Kommunales Wahlrecht
Von welchen Staatsbürger-Pflichten redet ihr?
Das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ruft erneut die CDU-Hardliner auf den Plan. Das Wahlrecht sei mit der deutschen Staatsbürgerschaft und mit Pflichten verknüpft. Welche Pflichten gemeint sind, will aber niemand sagen. Nicht ohne Grund. Es gibt keine.
Von Birol Kocaman Dienstag, 22.04.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.04.2014, 23:10 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Ta-taa! Da sind sie wieder. Die ach so wichtigen Pflichten deutscher Staatsbürger, die so wichtig sind, dass man damit alles ablehnen kann. Beispielsweise das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Die integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), hatte es vor gut einer Woche in einem Interview mit der Welt am Sonntag als ein „wichtiges Instrument“ bezeichnet.
Kaum war die Tinte auf dem Zeitungspapier trocken, käuten auch schon die üblichen Verdächtigen ihre Argumente wieder. Allen voran die CDU-Hardliner wie Wolfgang Bosbach (CDU): Deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerliche Pflichten. „Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen?“, sagte der CDU-Innen„experte“ der Welt.
AfD applaudiert CDU
Applaus bekam Bosbach vom derzeit stärkstem Mitbuhler um Wählerstimmen am rechten Rand: der Alternative für Deutschland (AfD). Ein AfD-Sprecher meinte sogar, dass das Wahlrecht durch Pflichten aufgewogen werde, „die von Ausländern nicht erwartet oder gar verlangt werden können“. Dem Duo gesellte sich zuletzt auch der Bundesinnenminister hinzu. Thomas de Maizière (CDU) sagte im Gespräch mit dem SWR, das Wahlrecht hänge eng mit der Staatsbürgerschaft zusammen. Einigkeit auf breiter Flur also.
Worin sich die Herren aber einig sind, weiß niemand. Deutsche Staatsbürger haben Rechte. Die lassen sich ellenlang aufzählen: Versammlungsfreiheit, Vereinsfreiheit, Berufsfreiheit, Steuerfreiheit und sogar das Widerstandsrecht und viele Weitere sind tatsächlich nur Deutschen vorbehalten. Aber Pflichten? Welche Mehr-Pflicht hat ein deutscher Staatsbürger im Vergleich zu einem Ausländer?
Schweigen. Bitte!
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagt man. In diesem Fall erweist sich diese Weisheit als nicht zielführend. Auch in der Fachliteratur ist nichts zu finden. Nur die Wehrpflicht taucht in älteren Auflagen noch auf, doch die wurde im Juli 2011 von einer CDU-Regierung ausgesetzt in Friedenszeiten. Und selbst wenn es mal brennen sollte, haben deutsche Staatsbürger das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
Welche Pflichten meint die CDU-AfD Koalition also? Wer diese Frage beantworten kann, soll vortreten oder für immer schweigen. Bitte!
Denn auf der anderen Seite gibt es nicht nur genug, sondern und vor allem überzeugende Argumente für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Ein gutes Beispiel hatte Özoğuz geliefert: Warum soll der seit 50 Jahren in Berlin-Tempelhof wohnende Sri-Lanker nicht über die geplante Flughafenbebauung mitentscheiden können, dafür aber der neu hinzugezogene Lette, Finne oder Zyprer? Nur weil letztere EU-Bürger sind? Wenn ja, was kann der Sri-Lanker dafür, dass sein Herkunftsland am Indischen Ozean liegt und nicht an der Nordsee?
Verbohrt oder Hochintelligent?
