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Vergabepraxis von Ausbildungsplätzen

Jeder dritte Arbeitgeber lehnt Frauen mit Kopftuch ab

Dass Frauen mit Kopftuch es schwer haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, war bekannt. Dass diesen Frauen aber mehr als jeder dritte Betrieb verschlossen bleibt ist neu und geht aus einer aktuellen Studie der Pädagogischen Hochschule Freiburg hervor.

Donnerstag, 15.08.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Sie sind hoch motiviert und bringen beste Voraussetzungen mit für einen Ausbildungsplatz – junge Frauen mit Kopftuch. Dennoch bleiben ihnen die Türen von mehr als ein Drittel (35,1 Prozent) aller Ausbildungsbetriebe verschlossen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg.

Für die Untersuchung wurden exemplarisch kleine, mittlere und große Betriebe im Breisgau-Hochschwarzwald angeschrieben und nach der Vergabepraxis ihrer Ausbildungsplätze befragt. Mehr als 700 haben geantwortet – mit erstaunlicher Offenheit. Danach würden viele Betriebe (12,4 Prozent) eine Bewerberin nicht nur wegen dem Kopftuch ablehnen, sondern auch dann, wenn sie oder er den Islam praktiziert. Einen Homosexuellen würden der Erhebung zufolge 4,5 Prozent der befragten Betriebe ablehnen.

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Massive Einschränkung der Ausbildungschancen
Studienautor Prof. Albert Scherr sieht darin eine „massive einschränkung“. Im SWR-Fernsehen erklärte er, dass viele dieser Jugendlichen oft doppelt eingeschränkt seien in ihren Ausbildungschancen. Für Hartmut Möller von der Industrie- und Handelskammer Freiburg ist das nichts Neues. Er kennt die Gründe für die ablehnende Haltung der Betriebe: es sind Vorurteile und Ängste.

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Vor allem im Dienstleistungsbereich würden viele wegen des Kundenkontakts keine Musliminnen mit Kopftuch einstellen. „Wir können die Betriebe nicht zwingen, ihr Verhalten zu ändern. Wir können nur appellieren. Das Damoklesschwert des Fachkräftemangels hängt über den Betrieben und die müssten das jetzt endlich mal begreifen“, so Möller.

Politik in der Pflicht
Bereits am Dienstag hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine Studie vorgelegt, die die Ergebnisse der Freiburger Erhebung stützt. Danach ist die Benachteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Bildungssektor oder auf dem Arbeitsmarkt weit verbreitet. Dass Frauen mit Kopftuch viel häufiger diskriminiert werden, ging auch schon aus der ADS-Erhebung hervor.

Vertreter türkischer und muslimischer Organisationen sehen die Politik in der Pflicht. „Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Menschen mit Migrationshintergrund in der Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden und die Politik immer noch keine Konsequenzen daraus zieht und Schritte zur Behebung von Diskriminierung verweigert, und das, obwohl immer wieder auch die Diskriminierung von staatlicher Seite belegt wird“, erklärte etwa Ayşe Demir, stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland. Diese Diskriminierungserfahrungen führten bei den Betroffenen zu Resignation und Frust mit negativen Auswirkungen auf Leistungen und Motivation.

Forderung nach AGG in Bundesländern
Demir fordert Allgemeine Gleichbehandlungsgesetze (AGG) in den Bundesländern und unabhängige Beratungs – und Beschwerdestellen damit Betroffene Anlaufstellen haben. „Solange Vorbehalten, Vorurteilen und Diskriminierungen nicht mit konsequenten Maßnahmen von staatlicher Seite entgegengewirkt wird, wird sich an dieser Situation kaum etwas ändern“, erklärte Demir.

Der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kızılkaya, zeigte sich von den aktuellen Untersuchungen nicht überrascht. Die Ergebnisse bestätigten, was muslimische Religionsgemeinschaften schon lange kritisieren: „Von Kindesalter an sehen sich Muslime aufgrund ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt“, so Kızılkaya.

