EuGH Generalanwalt
Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug verstößt gegen EU-Recht
Die Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug stehen vor dem Aus. Die Regelung verstößt laut EuGH-Generalanwalt gegen EU-Recht. Der Bundesregierung droht damit eine herbe Niederlage im jahrelangen Streit um den vermeintlichen Kampf gegen Zwangsehen.
Freitag, 02.05.2014, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 07.05.2014, 22:21 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Nach Ansicht von Paolo Mengozzi, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), verstößt es gegen das Unionsrecht, dass Deutschland Nicht-EU-Bürgern nur dann ein Visum für den Ehegattennachzug erteilt, wenn sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Dieses Spracherfordernis sei weder mit der Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens mit der Türkei noch mit der Richtlinie über die Familienzusammenführung vereinbar.
Bereits seit 2007 macht Deutschland die Erteilung eines entsprechenden Visums grundsätzlich von der Bedingung abhängig, dass sich der nachzugswillige Ehegatte schriftlich wie sprachlich in deutscher Sprache verständigen kann. Diese von der damaligen schwarz-roten Regierung eingeführte Regelung sollte die Integration von Neuankömmlingen in Deutschland erleichtern und der Bekämpfung von Zwangsehen dienen.
Regelung unverhältnismäßig
Das sieht Generalanwalt Mengozzi anders. Zum einen könnten Ehegatten auch nach der Einreise zu einem Deutschkurs verpflichtet werden, zum anderen sei die Regelung unverhältnismäßig. Denn sie könne die Familienzusammenführung unbegrenzt hinausschieben. Außerdem würden Betroffene durch die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland aus ihrem familiären Umfeld heraustreten. Von einer Isolation, wie sie von der Bundesregierung vorgetragen wurde, könne also keine Rede sein.
Geklagt hatte die in der Türkei lebende Frau Doğan. Sie möchte seit vier Jahren zu ihrem Ehemann nach Deutschland ziehen. Ihr türkischer Ehemann, leiter einer GmbH, lebt seit 1998 in Deutschland und besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im Januar 2012 lehnte die Deutsche Botschaft in Ankara die Erteilung eines Visums für den Ehegattennachzug an Frau Doğan ab, da sie nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfüge. Frau Doğan ist Analphabetin.
Hilfsweise Härtefallregelung
Gegen diese Entscheidung erhob die Betroffene Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Dieses wiederum legte dem EuGH die Frage vor, ob die geltenden Regeln mit EU-Recht und insbesondere mit der sogenannten Stillhalteklausel vereinbar sind. Die Stillhalteklausel gilt seit Anfang der 1970er Jahre im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der Türkei. Sie verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit für türkische Staatsbürger.
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mmhh…gilt das Kippen dann nur für Türken oder auch für Ehepartner aus anderen Nicht-EU-Staaten????
Im Prinzip ist so ein Deutschtest oder Nachweis ja nicht schlecht aber so wie dieser gefordert wird ist das ganz klar „wir wollen euch nicht“. Warum lässt man Ehepartner nicht für eine Frist einreisen um dann hier in Deutschland den Test zu machen bzw eine Sprachschule zu besuchen? Betroffene wie ich kennen den großen Unterschied hierbei. Die Schulen und Unterrichte im Ausland sind oft sehr schlecht, sehr teuer, kaum weitere Unterstützung vor Ort und vor allem sind diese Schulen, die diese Sprachkurse anbieten oft sehr schwer erreichbar für Menschen die weit in anderen Städten oder Dörfern wohnen. Das wiederum würde bedeuten Umzug mit entsprechenden Kosten für wohnen etc.. Unmöglich. In einer deutschen Umgebung mit der Möglichkeit besserer Unterstützung des Ehegatten und von Deutschen ein gewaltiger Unterschied. Nur solch eine Regelung würde für mich ein Angebot zur Integration darstellen. Wenn diesem Nachweis dann nicht nachgekommen wird…naja dann verständlich, dass das nicht hinhaut. Ausnahmen natürlich bei Sonderfällen z. B. Analphabeten etc.
Abgesehen davon Schaft Deutschland so blühende Geschäftsideen mit dem A1 Sprachtest der bei entsprechender Investition einfach auswendig gelernt wird.
Es wird kräftig geworben, A1 Sprachtest in 3 bis 8 Wochen. Teilweise funktioniert das sogar.
Fragt sich nur wie viele Deutsche Ehepartner dort schon ein kleines Vermögen gelassen haben.
Wer Zwangsehen plant bringt auch das Kapital auf einen Sinnvollen Sprachkurs zu umgehen.
Wir lassen die Zwangstrennung nun schon Monate über uns ergehen.
Es ist auch zu bezweifeln das jemand deutsch in einem 3 Stunden Kurs am Wochenende, eben Vollzeit Arbeit und Familie , wirklich lernt.
Da deutsch weder im Alltag noch in privater Kommunikation gebraucht wird (wir sprechen englisch).
A1-1 und A1-2 sind mehr schlecht als recht geschafft, warum mein Ehepartner nun diesen Sprachkurs nicht in Deutschland beenden darf, wo das erlernen der Sprache einen Sinn machen würde, allein durch eindrücke und Alltag sogar erheblich gefördert werden würde, ist schleierhaft.
Im klar Text ist es so zu sehen das jeder der das Geld hat sich A1 kaufen kann und normale Menschen die einfach nur jeden Tag im Büro arbeiten gehen, sich mit dem Gedanken tragen eine Familie zu gründen zu wollen von diesem Staat in den Arsch getreten werden. Sie werden mir diese betont sanfte Wortwahl verzeihen. Die Angelegenheit ist eben sehr emotional.