Grünen-Politiker Volker Beck kennt die Antwort: „Wie schon beim Doppelpass zeigt sich auch bei der Frage nach dem kommunalen Wahlrecht, wie verbohrt CDU und CSU sind, wenn es um demokratische Teilhabe für Menschen geht, die hier leben, aber sie oder ihre Eltern nach Deutschland eingewandert sind.“
Aber vielleicht tun die CDU-Politiker nur so. In Wahrheit sind sie hochintelligent und dumm sind die vielen Nicht-EU-Ausländer. Würden die mehrheitlich CDU wählen, würde man über die Pflichten gemeinsam lachen. Leitartikel Meinung
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Es ist sowieso müßig, sich darum zu streiten. Denn die Nicht-EU-Bürger werden NIE einsehen, dass es nun mal einen Unterschied macht, ein Staatsbürger eines EU-Staates zu sein, oder ein Bürger eines NICHT-EU-Staates. Und außerdEM darf ja beileibe nicht jeder EU_Bürger wählen, egal, bei welcher Wahl, das wird schon sehr genau geschaut, ob man seinen Lebensmittelpunkt hier hat, ob das nicht nur so gesagt ist, wie lange im Jahr man hier lebt, ob man Arbeit und Wohnung hat u.s.w.u.s.f. .Ich weiß ja nicht, wer diesen Herrn körperlich und mental fertiggemacht hat, wahrscheinlich waren die Fragen zu schwer (wobei es bei ein bisschen Anstrengung durchaus machbar ist), aber was klar dabei zutage tritt, ist die Jammermentalität. Und wir dürfen in Sri Lanka auch nicht mitbestimmen, ob irgendwo an einem wunderschönen Strand noch ein Hotelbunker hingebaut wird oder nicht. Darum, werter Herr, müssen Sie auch hinnehmen, dass der Berliner Flughafen nun gerade da gebaut wird, wo er gebaut wird.
„Weil an der Staatsbürgerschaft in vielen Ländern auch Besitzansprüche gekoppelt sind. Warum sollen sich Nicht-EU-Bürger enteignen lassen, …“
Weil in anderen Ländern Besitzansprüche an Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, soll man in D das Wahlrecht ändern ? Haben Sie sich mal die Frage gestellt, wer hier wen enteignet und diskriminiert ?
Um EU-Bürgern die Teilnahme am Kommunalwahlem zu ermöglichen, war es notwendig, das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 1) um folgenden Satz zu ergänzen:
„Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.“
Eine Ausweitung des Wahlrechts auf Nicht-EU-Bürger erfordert eine Änderung des Grundgesetzes.
Dafür ist jedoch keine Mehrheit erkennbar.
saggse sagt: 24. April 2014 um 13:55
„Weil in anderen Ländern Besitzansprüche an Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, soll man in D das Wahlrecht ändern ? Haben Sie sich mal die Frage gestellt, wer hier wen enteignet und diskriminiert ?“
Sie haben den Zusammenhang nicht erfasst. Mein Kommentar bezog sich auf die Notwendigkeit die alte Staatsbürgerschaft zu behalten, siehe:
„TaiFei sagt: 24. April 2014 um 08:24 „Tazan sagt: 23. April 2014 um 12:02
„Man könnte beispielsweise fragen, warum man denn unbedingt noch die alte Staatsbürgerschaft braucht, wenn man sein Land doch verlassen hat und angeblich in Deutschland wählen und mitbestimmen will.“
Die Frage ist einfach zu beantworten. Weil an der Staatsbürgerschaft in vielen Ländern auch Besitzansprüche gekoppelt sind. Warum sollen sich Nicht-EU-Bürger enteignen lassen, nur um an ihrem dt. Lebensmittelpunkt, wo sie zwar Steuern zahlen aber nicht mitbestimmen dürfen, zumal diese Frage für EU-Bürger eben gar nicht zur Debatte steht.
Merca sagt: 24. April 2014 um 11:52
„Weil ich als Deutscher auch in Finnland und Zypern wählen gehen darf, aber in Sri Lanka nicht! Das garantiert mir die EU! Außerdem bezahlen die Länder der beiden Beiträge in die Kassen der EU! Sie vergleichen Äpfel mit Birnen! Es macht nun mal ein großer Unterschied ob man aus einem Land innerhalb der EU kommt oder nicht! Zu behaupten man würde im Vergleich zum Finne diskriminiert werden, stimmt ganz einfach nicht, weil der Finne ja kein Ausländer ist!“
Ich vergleiche gar keine Äpfel mit Birnen. Das kommunale Wahlrecht wird mit Begründungen wie dieser abgelehnt: „Wolfgang Bosbach (CDU): Deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerliche Pflichten. „Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen?“
Also auch an Sie die Frage, welche Pflichten haben SIE, welche der Tamile in DE nicht hat?
