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EuGH Generalanwalt

Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug verstößt gegen EU-Recht

Die Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug stehen vor dem Aus. Die Regelung verstößt laut EuGH-Generalanwalt gegen EU-Recht. Der Bundesregierung droht damit eine herbe Niederlage im jahrelangen Streit um den vermeintlichen Kampf gegen Zwangsehen.

Freitag, 02.05.2014, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 07.05.2014, 22:21 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Nach Ansicht von Paolo Mengozzi, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), verstößt es gegen das Unionsrecht, dass Deutschland Nicht-EU-Bürgern nur dann ein Visum für den Ehegattennachzug erteilt, wenn sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Dieses Spracherfordernis sei weder mit der Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens mit der Türkei noch mit der Richtlinie über die Familienzusammenführung vereinbar.

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Bereits seit 2007 macht Deutschland die Erteilung eines entsprechenden Visums grundsätzlich von der Bedingung abhängig, dass sich der nachzugswillige Ehegatte schriftlich wie sprachlich in deutscher Sprache verständigen kann. Diese von der damaligen schwarz-roten Regierung eingeführte Regelung sollte die Integration von Neuankömmlingen in Deutschland erleichtern und der Bekämpfung von Zwangsehen dienen.

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Regelung unverhältnismäßig
Das sieht Generalanwalt Mengozzi anders. Zum einen könnten Ehegatten auch nach der Einreise zu einem Deutschkurs verpflichtet werden, zum anderen sei die Regelung unverhältnismäßig. Denn sie könne die Familienzusammenführung unbegrenzt hinausschieben. Außerdem würden Betroffene durch die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland aus ihrem familiären Umfeld heraustreten. Von einer Isolation, wie sie von der Bundesregierung vorgetragen wurde, könne also keine Rede sein.

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Geklagt hatte die in der Türkei lebende Frau Doğan. Sie möchte seit vier Jahren zu ihrem Ehemann nach Deutschland ziehen. Ihr türkischer Ehemann, leiter einer GmbH, lebt seit 1998 in Deutschland und besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im Januar 2012 lehnte die Deutsche Botschaft in Ankara die Erteilung eines Visums für den Ehegattennachzug an Frau Doğan ab, da sie nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfüge. Frau Doğan ist Analphabetin.

Hilfsweise Härtefallregelung
Gegen diese Entscheidung erhob die Betroffene Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Dieses wiederum legte dem EuGH die Frage vor, ob die geltenden Regeln mit EU-Recht und insbesondere mit der sogenannten Stillhalteklausel vereinbar sind. Die Stillhalteklausel gilt seit Anfang der 1970er Jahre im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der Türkei. Sie verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit für türkische Staatsbürger.

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    Die Entscheidung des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Der Gerichtshof folgt in seinen Urteilen meist den Empfehlungen seines Generalanwalts. Falls nicht, so Mengozzi, solle eine Einzelfallprüfung erfolgen. Hierbei seien die Interessen minderjähriger Kinder sowie alle relevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Berücksichtigt werden solle auch, ob in der Heimat des nachzugswilligen Ehegatten Unterricht und Lernmaterial zugänglich sind, auch aus Kostengesichtspunkten. Ebenso seien etwaige Schwierigkeiten zu berücksichtigen, wie Alter, Analphabetismus, Behinderung und Bildungsgrad.

    Politische Entscheidung
    Diese Ergänzungen des Generalanwalts kommen nicht von ungefähr. Deutschland machte bisher keinen einen Unterschied, ob Ehegatten Analphabet waren, die lateinischen Buchstaben nicht kannten, behindert waren, das nächste Goethe Institut mehrere Hundert Kilometer entfernt vom Wohnort lag oder andere erschwerende Umstände vorlagen. In kaum einem Fall wurde ein Visum erteilt ohne Nachweis von Deutschkenntnissen. Selbst von deutschen Staatsbürgern wurde verlangt, die Ehe im Ausland zu führen. Und kam es mal zu einer Klage und drohte das Auswärtige Amt den Rechtsstreit zu verlieren, wurde kurzerhand ein Last-Minute-Visum erteilt, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

    Schon mehrmals wurde die Bundesregierung von der Opposition auf die Rechtswidrigkeit dieser Regelung aufmerksam gemacht. In haarspalterischer Manier argumentierten sich das Innenministerium und das Auswärtige Amt über viele Jahre von einer parlamentarischen Anfrage zur nächsten. In einer mündlichen Fragestunde setze Staatssekretär Ole Schröder den vorläufigen Höhepunkt als er einräumte, dass dies vor allem eine politische Frage ist und die Bundesregierung an dieser Regelung festhalten wird, so lange es geht.

