Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2013 (15/15)
Verankerung eines Verbandsklagerechts
Welche Partei soll bei den Bundestagswahlen 2013 Ihre Stimme bekommen? Der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften hat die Parteien nach ihrer Ausländer- und Integrationspolitik befragt und MiGAZIN bringt die Antworten. Heute: Verbandsklagerecht im AGG
Montag, 19.08.2013, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.08.2013, 9:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Wie stehen Sie zur Verankerung eines Verbandsklagerechts?
CDU/CSU
Mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsrecht haben wir ein Instrumentarium geschaffen, um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und die Rechte des Einzelnen, der von Diskriminierung betroffen ist, sehr gestärkt. Von Diskriminierung Betroffene werden nicht zuerst auf den Rechtsweg verwiesen, da es nach § 27 AGG gesetzlicher Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist, auf eine gütliche Einigung zur Beseitigung der Diskriminierung hinzuwirken. Zudem ist Diskriminierung stets eine Frage von individueller Betroffenheit. Daher sehen wir hier, wie auch in anderen Bereichen, für ein pauschales Verbandsklagerecht grundsätzlich keinen Bedarf.
SPD
Bereits nach geltendem Recht sind Antidiskriminierungsverbände nach § 23 Absatz 2 AGG befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Darüber hinaus ist den Verbänden die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter erlaubt. Damit ist eine Beratung über die Rechtslage im Einzelfall ebenso zulässig wie die Wahrung fremder Rechte gegenüber Dritten, etwa das Abfassen von Schriftsätzen oder Klagen. Darüber hinausgehende Klagerechte werden wir prüfen.
Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen wollen im AGG das Verbandsklagerecht verankern, damit Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräte und Mitarbeitervertretungen über bisherigen Möglichkeiten des AGG hinaus stellvertretend für die Betroffenen klagen können. Sie sollen auch klagen können, wenn das Verfahren einen Präzedenzcharakter haben und Rechtssicherheit für eine größere Zahl von Beschäftigten schaffen könnte.
Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Die Antwort welcher Partei überzeugt Sie am meisten?Die Linke (40%) Die Grünen (21%) SPD (18%) CDU/CSU (16%) FDP (4%)Wird geladen ...
FDP
Bei Diskriminierungen spielen im Regelfall sehr individuelle Gesichtspunkte eine Rolle. Verbandsklagen, die Gruppeninteressen betreffen, wären daher nicht geeignet, dem Einzelnen besser zu seinem Recht zu verhelfen und Rechtssicherheit im Einzelfall herzustellen. Das AGG sichert auch ohne Verbandsklagerecht die Beteiligung der Antidiskriminierungsverbände. Gemäß § 23 AGG sind Antidiskriminierungsverbände befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Sie dürfen im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter vornehmen. Besondere bereits bestehende Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen werden durch das AGG nicht berührt. Der Einführung von Verbandsklagerechten stehen wir deshalb skeptisch gegenüber. Das deutsche Rechtssystem fußt auf einem Individualklagerecht, das regelmäßig eine eigene Betroffenheit voraussetzt.
Die Linke
Die Individualklage als einziger Rechtsweg legt das finanzielle Risiko auf die Schultern der diskriminierten Klägerseite, welche zumeist gegenüber der Beklagtenseite strukturell unterlegen ist und / oder häufig gar in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihr steht. DIE LINKE setzt sich daher bereits seit geraumer Zeit für ein Verbandsklagerecht im Rahmen des AGG ein. In unterschiedlichen Initiativen hat sie dieser Forderung im Bundestag Ausdruck verliehen (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/2034, 16/9637), zuletzt brachte sie im Dezember 2012 einen Antrag „Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz implementieren“ (Bundestagsdrucksache 17/11590) in den Bundestag ein, der noch nicht abschließend beraten wurde. Aktuell Politik
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