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Kommunales Wahlrecht

Von welchen Staatsbürger-Pflichten redet ihr?

Das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ruft erneut die CDU-Hardliner auf den Plan. Das Wahlrecht sei mit der deutschen Staatsbürgerschaft und mit Pflichten verknüpft. Welche Pflichten gemeint sind, will aber niemand sagen. Nicht ohne Grund. Es gibt keine.

Von Dienstag, 22.04.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.04.2014, 23:10 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Ta-taa! Da sind sie wieder. Die ach so wichtigen Pflichten deutscher Staatsbürger, die so wichtig sind, dass man damit alles ablehnen kann. Beispielsweise das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Die integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), hatte es vor gut einer Woche in einem Interview mit der Welt am Sonntag als ein „wichtiges Instrument“ bezeichnet.

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Kaum war die Tinte auf dem Zeitungspapier trocken, käuten auch schon die üblichen Verdächtigen ihre Argumente wieder. Allen voran die CDU-Hardliner wie Wolfgang Bosbach (CDU): Deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerliche Pflichten. „Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen?“, sagte der CDU-Innen„experte“ der Welt.

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AfD applaudiert CDU
Applaus bekam Bosbach vom derzeit stärkstem Mitbuhler um Wählerstimmen am rechten Rand: der Alternative für Deutschland (AfD). Ein AfD-Sprecher meinte sogar, dass das Wahlrecht durch Pflichten aufgewogen werde, „die von Ausländern nicht erwartet oder gar verlangt werden können“. Dem Duo gesellte sich zuletzt auch der Bundesinnenminister hinzu. Thomas de Maizière (CDU) sagte im Gespräch mit dem SWR, das Wahlrecht hänge eng mit der Staatsbürgerschaft zusammen. Einigkeit auf breiter Flur also.

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Worin sich die Herren aber einig sind, weiß niemand. Deutsche Staatsbürger haben Rechte. Die lassen sich ellenlang aufzählen: Versammlungsfreiheit, Vereinsfreiheit, Berufsfreiheit, Steuerfreiheit und sogar das Widerstandsrecht und viele Weitere sind tatsächlich nur Deutschen vorbehalten. Aber Pflichten? Welche Mehr-Pflicht hat ein deutscher Staatsbürger im Vergleich zu einem Ausländer?

Schweigen. Bitte!
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagt man. In diesem Fall erweist sich diese Weisheit als nicht zielführend. Auch in der Fachliteratur ist nichts zu finden. Nur die Wehrpflicht taucht in älteren Auflagen noch auf, doch die wurde im Juli 2011 von einer CDU-Regierung ausgesetzt in Friedenszeiten. Und selbst wenn es mal brennen sollte, haben deutsche Staatsbürger das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

Welche Pflichten meint die CDU-AfD Koalition also? Wer diese Frage beantworten kann, soll vortreten oder für immer schweigen. Bitte!

Denn auf der anderen Seite gibt es nicht nur genug, sondern und vor allem überzeugende Argumente für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Ein gutes Beispiel hatte Özoğuz geliefert: Warum soll der seit 50 Jahren in Berlin-Tempelhof wohnende Sri-Lanker nicht über die geplante Flughafenbebauung mitentscheiden können, dafür aber der neu hinzugezogene Lette, Finne oder Zyprer? Nur weil letztere EU-Bürger sind? Wenn ja, was kann der Sri-Lanker dafür, dass sein Herkunftsland am Indischen Ozean liegt und nicht an der Nordsee?

Verbohrt oder Hochintelligent?
Grünen-Politiker Volker Beck kennt die Antwort: „Wie schon beim Doppelpass zeigt sich auch bei der Frage nach dem kommunalen Wahlrecht, wie verbohrt CDU und CSU sind, wenn es um demokratische Teilhabe für Menschen geht, die hier leben, aber sie oder ihre Eltern nach Deutschland eingewandert sind.“

Aber vielleicht tun die CDU-Politiker nur so. In Wahrheit sind sie hochintelligent und dumm sind die vielen Nicht-EU-Ausländer. Würden die mehrheitlich CDU wählen, würde man über die Pflichten gemeinsam lachen. Leitartikel Meinung

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  1. muslim sagt:

    @Merca
    Welche „Ausführungen“? Meinen Sie Ihre Wuttiraden?

