Arm durch Arbeit
Warum Rot-Grün keine Alternative zu Schwarz-Gelb ist
Für die Initiative "Bildung Prekär", ein Zusammenschluss von Lehrkräften in Integrationskursen, sind SPD und die Grünen keine Alternative zu Schwarz-Gelb. Folgendes Antwortschreiben der Initiative auf Mails der SPD und der Grünen zu Sanktionen im SGB II listet die Gründe auf:
Von Niedermüller, Bergmann, Pabel Freitag, 13.09.2013, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 15.09.2013, 22:51 Uhr Lesedauer: 10 Minuten |
Sehr geehrte Damen und Herren der SPD, Sehr geehrte Damen und Herren der Grünen,
vielen Dank für Ihre Antworten, die wir hier angehängt haben. Frau Timm (SPD) schreibt uns: „Sie werden feststellen, das wir in vielen Punkten übereinstimmen.“ Leider müssen wir Ihnen widersprechen. Wir halten die Sozialpolitik der rot-grünen Bundesregierung für eine Katastrophe und glauben nicht, dass Ihre Parteien wirklich willens sind, eine Verbesserung der Situation des unteren Bevölkerungsviertels herbeizuführen. Gerne erklären wir Ihnen, 1. was am Sozialgesetzbuch II (welches die „Betreuung“ von ALG II-EmpfängerInnen regelt) und 2. an Ihrer Rentenpolitik nicht in Ordnung ist. Wir schließen damit ab, dass Sie 3. leider auch für die prekär beschäftigten Lehrkräfte in den Integrationskursen nichts tun wollen. Deshalb ist Rot-Grün absolut unwählbar.
1.
Sie schreiben, dass es der Gesellschaft nicht zu vermitteln wäre, auf Sanktionen gegenüber ALG II-EmpfängerInnen zu verzichten, da das ALG II aus Steuergeldern finanziert ist. Wir meinen: Selbstverständlich wäre es der Gesellschaft zu vermitteln, dass die Sanktionen komplett eingestellt werden. Sie schreiben ja selber, dass die allermeisten Menschen gerne arbeiten wollen und es ist klar, dass keiner wirklich gerne von 382 € im Monat leben kann. Das ALG II ist steuerfinanziert, und wir wissen alle, dass ALG II-EmpfängerInnen auch Steuern zahlen. Es ist auch allgemein bekannt, dass 40% der ALG II-Bescheide falsch sind, und dass tausende von Menschen vor den Gerichten gegen diese Bescheide klagen. Die Ungleichbehandlung von Jugendlichen unter 25 verstößt vermutlich gegen das Grundgesetz, und viele andere Paragraphen des SGB II stehen ebenfalls unter dem Verdacht, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Das liegt daran, dass im SGB II jede Menge unklare Rechtsbegriffe verwendet werden, die man als „Gummiparagraphen“ bezeichnen kann. Eingeführt wurde das SBG II von Rot-Grün.
Es ist z.B. äußerst unklar, was mit dem Begriff des „angemessenen Wohnraumes“ gemeint ist. So hat das Sozialgericht Mainz in seinem Urteil vom 08.07.2012 (S 17 AS 1452/09) befunden, dass der § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II verfassungswidrig ist. „Der in § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II verwendete „unbestimmte Rechtsbegriff“ der „Angemessenheit“, welcher der alleinige normtextliche Anknüpfungspunkt für die Beschränkung der Übernahme der Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist, genügt den im Urteil vom 9. Februar 2010 gestellten Anforderungen des BVerfG nicht.“ Der Angemessenheitsbegriff könne nur im Sinne der Missbrauchsverhütung bei Einzelfällen Verwendung finden. 1
Ähnlich kompliziert ist der Nachweis bzw. die Widerlegung des Vorliegens einer „eheähnlichen Gemeinschaft“. Hier fehlt es an zuverlässigen Operationalisierungen bzw. Indikatoren für das, was als „eheähnlich“ bezeichnet wird. So hieß es in einem Urteil des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt von 2005: „Die Ablehnung der Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter der Behörde ist durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG gedeckt; sie darf schon deshalb nicht als Zugeständnis einer eheähnlichen Gemeinschaft gewertet werden. Es ist im Übrigen fraglich, ob bei einem Hausbesuch entscheidungserhebliche Tatsachen gefunden werden können, weil die Intimsphäre zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausgeforscht werden darf; insbesondere sind geschlechtliche Beziehungen für die eheähnliche Gemeinschaft nicht maßgeblich und dürfen auch nicht ermittelt werden.“ 2
