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Optionspflicht

Richter fordern komplette Abschaffung

Heute berät das Bundeskabinett über die Neuregelung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz. Richter und Staatsanwälte bezeichnen das Vorhaben als „Etikettenschwindel“. Menschen würden in Klassen eingeteilt.

Dienstag, 08.04.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.04.2014, 11:51 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der heute im Bundeskabinett zur vorgezogenen Beratung stehende Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur doppelten Staatsangehörigkeit erntet heftige Kritik von der Neuen Richtervereinigung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten. Das Gesetz sei ein „Etikettenschwindel“. Damit würden deutsche Staatsangehörige weiterhin in Bürger erster und zweiter Klasse eingeteilt.

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„Leider hat sich das BMI im Vorfeld der Kabinettsbefassung auf eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschränkt und es nicht für nötig befunden, die engagiert am Thema arbeitenden Kirchen und Verbände anzuhören. Diese sind sich aber einig: Der Zwang für hier geborene Kinder ausländischer Eltern, sich mit 21 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, ist und bleibt integrationsfeindlich und diskriminierend, er muss deshalb fallen“, so Jens Heise, Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung.

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Richter fordern klare Regeln
An die Stelle der restriktiven Grundsatzregelung zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit und ihre weitreichenden Durchbrechungen sollte eine klare und transparente Regelung der Zulassung von Mehrstaatigkeit treten, fordert Heise. Mit der grundsätzlichen Zulassung der Mehrstaatigkeit würde sich die sogenannte Optionsregelung des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) von allein erledigen.

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Bislang müssen sich Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Geburtstag zwischen der Staatsangehörigkeit der Eltern und der deutschen entscheiden. Nach der heute zur Debatte stehenden Gesetzesvorlage soll von der Optionspflicht befreit sein, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. (bk) Aktuell Politik

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  1. voter sagt:

    Sperre gegen Mehrstaatlichkeit ist Chefsache, da Frau Merkel damit ihre Karriere in CDU gemacht hat https://www.youtube.com/watch?v=zJR8dJDMQuI

  2. Pingback: Auf dem Weg in die Mehrstaatigkeit?

  3. Pingback: Auf dem Weg in die Mehrstaatigkeit? | Verfassungsblog