Doppelte Staatsbürgerschaft
Friedrichs Doppelmoral, seine Ewiggestrigkeit und seine Ängste
Während die Koalitionsgespräche um die doppelte Staatsbürgerschaft weitergehen, offenbart Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, worum es ihm in dieser Frage geht: Assimilation! Sonst könnte die Identität der deutschen Gesellschaft verändert werden.
Von Ekrem Şenol Samstag, 09.11.2013, 14:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.11.2013, 13:46 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Im Zuge der aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen der Unionsparteien mit der SPD bekräftigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Mittwoch seine Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft mit folgender Begründung: „Wenn wir Millionen von Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft geben, die sie weitervererben, werden wir eine dauerhafte türkische Minderheit in Deutschland haben. Dies bedeute eine „langfristige Veränderung der Identität der deutschen Gesellschaft“.
Friedrichs Äußerung ist von drei Wunschdenken geprägt: 1. Er geht von der irrigen Annahme aus, die „deutsche Gesellschaft“ sei homogen, (2.) deren Identitätsveränderung verhindert werden müsse (3.) dadurch, dass Minderheiten – Friedrich nennt nur die Türken – nicht nur ihre Staatsbürgerschaft, sondern auch ihre Sprache, Identität, Bräuche und Sitten ablegen, sich also assimilieren. Andernfalls wäre eine Veränderung der „deutschen Gesellschaft“, allein schon aufgrund des Zusammenlebens, des selbstverständlichen gegenseitigen Prägens und Veränderns, unumgänglich.
An dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf die Politik Deutschlands in Bezug auf die deutschen Minderheiten im Ausland: Anlässlich der Amtseinführung Christoph Bergners zum „Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten“ im Jahr 2006 sagte der ehemalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen entscheidenden Satz: „Die Qualität einer freiheitlichen Gesellschaft bewährt sich nicht zuletzt darin, wie mit Minderheiten umgegangen wird und wie sich Minderheiten in einer Gesellschaft fühlen.“
Auf der Tagung „Zwei Jahrzehnte Politik für Aussiedler und nationale Minderheiten – Bilanz und Perspektiven“ im Jahr 2008 griff Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Schäubles Zitat vor Vertretern deutscher Minderheiten aus dem Ausland auf und konkretisierte es: „Es geht darum, dass sie sich gut fühlen“. Merkel weiter: „So, wie wir mit den Minderheiten umgehen, die bei uns leben, so erwarten wir auch, dass Titularnationen mit den deutschen Minderheiten umgehen. Das heißt, wir stellen nicht nur Forderungen an andere, sondern wir zeigen auch, dass Toleranz und Teilhabe gelebte Normalität in Deutschland sind.“
Aufgabe des Beauftragten Bergner sei es, deutsche Minderheiten im Ausland dabei zu unterstützen, ihre kulturelle Identität, ihre Sprache und Traditionen, Sitten und Bräuche zu bewahren. In vielen Ländern stoße diese Unterstützung auf Skepsis, doch habe man „einen klaren Kompass, nämlich dass es unser Recht und unsere Pflicht ist, diese Minderheiten auch außerhalb Deutschlands zu unterstützten“, unterstrich Merkel und betonte die Bedeutung der Jugend. Denn die Verbundenheit zu Deutschland müsse „von Generation zu Generation nach vorne gebracht werden“. Deshalb, so die Kanzlerin weiter, „ist es auch so schön, dass hier junge Leute sind. Denn diese Verbundenheit zu pflegen, bleibt auch für die nächsten Jahrzehnte eine Verantwortung; das will ich ausdrücklich sagen.“
Daran anknüpfend begrüßte Wolfgang Schäuble – damals Bundesinnenminister – in seiner Rede die 30 Teilnehmer der Jugend deutscher Minderheiten und stellte die rhetorische Frage auf, „ob es in 20 Jahren noch lebendige deutsche Minderheiten in den Herkunftsgebieten geben wird“. Wenig später stellten die Jugendlichen die Ergebnisse ihres Workshops vor unter dem Titel: „Die Jugend als künftige Identitätsträger.“
Kurz: Die Bundesregierung arbeitet seit 25 Jahren aktiv an der Wahrung der kulturellen Identität, der Sprache, der Sitten und Bräuche der im Ausland lebenden Deutschen und hat in diesem Zeitraum dafür über eine Milliarde Euro ausgegeben. Ziel ist „das Bekenntnis zur eigenen kulturellen Identität“, wie es die Bundeskanzlerin formulierte.
Kommen wir zurück zu Friedrich: Seine Weltvorstellung in Bezug auf Minderheiten in Deutschland steht zur aufgeführten deutschen Politik zum Schutz der deutschen Identität der im Ausland lebenden deutschen Minderheiten nicht nur im krassen Widerspruch, sondern bringt auch seine Doppelmoral ungeheuerlichen Ausmaßes zum Vorschein, wenn man bedenkt, dass der Beauftragte für deutsche Minderheiten im Ausland dem Bundesinnenministerium, also Friedrich, untersteht.
Gemessen an Schäubles Worten zieht Friedrich die Qualität der hiesigen Freiheitlichkeit ins Bodenlose. Ob sich Minderheiten mit so einem Minister „gut fühlen“ können, wie es Merkel formulierte, darf jedenfalls bezweifelt werden – ein Minister, der die Integrationspolitik Deutschlands federführend gestaltet, das Staatsangehörigkeitsgesetz zum Instrument seiner Assimilationspolitik macht und fremde Identitäten als kollektive Bedrohung wahrnimmt. Aber nicht nur das: Friedrichs Zitat offenbart neben seiner Doppelmoral und seiner Ewiggestrigkeit, auch die Unvereinbarkeit seiner Weltvorstellung mit elementarsten Artikeln des Grundgesetzes, die ja mit gutem Grund so formuliert wurden.
