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Beratung in der Praxis 1/5

Wenn Diskriminierung geleugnet wird

Diskriminierung hat viele Formen und ist kein Einzelfall. Aber nur die wenigsten werden medial bekannt, die meisten bleiben im Dunkeln und nur wenige werden zumindest dokumentiert. MiGAZIN veröffentlicht Fallbeispiele aus der Beratungspraxis des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin in einer Reihe. Heute: Testings machen Diskriminierung sichtbar!

Mittwoch, 14.05.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.05.2014, 22:51 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Drei Schwarze Studentinnen berichten dem Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB) des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) in der Beratung, dass sie sich einige Tage zuvor in einem Berliner Restaurant als Servicekräfte beworben haben, das mit einem Aushang am Schaufenster dringend nach mehreren studentischen Aushilfskräften suchte.

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Von einem Angestellten werden sie zunächst gebeten, sich am Tag darauf zu melden, um persönlich mit der Chefin zu sprechen. Die Geschäftsführerin teilt ihnen jedoch in einem unfreundlichen Ton mit, dass die Stellenanzeige nicht aktuell sei und es bereits viele Probearbeitstermine mit anderen Bewerbern gäbe. Die Studentinnen verlassen das Restaurant verwundert.

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Sie vermuten aufgrund der Tatsache, dass die Stellenausschreibung noch immer aushängt und aufgrund der harschen Art der Geschäftsführerin andere Gründe für die Ablehnung. Daraufhin bitten sie noch am selben Tag einen Freund, dort anzurufen und nach freien Stellen zu fragen. Man teilt ihm mit, dass die Stellen noch nicht alle besetzt sind und er sich am nächsten Tag vorstellen solle.

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Bei der Recherche zum Thema Diskriminierung stoßen die Studentinnen auf das ADNB und vereinbaren dort zunächst einen Beratungstermin. Die Studentinnen wollen sich zunächst alle Möglichkeiten offen halten und besprechen die genaue Vorgehensweise mit der Beraterin des ADNB. Diese begleitete den Freund der Studentinnen zum vereinbarten Bewerbungsgespräch mit der Geschäftsführerin. So wird die Beraterin Zeugin, als ihm ein konkretes Einstellungsangebot gemacht wird.

Ein Testing hilft, die eigene Vermutung oder Wahrnehmung einer Situation zu überprüfen und heraus zu finden, ob eine Diskriminierung wahrscheinlich ist.

Um die Vermutung der Studentinnen tatsächlich und rechtlich abzusichern, führt das ADNB ein weiteres Testing in dem Restaurant durch. Damit ein Testing auch vor Gericht als Indiz oder sogar Beweis verwendet werden kann, ist eine gute Vorbereitung erforderlich. Es muss eine vergleichbare Situation geschaffen werden, die sich nur durch das in Frage stehende Diskriminierungsmerkmal unterscheidet. Wichtig dabei ist auch, dass nicht aktiv beteiligte Zeugen dabei sind und später ein Gedächtnisprotokoll erstellt wird.

Diesmal bewirbt sich eine weiße Studentin in Begleitung einer Zeugin in dem Restaurant. Auch in diesem Fall wird Interesse an einer Einstellung bekundet. Damit ist nun auch ausgeschlossen, dass das Geschlecht eine Rolle bei der Ablehnung der Studentinnen gespielt hat. Die Studentinnen sind dadurch in ihrer Wahrnehmung bestätigt, dass ihre Hautfarbe der wahre Grund der Ablehnung war.

Info: Das Antidiskriminierungs- netzwerk Berlin (ADNB) ist ein Projekt unter der Trägerschaft des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) und wird durch das Landesprog- ramm gegen Rechtsextremis- mus, Rassismus und Antisemitismus des Senats von Berlin gefördert. Zu den Zielen und Aufgaben des ADNB gehören: die Förderung von Gleichbehandlung, die Sensibilisierung der Öffentlich- keit, die Beratung der von Diskriminierung Betroffenen und deren Unterstützung. Mehr unter www.adnb.de

Aufgrund der Testingergebnisse liegen nun eindeutige Indizien vor, die für eine unmittelbare Diskriminierung der drei Studentinnen aufgrund ihrer Hautfarbe sprachen. Mit der Beraterin erörtern sie mögliche Handlungsstrategien und nehmen sich Zeit, um über ihr Anliegen nachzudenken. Das ADNB macht derweil vorsorglich zur Fristwahrung die Ansprüche auf Entschädigung nach dem AGG gegenüber dem Restaurant geltend. Die Diskriminierung wird trotz der bedrückenden Indizienlage geleugnet.

Obwohl die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage gut ist, entscheiden sich die Studentinnen, nicht vor Gericht zu gehen. Die Überführung der Lüge der Geschäftsführerin und die Offenlegung ihrer rassistischen Motivation genügen ihnen, um damit abzuschließen und ihre Energie wieder anderen Dingen zuwenden zu können. (adnb/hs) Aktuell Gesellschaft

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  1. Ali Schwarzer sagt:

    Haha, genau das Verhalten kenne ich aus Leipzig nur zu gut. Zettel hängt noch, aber sobald man sieht, dass der Bewerber schwarz ist, ist alles vergeben. Selbstverständlich in einem harschen Ton, manchmal sogar beleidigend vorgetragen.

  2. Ochljuff sagt:

    Interessante Artikelreihe!

    Verständlich, aber schade, dass die Studentinnen nicht geklagt haben. Solchen Geschäften gönne ich Geldbußen von ganzem Herzen.