Arbeiten am Kern des Problems
Das Bild des Islam und der Muslime in Deutschland werde durch die mediale Berichterstattung, aber auch durch teilweise islamfeindliche Rhetorik von Politikern mit Vorurteilen versehen. Es sei nicht verwunderlich, dass diese Darstellungsweise einen negativen Einfluss auf die Gesellschaft und alle Lebensbereiche habe. „Von Vorurteilen gegenüber Muslimen sind weder Lehrer an Schulen, Erzieher an Kindergärten noch Arbeitgeber in Unternehmen ausgeschlossen. Dadurch wird dann auch deren Handeln gegenüber Muslimen negativ geprägt“, erklärte Kızılkaya weiter. Er fordert nicht nur die Einrichtung von Beschwerdestellen, sondern auch ein Arbeiten am Kern des Problems, „nämlich dort, wo diskriminierende Einstellungen entstehen“. Sonst werde nur am Symptom gearbeitet, nicht aber an der Ursache.

Beunruhigt von den Studienergebnissen zeigte sich auch Ali Ataullah Demirezen, Präsident des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). „Dass Menschen aufgrund ihres Andersseins in dieser Gesellschaft benachteiligt und ausgegrenzt werden, ist inakzeptabel. Jeder Bürger dieses Landes, unabhängig seiner Herkunft, Hautfarbe oder Religion muss gleich behandelt werden“, so Demirezen. Der VIKZ-Präsident appelliert ebenfalls an Politik und Gesellschaft, Diskriminierung und Ungerechtigkeit stärker zu bekämpfen und Hilfsangebote für Betroffene zu fördern. Sonst würden unnötig Potenziale verschwendet und das gesellschaftliche Klima negativ beeinflusst.

Bereits in der Vergangenheit kritisierte der Dachverband der vier größten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland, Koordinationsrat der Muslime (KRM), dem auch Islamrat und VIKZ angehören, staatliche Kopftuchverbote als schlechte Vorbilder für die freie Marktwirtschaft. Wenn schon der Staat Benachteiligung per Gesetz legitimiere, seien Nachahmer aus der Privatwirtschaft die selbstverständliche Folge, so der Vorwurf. (etb/sb) Gesellschaft Studien Wirtschaft

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  1. deix sagt:

    @ marie, aloo masala:

    Sind Musliminnen, die ihr Haar gerne in der Öffentlichkeit zeigen, weniger gläubig oder pflichtbewusst?

    Es ist diskriminierend Arbeitnehmern nur dann etwas erlauben zu wollen, wenn Religionsvertreter in irgendeinem Erdwinkel darin eine Pflicht sehen wollen (Kopftuch, Kirpan/Degen). Wenn etwas einer ganz individuellen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung entspringt (Madonnenstatue oder vielleicht Buddha-Figur am Schreibtisch) soll anderes gelten?

    Das ist ein sehr fremdbestimmtes Menschenbild – ganz nach dem Motto
    “ Nur Nachbeten ist erlaubt, Nachdenken ist aber verboten“.

    Nicht vergessen werden darf, dass Äußerlichkeiten wie Bekleidungsvorlieben vom AGG ausdrücklich nicht geschützt sind. Es steht Firmen völlig frei, ob sie lieber Frauen mit Mininrock oder hochgeschlossenem Kostüm einzustellen bzw. umgekehrt.

    Kein Arbeitgeber ist berechtigt Moslems oder Musliminnen als potentielle Bewerber auszuschließen – dazu wurde das AGG zu Recht verabschiedet. Aus den12,4 % der Unternehmen, die laut Artikel Moslems generell ablehnen, müssen ehebaldigst Null Prozent werden!

    Wenn Firmen allerdings lieber etwas enthülltere gegenüber etwas verhüllteren Mitarbeitern bevorzugen, liegt darin keine religiöse Diskriminierung.

  2. aloo masala sagt:

    @deix

    Die freie Ausübung der Religion ist rechtlich im GG als ein Menschenrecht verankert. Der Staat hat dabei Neutralität zu wahren. Er besitzt also nicht die Kompetenz zu entscheiden, was Religion oder religiöse Pflicht ist. Er muss hierbei vom Selbstverständnis der religiösen Gruppe ausgehen. Nur die religiöse Gruppe selbst kann bestimmen, was Religionsausübung ist und was nicht.