    Man muss seinem Herkunftsland nicht den Rücken gekehrt haben um eine zweite Staatsbürgerschaft zu erhalten.
    Man muss das andere Land nicht einmal jemals gesehen haben!
    Manche Menschen haben mehrere Staatsbürgerschaften, auch wenn sie hier geboren sind und immer schon hier gelebt haben.

    Aber Sie wissen wohl gar nicht, wie viele Menschen bereits zwei Staatsbürgerschaften haben, geschweige denn, wie das denn rechtlich möglich ist…

  2. TaiFei sagt:

    Merca sagt: 27. April 2014 um 12:02
    „Und Sie hören sich ja nicht gerade so an, als ob nur das kommunale Wahlrecht für alle eingeführt werden soll. Danach geht es schnurstracks Richtung Bundeswahlrecht für alle, denn da wird man ja im Vergleich zu den Deutschen auch diskriminiert!
    Eigentlich ist das Wahlrecht auf das deutsche Volk beschränkt, nur wegen der europäischen Integration wurde das kommunale Wahlrecht in der ganzen EU auch für EU-Inländer eingeführt. Dass Sie diesen Umstand jetzt als Argument nutzen wollen um ihre persönlichen migrationspolitische Vorstellungen durchzusetzen war klar, aber das macht sie noch lange nicht legitim! Auch so zu tun, als wäre es eine weltweite Selbstverständlichkeit, dass jeder dort wählen kann wo er seinen Lebensmittelpunkt besitzt ist einfach falsch und sehr schwach! Und nur weil Sie sich diskriminiert fühlen,…“
    Sie arbeiten hier nur mit Unterstellungen. Erstens fühle ich mich gar nicht diskriminiert, weil ich Deutscher bin und hier bei allen Wahlen natürlich auch wahlberechtigt. Wie Sie weiter unten anführen, sie Sie kein Deutscher, dürfen also ein Recht in Anspruch nehmen, welches anderen verweigert wird. Als Grund nennen Sie hier die europ. Integration. Die europ. Integration hat aber wenig mit Kommunalpolitik zu tun, sondern erleichtert die Zusammenarbeit auf multinationaler Ebene. Das Eine hat mit dem anderen also nichts zu tun. Zweitens hören Sie bitte auf mir zu unterstellen, wohin ich noch angeblich hinaus wollte.

    Merca sagt: 27. April 2014 um 12:02
    „Die Gesetze zu den Besitzansprüche von Migranten in ihren Herkunftsländern sind die eigentliche Diskriminierung und sie verlangen von Deutschland einzuspringen oder darauf zu reagieren. Sie wollen aber nicht nur eine kleine Gesetzesänderung, sondern Sie wollen gleich das GG ändern lassen. Sorry, aber ich finde das schon echt dreist! Deutschland ist nicht für die Probleme in den Herkunftsländern verantwortlich und grundsätzlich ist es vom deutschen Staat schon so gewollt, dass Menschen die nach Deutschland eingewandert sind und dauerhaft hier leben, sich auch einbürgern zu lassen!“
    Sie verdrehen hier Ursache und Wirkung. Migranten kommen i.d.R. nach Deutschland und hier ein besseres Leben zu führen als in Ihrem Herkunftsland. Im Rahmen der EU ist das ein völlig legitimes Recht (Niederlassungsfreiheit), allen anderen Menschen werden hier jedoch niedere Motive unterstellt. Von keinem EU-Bürger wird irgend ein Loyalitätsnachweis verlangt, alle anderen wird das Nichtvorhandensein einfach mal unterstellt.
    Natürlich ist es eine Diskriminierung der Herkunftsländer, wenn dort Besitz von der Staatsbürgerschaft abhängig gemacht wird. Das können diese Menschen aber nur schwer beeinflussen. Solange eine sinnvolle Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft nicht überall greift, können Sie diesen Menschen schlecht vorwerfen, dass sie nicht auf rechtmäßigen Besitz verzichten wollen. Sie haben das Problem ja nicht! Sie genießen ALLE Rechte, haben aber keine Pflichten, die es ja angeblich gibt. Diese Menschen haben sich bewusst für ein Leben HIER entschieden, sie zahlen HIER ihre Steuern in dt. und europ. Kassen ein. Warum sollten sie nicht auf kommunaler Ebene mitentscheiden dürfen, wenn sie für die Folgen dieser Politik auf aufkommen müssen.

