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Europäische Union

Visafreiheit wegen vermeintlicher Armutseinwanderung eingeschränkt

Brüssel hat die visumfreie Reise innerhalb der EU eingeschränkt. In Zukunft dürfen Länder mit einer Notfall-Klausel die Visafreiheit aussetzen. Voraussetzung ist ein plötzlicher Anstieg illegaler Einwanderer. Kritiker halten das für Stimmungsmache gegen bulgarische und rumänische Migranten.

Montag, 09.12.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.12.2013, 1:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Vor allem auf Drängen Deutschlands und Frankreichs haben EU-Minister am Donnerstag in Brüssel die visumfreie Reise innerhalb der EU eingeschränkt. EU-Mitgliedsländer können künftig von Reisenden aus den Balkanländern Visum verlangen, wenn ein Notfall vorliegt. Dieser liegt laut Beschluss vor, wenn es einen „substanziellen und plötzlichen Anstieg“ illegaler Einwanderer oder unbegründeter Asylanträge gibt. Allerdings darf die Visapflicht als letzter Ausweg für die Dauer von höchstens sechs Monaten eingeführt werden, wenn die Mehrheit der EU-Staaten dieser Maßnahme zustimmt.

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Als Begründung trug Deutschland vor, dass immer mehr Menschen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro Asyl beantragt hätten. Die meisten dieser Anträge lehnt Deutschland ab, weil viele dieser Bewerber Roma seien, die aus wirtschaftlichen Gründen fliehen. Und das sei kein Asylgrund. Und ab dem 1. Januar 2014 entfallen bisherige Einschränkungen. Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien dürfen in jedem anderen EU-Land Arbeit suchen. Das könne weitere Menschen aus diesen Ländern ermuntern, nach Deutschland zu ziehen.

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Unbegründete Stimmungsmache
Bereits seit Monaten hält schon die Debatte über vermeintliche Armutsflüchtlinge an. Städte wie Duisburg und Dortmund klagen über Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die Sozialleistungen beantragen. Statistiken zufolge gehen die seit Beginn der EU-Mitgliedschaft im Jahr 2007 aus diesen beiden Ländern nach Deutschland gekommenen Menschen aber größtenteils einer Erwerbsarbeit nach, 22 Prozent von ihnen sind hochqualifiziert und 46 Prozent qualifiziert. Von den insgesamt 6,16 Millionen Leistungsempfängern beträgt der Anteil bulgarischer und rumänischer SGB-II-Leistungsbezieher an allen Leistungsbeziehern 0,6 Prozent.

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Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen (Die Linke) erklärt: „Die Stimmungsmache des Bundesinnenministers gegen bulgarische und rumänische Migranten geht weiter. Mit der hetzerischen Propaganda über vermeintliche Armutsmigration leistet er in Deutschland einem Klima Vorschub, in dem ein lebensgefährlicher Rassismus möglich ist.“ Friedrich bediene die Stammtische und male eine sogenannte Armutsmigration als Schreckgespenst an die Wand. (bk) Aktuell Politik

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  1. H.P.Barkam sagt:

    Roma und Sinti und viele andere Minderheiten werden immer und überall verfolgt, haben somit ein grundsätzliches Anrecht auf Asyl.
    Manchmal wundert es mich schon, dass sich beispielsweise Bundesinnenminister Friedrichs ob seines ziganen Äußeren nicht schämt, seinem womöglichen persönlichem Ursprung mit so wenig Toleranz entgegenzutreten. (Vorurteile erzwingen Vorurteile!)

    In diesem Sinne

  2. Armut ist einer der existenziell maßgeblichsten Gründe sein Land zu verlassen … Armut ist kein Grund für Ablehnung des Aufenthalts, sondern sollte ein Hauptgrund für ein Bleiberecht sein und werden …

    Jeder Mensch, der sich ein wenig Humanität bewahrt hat müsste meiner Meinung sein …

    Natürlich gilt es zugleich das Armutsproblem international so vor allem auch auf politischen Wege zu bewältigen … dabei gilt es vor allem die prominente Rolle des Kapitalismus bei der Produktion und Perpetuierung von Armut immer wieder und unerschrocken zu reflektieren …

    Josef Özcan (Diplom Psychologe)