    Wegen Missbrauchgefahr darf sich ein Staat aber nicht wehrlos denjenigen ausliefern, die das Etikett Religion nur als Vorwand liefern. Dazu gibt es dann festgelegte Abläufe, ob und wie ein bestimmtes Verhalten einer Gruppe als Religionsausübung betrachtet werden kann. Wie das im einzelnen aussieht ist hier irrelevant, weil sowohl der Islam als auch der Sikhismus als Religionen anerkannt sind. Die UN Menschenrechtskonvention zählt das Tragen einen Kopftuchs als Ausübung der Religion.

    Das heißt zusammenfassend, wer sich zu den Menschenrechten bekennt, darf nur in gut begründeten Fällen der Muslima ihr Kopftuch und dem Sikh seinen Turban während der Arbeit verbieten. Alles andere ist ein Verstoß gegen elementare Menschenrechte.

  3. mo sagt:

    @aloo masala
    Oh Mann, die Katholiken haben auch die heilige Pflicht, sonn- und feiertags in die Kirche zu gehen. Aber kein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Dienstpläne mit Rücksicht auf diese religiösen Pflichten auszuarbeiten. Und dass Kleidung und Aussehen auch ein sehr wichtiger Faktor im Berufsleben sein kann, ist Tatsache. Nicht überall ist das Aha-Erlebnis, das man eine Person (und damit mittelbar auch das Unternehmen) mit einer Religion oder Weltanschauung – egal welcher – identifiziert, erwünscht.

    Außerdem können Sie nicht von anerkannten Religionen sprechen und darunter DEN Islam stellen, dann aber von einer Kopftuchpflicht ausgehen, die es in DEM Islam nicht gibt, sondern nur in einzelnen Religionsgemeinschaften, die – wie sie genau wissen – selbst in islamisch geprägten Ländern als Sekte gelten. Die Zeugen Jehovas gehören auch zur anerkannten Religion Christentum, haben jedoch solch massive religiöse Pflichten, dass sie kaum für Berufe im medizinischen Bereich in Frage kommen sollten – und zwar nicht trotz, sondern genau wegen diesen religiösen Gründen.

    Warum konzentrieren Sie sich nicht darauf, Vorbehalte gegen das Kopftuch gesellschaftlich zu bekämpfen. Mehr Akzeptanz würde dann automatisch dazu führen, dass es auch mehr Akzeptanz bei der Einstellung gäbe. Mit solchen „Imageproblemen“ hat die Welt doch ständig zu tun.
    Würden es Surfer cool finden, von einem Mädchen mit Kopftuch beraten zu werden, würden sie in den Shop gehen und nicht in den mit dem Beachboy von Songül (@Songül: aber guter Kommentar).

  4. Bettina W. sagt:

    @aloo masala
    „Die freie Ausübung der Religion ist rechtlich im GG als ein Menschenrecht verankert. Der Staat hat dabei Neutralität zu wahren. Er besitzt also nicht die Kompetenz zu entscheiden, was Religion oder religiöse Pflicht ist. Er muss hierbei vom Selbstverständnis der religiösen Gruppe ausgehen. Nur die religiöse Gruppe selbst kann bestimmen, was Religionsausübung ist und was nicht. “

    Also Sie argumentieren aber auch immer genau so wie es ihnen gerade passt. Manchmal behaupten Sie das tragen eines Kopftuches wäre eine persönliche Entscheidung und jetzt schreiben Sie wieder (wahrscheinlich weil es der Sachlage dient) es wäre Teil des Selbstverständnis einer religiösen Gruppe und diese hätte zu bestimmen was Teil der Religionsausübung ist und was nicht. Sie müssen sich aber selbst mal festlegen welchen Standpunkt sie vertreten wollen, denn bisher war es immer so, dass kopftuchtragende Muslime immer behauptet haben es wäre eine persönlich freiwillige nicht auferzwungene Entscheidung das Kopftuch zu tragen, wenn es aber jetzt (so wie sie schreiben) die Entscheidung der religiösen Gruppe ist und nicht jeder für sich persönlich, dann ist das tragen des Kopftuch ja doch ein Zwang und keine persönliche Entscheidung der Trägerin. Also entweder Sie haben mit ihrer Argumentation unrecht oder aber die vielen Kopftuchtragenden Frauen die behaupten sie würden es aus freien Stücken machen.

