Familiennachzug
„Ich dachte, wir leben in einem Rechtsstaat“
Seit Jahren büffelt Nwankwo für den Deutschkurs am Goethe-Institut, damit er nach Deutschland zu seiner Ehefrau reisen kann. Vergeblich. Inzwischen sind er und seine Frau verzweifelt. Ähnlich geht es tausenden Ehepaaren. Helfen könnte der Europäische Gerichtshof.
Von Sybille Biermann Dienstag, 04.02.2014, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.09.2021, 9:55 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Seit eineinhalb Jahren lernt Herr Nwankwo* nun schon Deutsch – fast genau so lange hat er seine Frau Luise nicht mehr gesehen. Kennen gelernt hat er sie, als er in Ludwigshafen als Asylbewerber lebte. Weil sein Antrag abgewiesen wurde, musste er zurück in sein Heimatland Nigeria. Sie reiste ihm nach, das Paar heiratete und stellte einen Antrag auf Familiennachzug bei der deutschen Botschaft. Sechs Prüfungen hat Herr Nwankwo bisher beim Goethe-Institut in Lagos abgelegt, einmal fehlten ihm nur fünf Punkte zum Bestehen. Doch ohne den geforderten Nachweis über seine Deutschkenntnisse bekommt er keine Genehmigung, um zu seiner Frau nach Deutschland zu ziehen.
Inzwischen ist das Ehepaar nahezu verzweifelt. Damit ist das Paar nicht alleine. Jeder Dritte fällt laut einer Statistik des Auswärtigen Amtes in Berlin beim Sprachtest zum Ehegattennachzug durch. Den Test muss bestehen, wer zu seinem deutschen oder in Deutschland lebenden Ehepartner ziehen möchten. Seit August 2007 gilt per Gesetz, dass bereits im Herkunftsland deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Ausnahmen gibt es bei einem Hochschulabschluss, einer Behinderung – oder für Bürger aus Staaten wie Japan, Israel und die USA, für die keine Visums-Pflicht besteht. Bereits im ersten Jahr, nach dem das Gesetz in Kraft trat, ging die Zahl der Visa, die für den Ehegattennachzug ausgestellt wurden, deutlich zurück. In einigen Ländern wie Nigeria, liegt der Rückgang bei über 50 Prozent.
Sprachtest zu schwer
Das Gesetz steht jeher in der Kritik. Begründet wurde es mit der Verhinderung von sogenannten Zwangsehen, besonders aus der Türkei. „Integration fördern, Zwangsverheiratungen verhindern“, lautete das Motto. Dass der Erwerb von Sprachkenntnissen ein geeignetes Mittel dafür sei, wurde jedoch von Beginn an bezweifelt. Auch das Argument, so einen besseren Rahmen für Integration zu schaffen, ist nach Meinung vieler Experten nicht stichhaltig. Die lasse sich viel besser in Deutschland fördern, ebenso wie der Spracherwerb.
Der Test ist zu schwer, sagen Kritiker wie Frau Swenja Gerhard vom Verband binationaler Ehen und Partnerschaften: „Fast alle unserer Fälle rasseln beim ersten Versuch durch und nicht wenige schaffen es auch beim dritten Anlauf nicht.“ Offiziell geht es bei dem verlangten Sprachniveau A 1 nur darum, sich auf „ganz einfache Weise auf Deutsch verständigen“ zu können. Einige Testfragen sind jedoch nur im Kontext verständlich und setzen ein Hintergrundwissen voraus, über das viele Antragsteller nicht verfügen. So sollte ein Prüfling für eine Frage etwa wissen, was unter einem „Open-Air-Konzert“ und was unter einer „Stadthalle“ zu verstehen ist – beides gibt es nicht in jedem Land. Eine zusätzliche Hürde bildet der Test für Analphabeten oder Menschen, die das lateinische Alphabet nicht beherrschen.
Viele fallen durch
In vielen Ländern erweist sich aber auch die Infrastruktur als ein Hindernis. Weltweit hat nur jeder Fünfte Zugang zu einem Goethe-Institut, und die Kurse dort sind oft teuer. Dabei wirkt sich die Teilnahme an einem Goethe-Kurs positiv auf das Ergebnis nieder: Dreiviertel derjenigen, die an einem Vorbereitungskurs des Goetheinstitutes teilgenommen haben, bestehen am Ende auch den Test. Bei denjenigen, die nicht an einem Kurs teilnehmen konnten, sind es nur knapp zwei Drittel. Für die Goethe-Institute weltweit sind die Sprachkurse und Tests zu einer willkommenen Einkommensquelle geworden.
Aber für Herrn Nwankwo liegt der nächste Kursanbieter zu weit entfernt von dem Ort, an dem er wohnt, die Fahrt ist zu teuer und zu aufwändig. Deshalb lernt er mit einem Privatlehrer und anhand eines Deutschbuchs, das ihm seine Frau mitgegeben hat. Doch der Erfolg lässt auf sich warten.
Grenzschutzinstrument – Gesetzesmotive vorgeschoben
Kritiker äußern den Verdacht, dass es sich bei dem Gesetz zum Ehegattennachzug um ein Grenzschutzinstrument unter vorgeschobenen Motiven handelt. Selbst der Sachverständigenrat für Integration und Migration schreibt 2011 in einem Gutachten: „Implizit wurde mit den Neuregelungen auch das Ziel verfolgt, den Familiennachzug von Unqualifizierten und eine ‚Zuwanderung in die Sozialsysteme‘ im Besonderen zu begrenzen.“ An den Folgen tragen betroffene Ehepaare schwer.
