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Schweizer Volksentscheid

Die defekte Demokratie

Mit der Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ hat die rechtspopulistische SVP den Volksentscheid knapp für sich entscheiden können. Die Zuwanderung in die Schweiz wird gebremst. Wieder einmal zeigt damit die direkte Demokratie ihre Schwächen: Mehrheiten werden zu Diktaturen und Minderheiten zu Sklaven von Entscheidungen, die sie nicht mitbestimmen können. Ein Kommentar.

Von Montag, 10.02.2014, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.02.2014, 7:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Grunde genommen ist ein Volksentscheid der Königsweg des demokratischen Entscheidungsprozesses. Das Volk entscheidet unmittelbar über Gesetze. Vergessen werden darf aber gleichzeitig nicht, dass Volksentscheide ein entscheidendes Manko haben, weshalb sie abgelehnt werden müssen: den mangelnden Schutz von Minderheiten.

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Unsinnige Volksentscheide
Exemplarisch hierfür ist der Volksentscheid am vergangenen Sonntag in der Schweiz. Dort hat die Schweizerische Volkspartei (SVP) mit ihrer Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ 50,3 Prozent der Stimmen errungen. Darin fordert die SVP nicht nur eine Drosselung der Zuwanderung, sondern auch die Beschränkung des Anspruchs „auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen“. Mehr noch: Es soll ein „Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer“ auf dem Arbeitsmarkt geben.

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Wie unsinnig Volksentscheide teilweise sein können, zeigt dabei die jüngste schweizerische Geschichte selbst: Bis 1971 durften Frauen aufgrund von negativen Volksentscheiden nicht wählen, lange nach der Türkei, Afghanistan oder Haiti. Bis ins Jahr 2002 hatte die Schweiz zudem die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen abgelehnt.

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Vor allem funktionieren Volksentscheide immer dann gut, wenn es um Migranten geht. Das zeigen die Volksbegehren „Gegen den Bau von Minaretten“ (2009) und „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ (2010). Migranten dienen dann immer schnell als Sündenböcke oder Projektionsfläche für Ängste der Mehrheitsgesellschaft.

Keine Mitbestimmung der Betroffenen
Darunter leidet im Besonderen immer die Minderheit: In diesem Fall also die etwa 1,9 Millionen Migranten ohne schweizerischen Pass. Sie konnten obendrein gar nicht erst mitbestimmen, was entschieden wird. Sie müssen also wieder einmal einen scheußlichen Kuchen essen, den sie nie bestellt haben – aber bezahlen müssen sie ihn allemal.

Der Grundsatz „was alle betrifft, bedarf der Zustimmung aller“ liegt in der Schweiz nicht vor. Wenn aber eine Staatsform Menschen unterschiedlich behandelt, also die einen benachteiligt und die anderen über sie herrschen lässt, dann sprechen wir gelinde gesagt über eine defekte Demokratie: Nachahmung nicht empfehlenswert. Aktuell Meinung

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  1. aloo masala sagt:

    @Songül

    Das was Hansi nannte, wurde in der Diskussion schon abgehandelt.