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Kopftuchverbot

Der Staat gibt ein schlechtes Vorbild ab

Frauen mit Kopftuch werden auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, weil viele Arbeitgeber sich fürchten. Das verwundert aber auch nicht. Schließlich gilt der Staat mit seinen gesetzlichen Kopftuchverboten als schlechtes Vorbild.

Von Mittwoch, 30.10.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.11.2013, 9:50 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

„Sie tragen ja ein Kopftuch! So können wir Sie nicht einstellen. Was werden denn unsere Kunden von uns denken.“ Völlig sprachlos stand ich da. Einen Satz, den ich nicht so erwartet habe, da ich einen Tag vorher, ein stundenlanges Telefongespräch mit dem Arbeitgeber führte. Ausnahmslos begeistert über meine Schulnoten und die Qualifikationen, die ich ihm zugesandt hatte, lud er mich am nächsten Tag zu einem Probe-Tag in seine Bäckerei ein. Das Abitur war in der Tasche und die Zeit bis zum Start meines Studiums sollte mit einem Aushilfsjob überbrückt werden. Über die Einladung zum Probe-Tag freute ich mich deshalb besonders. Doch ich hatte mich zu früh gefreut.

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Völlig vor den Kopf gestoßen, verließ ich nach wenigen Minuten in der Frühe die Bäckerei. In der Schule hatte ich gelernt, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat und somit seine Meinung frei äußern kann, seinen Glauben frei ausüben kann und demnach die Kleidung tragen kann, die er will, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. In einem freiheitlich-demokratischen Staat würde niemand in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen einschreiten. Doch gilt dies anscheinend nicht für Arbeitgeber.

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In Deutschland sind muslimische Frauen mit Kopftuch oft Diskriminierungen ausgesetzt. Grundsätzlich schlechte Karten haben sie bei der Jobsuche. Obwohl die Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Religion oder Weltanschauung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten ist, bekommen sie es hier am meisten zu spüren.

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Berichte von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, dass Jugendliche mit einem Migrationshintergrund, trotz eines guten Abschlusses, sich mehr um einen Ausbildungsplatz bemühen müssen, als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Alleine schon ein arabisch- oder türkisch-klingender Name bringt oft Schwierigkeit mit sich und bewirkt erfolglose Bewerbungen.

Besonders stark benachteiligt werden, bei der Ausbildungssuche und beim Eintritt in die Arbeitswelt, Bewerberinnen mit Migrationshintergrund, die ein Kopftuch tragen. Unabhängig von ihren Qualifizierungen, wollen die meisten Unternehmen Frauen mit einem Kopftuch nicht einstellen. Im Vergleich zu ihren Mitbewerbern/-innen ohne Kopftuch werden sie nur ganz selten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Es wird deutlich, dass der Fokus nicht auf das Potenzial und die Kompetenzen der Bewerberinnen gerichtet ist, sondern auf die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit und auf das äußere Erscheinungsbild.

Eine Ursache für Anfeindungen, Diskriminierungen und Voreingenommenheit der Arbeitgeber ist die dauerhafte und festverankerte negative Darstellung des Islam in den Medien. Immer wieder wird diese Weltreligion mit Frauenfeindlichkeit, Rückständigkeit und Gewalt in Verbindung gebracht. Arbeitgeber befürchten deshalb ablehnende Kundenreaktionen und innerbetriebliche Schwierigkeiten. Mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Bewerberinnen mit Kopftuch fördern und tolerieren sie das Bild, das von den Medien ausgeht, und verletzen somit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Aber auch die staatliche Abwehrhaltung trägt zu diesen Vorurteilen bei. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Kopftuch-Frage vor 10 Jahren wurde in acht Bundesländern ein Verbotsgesetz gegen religiöse Kleidung von Lehrerinnen und anderen öffentlichen Amtsträgerinnen erlassen. Grund für den Gerichtsbeschluss war, dass das Tragen eines Kopftuchs der Lehrerin die Religionsfreiheit der Schüler beeinträchtigt.

Eine Ausnahme galt jedoch für christliche oder jüdische Symbole, denn für sie wurde in fünf Bundesländern eine Ausnahmeregel erteilt. Nur in Berlin wurden sämtliche religiösen Symbole verboten.