Das Gesetz ist längst ein Fall für die Justiz geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im September 2012 in einem Urteil erklärt, dass ein Visum auch dann ausgestellt werden muss, wenn Bemühungen um einfache Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich, nicht möglich beziehungsweise nicht zumutbar waren. Allerdings legen deutsche Behörden und Botschaften das Urteil in der Praxis so eng aus, dass es kaum umgesetzt wird. Thomas Oberhäuser, Ulmer Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht, sieht dahinter eine klare Absicht: „Das Urteil wird systematisch unterlaufen.“
Urteile werden systematisch verhindert
Auch die EU argwöhnt, dass die deutsche Praxis nicht mit den EU-Regeln zum Schutz der Familie vereinbar sei. Damit sich betroffene Paare jedoch darauf berufen könnten, müsste es erstmals zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommen. Das aber werde systematisch verhindert, indem Visa plötzlich doch ganz unbürokratisch erteilt würden, wenn eine erfolgversprechende Klage drohe, mutmaßt Oberhäuser. Auch die Europäische Kommission hat schon versucht, Berlin zu einer Änderung des Gesetzes zu bewegen. Das Vertragsverletzungsverfahren, dass sie im Sommer 2012 eingeleitet hat, hat zunächst keine rechtlichen Folgen für Deutschland. Erst wenn es vor den Europäischen Gerichtshof getragen wird, muss Deutschland reagieren. Mit einer Entscheidung ist dann frühestens 2016 zu rechnen.
EuGH könnte Regelung kippen
Zu Gunsten türkischer Staatsbürger könnte der EuGH die Regelung schon bald kippen. Am Mittwoch wird über den Fall Doğan verhandelt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage eines türkischen Staatsbürgers an die Luxemburger Richter weitergeleitet. Der Gerichtshof wird prüfen, ob der Nachweis von Sprachkenntnissen mit dem Assoziationsrecht EU-Türkei vereinbar ist.
Für das Ehepaar Nwankwo ändert sich vorerst nichts. Sie hat nun erst einmal Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Ihren Glauben an den deutschen Staat hat Luise Nwankwo aber bereits verloren: „Bevor ich meinen Mann kennen lernte, dachte ich, wir leben in einem Rechtsstaat. Jetzt weiß ich, dass dem nicht so ist, dass nicht alle gleich behandelt werden.“
*Das Ehepaar möchte anonym bleiben. Die Namen sind geändert. Leitartikel Politik
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Es wird in Deutschland stets darauf hingewiesen, dass die Geburtenrate zu gering ist und die Altersstruktur sich in Zukunft kritisch für das Renten-System auswirkt. Aber durch diesen Sprachtest wird zeitgleich verhindert, dass Eheleute, die eine Familie gründen wollen und sich Nachwuchs wünschen, auf Grund der räumlichen Trennung nicht die Möglichkeit dazu haben. Man bedenke, irgendwann schließt sich das „Zeitfenster“ für Nachwuchs aus biologischen Gründen und nicht jeder heiratet in „jungen Jahren“.
Es wird finanzielle Sicherheit gefordert, aber zeitgleich in Kauf genommen, dass man hunderte bzw. tausende von Euro in Sprachkurse oder -tests (jedesmal mit Reisekosten) im Ausland hineinpumpt, welche in Deutschland viel effektiver genutzt werden könnten, da den jeweiligen Ehepartner die Sprache hier tagtäglich umgibt.
Hinzu kommt nach nicht bestandenen Sprachtests das emotionale Tief des Ehepartners, auch wegen der Angst, dass der deutsche Partner die Beziehung beenden könnte, was durchaus öfter vorkommt, als man denkt.
Es ist eine Unmenschlichkeit, die der deutsche Staat seinen eigenen Bürgern (Steuerzahlern/Wähler in deren Interesse er handeln sollte) hier zumutet.
Selbst betroffen, mittlerweile über ein Jahr verheiratet, Sprachkurse, Lektüre, 3. Sprachprüfung in Planung und das eigene Nervenkostüm angespannt hoch drei. Und nur der sehnliche Wunsch, endlich mal wieder einen geregelten Alltag angehen zu können, was heißt, mit dem Ehepartner an der Seite.
Hier ein wichtiger Termin
30.04.2014 im Fall Dogan
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/
http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30db6131c1fa22e348619875eaaad7d8372c.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuNaNf0?id=C%3B138%3B13%3BRP%3B1%3BP%3B1%3BC2013%2F0138%2FP&pro=&lgrec=de&nat=or&oqp=&dates=&lg=&language=de&jur=C%2CT%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&num=C-138%252F13&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&mat=or&jge=&for=&cid=15765
Ich bin 52 jahre alt. Wolte nicht meher aleine bleiben. Verheiratet standesamtlich in deutschland. Wegen sprachkurs kann meine frau nicht nach deutschland. Ich bin gerade krank geschrieben weil in arm worde ich operirt. Bin ich zu hauze ganz aleine. Son 2 jahren verheiratet. Danke deutschland für die gezetz
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Zu Reinhard Eintrag vom 04.02.2014:
Was meinst Du mit „Mein Lebenspartner ist Brasilianer. A1 Schule und Test war also hier möglich.“
Meine Verlobte ist auch Brasilianerin, darf sie dann ebenfalls A1 Schule und Test hier in Deutschland machen?