    Dağdelen: Endlich Ende in Sicht
    Die integrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen, kritisierte damals, dass die Bundesregierung von Einwanderern die Einhaltung der Gesetze einfordere, sie selbst aber nicht mit einem guten Beispiel vorangehe und sich nicht einmal an höherrangiges EU-Recht halte. Die aktuelle Stellungnahme des Generalanwalts kommentierte sie mit Erleichterung: „Tausenden zwangsweise voneinander getrennten Ehegatten dürfte angesichts der Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts ein Stein vom Herzen fallen: Endlich ist ein Ende der menschenrechtswidrigen Beschränkung des Ehegattennachzugs durch Sprachtests im Ausland in Sicht“, erklärt sie am Mittwoch.

    Allein im Jahr 2013 schafften 12.828 Ehegatten den Sprachtest im Ausland nicht. Das entspricht etwa einem Drittel aller abgelegten Sprachprüfungen. Insgesamt sank die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa infolge der gesetzlichen Hürden um mehr als ein Fünftel, von knapp 40.000 auf etwa 32.000 pro Jahr. Die von der Bundesregierung oftmals vorgegeben Zahl, mit einem Wortschatz von 300 Wörtern könnten die Sprachtests gemeistert werden, entpuppte sich als unwahr. Konfrontiert mit den hohen Durchfallquoten teilte sie mit, dass es an den Prüflingen liege. Sie seien unvorbereitet. „Es ist höchste Zeit, diesen diskriminierenden staatlichen Eingriff in das Familienleben sofort zu beenden“, fordert Dağdelen und ergänzt: „Es wurde genug Leid und Unglück produziert.“ Leitartikel Politik

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    1. Henry sagt:

      mmhh…gilt das Kippen dann nur für Türken oder auch für Ehepartner aus anderen Nicht-EU-Staaten????
      Im Prinzip ist so ein Deutschtest oder Nachweis ja nicht schlecht aber so wie dieser gefordert wird ist das ganz klar „wir wollen euch nicht“. Warum lässt man Ehepartner nicht für eine Frist einreisen um dann hier in Deutschland den Test zu machen bzw eine Sprachschule zu besuchen? Betroffene wie ich kennen den großen Unterschied hierbei. Die Schulen und Unterrichte im Ausland sind oft sehr schlecht, sehr teuer, kaum weitere Unterstützung vor Ort und vor allem sind diese Schulen, die diese Sprachkurse anbieten oft sehr schwer erreichbar für Menschen die weit in anderen Städten oder Dörfern wohnen. Das wiederum würde bedeuten Umzug mit entsprechenden Kosten für wohnen etc.. Unmöglich. In einer deutschen Umgebung mit der Möglichkeit besserer Unterstützung des Ehegatten und von Deutschen ein gewaltiger Unterschied. Nur solch eine Regelung würde für mich ein Angebot zur Integration darstellen. Wenn diesem Nachweis dann nicht nachgekommen wird…naja dann verständlich, dass das nicht hinhaut. Ausnahmen natürlich bei Sonderfällen z. B. Analphabeten etc.

    2. Giha Gemeni sagt:

      Abgesehen davon Schaft Deutschland so blühende Geschäftsideen mit dem A1 Sprachtest der bei entsprechender Investition einfach auswendig gelernt wird.
      Es wird kräftig geworben, A1 Sprachtest in 3 bis 8 Wochen. Teilweise funktioniert das sogar.
      Fragt sich nur wie viele Deutsche Ehepartner dort schon ein kleines Vermögen gelassen haben.
      Wer Zwangsehen plant bringt auch das Kapital auf einen Sinnvollen Sprachkurs zu umgehen.
      Wir lassen die Zwangstrennung nun schon Monate über uns ergehen.
      Es ist auch zu bezweifeln das jemand deutsch in einem 3 Stunden Kurs am Wochenende, eben Vollzeit Arbeit und Familie , wirklich lernt.
      Da deutsch weder im Alltag noch in privater Kommunikation gebraucht wird (wir sprechen englisch).
      A1-1 und A1-2 sind mehr schlecht als recht geschafft, warum mein Ehepartner nun diesen Sprachkurs nicht in Deutschland beenden darf, wo das erlernen der Sprache einen Sinn machen würde, allein durch eindrücke und Alltag sogar erheblich gefördert werden würde, ist schleierhaft.
      Im klar Text ist es so zu sehen das jeder der das Geld hat sich A1 kaufen kann und normale Menschen die einfach nur jeden Tag im Büro arbeiten gehen, sich mit dem Gedanken tragen eine Familie zu gründen zu wollen von diesem Staat in den Arsch getreten werden. Sie werden mir diese betont sanfte Wortwahl verzeihen. Die Angelegenheit ist eben sehr emotional.