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Optionspflicht

An jedem zweiten Tag wird ein Deutscher zum Ausländer

Seit Beginn dieses Jahres hat an fast jedem zweiten Tag ein Deutscher seine Staatsbürgerschaft aufgrund der umstrittenen Optionsregelung verloren. Das teilt die Bundesregierung auf eine Frage der Linksfraktion im Bundestag mit.

Montag, 18.11.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 24.11.2013, 17:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Allein seit Beginn der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen vor vier Wochen haben mehr als ein Dutzend Deutsche ihre Staatsbürgerschaft aufgrund der umstrittenen Optionspflicht verloren. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linksfraktion.

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Zum Stichtag 7. November 2013 seien, so die Bundesregierung, im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 176 Optionspflichtige des Geburtsjahrgangs 1990 aufgeführt, bei denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Statistisch gesehen macht die Optionspflicht damit an fast jedem zweiten Tag einen Deutschen zu einem Ausländer. Hinzu kommt, dass es sich hierbei um eine Mindestangabe handelt. Denn wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sind diese Zahlen aufgrund des Meldeverhaltens nicht tagesaktuell.

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Eine Katastrophe
Für die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dağdelen, ist das „für die Betroffenen eine Katastrophe und für den Rechtsstaat ein Skandal“. Diese Regelung müsse endlich weg. Denn in zehn Jahren werde das Optionsmodell voll zur Geltung kommen. Dann würden voraussichtlich zehnmal so viele Menschen betroffen sein.

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„Es geht um Menschen, die als Deutsche in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Sie sollen im Erwachsenenalter die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren, weil sie angeblich ihre Loyalität nicht unter Beweis stellen und ihre zweite Staatsangehörigkeit aufgeben. Das gilt allerdings nur bei bestimmten Staatsangehörigkeiten, insbesondere der türkischen“, so die Linkspolitikerin.

Selektive Politik
Tatsächlich gilt die Optionspflicht nur bei bestimmten Herkunftsgruppen. Während bei EU-Bürgern und Bürgern der Schweiz die doppelte Staatsbürgerschaft generell hingenommen wird, müssen Türken oder Chinesen sich vor ihrem 23. Lebensjahr für die deutsche Staatsbürgerschaft oder die ihrer Eltern entscheiden. Tun sie das nicht, verlieren sie den deutschen Pass kraft Gesetzes automatisch – selbst wenn sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Dabei liegt die Doppelpassquote selbst bei Neueinbürgerungen im Erwachsenenalter schon seit vielen Jahren bei mehr als 50 Prozent.

An der umstrittenen Optionspflicht und an der Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaften halten bisher einzig die Unionsparteien fest. Begründet wurde das über viele Jahre unter anderem mit möglichen Loyalitätskonflikten. Erst kürzlich lieferte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine neue Begründung: „Wenn wir Millionen von Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft geben, die sie weitervererben, werden wir eine dauerhafte türkische Minderheit in Deutschland haben“, so Friedrich. Er befürchte eine „langfristige Veränderung der Identität der deutschen Gesellschaft“. (bk) Leitartikel Politik

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  1. A.A. sagt:

    Keiner VERZICHTET auf seine Bürgerrechte. Selbst von Verlust zu sprechen ist hier ein Euphemismus. Das Grundgesetzt verbietet sogar aufgrund von schlechten Erfahrungen den Entzug der Staatsbürgerschaft. Deusche Juden „verloren“ ab Ende 1941 bei einer Ausreise ihre Staatsbürgesschaft, „verzichteten“, „entschieden sich gegen Deutschland“ also nur unter Zwang. Deshalb kann nur durch eine willentliche Handlung, wie z.B. die Annahme einer anderen Staatbürgerschaft, die deutsche VERLOREN gehen. Da bei diesem „Wahlzwang“(Oxymoron) selbst eine passive Haltung zum „Verlust“ führt, ist es ein ENTZUG und somit verfassungswidrig. Aber hey, bei einer Bedrohung „der deutschen Identität“[sic] durch Türken muss der Rechtsstaat zur Effizienz gelockert werden.
    Keiner der Betroffenen hat sich gegen Deutschland entschieden. SIe wurden nur noch nie als Vollwertige Deutsche akzeptiert. Bei kollektiver passiver Haltung der „Passdeutschen“ müsste Deutschland hunderttausenden hier Geborenen und Aufgewachsenen in den nächsten Jahren die Bürgerrechte entziehen. Dass die Anzahl bisher noch gering ausfällt macht die Sache nicht weniger verwerflich. Die meisten geben ihre andere Staatbürgerschaft ja auf, weil sie gezwungen werden. Hier von einem erfolgreichen System zu sprechen ist einfach zynisch.

