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Vergabepraxis von Ausbildungsplätzen

Jeder dritte Arbeitgeber lehnt Frauen mit Kopftuch ab

Dass Frauen mit Kopftuch es schwer haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, war bekannt. Dass diesen Frauen aber mehr als jeder dritte Betrieb verschlossen bleibt ist neu und geht aus einer aktuellen Studie der Pädagogischen Hochschule Freiburg hervor.

Donnerstag, 15.08.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Sie sind hoch motiviert und bringen beste Voraussetzungen mit für einen Ausbildungsplatz – junge Frauen mit Kopftuch. Dennoch bleiben ihnen die Türen von mehr als ein Drittel (35,1 Prozent) aller Ausbildungsbetriebe verschlossen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg.

Für die Untersuchung wurden exemplarisch kleine, mittlere und große Betriebe im Breisgau-Hochschwarzwald angeschrieben und nach der Vergabepraxis ihrer Ausbildungsplätze befragt. Mehr als 700 haben geantwortet – mit erstaunlicher Offenheit. Danach würden viele Betriebe (12,4 Prozent) eine Bewerberin nicht nur wegen dem Kopftuch ablehnen, sondern auch dann, wenn sie oder er den Islam praktiziert. Einen Homosexuellen würden der Erhebung zufolge 4,5 Prozent der befragten Betriebe ablehnen.

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Massive Einschränkung der Ausbildungschancen
Studienautor Prof. Albert Scherr sieht darin eine „massive einschränkung“. Im SWR-Fernsehen erklärte er, dass viele dieser Jugendlichen oft doppelt eingeschränkt seien in ihren Ausbildungschancen. Für Hartmut Möller von der Industrie- und Handelskammer Freiburg ist das nichts Neues. Er kennt die Gründe für die ablehnende Haltung der Betriebe: es sind Vorurteile und Ängste.

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Vor allem im Dienstleistungsbereich würden viele wegen des Kundenkontakts keine Musliminnen mit Kopftuch einstellen. „Wir können die Betriebe nicht zwingen, ihr Verhalten zu ändern. Wir können nur appellieren. Das Damoklesschwert des Fachkräftemangels hängt über den Betrieben und die müssten das jetzt endlich mal begreifen“, so Möller.

Politik in der Pflicht
Bereits am Dienstag hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine Studie vorgelegt, die die Ergebnisse der Freiburger Erhebung stützt. Danach ist die Benachteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Bildungssektor oder auf dem Arbeitsmarkt weit verbreitet. Dass Frauen mit Kopftuch viel häufiger diskriminiert werden, ging auch schon aus der ADS-Erhebung hervor.

Vertreter türkischer und muslimischer Organisationen sehen die Politik in der Pflicht. „Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Menschen mit Migrationshintergrund in der Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden und die Politik immer noch keine Konsequenzen daraus zieht und Schritte zur Behebung von Diskriminierung verweigert, und das, obwohl immer wieder auch die Diskriminierung von staatlicher Seite belegt wird“, erklärte etwa Ayşe Demir, stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland. Diese Diskriminierungserfahrungen führten bei den Betroffenen zu Resignation und Frust mit negativen Auswirkungen auf Leistungen und Motivation.

Forderung nach AGG in Bundesländern
Demir fordert Allgemeine Gleichbehandlungsgesetze (AGG) in den Bundesländern und unabhängige Beratungs – und Beschwerdestellen damit Betroffene Anlaufstellen haben. „Solange Vorbehalten, Vorurteilen und Diskriminierungen nicht mit konsequenten Maßnahmen von staatlicher Seite entgegengewirkt wird, wird sich an dieser Situation kaum etwas ändern“, erklärte Demir.

Der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kızılkaya, zeigte sich von den aktuellen Untersuchungen nicht überrascht. Die Ergebnisse bestätigten, was muslimische Religionsgemeinschaften schon lange kritisieren: „Von Kindesalter an sehen sich Muslime aufgrund ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt“, so Kızılkaya.