Es ist beruhigend, dass die Job-Center die geschlechtlichen Beziehungen zwischen Leistungsberechtigten nicht ausforschen dürfen. Trotzdem muss es doch verwundern, dass sich überhaupt ein Mitarbeiter der Behörde eine Wohnung von innen ansehen muss, obwohl er dazu gemäß Art. 13 GG gar nicht berechtigt ist. Im § 7 SGB II Absatz 3 wird „ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“ dann vermutet, wenn „Partner länger als ein Jahr zusammenleben“. 3 Dessen ungeachtet entschied ein Job-Center in NRW, dass ein Mann, der nur für wenige Wochen bei seiner Freundin eingezogen war, mit seiner Freundin eine solche wechselseitige Verantwortungsbeziehung eingegangen sei. Das Landessozialgericht entschied jedoch, dass dieser Wille nicht vorlag, weil die beiden genauestens Buch über ihre Haushaltsausgaben geführt hätten, und dass das Geld, welches die Frau für den Mann aufgewendet hat, nur ein `Darlehen´ gewesen sei. Außerdem hätten beide keine Vollmacht über das Konto des anderen. 4
Ganz offensichtlich ist das SGB II ein Gesetz zur Erforschung der Absichten der AntragsstellerInnen. So steht es auch tatsächlich im § 22 SGB II: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.“ 5 Es bleibt wohl der Intuition oder der Willkür des Sachbearbeiters vorbehalten, welche „Absicht“ er vermutet.
Sowas muss alles in Tausenden von Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten geklärt werden – alles auf Kosten der Steuerzahler. Die Einführung der „Agenda 2010“ hatte eine gewaltige Prozesswelle zur Folge. Laut Aussage der WELT lagen der Bundesagentur für Arbeit im April 2013 genau 198.886 Widersprüche und 202.800 Klagen vor. „Zwar wurden im April 54.000 Widersprüche und rund 10.000 Klagen abgearbeitet – es kam aber nahezu die gleiche Zahl an neuen Widersprüchen und Klagen hinzu.“ Fast jede zweite Klage ist laut Die Welt erfolgreich.
2.
Abgesehen davon, dass das SGB II extrem schlecht gemacht ist und der Willkür Tür und Tor öffnet hat das ALG II katastrophale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und das Sozialversicherungssystem:
Das ALG II hat dazu geführt, dass alle Konzerne, auch Amazon und McDonald, Dumpinglöhne zahlen können. Jegliches Gehalt wird vom Job-Center aufgestockt, das heißt, dass der Steuerzahler zum Teil die Lohnkosten der Arbeitgeber übernimmt. Dahinter steht eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik, die besagt, dass Arbeit möglichst billig sein muss. Der Parteienforscher Franz Walter schreibt: „Jede Arbeit ist besser als keine!“ – in diesem markigen Satz hat sich die Anspruchslosigkeit der neuen Sozialdemokratie verdichtet.“ (Baustelle Deutschland, S. 101) Das Ergebnis ist, dass heute 25% der ArbeitnehmerInnen im Niedriglohnbereich arbeiten. Wer eine Arbeit, auch wenn sie nicht existenzsichernd ist, ablehnt, dem drohen Sanktionen. Die Idee dahinter war zu Anfang, dass man über das Aufstocken in ein festes Arbeitsverhältnis kommt. Heute weiß man, dass dieser Aufstieg in den meisten Fällen nicht gelingt.7 Die Armut am unteren Rand der Gesellschaft verfestigt sich gerade wegen des ALG II.
Das hat zur Folge, dass auch die Sozialversicherungen Schaden nehmen, denn wer kaum verdient, kann nichts einzahlen. Gerhard Schröder hat den Weg frei gemacht für die private Altersvorsorge. 6 Heute weiß man, dass man 100 bis 110 Jahre alt werden muss, um zumindest eine Rente in Höhe der Sozialhilfe zu bekommen. Hier nur einer von vielen Beiträgen von Frontal 21. Während Carsten Maschmeyer, ein Freund von Gerhard Schröder, mit dem Verkauf von Riester-Renten reich geworden ist, ist für 25% der Deutschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten müssen, weil sie sonst sanktioniert werden, gar keine Rente zu erwarten. Auch der Mindestlohn, den Sie vorschlagen, sichert die Menschen nicht vor Altersarmut.