Hier stellt sich die Frage, warum christliche oder jüdische Symbole, wie zum Beispiel eine Kette mit einem Kreuz, dann nicht ebenfalls verboten werden. Während anderen Religionsüberzeugungen verschont bleiben, wird mit dem Verbot einzig und allein der Lehrerin mit einem Kopftuch unterstellt, dass sie nicht in der Lage ist, einen neutralen Unterricht zu gestalten. Unverständlich ist auch, warum in anderen staatlichen Einrichtungen das Tragen eines Tuches unerwünscht ist, obwohl dort keine Gefahr einer Beeinträchtigung besteht.

Wäre es in einem liberalen Rechtsstaat nicht angebracht, wenn der Öffentliche Dienst ein buntes Bild abgibt, in dem auf Vielfalt und Chancengleichheit hingearbeitet wird? Sollte die geforderte religiöse und weltanschauliche Neutralität in der Amtsausübung nicht lieber an Worten und Handlungen, als an Kleidung messen werden?

Die Signalwirkung des Gerichtsurteils ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt präsent. Wenn der Staat, der eine Vorbildrolle übernimmt, nicht die Qualifikationen von Bewerberinnen in den Vordergrund stellt, dann ist es kein Wunder, dass privatwirtschaftliche Arbeitgeber dem Folgen.

Betroffene Bewerber/-innen haben die Möglichkeit, gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt juristisch Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu fordern, doch ob das Problem so aus der Welt geschafft wird, ist zweifelhaft. Offene Dialoge und eine Auseinandersetzung mit dem Thema würden eher zu mehr Toleranz und Verständnis führen. Denn oft werden Diskriminierungen aus Furcht vor einer Diskriminierungsklage im Verborgenen gehalten und gar nicht angesprochen.

Auch neue Bewerbungsmechanismen wie ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren wären sinnvoll und würden zu mehr Chancengleichheit führen. Arbeitgeber dürften dann weder nach einem Foto noch nach dem Namen, das Geburtsdatum oder nach der Angabe zur Herkunft verlangen. Die Qualifikation und Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers würde so im Vordergrund stehen. Länder wie die Schweiz, Schweden, die Niederlande und Großbritannien haben bereits Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungsverfahren gesammelt. In Belgien sind anonymisierte Verfahren im Öffentlichen Dienst seit Jahren fest vorgeschrieben. Die Schweden stellten mit dem Verfahren fest, dass sich die Einstiegschancen in die Berufswelt für Frauen und Einwanderer deutlich verbessern. Nur Deutschland hinkt dem Ganzen wieder nach. Aktuell Meinung

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  1. Franz sagt:

    Welche Begründungen sind denn überhaupt legitim um Menschen einen Arbeitsplatz zu verweigern? Der Arbeitgeber schaut ja nicht nur auf die Noten, sondern auch auf den Menschen. Auch ganz normale Europäer ohne Kopftuch werden wegen menschlicher Defizite nicht angestellt.

    Das Kopftuch ist nunmal nicht nur ein Kopftuch sondern auch Ideologie und wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass diese Ideologie nicht zum Team passt (eine sehr beliebte Ausrede), dann darf er das meiner Meinung. Man wird ja nicht abgelehnt, weil man Muslimin ist, sondern weil man ein Kopftuch trägt. Man kann genau so abgelehnt werden, wenn man einen schlechten Kleidungsstil an den Tag legt, hässlich aussieht oder eine unangebrachte Frisur trägt. Das ist nunmal in unserer oberflächlichen Gesellschaft so! Aber Kopftücher haben den Vorteil, dass man sie ausziehen kann, das geht ganz einfach! Also nicht auf stur stellen!