Arbeiten am Kern des Problems
Das Bild des Islam und der Muslime in Deutschland werde durch die mediale Berichterstattung, aber auch durch teilweise islamfeindliche Rhetorik von Politikern mit Vorurteilen versehen. Es sei nicht verwunderlich, dass diese Darstellungsweise einen negativen Einfluss auf die Gesellschaft und alle Lebensbereiche habe. „Von Vorurteilen gegenüber Muslimen sind weder Lehrer an Schulen, Erzieher an Kindergärten noch Arbeitgeber in Unternehmen ausgeschlossen. Dadurch wird dann auch deren Handeln gegenüber Muslimen negativ geprägt“, erklärte Kızılkaya weiter. Er fordert nicht nur die Einrichtung von Beschwerdestellen, sondern auch ein Arbeiten am Kern des Problems, „nämlich dort, wo diskriminierende Einstellungen entstehen“. Sonst werde nur am Symptom gearbeitet, nicht aber an der Ursache.

Beunruhigt von den Studienergebnissen zeigte sich auch Ali Ataullah Demirezen, Präsident des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). „Dass Menschen aufgrund ihres Andersseins in dieser Gesellschaft benachteiligt und ausgegrenzt werden, ist inakzeptabel. Jeder Bürger dieses Landes, unabhängig seiner Herkunft, Hautfarbe oder Religion muss gleich behandelt werden“, so Demirezen. Der VIKZ-Präsident appelliert ebenfalls an Politik und Gesellschaft, Diskriminierung und Ungerechtigkeit stärker zu bekämpfen und Hilfsangebote für Betroffene zu fördern. Sonst würden unnötig Potenziale verschwendet und das gesellschaftliche Klima negativ beeinflusst.

Bereits in der Vergangenheit kritisierte der Dachverband der vier größten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland, Koordinationsrat der Muslime (KRM), dem auch Islamrat und VIKZ angehören, staatliche Kopftuchverbote als schlechte Vorbilder für die freie Marktwirtschaft. Wenn schon der Staat Benachteiligung per Gesetz legitimiere, seien Nachahmer aus der Privatwirtschaft die selbstverständliche Folge, so der Vorwurf. (etb/sb) Gesellschaft Studien Wirtschaft

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  1. mo sagt:

    Kommentare, die nur zwei Farben kennen, nämlich Schwarz und Weiß und Kommentatoren, die überzeugt sind, immer auf der weißen Seite zu stehen und alle, die nicht miteinstimmen, stünden auf der schwarzen, können eine sinnvolle Antwort nicht erwarten. Entweder man gibt sich Mühe oder keine. Viele Fragen mögen auf die sehr einfache Art Gut gegen Böse zu beantworten sein, doch die meisten Probleme sind es nicht. Wer nur moralisch argumentiert, ist kein politisch denkender Mensch, denn Politik fängt jenseits von Moral an, da wo es uneindeutig wird und man dennoch einen Standpunkt vertritt. Man kann Inhalte total ablehnen und gleichzeitig ihre Existenzberechtigung anerkennen bzw. ihnen keine Böswilligkeit unterstellen. Sofern zwei Diskutanten dies beherzigen, wird eine Diskussion entstehen und persönliche Diffarmierungen sind überflüssig. Gemeint ist, wer sich angesprochen fühlt.

  2. aloo masala sagt:

    @mo

    Beispielsweise im GG besteht die Religionsfreiheit besteht aus zwei Absätzen:

    „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

    „(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

    Würde Artikel 4 des GG nur aus Absatz 1 bestehen, ist Ihnen beizupflichten. Doch wegen Absatz 2 ändert sich der Sachverhalt, auch wenn es nichts an der rechtlichen Gleichstellung von Religion und Weltanschauung selbst ändert. Denn Artikel (2) sichert dem Gläubigen zu, dass er seine Religion ausüben kann.

    Ihre Frage ist nun, wo die Grenze zu ziehen ist. Der Staat geht dabei vom Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften aus, ohne sich diesen auszuliefern. Der Islam ist hierbei als Religion anerkannt. Burschenschaften und Marxismus dagegen nicht. Ihnen fehlt das Transzendente.

    Ähnliches gilt auch für die religiösen Pflichten. Es entscheidet die jeweilige Gemeinschaft der Gläubigen, was Pflicht ist und was nicht. Wenn nun innerhalb der Glaubensgemeinschaft Vertreter gibt, die Pflichten für freiwillig erklären, so ist das deren gutes Recht, aber der Staat hat wegen seiner Neutralitätspflicht keine Kompetenz zu entscheiden, welche Lehre unterschiedlicher Glaubensrichtungen innerhalb einer Religion maßgeblich ist.