- Hartz IV-Wohnung: Verfassungswidriger § 22 SGB II
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Gesetze-im-Internet.de: „§ 7 Leistungsberechtigte„
- Keine Bedarfsgemeinschaft bei kurzem Zusammenleben mit dem Partner
- § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- Balodis / Hühne: Die Vorsorgelüge. Wie Politik und private Rentenversicherungen uns in die Altersarmut treiben. Berlin, 3. Auflage 2012, S. 17 ff. „Holger Balodis und Dagmar Hühne decken auf, wie sich ein mafiöses Interessengeflecht die Altersvorsorge zur Beute macht und uns in die Altersarmut stürzt.“
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kürzlich las ich in einem Ärztebericht, dass Rot-Grün das Zweiklassensystem vor 1o Jahren zu verantworten hat. Damals wurden die Fallpauschalen eingeführt und die Krankenhäuser nach kapitalistischer Wirtschaftschaftlichkeit bewertet. Ich dachte bisher immer, dass dies von Schwarz-Gelb verursacht wurde. Schon deshalb sind die Grünen nicht wählbar. Woher kommt dann aber das Buhlen der Grünen um die Migranten? Das ist doch total unehrlich.
Hallo,
Grüne und SPD buhlen natürlich um die Migranten, weil sie deren Stimmen haben wollen. Das passt aber gar nicht zu ihrer Hartz IV-Politik, von der gerade Migranten besonders stark betroffen sind. Sowohl Migranten als auch finanziell schwache deutsche Familien sind „Bildungsverlierer“, weil unser Schulsystem es nicht schafft, ihre Kinder gut auszubilden. Deshalb bekommen viele keinen Ausbildungsplatz und keinen Job. Dann werden sie zu „Kunden“ des Job-Centers und dann kommen gerade SPD und Grüne (Schwarz-Gelb sowieso) mit ihrer Parole von „Fördern und Fordern“ an und mit ihrem Gerede von den Sanktionen. Hartz IV ist also die Fortführung der schulischen Exklusion mit anderen Mitteln. Deshalb ist es auch unglaubwürdig, wenn SPD und Grüne sich für die Inklusion an den Schulen einsetzen. Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat gerade eben 50% des Etats für Vertretungslehrer gestrichen. Gleichzeitig erzählen sie auf ihren Werbeplakaten etwas von Chancengleichheit und „Kein Kind darf zurückbleiben“. Mit solchen Kürzungen produzieren sie heute schon die Arbeitslosen von morgen, gegen die sie dann morgen mit Sanktionen vorgehen wollen.
http://www1.wdr.de/themen/politik/vertretungsstellen101.html
Ich wähle diese im wahrsten Sinne des Wortes asozialen Parteien, die für den größten sozialen Kahlschlag in der Geschichte der BRD verantwortlich sind, schon lange nicht mehr und halte es mit dem Sprichwort: „Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“ Wie sagte doch der Rente- mit- 67- Müntefering und Freund der Versicherungsbranche Müntefering in einem seltenen Anflug von Ehrlichkeit: „Es ist unfair Politiker an den Wahlversprechen zu messen.“ Diese beiden Parteien, ganz vorne die SPD, verarschen ihre Wähler auf noch nie dagewesene Weise und ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie ein sozial denkender Mensch dieser Verräterpartei, die nicht nur den Sarrazin, sondern auch zahlreiche andere Rassisten in ihren Reihen willkommen heißt und für ihre Wähler nach der Wahl nichts als Verachtung übrig hat, deren Politik sich allein an den Interessen der Freunde aus Konzernen und Finanzbranche ausrichtet, die die Frechheit besitzt, die Enteignung der Arbeitnehmer durch Hartz-IV, die Rente mit 67 und die Deregulierung des Arbeitsmarktes als soziale Wohltat zu verkaufen und damit die Opfer ihrer asozialen Politik aufs niederträchtigste zu verhöhnen, seine Stimme geben kann.
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten – heute so aktuell, wie in 1919, als sich die SPD mit den Gegnern der Arbeiterschaft verbündete. Das tut sie auch heute, genauso wie gestern und votgestern. Es ist fatal, auf das S im Parteinamen hereinzufallen, denn mit sozial hat diese Partei nicht das Mindeste am Hut. Wie die Autoren sehr richtig festgestellt haben, das Gedönse vor der Wahl dient einzig und allein der Sicherung der eigenen Pfründe und dem Machterhalt bzw. Machtgewinn.