Natürlich können Sie immer argumentieren: „Aber ICH darf in Sri Lanka auch nicht wählen, wäh, wäh!“ Darauf kann ich nur antworten, werden Sie erwachsen, dass sind Argumente aus dem Kindergarten. Haben Gesetze in Sri Lanka oder in Saudi Arabien irgendeine Relevanz für das Funktionieren unserer Demokratie und unseres Rechtssystems. Was ist falsch daran mit gutem Bsp. voran zugehen? Vielleicht dürfen Sie oder ihre Kinder dann auch in Colombo wählen, sofern Sie dort ihren Wohnsitz haben und Steuern zahlen.
Auch das EU-Argument und der gemeinsamen Kasse ist doch nur Makulatur. Das Wahlrecht ist ein persönliches Grundrecht in einer Demokratie. Es ist nicht Bestandteil von Zwischenstaatlichen Verträgen oder Suprastaatlichen Organisationen. Die Meinungsfreiheit wird in DE ja auch jedem garantiert, auch hier lebenden Chinesen und zwar unabhängig davon, ob SIE in China das gleiche Grundrecht geniesen. Sie sind es also, der Äpfel mit Birnen vergleicht.
Im Übrigen stellt es sehr wohl eine Diskriminierung dar. Bitte googlen Sie einfach mal nach der Begriffsdefinition. Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung. Hier werden zwei Personengruppen ungleich behandelt – Punkt. Natürlich lassen sich Diskriminierungen nicht immer völlig abschaffen, man kann aber zumindest versuchen diese zu minimieren.
Ich finde nicht, dass hier eine Diskriminierung vorliegt.
@TaiFe: Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung.
Tatsächlich ist es im geltenden Paradigma „Nur Inländer haben das Wahlrecht“ durchaus logisch, dass auch EU-Angehörige, die nun mal in gewisser Weise auch „Inländer“ sind, beschränkten Zugang zum Wahlrecht erhalten.
Die Frage ist aber, ob dieses Paradigma noch zeitgemäß ist, jedenfalls soweit es sich auf das Kommunalwahlrecht bezieht. Ich persönlich sehe beim besten Willen keinen Grund, jemand, der jahrelang in einer Gemeinde gelebt hat, von der politischen Mitbestimmung auszuschließen, nur weil er – aus welchen Gründen auch immer – nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollte oder konnte.
@ Rasti
Das Bundesverfassungsgericht formulierte es in einer einschlägigen Entscheidung (BVerfGE 83,37) so:
“ Das „Volk“, das nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG in den Ländern, Kreisen und Gemeinden eine gewählte Vertretung haben muss, sei ebenso wie das Volk, von dem nach Art. 20 Abs. 2 GG alle Staatsgewalt ausgeht, die es in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt, nur das deutsche Volk, das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Das schließe die Gewährung eines Kommunalwahlrechts an Ausländer aus.“
Es genügt also kein einfaches Gesetz, um Nicht-EU-Ausländern die Teilnahme an Kommunalwahlen zu ermöglichen.
Erforderlich wäre eine mehrfache Änderung des GG.
@TaiFei
Herr Bosbach hat ja auch vollkommen recht mit dem was er sagt! Warum sollte sich denn überhaupt noch jemand einbürgern lassen, wenn man eh die gleichen Rechte hat wie ein Deutscher? Und Sie hören sich ja nicht gerade so an, als ob nur das kommunale Wahlrecht für alle eingeführt werden soll. Danach geht es schnurstracks Richtung Bundeswahlrecht für alle, denn da wird man ja im Vergleich zu den Deutschen auch diskriminiert!
Eigentlich ist das Wahlrecht auf das deutsche Volk beschränkt, nur wegen der europäischen Integration wurde das kommunale Wahlrecht in der ganzen EU auch für EU-Inländer eingeführt. Dass Sie diesen Umstand jetzt als Argument nutzen wollen um ihre persönlichen migrationspolitische Vorstellungen durchzusetzen war klar, aber das macht sie noch lange nicht legitim! Auch so zu tun, als wäre es eine weltweite Selbstverständlichkeit, dass jeder dort wählen kann wo er seinen Lebensmittelpunkt besitzt ist einfach falsch und sehr schwach! Und nur weil Sie sich diskriminiert fühlen, heisst das noch lange nicht dass sich alle Migranten diskriminiert fühlen, es gibt mit Sicherheit genügend Menschen unter den Migranten, die sich mit Staatskunde und der EU auseinandergesetzt haben und nicht sonderlich überrascht sind, dass sie hier nicht das Recht haben zu wählen.