    Nach dem vorher gesagten, diskriminiere ich einen Arbeitssuchenden, wenn ich ihn in meinem Surfladen nicht einstellen möchte, weil er ein überzeugter Jünger von Sarrazins Thesen ist. Das muss ich aushalten können. Ich möchte auch gerne, wenn ich mich bewerbe, dass man mich aufgrund meiner Qualifikationen nimmt und mich nicht nach meinem Namen, meiner Hautfarbe, Herkunft oder Weltanschauung beurteilt. Übrigens komme ich auch mit Anhängern Sarrazins privat ganz gut aus. Man darf halt nur nicht über Politik reden :)

  3. deix sagt:

    @aloo masala:
    Das Grundgesetz regelt Verpflichtungen, die der Staat gegenüber seinen Bürgern einzuhalten hat und keine Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern. „Die ungestörte Religionsausübung ist gewährleistet“ sollte einen endgültigen Schlussstrich unter die Tradition ziehen, wonach in deutschen Regionen mit katholischen Landesfürsten nur die katholische, in Gegenden mit evangelischen Landesherrn nur die evangelische Religion von der ansässigen Wohnbevölkerung ausgeübt werden durfte. Selbst wenn man eine unbeschränkte Drittwirkung von Grundrechten im Arbeitsrecht bejahen würde, müsste diese auch für die im GG eigens erwähnte Unverletzlichkeit des weltanschaulichen Bekenntnisses gelten. Wie also Burschenschafterkappen und marxistische Symbole am Arbeitsplatz verbieten, wenn Kopftücher erlaubt werden? Optische Bekenntnisse nur Menschen zu gestatten, die an etwas Transzendentes glauben und anderen zu verweigern wäre diskriminierend. Wie Prof. Thüsing von der Uni Bonn zutreffend publiziert hat, ist die Weltanschauung nicht der kleine Bruder der Religion.

  4. Mathis sagt:

    Es gibt in jeder Gesellschaft neben dem niedergeschriebenen Gesetz noch eine weitere Ebene, die hier noch gar nicht betrachtet wurde, die aber ein weiteres Licht auf die Vorbehalte gegen das Kopftuch wirft.
    Das ist die Ebene der gesellschaftliche Konventionen, die sich über einen langen Zeitraum etabliert haben,z.B.: „Über Politik, Religion, Sex oder Geld zu sprechen, ist absolut tabu und nur gegenüber engen Vertrauten statthaft.“
    Nun, das hat sich punktuell bis weitgehend geändert.Dennoch sind derartige „ungeschriebenen Gesetze“ länger wirksam und bestimmen nachhaltiger das Bewerten von Verhalten, als es zunächst scheinen mag.
    Sich ungefragt zu seinem Glauben zu äußern, ist immer noch eine befremdliche Angelegenheit und die „Veröffentlichung“ des Bekenntnisses mittels der Kleidung immer noch eine „anstößige“ Übertretung dieser „Diskretionsregel“. Die Ablehnung des Kopftuchs hat somit nicht nur mit „Islamfeindlichkeit“, sondern sehr viel auch mit eigener Tradition zu tun.
    Die Akzeptanz desselben hängt auch damit zusammen, wie die Frau, die es trägt, sich darin präsentiert.

  5. aloo masala sagt:

    @deix

    —–
    Das Grundgesetz regelt Verpflichtungen, die der Staat gegenüber seinen Bürgern einzuhalten hat und keine Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern.
    —–

    Grundsätzlich ist es so, dass sich Grundrechte gegen den Staat richten. Wegen der Drittwirkung bestehen die Grundrechte jedoch auch im Arbeitsverhältnis fort. Bediensteten steht daher am Arbeitsplatz das in Artikel 2, Abs. 2 verbriefte Grundrecht auf Religionsausübung zu.

    Zu unterscheiden ist zwischen weltanschaulichen und religiösen Symbolen auf der einen Seite und religiöser Pflicht auf der anderen Seite. Das Kopftuch ist religiöse Pflicht, das „Atom – Nein Danke!“ – Button ist dagegen keine religiöse Pflicht. Man kann sich als Bürger dafür einsetzen, dass die Grundrechte für Weltanschauungen ebenfalls um einen Absatz erweitert werden, wie etwa:

    (2′) Die ungestörte Ausübung der Weltanschauung wird gewährleistet.

    Allerdings bleibt dann zu klären, was das genau sein soll und wie sinnvoll das ist.