  5. aloo masala sagt:

    @BettinaW

    Es ist die persönliche Entscheidung eines Gläubigen, ob und wie er seine Religion ausübt. Und es liegt allein im Kompetenzbereich der jeweiligen Religion festzulegen, was religiöse Pflicht ist.

    Vielleicht hilft es, wenn wir die Religion verlassen und ein anderes Beispiel betrachten. Wahlen sind die demokratische Pflicht des Bürgers in einer Demokratie. Ob ein Bürger nun wählen geht oder nicht, ist jedoch seine persönliche Entscheidung. Er muss deswegen nicht ein schlechterer Demokrat sein, als jemand der wählen geht.

    Der demokratische Staat legt hierbei fest, was Ausübung der Demokratie beinhaltet. Kein nichtdemokratischer Fremdstaat besitzt die Kompetenz dem demokratischen Staat zu erklären, was demokratische Pflichten sind und was nicht. Wenn beispielsweise eine Supermacht die freie Demokratieausübung in einem Staat gewährleisten will, hat sie sich aus demokratischen Prozessen herauszuhalten. Ob nun ein Bürger dieses demokratischen Staats seine demokratischen Aufgaben und Pflichten wahrnimmt ist Privatsache, aber er muss die Freiheit besitzen, es tun zu dürfen, wann immer er will. Denn andernfalls wäre der Staat keine Demokratie.

  6. Lionel sagt:

    Relgionsausübung gem. Art.4 Abs.2 GG meint im Kern kultische Handlungen, also Versammlungen zu gottesdienstlichen Zwecken.
    Ob das Tragen bestimmter Kleidung wegen einschlägiger religiöser Vorschriften auch zum Schutzbereich dieser Norm zählt, erscheint zumindest fraglich zu sein.

  7. deix sagt:

    In Wien gibt es einen großen türkischen Verein, der jene Kopfbedeckungen vertreibt, welche Mustafa Kemal Atatürk getragen hat. Sollte der Vereinsvorstand das Tragen dieser Hüte zur Pflicht für die Vereinsmitglieder erklären, ist das dann auch von den Firmen zu akzeptieren? Oder dürfen das nur Religionsgelehrte? Die Vereinsfreiheit ist auch ein Grund- und Menschenrecht. Was ist, wenn die Religionsvertreter der Zeugen Jehovas Bekleidungsvorschriften zur religiösen Pflicht erklären? Diese sind in Österreich seit einigen Jahren eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft.
    Vielleicht sollte ich auch eine Religionsgemeinschaft gründen, wenn man dann soviel mehr darf: In Österreich braucht man dafür nur 400 Gleichgesinnte.

  8. Bettina W. sagt:

    @aloo masala
    „Es ist die persönliche Entscheidung eines Gläubigen, ob und wie er seine Religion ausübt. Und es liegt allein im Kompetenzbereich der jeweiligen Religion festzulegen, was religiöse Pflicht ist.“

    Wer genau legt das denn innerhalb des Islam fest, was jetzt zur religiösen Pflicht gehört und was nicht? Und wer legt denn fest welche die richtige Interpretation des Korans ist? Also soweit ich weiß hat der Islam doch ein riesenproblem dadurch dass die Interpretation des Korans mindestens so vielfältig sind wie die Anzahl der Gläubigen, wie will man sich denn da als religiöse Gruppe auf etwas festlegen. Welchen islamsichen Verein sollte die Poltik denn zurate ziehen, wenn es darum geht regeln festzusetzen? Geht man zu dem einen Verein, dann heißt es das Kopftuch ist keine Pflicht, geht man zu dem nächsten dann ist es wieder Pflicht. Die einen Muslime behaupten die Kopftuchträger würden einem Irrglauben unterliegen und die anderen glauben, dass man ohne Kopftuch einem Irglauben unterlegen wäre.

    Deshalb frage ich mich ob man nicht einfach die Regeln des Islam und aller Muslime in Deutschland einfach an bereits vorhanden deutsche Gebräuche anlehnen sollte um der Inklusion von Muslimen in unserer Gesellschaft nichts entgegenzustellen und keine Nachteile zu schaffen durch stigmatisierung. Und im Koran steht ja selbst schon geschrieben, dass Muslime sich an das Gesetz des jeweiligen Landes halten müssen und somit steht es dem Land auch frei zu entscheiden was der Verhaltenskodex des Islams innerhalb der eigenen Grenzen ist. Deutschland hat ja auch die Polygamie verboten und die Beschneidung bei Frauen und das musste man auch akzeptieren. Schlussendlich wird alles akzeptiert, wenn man es nur entschieden genug durchsetzt, denn die Muslime müssen sich ja aus religiösen Gründen an die Gesetze des Landes halten.

