zu stören, dass Kopftücher Haare bedecken. Wer aus Gründen der Religion, der Nicht-zur-Schau-Stellung oder was auch immer meint, seine Haare verdecken zu müssen, hat ein Recht darauf, seine Haare zu verdecken. Es stört sich ja auch niemand daran, dass Männer und Frauen Hüte tragen, schlecht sitzende Anzüge oder entblößte Beine und oder Arme. Zu kurze Röcke oder was auch immer. Ein Kopftuch ist ein Kopftuch und sonst nichts. Und es ist noch nicht sehr lange her, dass die Frauen auch hierzulande Koptuch getragen haben, früher aus Gründen der „Schicklic hkeit“ später Wer ein Kopftuch zum „Präsentieren einer Gesinnung“ oder zum „besonders auffälligen Symbol“ hoch stiliesiert und sich daran stört, sollte m.E. an seiner eigenen intoleranten Gesinnung dringend arbeiten.
@marie
An die Wiener Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich vor einiger Zeit auch eine Burschenschaft gewandt und ein Prüfungsverfahren eingeleitet, weil sie sich diskriminiert fühlt. Sind für dich Burschenschafterkappen auch einfach Hüte, die man aus Toleranz akzeptieren muss?
http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Strache-und-die-Burschenschaften-Gratwanderung-am-rechten-Rand;art385,618634
Wie soll man juristisch schlüssig im Lichte des Gleichbehandlungsgedankens argumentieren, dass die eine Kopfbedeckung während der Arbeit getragen werden darf und die andere nicht?
Gewiss ist das Kopftuch manchmal einfach ein harmloses meditatives Zeichen, allerdings kann nicht in Abrede gestellt werden, dass es auch eine politische Komponente hat. So sind die betuchten Ehefrauen von Gül & Erdogan sehr wohl Sinnbild und Werbeträger der gesellschaftspolitischen Ziele der AKP. Ich habe daher auch volles Verständnis für einen aus der Türkei stammenden Arzt, der in seiner Wiener Ordination partout keine kopftuchtragende Sprechstundenhilfe einstellen wollte. Er wolle vermeiden, dass gegenüber seinen Patienten auch nur der Anschein entstehen könnte, er sympathisiere mit der Niederschlagung der Demonstrationen am Taksim-Platz. Das christliche Kreuz drückt für die einen Nächstenliebe aus, die anderen denken an sexuellen Kindesmissbrauch in kirchlichen Einrichtungen. Hammer-Und-Sichel symbolisieren für die einen noch immer den Idealzustand der klassenlosen Gesellschaft, andere denken an die stalinistischen Verbrechen. Jeder Mensch muss damit leben, dass jenes sichtbare Zeichen, welches ihm bedeutsam ist, von anderen Menschen aus gutem Grund abgelehnt werden kann. Jene Personen, für welche solche Äußerlichkeiten am Arbeitsplatz völlig unverzichtbar sind, disqualifizieren sich selbst und sind keine Diskriminierungsopfer.
Ich fürchte, solange man selbst nicht genau weiß, was das Kopftuch nun sein soll, entweder religiöses Bekenntnis (wodurch sich erst das Problem ergibt, dass es auf gar keinen Fall abgelegt werden darf, andererseits aber zugegeben werden muss, dass es eben kein neutrales Kleidungsstück ist) oder ein ganz normales Kleidungsstück (das zwar weltanschaulich unproblematisch wäre, aber: warum sollte es so unzumutbar sein, ein normales Kleidungsstück in der Schule oder am Arbeitsplatz abzulegen?) wird man auch kaum eine überzeugende Argumentation gegen das Neutralitätsprinzip aufbauen können.
Eine Sportlerin, die sich die Fingernägel regenbogenfarbig lackierte, gab damit ein politisches Statement ab. Sie musste die Färbung entfernen. Man sieht, auch die westlich-dekadente Unsitte des Fingernägelfärbens führt zuweilen zu Verboten – obwohl Nagellack gemeinhin als weltanschalich unbedenklich gilt.