  6. mo sagt:

    @aloo masala
    Eine grundrechtliche Hierarchisierung von Weltanschauungen mit und ohne Transzendenz kenne ich auch nicht.
    Es ist sogar noch viel schlimmer. Das GG unterscheidet nicht einmal zwischen Religion und Sekte. (Soziologisch, politisch, dem Sprachgebrauch nach und nach Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften wird diese Unterscheidung gemacht, aber auf GG-Ebene nicht) Warum? Es würde zu Diskriminierung führen. Wenn sich eine christliche Gruppierung von der kath. Kirche abspalten würde, so ist sie nach Selbstverständnis der kath. Kirche eine Sekte. Die Gruppierung würde aber für sich in Anspruch nehmen, dass die kath. Kirche den wahren Weg verlassen habe und man selbst diesen wahren Weg verfolge. Das Problem haben auch islamische Gruppierungen in islamischen Ländern, wo eine islamische Richtung staatlich verankert ist.
    Somit steht irgendwelchen christlichen Psychogruppen oder okkulten Gruppierungen grundrechtlich dieselbe Religionsfreiheit zu wie Sunniten, Aleviten und Lutheranern (u.a.).
    Es stimmt, dass der Staat es den religiösen Gemeinschaften selbst überlässt, welche Regeln sie aufstellen. Diese Regeln müssen auch nicht GGkonform sein, da eine die individuelle Freiheit einschränkende Vorschrift einer religiösen Gemeinschaft nicht die Freiheit als solches gefährdet, da sie immer noch durch die staatliche zugesichert wird (wenn eine Frau kein Kopftuch tragen will, obwohl die Gemeinschaft dies vorschreibt, kann sie die Gemeinschaft notfalls verlassen) Mit welcher Begründung sollte nun eine (zumal nicht GG-konforme) Regel einer Gemeinschaft dazu führen, dass dadurch die Freiheit einer anderen natürlichen oder juristischen Person eingeschränkt werden soll?

    Die Möglichkeiten einer freien Berufswahl sind ja bereits durch Pluralität gewährleistet. Sie wäre nur dann eingeschränkt, wenn nur eine geringe Anzahl verschiedener Arbeitgeber vorhanden wäre und von diesen auch noch die meisten das Kopftuch am Arbeitsplatz ablehnen würden.

    So wie ich Sie und Saadiya verstanden habe, sind Sie für Pluralität und gegen sterile Neutralität. Pluralität bedingt aber auch, dass nicht nur religiöse Gemeinschaften gleichberechtigt nebeneinander existieren mit Vorschriften, die der Staat nicht aufstellen darf, aber wiederum im Rahmen einer Organisation mit freiwilligem Zugang zulassen muss, sondern dass diese weltanschaulichen Möglichkeiten (samt Neutralität) auch anderen Personen (auch juristischen) offen stehen.
    Würde man die für den Staat geltende Neutralität so wie Sie beschreiben, mit Drittwirkung auch auf private Unternehmen ausweiten, dann würde dies in der Tat zu dem führen, was deix fordert, nämlich, dass sämtliche Unternehmen neutral auftreten müssten.

    Inwieweit eine religiöse Gruppierung nun gegenüber Einzelpersonen oder Weltanschauungen besonders eingeschränkt sein sollte bzw. warum es Verpflichtungen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit Transzendenz geben sollte, erschließt sich mir nicht. Es gibt eine Tradition des Gelübde-Ablegens. Wenn nun ein Mensch das Gelübde ablegt, fortan nur noch barfuss zu gehen, wird er Schwierigkeiten haben, in einer Bank zu arbeiten. Er müsste darauf verzichten. Ganz ähnlich gelagert gibt es auch weltliche Eide, die nicht religiös motiviert sind wie z.B. der Eid des Hyppokrates. Da die meisten Selbstverpflichtungen (wie Verschwiegenheitspflichten, Treue bei Beamten) in Zusammenhang mit einem Berufszweig stehen, gibt es dort selten Konflikte, da die Regel eh schon eine des Berufsstandes ist.