    Merca sagt: 27. April 2014 um 12:02
    „Die EU-Argumente sind nun mal keine Makulatur, sondern meist knallharte Gesetze, die die MITGLIEDSSTAATEN ausgehandelt haben! Diese Gesetze als nichtig und unwichtig anzusehen ist zwar für ihre Argumentation und ihrem Ziel dienlich, aber mit der in Deutschland vorhandenen Realität hat das leider nichts zu tun!“
    Wo habe ich Gesetze als nichtig bezeichnet? Ich habe lediglich festgestellt, dass das Wahlrecht ein demokratisches Grundrecht darstellt. Grundrechte sind eigentlich nicht verhandelbar.

    Merca sagt: 27. April 2014 um 12:39
    „Die Pflichten eines Deutschen kommen erst dann zum Vorschein, wenn spezielle Fälle auftreten, wie zum Beispiel Krieg. In solch einem Fall könnte der Staat von einem Deutschen verlangen für sein Land zu kämpfen. Von einem Ausländer nicht!“
    Ist ja nicht Bestandteil des Wahlrechtes auf kommunaler Ebene, greift also nicht. Im Übrigen steht es mir als Deutscher frei auch in Kriegszeiten, den Dienst an der Waffe abzulehnen.

    Merca sagt: 27. April 2014 um 12:02
    „Aber selbst, wenn es gar keine Pflichten für Deutsche gäbe, wäre das noch lange kein Argument, die Staatsangehörigkeit nicht anzunehmen, sondern eher noch ein Argument mehr, sie doch anzunehmen.“

    Na, warum nehmen Sie dann nicht die dt. Staatsbürgerschaft an. Sie verlangen von anderen, was Sie selbst nicht bereit zu tun sind. Benennen Sie doch bitte auch endlich mal diese angeblichen Pflichten und reden Sie nicht um den Brei herum.

    Merca sagt: 27. April 2014 um 12:02
    „Also ich warte immer noch auf ein gutes Argument, warum man sich nicht einbürgern lassen kann, wenn man politisch mitbestimmen will! Deutschland und Europa haben sich in den letzten 10 Jahren sehr weit geöffnet. Ein Dankeschön von denen die davon profitieren erhält man nicht, sondern lediglich die nächste Forderung! Undankbar nennt man das! Und da verlieren die Europäer nun mal auch gerne mal die Geduld!“

    Na bitte, also gehen Sie mit gutem Bsp. voran und lassen Sie sich endlich in DE einbürgern, wenn Sie hier leben/wählen wollen. Im Übrigen verlieren DIE EUROPÄER keineswegs die Geduld, als Deutscher sehe ich mich nämlich ebenfalls als Europäer und ich kann den Wunsch, nach Mitbestimmung auf kommunaler Ebene sehr wohl nachvollziehen. Also unterlassen Sie bitte Ihre Anwandlungen auch für MICH sprechen zu wollen.
    Die EU hat sich ferner überhaupt nicht weit geöffnet, sondern lediglich ihr Territorium vergrößert. Die Menschen die davon profitieren müssen sich dafür nicht bedanken, sondern sie haben dadurch RECHTE erhalten. Wieso sollte man sich für ein RECHT bedanken. Sie scheinen die Definition des Begriffs nicht verstanden zu haben. In jeder anderen Sicht hat sich Europa eher verschlossen. Das AsylRECHT wurde vor allem auch in DE z.B. deutlich eingeschränkt (Drittstaatenklausel).

  3. Merca sagt:

    @TaiFei
    Da ich nicht vorhabe DAUERHAFT bzw. für immer in Deutschland zu bleiben, werde ich mich mit Sicherheit nicht einbürgern lassen! Ich beklage mich ja auch nicht ständig, sondern gebe mich Zufrieden mit dem was ich habe und bekomme! Und ich mache nicht das Land in das ich eingewandert bin dafür verantwortlich, dass es in meinem Herkunftsland nationalistisch-protektionistische Gesetze gibt!