Was hier noch fehlt, aber gleichfalls wichtig ist und eigentlich die Erlassung dieses Gesetzes durch Schröder und Konsorten schon für ungültig erklärt, das Urteil vom BverG: Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 – 2 BvF 3/11 – – 2 BvR 2670/11 – – 2 BvE 9/11 -, in dem das Wahlgesetz für “nicht mit dem Grundgesetz vereinbar” und “nichtig” erklärt wurde, Leitsätze:
1.
Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.
2.
a) In dem vom Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate (§ 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt.
b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall von Überhangmandaten im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke verletzt.
Hier der Link: http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Das heißt, wir haben, und das gilt insbesondere für die Regierung Merkel, seit 1946 keine legitimierte Regierung, das wiederum heißt eine nicht legitimierte Regierung, sagt das Wort “NICHTIG” schliesst alle Rechtsfolgen ein, das alle Gesetze und Änderungen keine Gültigkeit haben können.
Gerd Schweitzer
http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de
Die Prekarität der Lehrkräfte für die Integrationskurse liegt letzten Endes an der ökonomischen Halbbildung in der politischen Klasse. Migration/Integration sind klassische öffentliche Angelegenheiten, um Zahlungsflüsse für die Export und Import Länder von Humankapital zu generieren. Die Finanzierungsgrundlage für die Lehrkräfte für die Integrationskurse ist eigentlich völlig falsch, weil es die Nutzniesser nicht belastet. Das sind in erster Linie Staaten – genauer bestimmte Steuereinkünfte – und Kapitalerträge von Finanzinstitutionen, Vermieter,Tourismus- und Telekommunikationsunternehmen. Migration/Integration bewirkt insbesondere in diesen Bereichen Extra-Profite. Eine ökonomisch sinnvolle Verteilung der Lehr-Entlohnung auf die im Zusammenhang mit Migration stehenden Einkünfte von Staaten und Kapitalgesellschaften sollte den Lehrkräften angemessenden Lebensstandard sichern. Ich habe den Eindruck, dass die Lehrkräfte in Integrationskursen aus Lohnsteuern und der Mehrwertsteuer bezahlt werden – also aus der Lohnsumme einer Volkswirtschaft. Der Beitrag der Kapitaleigner in Ein- und Auswanderungsstaaten fehlt in der Gleichung.
@Marie
Wenn in Regierungsverantwortung, wie in Berlin, dann bleibt von Ihrer präferierten Partei auch nicht viel soziales mehr übrig: die Linke stand in Berlin für sozialen Kahlschlag und konsequenten Konsolidierungskurs.
Nun ja, Sie übertreiben mal wieder maßlos, Herr Masala. Ein konsequenter Konsolidierungskurs in einem hochverschuldeten Land und sozialer Kahlschlag sind zwei unterschiedliche Dinge und ohne die Linke wäre der von Ihnen behauptete Kahlschlag mit Sicherheit anders ausgefallen. In einer Koalition kann auch nicht eine Partei allein entscheiden. Unter sozialem Kahlschlag verstehe ich Dinge wie die Enteignung Arbeitsloser durch Hartz IV, die Enteignung von Rentnern durch Anhebung der Altersgrenze, obwohl Arbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen, die sogenannte Liberalisierung des Arbeitsmarktes durch Einführung von Minijobs, die Ausweitung der Leiharbeit und des Hungerlohnsektors u.v.a.m. Das ist Bundespolitik und dass Berlin heillos verschuldet war, das hat nun wahrlich nicht die Linke verursacht. Und dass das Kapital dank der Steuersenkungsorgien für die Reichen immer weniger Steuern zahlt und die öffentlichen Haushalte deshalb hochverschuldet sind, ist Bundespolitik. Dass in diesem Lande mittlerweile das Wort soziale Gerechtigkeit und Mindestlohn, Auswüchse der Leiharbeit usw. im Wortschatz der neoliberalen Einheitspartei wieder vorkommt, ist der Konkurrenz der Linken zu verdanken. Als einzige im Bundestag vertretene Partei erhält die Linke übrigens keine als „Spenden“ bezeichnete Wahlkampfhilfe der Großindustrie, dreimal dürfen Sie raten, warum. Eine Hand wäscht die andere, wie man im Volksmund so zutreffend sagt.