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Hamburg

Optionspflicht für Ausländer de facto abgeschafft

Auf die schwarz-rote Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach die Optionspflicht abgeschafft werden soll, reagiert Hamburg prompt mit der de facto Abschaffung dieser umstrittenen Regelung. Rechtsexperten mahnen Betroffene aber zur Vorsicht.

Dienstag, 10.12.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.12.2013, 8:33 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Hamburg hat Medienberichten zufolge die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Optionspflicht bereits umgesetzt. So sollen sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern nicht zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden müssen.

„Ab sofort wird niemand mehr die Staatsbürgerschaft aberkannt“, wird Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) von der Nachrichtenagentur dpa zitiert. Der SPD-Politiker soll zudem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) aufgefordert haben, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen. Damit schafft Hamburg die gesetzlich weiterhin gültige Optionspflicht de facto ab.

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Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung stellen
Diesen Schritt begrüßt der Hamburger Rechtsanwalt und Experte des Staatsangehörigkeitsrechts, Ünal Zeran. Allerdings könne Hamburg nicht im Alleingang und ohne Rechtsgrundlage Verfahren einführen. Das führe zu Rechtsunsicherheit und Betroffene müssten informiert werden.

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Personen, die gegenwärtig von der Optionspflicht betroffen sind, sei anzuraten, einen „Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung zu stellen, wenn sie Interesse an der Mehrstaatigkeit haben“, so Zeran. Denn laut geltender Rechtslage geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch und kraft Gesetzes verloren, wenn der Wegfall der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen wird, es sei denn, der Betreffende hat eine Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.

Dieser Antrag verhindert also den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, solange er nicht bestandskräftig abgelehnt worden ist, unabhängig davon, ob er – wie im Gesetz vorgeschrieben – vor dem 21. Lebensjahr gestellt wird oder danach. Wichtig sei, dass Hamburg diese Anträge bis zur Neureglung nicht bescheidet. „Das ist rechtlich zulässig und sinnvoll!“, so Zeran abschließend. (bk) Aktuell Politik

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  1. H.P.Barkam sagt:

    Ich hoffe doch, dass der Bundesinnenminister einen guten Kardiologen an der Hand hat.

    In diesem Sinne