    Man sollte nur EINE Staatsbürgerschaft haben? Von mir aus. Dann muss man aber auch konsequent sein, und nicht nur Nicht-EU-Staatbürger benachteiligen. Welche Message wird denn gesendet wenn ein türkischstämmiges Kind seit der Geburt nur unter Vorbehalt gleichgestellt ist, während Kirsten Dunst aufgrund ihrer Abstammung(!) alle Rechte wie „Sauerbier“(H.P.Friedrich) hinterhergeschmissen bekommt. Also, die höhere Priorität des Blutrechts gegenüber dem Bodenrecht spricht aus, was man sonst vermeidet offen zuzugeben. Man schiebt hier Pseudo-Argumente vor um den himmelschreienden Rassismus zu kaschieren.

    Fakt ist, hier wird basierend auf der Abstammung zwischen vollwertigen und vorläufigen Bürgern unterschieden. Sowas ist grundsätzlich zu verurteilen.

  2. Pingback: Doppelpass - Die Lebenslüge der verängstigen Konservativen - Bades Meinung, Doppelte Staatsbürgerschaft, Meinung - MiGAZIN

  3. Rasti sagt:

    @Wendy:
    Waren Sie nicht auch mal 18? In dem Alter hat man andere Sorgen, als sich um etwas zu kümmern, das 5 Jahre in der Zukunft liegt. Und selbst wenn – ein 18jähriger ist in der Regel mit dem bürokratischen Aufwand, den die Entlassung aus einer Staatsangehörigkeit bedeutet, überfordert. Auch die Kosten des Verfahrens sind oft erheblich. Ohne die Unterstützung der Familie geht da gar nichts.

  4. Edith HOFMANN sagt:

    Ich bin zwar nicht Deutsche, sondern Schweizerin. Meine Familie ist als Auslandschweizer in Russland geboren und kam nach der Revolution 1918 in die Schweiz und wurde hier umgehend wieder eingebürgert, auch meine Grossmutter, die Witwe war und ihr verstorbener Mann war Deutscher. Trotzdem durfte sie mit 3 Kndern in die Schweiz zurück und alle 4 wurden als Schweizer anerkannt. Damals war es wohl richtig, die russische Staatsbürgerschaft aufzugeben und „heimzukommen“. Trotzdem hängt unsere Familie immer noch an Russland, den Bräuchen und der schönen Sprache. Auch Verwandte (Cousins und Cousinen) leben noch dort und wir haben seit der Öffnung der Sowjetunion wieder Kontakt mit ihnen. Das heisst für mich, das Land, in dem man die Jugend verbracht hat, kann man nicht einfach vergessen. Es bleibt irgendwie das „VATER- oder MUTTER-LAND egal wie seine aktuelle Regierung gerade ist. Es ist einfach die Heimat. Die Wurzeln sind dort. Deshalb soll auch jeder und jede die angeborene Staatsbürgerschaft behalten können, wenn er/sie das möchte, obwohl er/sie im Zielland ebenfalls zu Hause ist. Das schadet doch niemandem. Am klügsten wäre wohl eine einzige Welt und wir wären alle Weltbürger. Es gäbe weniger Kriege, weniger Flüchtlinge und vertriebene und Nationalitätenprobleme würden sich von selber lösen. Also, lasst die türkisch/deutschen Staatsbürger ihre zwei Heimatländer haben. Sie werden es Euch als gute Bürger lohnen.

  5. posteo sagt:

    Ich glaube nicht das der Doppelpass schadet. Aber ich glaube auch nicht dass er in Bezug auf die Integration etwas nützt.
    Heimatgefühle hängen tatsächlich nicht vom jeweiligen Pass ab. Es gibt auch genügend Deutsche, die eine zweite Heimat in ihrem Herzen haben. Sei es nur, dass sie sich im Urlaub in ein Land verliebt haben und es daher jährlich bereisen, oder, wie ich schon öfters geschrieben habe, dass sie selbst mal im Ausland gelebt oder Verwandte im Ausland haben.