  9. nanni60 sagt:

    @aloo masala,
    wenn also derjenige, der nicht zur Wahl geht, trotzdem ein guter Demokrat ist, dann ist demzufolge,eine Muslima, die religiös ist und kein Kopftuch trägt, immer noch eine gute Muslima, oder?

  10. Songül sagt:

    @aloo masala / saadiya

    Mein Kommentar soll bitte nicht dahingehend falsch verstanden werden, dass ich mich für ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ausspreche. Mir fiel lediglich auf, dass Lutheros im Gegensatz zu vielen Anderen, und darunter fallen auch viele Kopftuch tragende Muslima, verstanden hat, wofür das Kopftuch steht. Tatsächlich ist es kein politisches Instrument, aber auch nicht bloßes Kleidungsstück. Es kommuniziert unabstreitbar gewisse Werte. Vollkommen absurd auch die Einwände, das Kopftuch würde lediglich für eine gewisse kleine Sekte unter den Muslimen, ähnlich den Zeugen Jehovas, eine religiöse Pflicht darstellen. Jeder (nichtmuslimische) Professor und Dozent der Islamwissenschaften bzw. der Religionswissenschaften wird bestätigen, dass das Kopftuch im Islam eine von vielen religiösen Pflichten im Islam darstellt.
    Lutheros hat auf die Einwände reagiert und hat zum Verständnis Beispiele herangeführt. Daraufhin fand keine Auseinandersetzung mit seinem Kommentar statt, was ich sehr schade fand.
    Die Qualifikation der Kopftuch tragenden Muslima hat Lutheros nie in Frage gestellt, er hat lediglich korrekt festgestellt, dass diese einen gewissen Lebenswandel pflegen. Und wollen diese Frauen nicht auch genau das signalisieren? Soll das Koftuch nicht genau das herstellen? Wollen sie sich nicht mit dem Kopftuch vor Situationen bewahren, die ihrem Lebenswandel nicht entsprechen?
    Meines Erachtens sollte eine Muslima, der es wichtig ist 5 x am Tag zu beten oder dem anderen Geschlecht nicht die Hand zur Begrüßung zu reichen, dies von sich aus im Vorstellungsgespräch kommunizieren. Wem eine langfristig gesunde Beziehung zu seinem Arbeitgeber wichtig ist, sollte von Anfang an fair auftreten und nicht erst nach abgeschlossener Probezeit Anforderungen stellen.
    Ansonsten sehe ich es ähnlich wie mo an einer Stelle bereits geschieben hatte. Gesetze bringen an dieser Stelle herzlich wenig. Man muss kein besonders kluger und erfinderischer Arbeitgeber sein, um die Kopftuch tragende Muslima abzulehnen. Wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, ist hier die gesellschaftliche Akzeptanz viel wichtiger.

    @saadiya

    Ich bleibe dabei: Muslimen ist es mE nicht gestattet, dem anderen Geschlecht zur Begrüßung die Hand zu reichen. Nur weil es heutzutage viele tun, wird das Verbot in der Religion nicht ausgehebelt. Wieviele der Muslime schaffen es schon, alle Pflichten und Gebote einzuhalten?! Und trotzdem sind sie Muslime …
    Bei uns sagt man, zwei Dinge sind geheim / unsichtbar: der Glaube und das Vermögen. Über diese beiden Dinge darf und kann kein Außenstehender urteilen.
    Dass auch in Japan etc. andere Begrüßungsformeln gültig sind, ist bekannt, aber nicht relevant. An keiner Stelle habe ich die westliche Begrüßungsformel als die einzig richtige dargestellt. Sie ist hier in Deutschland, wo wir nun mal leben, die gängige Begrüßungsformel. Nicht mehr und nicht weniger.

    @mo

    Meines Erachtens sollte jeder die Chance erhalten, sich zu profilieren, auch der blonde, blauäugige Beachboy ;-)