    Zu behaupten das Wahlrecht würde jedem zustehen, ist meiner Meinung nach reine Rethorik, da wenn es so wäre, müsste man ja nur entsprechend beim BVerfG klagen und dann wäre es getan. Aber irgendwo scheint ein Fehler in ihrer Denkweise zu sein. Könnte es sein, dass Sie vergessen haben, dass in einer Demokratie das Volk herrscht und mit dem Volk nicht alle Bewohner eines Landes gemeint sind, sondern lediglich die mit einem deutschen Pass (für Deutschland)? Durch die EU hat man die Kommunalwahlen zwar auf das europäische Volk ausgedehnt, aber ich glaube es ist schon relativ klar, dass es nicht ausreicht lediglich hier lange genug zu wohnen um politisch mitbestimmen zu dürfen, sondern man muss sich schon in gewisser Weise zu dem Land bekennen. Wer das aus Erbschaftsgründen nicht machen kann, hat ja immer noch sein Erbe! Ein Staat muß nicht die Probleme jedes Individuum lösen.

    „Wieso sollte man sich für ein RECHT bedanken.“
    Vielleicht, weil es in dem Land wo man herkommt die gleichen Rechte nicht für diejenigen gibt die einen aufnehmen!? Wenn alles zur Selbstverständlichkeit degradiert wird, dann muß man sich am Ende nicht wundern, wenn gar nichts mehr passiert! Unsere europäischen Rechte sind keine universelle Selbstverständlichkeit! Demut und Dankbarkeit wären absolut angebracht! Und wenn man nicht dankbar sein will, dann soll man bitte auch keine Kritik äussern!

    “ In jeder anderen Sicht hat sich Europa eher verschlossen. Das AsylRECHT wurde vor allem auch in DE z.B. deutlich eingeschränkt (Drittstaatenklausel).“

    Haben Sie auch noch ein anderes Beispiel? Denn außer der Einschränkung des Asylrechts fällt mir aber auch nichts ein! Wobei man diese Einschränkung bei dem stattfindenden Asyltourismus auch verstehen kann! Übrigens vergessen Sie nicht sich immer wieder zu fragen, wer für den Aufwand bezahlen soll. Im Moment sieht es so aus, dass man in Deutschland teilweise nicht mal mehr Geld für Schulen hat! Woher soll denn das Geld für Asylheime kommen? Sorry, aber zu viel Gutmenschentum, sorgt am Ende nur dafür, dass es gar kein Land mehr gibt in dem man Asyl beantragen kann! Europa ist wirtschaftlich angeschlagen, nicht vergessen!

  4. muslim sagt:

    „Europa ist wirtschaftlich angeschlagen, nicht vergessen!“
    Europa ist in letzter Zeit auf der ganzen Welt militärisch sehr aktiv und verursacht seine Flüchtlingsströme damit selbst. Lybien, Mali, Somalia, Zentralafrika, Syrien, Afghanistan, Kongo, Sudan, Westsahara, indischer Ozean, usw., nicht vergessen !

  5. Tai Fei sagt:

    Merca sagt: 30. April 2014 um 10:10
    „Da ich nicht vorhabe DAUERHAFT bzw. für immer in Deutschland zu bleiben, werde ich mich mit Sicherheit nicht einbürgern lassen!

    Durch die EU hat man die Kommunalwahlen zwar auf das europäische Volk ausgedehnt, aber ich glaube es ist schon relativ klar, dass es nicht ausreicht lediglich hier lange genug zu wohnen um politisch mitbestimmen zu dürfen, sondern man muss sich schon in gewisser Weise zu dem Land bekennen.“

    Schön, wie Sie sich im gleichen Posting widersprechen. Sie haben nicht vor dauerhaft in DE zu bleiben, unterstellen aber als angebliche Pflicht für ihr Wahlrecht, sich in „gewisser Weise zum Land zu bekennen“. Nicht nur, dass Sie hier absolut schwammig bleiben, ne Sie bekennen sich überhaupt nicht zu DE, Sie bleiben ja nicht hier. Also wie bitte schön, bekennen Sie sich denn zu DE, wo liegt Ihre angebliche Pflicht. Vor einer Beantwortung dieser Frage drücken Sie sich die ganze Zeit.