  2. Lynx sagt:

    Einige islamfeindliche Schweizer sagen: „Das Kopftuch gehört nicht zur Schweiz.“ In dem Film „Die weiße Hölle vom Piz Palü“ aus dem Jahre 1929 mit Leni Riefenstahl tragen alle Frauen in dem im Film vorkommenden Engadiner Dorf ausnahmslos Kopftuch; und das ist noch keine hundert Jahre her! Aber anscheinend besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem „christlichen“ und dem „islamischen“ Kopftuch; das erstere ist akzeptabel, das letztere inakzeptabel. Es scheint mir symptomatisch für das oberflächliche Denken der Abendländer, daß sie sich weitaus mehr an der äußeren Erscheinung der Menschenköpfe orientieren als an deren Inhalt.
    Ein weiterer Aspekt in dieser Sache ist, daß wir es mit zwei entgegenlaufenden Entwicklungen zu tun haben: Immer mehr Abendländer entfernen sich von ihrer Religion bis hin zum totalen und bisweilen aggressiven Atheismus und stoßen sich an jeder Erscheinung von Religiosität in der Öffentlichkeit, während die Muslime in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu ihrer Religion und deren Werten zurückfinden. Da der Islam nicht nur ein Glaube ist, den man verborgen im Herzen trägt, führt dies auch auf Grund einer zunehmenden Zahl von Muslimen und Muslimas im Alltag zwangsläufig zu verstärkter Reibung auf größerer Fläche.
    Leider ist bei vielen muslimischen Kopftuchträgerinnen zu beanstanden, daß ihre Kleidung nicht schari´a-gemäß ist, indem sie eng anliegende Blusen und Hosen ohne weite, die Körperfomen verdeckende Kleidung darüber tragen, so daß man sich fragen muß, warum sie dann überhaupt Kopftuch tragen.

  3. all-are-equal sagt:

    „Wäre es in einem liberalen Rechtsstaat nicht angebracht, wenn der Öffentliche Dienst ein buntes Bild abgibt?“

    Würde es die Autorin es auch als positive Bereicherung der Vielfalt ansehen, wenn kommunistische Beamte im Blauhemd im Dienst erscheinen würden, so wie es in der DDR gerne getragen wurde.

    Ich nicht!

    Religion und Weltanschauung sind reine Privatsache und sind im privaten Bereich selbstverständlich durch die Gesinnungsfreiheit streng geschützt.

    Am Arbeitplatz darf es jedoch keinesfalls Religionsprivillegien in puncto Bekleidung geben. Nach dem Antidiskriminierungsrecht sind Religionen und nichtreligiöse Weltanschauungen völlig gleichgestellt.

    Bekleidungsvorschriften in privaten Betrieben und im öffentlichen Dienst müssen für alle gelten. Extrawürste für Anhänger bestimmter religiöser Strömungen sind diskriminierend allen anderen gegenüber und daher nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich unzulässig.

    Wer sich krampfthaft immer an sein religiöses und weltanschauliches Kleidungsstück oder Symbol klammert und dieses auch während der Arbeitszeit nie und nimmer ablegen will, grenzt sich selbst aus und ist kein Diskriminierungsopfer.

    Der Staat gibt ein gutes Vorbild ab, das Neutralitätsprinzip ist ein empfehlenswertes Modell auch für die Privatwirtschaft und sollte noch ausgebaut werden. Das geschieht gerade in Frankreich.

    Zurückhaltung mit optischen religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen im Beruf ist Ausdruck der Tolerenz und des Respekts gegenüber Andersdenkenden.

  4. ute fabel sagt:

    „Hier stellt sich die Frage, warum christliche oder jüdische Symbole, wie zum Beispiel eine Kette mit einem Kreuz, dann nicht ebenfalls verboten werden“

    Kleine Schmuckstücke sind nach dem Berliner Neutralitätsgesetz für alle Religionen erlaubt. Eine Christin darf eine Kette mit Kreuz tragen, eine Muslimin ebenso einen Anhänger mit der Hand der Fatima. Die jüdische Kippa ist jedoch genauso verboten wie das islamische Kopftuch.

    Unter den Regelungen in den verschiedenen Bundesländern ist das Berliner Neutralitätsgesetz am fairsten, es behandelt alle nach den gleichen Maßstäben und diskriminiert niemanden.

  5. fritz! sagt:

    @Lynx
    „Leider ist bei vielen muslimischen Kopftuchträgerinnen zu beanstanden, daß ihre Kleidung nicht schari´a-gemäß ist, indem sie eng anliegende Blusen und Hosen ohne weite, die Körperfomen verdeckende Kleidung darüber tragen, so daß man sich fragen muß, warum sie dann überhaupt Kopftuch tragen.“

    Wenn die Muslime die Scharia und den Koran bis auf den letzten Buchstaben ernst nehmen würden (ein unmögliches Vorhaben!), dann dürfte man sich rein theoretisch, als Muslim(a) nicht in einem nicht-muslimischen Land aufhalten ohne zu missionieren, so steht es im Koran!