@deix schrieb: „dass religiöse und nichtreligiöse weltanschauliche Anliegen am Arbeitsplatz in völlig gleichem Umfang zu berücksichtigen sind. Durch das Antidiskriminierungsrecht sollen keinesfalls religiöse Vorrechte gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen begründet werden. Sind in Firmen sichtbare religiöse Zeichen zugelassen, müssen auch Anhängern nichtreligiöser Weltanschauungen (Atheisten, Kemalisten, Umweltaktivisten, Marxisten, Burschenschafter etc.) die gleichen optischen Ausdrucksmöglichkeiten gewährt werden. Zurückhaltung mit dem sichtbaren Präsentieren der eigenen Gesinnung während der Arbeitszeit bedeutet jedoch Rücksichtnahme auf Menschen mit anderen Einstellungen.“
Eben, religiöse und nichtreligiöse Gesinnungen sind in gleichem Umfang zu berücksichtigen. Wenn Sie jedoch die religiöse Gesinnung (oder deren unterstelltem äußerlichen Ausdruck) Einhalt gebieten wollen, dann benachteiligen sie eben jene Religiösen und geben eine Bevorzugung all jenen, die nichtreligiös sind und daher keine „Symbole“ (wie Sie sagen) tragen. Außerdem stellt sich hier dann auch die Frage, warum religiöse Menschen auf nicht-religöse Menschen Rücksicht nehmen MÜSSEN, wenn umgekehrt keinerlei Rücksichtnahme erfolgt.
In einer pluralen Gesellschaft sollten alle Haltungen (religiös/nichtreligiös) gleichberechtigt nebeneinander stehen. Eine Gesellschaft besteht nicht nur aus Privatleben, sondern auch aus öffentlicher Teilhabe. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Lebensinhalte der Menschen auch im öffentlichen Raum sichtbar sein dürfen. Eine sterile Gesellschaft die Neutralität vorgaukelt ist eine Gesellschaft, die an Lebendigkeit und Potenzial einbüsst und in der heutigen Zeit nicht mehr realistisch erscheint. Die Zukunft ist eine vielfältige Gesellschaft in der Diversität normal ist und das „Anders-Sein“ nicht mehr automatisch mit „Problem“ assoziert wird.
@Lynx
—-
Wer mit religösen Symbolen und offensiver religös gepräger Erscheinung am Arbeitsplatz auftritt, muss sich fragen lassen: was für Werte lebt jener? Ist dieser fähig, die beruflichen Anforderungen zu erfüllen?
__
Ich kann mich aloo masala in diesem Punkt nur anschließen. Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen Kopftuch und der Fähigkeit, berufliche Anforderungen zu erfüllen.
Ein Kopftuch kann auch Ausdruck der persönlichen Entscheidungsfreiheit einer Frau sein und muss nicht immer nur mit Religiösität einhergehen. Und selbst wenn Religiösität als Grund genannt wird, so verhindert die religiöse Einstellung eines Menschen in der Regel nicht seine Arbeitsfähigkeit.
@deix
____
„Gewiss ist das Kopftuch manchmal einfach ein harmloses meditatives Zeichen, allerdings kann nicht in Abrede gestellt werden, dass es auch eine politische Komponente hat. “
_____
Echt, welche denn???? Kann es auch unterschiedliche „Komponenten“ haben? Wer entscheidet denn, welche Kleidungsstücke „Komponeten“ haben? Beim Kopftuch erscheinen Sie mir als derjenige, der hier den kopftuchtragenden Frauen ungefragt vorgeben will, was jene angeblich propagieren. Das finde ich reichlich gewagt. Fremdsymobiliserungen entspringen meist der eigenen Fantasie und haben wenig mit der Realität zu tun.
@saadiya
Würdest du es für Betrag zu einer weniger sterilen Welt halten, wenn sich ein atheistischer Verkäufer in einem Kaufhaus einen Button mit der Aufschrift „Good Without A God“ ansteckt? Oder ein marxistischer Verkäufer ein Che-Guevara-T-Shirt trägt? Meine Meinung: Öffentliche Teilhabe und Sichtbarkeit für alle, aber in der Freizeit. Verkäufer sollen den Kunden die Produkte präsentieren und nicht ihre Religion oder Weltanschauung.