    Merca sagt: 30. April 2014 um 10:10
    „Aber irgendwo scheint ein Fehler in ihrer Denkweise zu sein. Könnte es sein, dass Sie vergessen haben, dass in einer Demokratie das Volk herrscht und mit dem Volk nicht alle Bewohner eines Landes gemeint sind, sondern lediglich die mit einem deutschen Pass (für Deutschland)?“

    Und noch mal die Frage, wieso nehmen Sie dann ein Recht für sich in Anspruch, wenn sie doch weder dem dt. Volk angehören noch einen solchen Pass besitzen? Wieso verweigern Sie anderen das gleiche Recht, was Sie, ganz ohne Verdienst, für sich in Anspruch nehmen? Was haben Sie dafür getan, dass Sie Europäer sind?

    Merca sagt: 30. April 2014 um 10:10
    „Unsere europäischen Rechte sind keine universelle Selbstverständlichkeit! Demut und Dankbarkeit wären absolut angebracht!“
    Unsere europäischen Rechte sind lt. UN-Konvention sehr wohl universale Rechte. Die Nichtbeachtung dieser Rechte werfen wir ja auch immerhin Staaten vor, welche diese nicht beachten. Also was denn nun, universell oder nicht? Dass ein Europäer die Existenz universeller Menschenrechte abstreitet ist schon recht putzig. Dabei sind diese doch die Grundlage der europ. Kultur und Aufklärung.

    Merca sagt: 30. April 2014 um 10:10
    „Denn außer der Einschränkung des Asylrechts fällt mir aber auch nichts ein! Wobei man diese Einschränkung bei dem stattfindenden Asyltourismus auch verstehen kann! Übrigens vergessen Sie nicht sich immer wieder zu fragen, wer für den Aufwand bezahlen soll. Im Moment sieht es so aus, dass man in Deutschland teilweise nicht mal mehr Geld für Schulen hat! Woher soll denn das Geld für Asylheime kommen? Sorry, aber zu viel Gutmenschentum, sorgt am Ende nur dafür, dass es gar kein Land mehr gibt in dem man Asyl beantragen kann! Europa ist wirtschaftlich angeschlagen, nicht vergessen!“

    Das DE kein Geld mehr für Schulen und Infrastruktur hat, liegt wohl eher, daran, dass DE auf einen Großteil seiner Steuern verzichtet hat. Die direkten Steuersätze auf Kapitaleinkommen sind in DE weit unter Durchschnitt. Hinzu kommt noch eine selbstauferlegte Schuldenbremse, welche Investitionen eben in Bildung und Verkehr verhindert. DE gibt auch für die Bildung weniger aus, als der OECD-Durchschnitt beträgt.
    Ich finde es auch beachtlich, dass Sie einerseits mediale Horrormeldungen von Asyltourismus, welche übrigens statistisch kaum haltbar sind, für bare Münze nehmen, aber am Ende behaupten, Europa wäre wirtschaftlich angeschlagen, wo doch überall verlautbart wird, dass Europa aus der Krise gestärkt hervorgegangen ist. Selbst griechische Staatsanleihen sind ja, lt. Medien, dank der EU-Troika wieder der Renner am Kapitalmarkt. Ich nenne so was schizo, wenn man einen Teil der Propaganda für bare Münze nimmt, den anderen, der einem nicht passt aber ausblendet.

  6. Marcus Sperling sagt:

    Die Wehrpflicht ist nur ausgesetzt, ich durfte sie noch erleben.
    Natürlich hat man das verfassungsmäßige Recht auf Kriegsdienstverweigerung – mein Antrag darauf wurde übrigens in Friedenszeiten abgelehnt.
    Selbst wenn der Antrag durchgegangen wäre, wäre ich verpflichtet gewesen „Ersatzdienst“ zu leisten.
    Sorgt dafür das alle die gleichen Pflichten haben und es gibt kein Grund gegen gleiche Rechte zu argumentieren.