Fazit: Die Frage nach einer Entlas(s/t)ung des Bundesinnenministers stellt sich dringender denn je, wenn Merkel möchte, dass sich Minderheiten in Deutschland „gut fühlen“. Das täte nicht nur dem Minister gut, sondern vor allem Millionen Menschen, die mit ihrer Kultur, ihrer Identität und ihrer Sprache Deutschland seit über einem halben Jahrhundert bereichern und dies gerne auch künftig tun würden. Leitartikel Meinung
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„langfristige Veränderung der Identität der deutschen Gesellschaft“.
Wieso muss man so eine Veränderung eigentlich per se toll finden?
Wie würde denn die Diskussion in der Türkei laufen, wenn dort ein paar Millionen Armenier und westafrikanische Christen einwandern würden?
Es ist erschreckend welch türkeifeindliche Politik hier in diesem Lande betrieben wird. Gestern habe ich Herrn Günter Krings von der CDU angeschrieben. In einem Interview sagte er, daß er es nicht verstehe warum es so schwer ist, die Staatsbürgerschaft der Eltern abzugeben. Warum werden denn nur die Türken benachteiligt? Warum dürfen Schweizer, US-Amerikaner, usw. eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Wenn es doch so leicht ist, dann sollte es doch wohl überhaupt keine doppelte Staatsbürgerschaft geben.
So etwas nennt man Doppelmoral.
Was hier betrieben wird hat mit Integration überhaupt nichts zu tun. Je mehr sich die Politik gegen eine offen Integrationsdebatte verschließt, desto größer werden die Vorbehalte der türkischen Mitbürger und das zu Recht.
Anstatt gemeinsam dieses Thema anzupacken, werden neutrale und „integrierte“ Türken vor den Kopf gestoßen. So macht es wirklich keinen Sinn. Ich brauche die doppelte Staatsbürgerschaft nicht…ich bleibe bei der türkischen. Integration geht für mich dann eben auch nur soweit, dass ich mir hier nichts zu Schulden kommen lasse, arbeite, meine Steuern zahle und das Leben genieße und mein Geld in der Türkei investiere.
Warum soll ich es in einem Land investieren, indem ich nicht Willkommen bin. Wer weiß, vielleicht wandere ich auch aus…hier reicht es mir so langsam.
Integration geht für mich dann eben auch nur soweit, dass ich mir hier nichts zu Schulden kommen lasse, arbeite, meine Steuern zahle und das Leben genieße und mein Geld in der Türkei investiere.
Mehr will doch von Ihnen auch keiner…. und wo Sie Ihr Geld investieren, juckt hier auch keinen. Die ersten drei Punkte sind doch wohl für jeden Menschen, egal wo er ist, eine Selbstverständlichkeit, finden Sie nicht? Oder sollen wir Applaudieren?
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Wer einwandert, sollte zur Assimilation bereit sein. Es ist ein legitimes Ziel, daß durch Einwanderung keine neuen ethnischen Minderheiten entstehen.
@Bernhard W.
…oder die alte ethnische Mehrheit wird ersetzt. Es ist doch ein legitimes Ziel von der Überlegenheit seiner Ethnie auszugehen (siehe Usa, Australien, Kelten- und Slawen..äh..Deutschland). Meinungsverschiedenheiten müssen folglich per Durchsetzungsvermögen geregelt werden. Oder man nimmt Art 2 GG wirklich ernst, statt Autoritarismus zu fördern.
Die Mehrheit braucht „ihre“ Verfassung nicht vor Minderheiten zu schützen, die Verfassung schützt ihre Minderheiten vor der Mehrheit.
Eine promovierte Genbiologin persischen Ursprungs sagte mir mal die Deutschen werden erst andere Menschen akzeptieren, wenn sie sich ausreichend mit anderen vermischt haben. Wahrscheinlich ist das wirklich so, erst wenn jede deutsche Person einen offensichtlich nicht völkisch deutsch aussehende Person in der Familie hat, beginnt das Umdenken.
Dass die Verlautbarung dieser Genbiologin purer Rassismus ist, sollte schon klar sein.
Als Chefredakteur vom Wochenblatt.pl – Zeitung der Deutschen in Polen veröffentliche ich in dieser Woche folgenden Kurzkommentar im Wochenblatt.pl:
Irrtum
CDU und CSU haben in den Koalitionsgesprächen einstige Tabus aufgegeben, um die SPD „bei Laune zu halten“. Ein gesetzlicher Mindestlohn etwa ist wohl sicher. Hingegen entpuppt sich das Thema doppelte Staatsbürgerschaft als echter Stolperstein. Es kam wie es komme musste. Selbst der „Spiegel“ verkniff sich nicht den Hinweis, dass man bei Aussiedlern und deutschen Minderheiten ja längst die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Naja…, es gibt da einen ganz deutlichen Unterschied. Ein deutscher Staatsangehöriger aus der deutschen Minderheit in Polen kann keinen deutschen konsularischen Schutz einfordern, weil Deutschland und Polen in ihren Staatsgebieten jeweils von ihrer Staatsangehörigkeit ausgehen. So werden die sonst häufig vergessenen Deutschen in Polen mal wieder aus der „Trickkiste“ gezogen.
Till Scholtz-Knobloch
P.S. Bedenken Sie bitte, dass die Deutschen in Polen Deutschland nicht verlassen haben, sondern dass eine neue Staatsgrenze dazu führte, dass quasi „Deutschland sie verließ“. Eine autochthone Minderheit mit einer Zuwanderungsminderheit zu vergleichen ist m.E. unredlich.
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