    Was meine Vorkommentatorin schreibt, “ Am klügsten wäre wohl eine einzige Welt und wir wären alle Weltbürger. Es gäbe weniger Kriege, weniger Flüchtlinge und Vertriebene und Nationalitätenprobleme würden sich von selber lösen.“, ignoriert die momentane Welt-Lage.
    Die momentanen Kriege sind ausschließlich Bürgerkriege und es gibt auch Binnenflüchtlinge. Auch ohne nationale Grenzen würden Menschen da hin ziehen, wo sie sich ein besseres Leben versprechen, und auch dabei käme es zu Verteilungskämpfen um materielle Ressourcen oder Streitigkeiten um die politische Vormachtsstellung. Schließlich war die Erde ursprünglich „grenzenlos“ und die Menschen haben irgendwann Grenzen gezogen. Aus reinem Egoismus haben sie das sicher nicht getan.

  6. Nuri sagt:

    Was für eine Optionspflicht???
    So lange nur bestimmte Menschen, wie Türken oder Chinesen diese Pflicht haben, ist es schwachsinn und eine starke Diskriminierung!

    Warum können Bürger von 50 anderen Ländern die doppelte Staatsbürgerschaft haben und nicht die Türken und Chinesen.

    Sollen sich doch die Franzosen für eine Staatsbürgerschaft entscheiden oder die Holländer!

    Sol lange mir das keiner logsich erklären kann warum hier selektiert wird, macht es keinen Sinn da jemand dagegen argumentiert!

    P.S. „Frankreich ist EU Mitglied“ ist kein Argument, weil es keinen Unterschied macht ob man EU Bürger ist oder nicht. Es geht generell um die doppelte Staatsbürgerschaft. Hier sollte es nur schwarz oder weis geben und keine Grauzone. Gleiche Behandlung für alle!

  7. Armin V. sagt:

    @Nuri
    Na klar ist das ein Argument, wenn ein Staat EU-Mitglied ist oder nicht. Das ist meiner Meinung nach sogar ein sehr starkes Argument! Denn selbstverständlich darf die EU ihre Bürger mit Vorteilen ausstatten, die Menschen aus Nicht-EU-Ländern nicht zustehen. Wozu gibt es denn sonst diese UNION? Und natürlich ist es ein Unterschied ob sie als EU-Bürger in Deutschland leben (Kommunalwahlrecht) oder eben nicht! Und selbstverständlich erhält man durch die EU-Bürgerschaft privilegien, die Ihnen als Nicht EU Bürger nicht zustehen. Ansonsten wäre die Existenz der EU ja hinfällig!

    Nur weil es Ihnen nicht in den Kram passt, heisst das noch lange nicht, dass das Argument nicht gilt! Die EU und deren Mitgliedsstaaten dürfen sich sogar die Staaten aussuchen denen sie eine doppelte Staatsbürgerschaft erlauben und wem nicht.

  8. Marie sagt:

    Es ist nicht die EU, die ihre Bürger hier im Hinblick aufden Doppelpass mit „Vorteilen“ ausstattet, wie Sie, Herr Armin V. unrichtig behaupten, es ist DEUTSCHLAND, das Bürgern mit Eltern missliebiger Herkunft, m. E. in rassistisch diskriminierender Weise, den Doppelpass verweigert. Schweizer haben da als Nicht-EU-Bürger keine Schwierigkeiten, und bei Menschen, deren Eltern aus den USA oder Israel kommen, ist das auch ohne grössere Probleme machbar. Rassisten finden immer eine „Begründung“, und sei sie auch noch so hanebüchen. Der herrische Ton („nur weil es Ihnen nicht in den Kram passt, heißt das noch lange nicht…“) darf da natürlich auch nicht fehlen.

  9. Pingback: Integrationspolitik - Zwischen kleinen Reformen und großem Stillstand - Doppelte Staatsbürgerschaft, Koalitionsvertrag, Optionspflicht, Sevim Dagdelen, SPD, SVR - MiGAZIN

  10. Deutsche sagt:

    Alles blabla. Wenn ich als Deutscher einen afghanischen Pass habe, bin ich noch lange kein Afghane. Die Staatszugehörigkeit macht niemanden – kulturell betrachtet – zum „Deutschen“. Es gibt nun mal Traditionen und kulturelle Unterschiede, die sich durch Papier, Zertifikate und ein paar Brocken Deutsch nicht einebnen lassen. Ich sehe nichts Skandalöses darin, wenn Migranten als Migranten angesehen werden. Alles andere wäre ja Realitätsverleugnung.