    Ich finds ein bisschen Intolerant beim Thema Kopftuch von mulimischer Seite so zu tun, als hätte man keinen Einfluss auf die Interpretation seiner Religion gehabt und keine Wahl hatte dieses Kopftuch anzuziehen oder nicht. Jeder hatte die Wahl ob er sich so kleiden will oder nicht, einen religiösen Zwang oder Pflicht dazu gibt es nicht, da man ja genug muslimische Frauen ohne das Kopftuch sieht.

    Meine Frage wäre: Warum pocht man auf muslimischer Seite ausgerechnet auf dieses Kleiungsstück? Mir erscheint das ein bisschen willkürlich und provokant, da es noch über 1000 andere Pflichten im Islam gibt von denen man sich aber scheinbar selbst befreit hat. Warum konzentriert man sich bei seinem Glauben in Deutschland nicht auf die Gemeinsamkeiten mit der restlichen Gesellschaft (mainstream), anstatt sich auf das Trennende zu konzentrieren?

    Gesetze und Rechte sind ja nicht gleichzusetzen mit den Befindlichkeiten einer Gesellschaft. Nur weil ich bis 22:00 Uhr so laut Musik hören darf wie ich es für richtig halte, mache ich es noch lange nicht! Aus sozialen und mitmenschlichen Gründen tue ich sowas nicht und diese Komponente wird auf muslimischer Seite komplett ausgeblendet.

  6. Soli sagt:

    @Lynx : Warum tragen Muslimininnen „leider“ nicht scharia-konforme Kleidung?
    JEder kann seinen Glauben doch so ausleben und darstellen wie er will. Wenn die Frau meint das Kopftuch passt zum Minirokc ist das doch ihre Sache, jeder glaubt für sich.
    Ich frage mich eigentlich immer nur warum nicht die Muslime (also die MÄNNLICHEN Vertreter) mal anfangen Kopftücher zu tragen. Vielleicht verstehen sie dann eher warum einige Frauen weder Kopftuch noch Burka tragen möchten?
    Bekleidungsvorschriften nur einer Teilmenge der Gläubigen zu machen ist meiner Meinung nach die größere Diskriminierung.

  7. fritz! sagt:

    @Lynx
    „Aber anscheinend besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem „christlichen“ und dem „islamischen“ Kopftuch; das erstere ist akzeptabel, das letztere inakzeptabel.“

    Sie haben objektiv betrachtet keine Beweis für ihre Behauptung, da sie ja selbst schreiben, dass es diese „christlichen“ Kopftücher seit fast 100 Jahren nicht mehr gibt. Ihr Hinweis auf eine gewisse Doppelmoral zu lasten der Muslima ist also hinfällig!

  8. nirvana sagt:

    Der rechtliche Begriff der Diskriminierung wird von der Autorin falsch verwendet. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das eine weniger günstige Behandlung. Es bedarf daher immer einer Vergleichsperson, die besser gestelt sein muss. Trägt niemand in einem Unternehmen religiöse oder weltanschauliche Kleidungsstücke, dann liegt keine Benachteiligung und damit keine Diskriminierung vor, wenn auch das Kopftuchtragen nicht akzeptiert wird.

  9. vulkanstum sagt:

    Früher war es für Sanyasins, also Anhänger von Baghwan (später Osho) verpflichtend orangefarbige Kleidung anzuziehen mitsamt der Mala, einer Art Gebetskette, die um den Kopf hing mit dem Bildnis des erleuchteten Gurus darauf. Wer wirklich meint, man müsste jeden Arbeitgeber verpflichten, eine Frau mit Kopftuch einzustellen, damit keine Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit stattfindet, der muss dann auch konsequenterweise
    auch fordern, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, jeden Menschen mit jeder Art von Kleidung, die welch ein Guru auch immer vorschreibt, einzustellen. Wobei aber immer noch ziemlich fragwürdig ist, ob es wirklich wichtig ist, ein Kopftuch zu tragen, um eine gute Muslima zu sein. Wer meint, eine Frau könnte nur dann eine gute Muslima sein, wenn sie Kopftuch trägt, übt ziemlichen Druck aus auf muslimische Frauen, die kein Kopftuch tragen und stellt sich moralisch ziemlich arrogant über sie.