Die Gesetze zu den Besitzansprüche von Migranten in ihren Herkunftsländern sind die eigentliche Diskriminierung und sie verlangen von Deutschland einzuspringen oder darauf zu reagieren. Sie wollen aber nicht nur eine kleine Gesetzesänderung, sondern Sie wollen gleich das GG ändern lassen. Sorry, aber ich finde das schon echt dreist! Deutschland ist nicht für die Probleme in den Herkunftsländern verantwortlich und grundsätzlich ist es vom deutschen Staat schon so gewollt, dass Menschen die nach Deutschland eingewandert sind und dauerhaft hier leben, sich auch einbürgern zu lassen! Und da die Integration von Migranten in Deutschland schon nicht gerade ein Erfolg war und ist, sehe ich kein Grund, das kommunale Wahlrecht auf alle auszudehnen. Kurz gesagt , ich finde ihre Ansprüche ein bisschen überzogen.
Die EU-Argumente sind nun mal keine Makulatur, sondern meist knallharte Gesetze, die die MITGLIEDSSTAATEN ausgehandelt haben! Diese Gesetze als nichtig und unwichtig anzusehen ist zwar für ihre Argumentation und ihrem Ziel dienlich, aber mit der in Deutschland vorhandenen Realität hat das leider nichts zu tun!
@TaiFei
“ Also auch an Sie die Frage, welche Pflichten haben SIE, welche der Tamile in DE nicht hat?“
Ich bin kein Deutscher, sondern EU-Ausländer, der sich in anderen Ländern keine Dinge wünscht, die er sich in seinem Herkunftsland genauso wenig wünschen würde.
Die Pflichten eines Deutschen kommen erst dann zum Vorschein, wenn spezielle Fälle auftreten, wie zum Beispiel Krieg. In solch einem Fall könnte der Staat von einem Deutschen verlangen für sein Land zu kämpfen. Von einem Ausländer nicht!
Aber selbst, wenn es gar keine Pflichten für Deutsche gäbe, wäre das noch lange kein Argument, die Staatsangehörigkeit nicht anzunehmen, sondern eher noch ein Argument mehr, sie doch anzunehmen. Ein kommunales Wahlrecht für alle leitet sich meiner Meinung daraus nicht ab! Außerdem ist es müßig sich auf eine Aussage von einem einzigen Politiker zu konzentrieren und sich über diesen lustig zu machen. Wobei ja eh alles falsch ist was Herr bosbach sagt, da er ja aus der CDU kommt und wann setzt man sich hier auf Migazin schon mal ernsthaft mit der CDU auseinander? Nie!
Also ich warte immer noch auf ein gutes Argument, warum man sich nicht einbürgern lassen kann, wenn man politisch mitbestimmen will! Deutschland und Europa haben sich in den letzten 10 Jahren sehr weit geöffnet. Ein Dankeschön von denen die davon profitieren erhält man nicht, sondern lediglich die nächste Forderung! Undankbar nennt man das! Und da verlieren die Europäer nun mal auch gerne mal die Geduld! Wer kann ihnen das verübeln?
@Merca
„Danach geht es schnurstracks Richtung Bundeswahlrecht für alle, denn da wird man ja im Vergleich zu den Deutschen auch diskriminiert!“
Dieses ‚Argument‘ ist, mit Verlaub, reinster Irrsinn. Denn das Bundeswahlrecht haben nicht einmal EU-Ausländer und die dürfen es nach der Rspr des BVerfG auch gar nicht erhalten, da dies an der Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG iVm Art. 20 II GG scheitern würde. Es besteht mithin kein Grund für eine solche Panikmache!
„Sie verlangen die gleiche Behandlung wie es den EU-Bürgern zusteht, obwohl sie keiner sind und Ihr Land keine Mitgliedschaft in der EU besitzt und dem entsprechend auch keine Beiträge bezahlt!“
Von welchen „Beiträgen“ sprechen Sie denn konkret?? In die Kassen der Mitgliedstaaten zahlt jeder – unabhängig davon ob er Ausländer, EU-Ausländer oder Deutscher ist. Es geht doch nicht darum, dass der Staat Sri Lanka EU-Privilegien beanspruchen will. Es geht um Menschen, die hier schon sehr lange leben.