  7. Cengiz K sagt:

    …Wie also Burschenschafterkappen und marxistische Symbole am Arbeitsplatz verbieten, wenn Kopftücher erlaubt werden?…

    Die Realität sieht wieder mal anders aus, die Objekte Ihrer angeführten Beispiele sind miteinander in keinster Weise vergleichbar, Sie wissen auch, warum, man/frau kann ja trotzdem einfach mal so tun, als ob jeder Vergleich intelligent wäre….
    Burschenschafter, eine in der BRD besonders hervor stechende Gruppe, nicht zuletzt wegen Ihren politischen, speziell ideologischen und mactorientierten Ausrichtungen, sind im eigenen Interesse daran nicht interessiert, die Zugehörigkeit Ihrer Mitglieder öffentlich rum zu tragen, Die Vorteile werden hinter den Kulissen „abgesprochen“, wer welche Posten bekommt, wie eben üblich bei erlesenen Zirkeln.. Schauen Sie sich nur mal unsere Bundestagsabgeordneten und unsere Finanzmagnaten und sonstige hochdotierte Positionsträger an.. Das ist eine Gruppe, die eine Agenda verfolgt, vor der man/frau sich eher fürchten sollte.. Allein schon Verstrickungen mit ominösen Kreisen, müsste bei normalen „Angstdeutschen“ eine Zuckung auslösen, die diese sonst bei „Terroristen“ sonst ausleben..
    Weiterhin: ein Verbot marxistischer Symbole in öffentlichen Ämtern ist nicht existent.. Auch kein expliziter Zusatz von Grundsatzartikeln, die ein Hammer-und-Sichel-Verbot einschließen würden, so weit mir bekannt.
    Und trotzdem oder deswegen erfordert Beidiges keine imminente gesellschaftliche Reaktion, im Gegensatz zu der Niedermachung der Gruppe, die obiger Artikel zum Gegenstand hat.. Was also exisitiert ist eine weitflächige Verteufelung und Stigmatisierung von Menschen einer(!) Glaubenszugehörigkeit in der und durch die Öffentlichkeit.. Der Staat macht’s vor, die Privatwirtschaft macht’s nach.. Die Situation erinnert bisweilen an die Nürnberger Gesetze..

    Die Diskussion hier auf dem Blog wird, wie oft beim Thema, auf Nebenkriegsschauplätzen geführt, das eigentliche Thema wird stets gestreift, so als wolle man/frau sich nicht die Finger schmutzig machen..

  8. aloo masala sagt:

    @Mathis


    Sich ungefragt zu seinem Glauben zu äußern, ist immer noch eine befremdliche Angelegenheit und die “Veröffentlichung” des Bekenntnisses mittels der Kleidung immer noch eine “anstößige” Übertretung dieser “Diskretionsregel”.

    Wieso immer noch? Das Kreuz wird von Christen gerne als Halskette getragen und das Kruzefix in Schulen aufgehängt. Es ist mir neu, dass hierbei auf anstößige Weise eine Diskretionsregel übertreten wird.

  9. mo sagt:

    @mathis
    Meiner Meinung nach gibt es vier Hauptgründe, warum aus abendländischer Sicht Kopftuch und Co. abgelehnt werden:
    1.Vorbehalte gegen die Religion Islam
    2.Aus Gründen der von Ihnen genannten Diskretion (das Kopftuch wird als religiös-aufdringlich empfunden)
    3.Vorbehalte gegen das Verhüllen als Symbol weiblicher Markierung. Als Kennzeichen der Geschlechtertrennung und als Degradierung der Enthüllung als sexuell verfügbar (Leichter bekleidete Damen sind „leichter zu haben“.)
    4.Solidarität mit den Musliminnen und Ex-Musliminnen, die im Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung (durch den Mann, aber auch politisch) bzw. des Islamismus sehen und es deshalb strikt ablehnen.

    Völlig ignoriert wird in der Debatte, dass die ideologische aufgeblähte Debatte am schärfsten innerhalb türkischer Communities geführt wird. Die Diskriminierung von Kopftuchträgerinnen in der Türkei und deren Ursachen und ebenso die strikte Ablehnung des Kopftuches als politisches Symbol von vielen Türken sollte man nicht in der Weise instrumentalisieren als handle es sich hier um ein Thema Abendländler gegen Morgenländler.
    Wie hoch wäre wohl die Ablehnung des Kopftuches, wenn man nur türkischstämmige Arbeitgeber fragen würde? 50 Prozent?

  10. Mathis sagt:

    @ aloo masala
    Kreuze, Kirchen sind „kulturelles Mobiliar“ (Bayern scheint bei Kreuzen im Klassenraum eine Ausnahme darzustellen).
    Der kulturelle Raum „kommuniziert“ zwar auch, meine Beispiele betrafen allerdings nur den zwischenmenschlichen Kommunikationsrahmen.Das Halskreuz ist im Gegensatz zum muslimischen Kopftuch eher nicht wahrzunehmen, es sei denn,es soll ein modisches Statement sein, das dekorativ aufgepeppt gut sichtbar ist.