„Man kann schon fast von einer Diskriminierungsindustrie sprechen, die sich zum Ziel gesetzt hat jegliche nationalen Privilegien abzuschaffen und in Deutschland eine Art Weltstaat zu errichten auf Kosten der Deutschen, denn irgendjemand muss es ja bezahlen!“
Auf Kosten der Deutschen? Sie meinen wohl auf Kosten aller in Deutschland lebenden Steuerzahler und das sind nunmal auch Ausländer und Drittstaatsangehörige!
„Und dankbar wird man sich danach doch eh nicht zeigen!“
Welche Form der besonderen Dankbarkeit erwarten Sie?
„Deutschland ist nicht für die Probleme in den Herkunftsländern verantwortlich“
Nochmal: Es geht nicht um Staaten, es geht um Menschen anderer Nationalität.
„Und da die Integration von Migranten in Deutschland schon nicht gerade ein Erfolg war und ist, sehe ich kein Grund, das kommunale Wahlrecht auf alle auszudehnen“
1. Woran machen Sie das fest, ob die Migranten erfolgreich integriert sind?
2. Das Kommunalwahlrecht würde ja gerade die Identifikation der Ausländer mit lokalen Gemeindevertretungen verstärken und damit die Integration insgesamt fördern.
„Die EU-Argumente sind nun mal keine Makulatur, sondern meist knallharte Gesetze, die die MITGLIEDSSTAATEN ausgehandelt haben!“
Das verstehe wer wolle. Sofern Sie damit implizieren wollten, dass die Mitgliedstaaten „EU-Gesetze“ machen würden, liegen Sie leider vollkommen falsch. Sekundärrecht machen EU-Organe… Es geht übrigens nicht um EU-Recht, sondern, wie Lionel richtig gesagt hat, um Modifikation nationalen Rechts.
„Die Pflichten eines Deutschen kommen erst dann zum Vorschein, wenn spezielle Fälle auftreten, wie zum Beispiel Krieg“
Über Krieg und Frieden wird aber auf Gemeindeebene nicht entschieden. Das Kommunalwahlrecht berechtigt lediglich zur Mitsprache bei Angelegenheiten, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln. Über „Krieg“
entscheidet primär der Bundestag. Und den können kraft GG (Art. 79 III GG !!) weder EU-Ausländer noch Drittstaatsangehörige wählen.
Außerdem ist das überhaupt kein Argument gegen das Kommunalwahlrecht, denn es gibt hier sogar Menschen, die mehrere Staatsangehörigeiten haben.
„Also ich warte immer noch auf ein gutes Argument, warum man sich nicht einbürgern lassen kann, wenn man politisch mitbestimmen will!“
Weil einbürgern in DE für viele Ausländer leider gleichzeitig die Ausbürgerung aus ihrer Heimat bedeutet. Das ist für viele nun mal kein leicht hinzunehmender Verlust. Die Lösung wäre deshalb die doppelte Staatsbürgerschaft. Was gegen diese sprechen sollte, wissen auch die Parteien nicht, die vehement dagegen sind. Schließlich haben wir BT-Abgeordnete (Omid Nouripour) und sogar CDU (!!!) -Europawahlkandidaten (David McAllister) mit doppelter Staatsangehörigkeit. Das „Loyalitäts-“ und „Kriegsargument“ ist also lächerlich.
@Muslim
Sie scheinen den Großteil meiner Ausführungen nicht verstanden zu haben.
Aber zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft:
Ich bin dagegen! Ganz einfach weil ich denke, dass es das nicht gibt! Innerhalb der EU ist es OK, aber grundsätzlich verstehe ich nicht was dieser Kniefall soll. Wenn man seinem Herkunftsland den Rücken zu kehrt und auf Dauer woanders sein Glück gefunden hat, dann ist es auch wenn man ehrlich ist nicht mehr legitim an die alte Nationalität festzuhalten. Das ist unglaubwürdig!